Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Basisprospekt, Wirtschaftsprüfungsbericht, Wirtschaftsprüfungsbericht

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung32.1 Eine Abtretung von Ansprüchen des VP gegen BS PAYONE ist ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung 32.2 Etwaige Rechte und Pflichten von im Zuge BS PAYONE und dem VP aus einem anderen Vertrag zwischen BS PAYONE und dem VP wer- den von den Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. 32.3 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließ- lich der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenvorliegenden Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 32.4 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teil- weise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Die unwirksame Klausel ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber durch eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderwirksame Klausel zu ersetzen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat dem wirtschaft- lichen Zweck der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuunwirksamen Regelung am nächsten kommt. 32.5 Änderungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen bietet BS PAYONE dem VP mindestens zwei Mona- te, bevor sie in Kraft treten sollen, an (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäßÄnderungsmitteilung). Die weitere Aufbewahrung kann auch Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf Kosten entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglich- keit des Auftraggebers durch Dritte erfolgenHerunterladens von einer Internetseite besteht. Die Zustimmung des VP zu der Änderung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des VP gemäß Satz 5 – als erteilt, wenn der VP seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angege- benen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. BS PAYONE wird den VP in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der VP den Widerspruch vor dem in der Änderungsmit- teilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Ände- rungen an BS PAYONE abgesendet hat. Der Auftragnehmer haftet VP kann den Ver- trag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkraft- tretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung wird BS PAYONE in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündi- gung bedarf der Schriftform. Legt der VP Widerspruch ein, so ist BS PAYONE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft („Bedin- gungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“) werden dem VP von BS PAYONE im Weiteren Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft jeweils in der aktu- ellen Fassung übermittelt und müssen nicht für Folgen aus Beschädigungin Schrift- oder Textform übermittelt werden. Es reicht der Hinweis, Verlust dass die Händlerbedingungen auf ent- sprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht. Etwaige Widersprüche oder Vernichtung Rückfragen in Bezug auf die Händlerbedingungen hat der UnterlagenVP mit seiner jeweiligen Hausbank zu klären. 32.6 BS PAYONE kann zum Zweck einer Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor Ablauf der normalen Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen, wenn die Änderung nach angemessener Einschätzung von BS PAYONE aufgrund der Rechtslage (5einschließlich Recht- sprechung), der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik (insbesondere in Bezug auf Sicherheitsfra- gen) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteobjektiven Marktbedingungen erforderlich ist. (6) Zur Sicherung einer bestehenden 32.7 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der VP Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder künftigen Honorarforderung öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, wenn der VP seinen allgemei- nen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder der VP den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsab- schluss aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist. BS PAYONE kann den VP jedoch auch an einem anderen für den VP oder die betreffende Streitigkeit zuständigen Gerichts- stand verklagen. 32.8 Eine etwaige fremdsprachige Version der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und die deutsche Fassung, die dem VP jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdendie allein maßgebende.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. 17.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (1126b BGB) Igenügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. 17.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit Punkt 12ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. es sich im Personen aus dem rechts- oder steuerberatendem Bereich handelt die insoweit beratend tätig werden und einer gesonderten Schweigepflicht unterliegen - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 17.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (17z. B. per E-Mail) wird mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 17.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 17.5 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters. 17.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBEntstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, § 369 UGB) verwiesen; wird einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Anbieters, soweit das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7auf den Vertrag anwendbare Gesetz nicht einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Anbieter ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format Kunden an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten seinem Sitz zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuverklagen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Saas Agreement, Saas Agreement

Sonstiges. (1) I10.1 ACG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen oder den gesamten Vertrag, ohne das Erfordernis einer Zustimmung des Kunden, an eine Gesellschaft, an deren Geschäftsanteilen sie im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBAusmaß von zumindest 50 % beteiligt ist oder an einen Handelsvertreter, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungüberbinden. (2) 10.2 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Kunde kann nur mit fälligen und gleichartigen Forderungen gegen ACG aufrechnen, die von im Zuge ACG ausdrücklich anerkannt oder die gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden 10.3 Sollte eine der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Bestimmungen des Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit, Rechtswirksamkeit und ähnlichen UnterlagenDurchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtUngültigkeit, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung werden die den Auftraggeber Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderBestimmung ersetzen, die Daten zu löschendem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 10.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden entweder schriftlich, per e-Mail oder online beim nächsten Login mitgeteilt. Für die Übergabe Sie werden Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von längstens 14 Tagen dagegen schriftlich Widerspruch erhebt. 10.5 Änderungen und Ergänzungen dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat Vereinbarung bedürfen der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß)Schriftform. Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben Von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuMündliche Nebenabreden bestehen nicht. E-Mail und Telefax entsprechen dem Schriftformerfordernis. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen 10.6 Auf das zwischen ACG und Kosten dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die UN-Kaufrechts sowie der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts anwendbar. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen10.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht Wien. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ACG ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln eine allfällige Klage auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers rechnen mussteKunden einzubringen. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder 10.8 Übermittlungen an die im Einvernehmen mit jeweiligen Vertrag bzw. Angebot angeführten Adressen der Vertragspartner (ACG und Kunde) gelten als zugekommen, auch wenn der adressierte Vertragspartner die Übernahme verweigert oder die Adresse aufgegeben hat oder sonst nicht empfangsbereit ist. Teilt ein Vertragspartner dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit anderen den Wechsel an eine neue Adresse schriftlich mit, so gilt fortan die bekanntgegebene neue Adresse als Empfangsadresse. 10.9 Diese AGB in der Honorarforderung eingezogen werdenjeweils gültigen Fassung sind jederzeit im Internet unter der Adresse xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, General Terms and Conditions

Sonstiges. 24.1 Der Lieferant wird eine umfassende Haftpflichtversicherung bzw. eine In- dustrie-Haftpflichtversicherung (1insbesondere für Produkthaftung im weitesten Sinne, für Sach- und Personenschäden und für jede andere Haftung, die Phi- lips verlangt) Iunterhalten. Soweit nicht anders vereinbart, muss sie mindestens fünf (5) Millionen Euro für Personenschäden, inklusive Todesfall, sonstige Schäden im Zusammenhang mit Punkt 12der Nutzung der Ware oder Leistungen und Schäden aufgrund von aktivem Tun oder Unterlassen des Lieferanten abde- cken. Eine derartige Versicherung ist schriftlich mit ausreichend befugten und finanziell leistungsfähigen Versicherern abzuschließen. Der Lieferant hat Phi- lips dreißig (1730) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBTage vorab schriftlich von Kündigungen, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Rücktritten oder Re- duzierungen der Versicherungsdeckung zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungunterrichten. 24.2 Der Lieferant erbringt die vertraglichen Lieferungen und (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Dienst-)Leistun- gen als selbständiger Auftragnehmer und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Ver- treter von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenPhilips. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Es ist der Auftragnehmer berechtigtnicht beabsichtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Dateneine gemeinsame Unternehmung, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten ein Joint-Venture oder ein Arbeitsverhältnis zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatbegründen. Dies gilt jedoch unbesehen der wirtschaftlichen Abhängigkeit des Lieferanten von Philips. 24.3 Ohne schriftliche Zustimmung von Philips wird der Lieferant keine Rechte oder Verpflichtungen nach dem Vertrag an Dritte abtreten, übertragen oder Dritte mit deren Ausführung beauftragen. Eine von Philips vorab genehmigte Unterbeauftragung, Übertragung, Zusicherung oder Abtretung hat keinerlei rechtliche Wirkung gegenüber einer solchen Dritten Partei. 24.4 Die Philips vorbehaltenen Rechte und Rechtsmittel verstehen sich zusätz- lich und in Ergänzung zu weiteren oder zukünftigen Rechten und Rechtsmit- teln, die Philips nach dem Vertrag, nach Gesetz oder nach Billigkeitsgrundsät- zen zustehen. 24.5 Wird die Herstellung eines Produkts eingestellt, teilt der Lieferant dieses Philips zwölf (12) Monate vor dem letzten Bestelldatum schriftlich mit. Es müs- sen mindestens die Teilenummern von Philips, die Ersatzteile und das Datum der letzten Bestellung und des letzten Versands angegeben werden. 24.6 Wird eine Bestimmung dieses Vertrags seitens Philips nicht oder verspätet geltend gemacht, liegt darin kein Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, jede Bestimmung dieses Vertrags geltend zu machen. Weder der (frühere/gegenwärtige) Umgang zwischen den Parteien noch Handelsbräuche oder -sitten sind zur Auslegung dieses Vertrages zu berücksichtigen. Ver- zichtserklärungen, Einwilligungen, Vertragsänderungen und -ergänzungen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das entsprechende Dokument muss einen Hinweis auf diesen Vertrag enthalten und von beiden Vertragspart- nern unterschrieben werden. 24.7 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder des Vertrages von einem zuständigen Gericht aufgrund einer zukünftigen Ge- setzgebung oder verwaltungsrechtlichen Maßnahme für den Schriftwechsel zwischen unwirksam, wider- rechtlich oder undurchsetzbar gehalten werden, so sollen die übrigen Bestim- mungen in ihrer Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit davon unberührt bleiben. Eine für unwirksam, widerrechtlich oder undurchsetzbar gehaltene Bestim- mung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach und - so- weit rechtlich zulässig - dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und beabsichtigten Zweck der ursprünglichen Bestim- mung so nahe wie möglich kommt. 24.8 Die Beendigung des Vertrags lässt alle die Bestimmungen unberührt, die ausdrücklich oder indirekt dazu bestimmt sind, die Beendigung zu überdauern; dies gilt insbesondere für die SchriftstückeGewährleistung, das geistige Eigentum, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt Ge- heimhaltung und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Datenschutz. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen24.9 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. 24.10 Der Lieferant und Philips vereinbaren, (5i) Der Auftragnehmer ist berechtigtals ausschließlichen Gerichts- stand Wien, fällige Honorarforderungen mit etwaigen DepotguthabenÖsterreich, Verrechnungsgeldernoder (ii) nach Xxxx von Philips die zuständigen Ge- richte am Sitz des Lieferanten, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.die Bestellung aufgegeben wurde oder

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Samples: Vertrag, Definitions Agreement

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang mit Punkt 12Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ausstel- lung eines vorläufigen Zeugnisses. (17) wird auf Bei Aushändigung des endgültigen Zeugnisses soll das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungvorläufige Zeugnis zurückgegeben werden . (2b) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Die gesetzlichen Bestimmungen über die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bleiben unberührt. c) Ein Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird bzw. eine Rente gewährt wird, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bzw. aus diesem Manteltarifvertrag oder an- deren tariflichen Vereinbarungen müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie erloschen. Kommt zwischen Betriebsrat und Betriebsleitung eine nach diesem Tarifvertrag erforderliche Ver- einbarung nicht zustande, so entscheidet die nach § 76 BetrVG zu bildende Einigungsstelle. Soweit nach diesem Tarifvertrag Vereinbarungen mit dem Betriebsrat erforderlich sind, gelten sie solange, bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden. Gleiches gilt sinngemäß für einen Spruch der Einigungsstelle. 1. Streitigkeiten, die aus der Auslegung oder Durchführung der zwischen den Tarifvertragspar- teien abgeschlossenen Tarifverträge im Zuge Betrieb entstehen, sind möglichst durch Verhand- lung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat beizulegen. Bei Streitigkeiten, die im Betrieb nicht beizulegen sind, sollen die Tarifvertragsparteien hinzugezogen werden. 2. Können sich Betriebsleitung und Betriebsrat in Sachen des § 8 nicht einigen, so sind die Ta- rifparteien hinzuzuziehen. Eine Einigung der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Tarifparteien ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, in diesem Fall für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzwbetriebli- chen Parteien bindend. 1. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderDer Schlichtungsausschuss kann nur einvernehmlich von beiden Tarifvertragsparteien ein- berufen werden. Der Ausschuss setzt sich aus jeweils 3 Beisitzern zusammen, die Daten zu löschenMitglie- der der Tarifvertragsparteien sein müssen. Die Zusammensetzung wird im Einzelfall von der jeweiligen Partei bestimmt. Externe Sachverständige können zusätzlich einvernehmlich hin- zugezogen werden. Sie haben kein Stimmrecht. 2. Die Tarifvertragsparteien berufen gemeinsam einen unparteiischen Vorsitzenden. Der Vor- sitzende hat Stimmrecht. 3. Für den Fall, dass eine Einigung über die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenPerson des unparteiischen Vorsitzenden nicht zu- stande kommt, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenverpflichten sich die Tarifvertragsparteien, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlichden Präsidenten des Landesar- beitsgerichtes Hessen zu bitten, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuden Vorsitzenden zu bestimmen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen4. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an Vorsitzende beruft den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Schlichtungsausschuss ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)und setzt das Verfahren in Gang. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich mit Punkt 12einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis Das Recht zur Höhe seiner noch offenen ForderungKündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien davon unberührt. (2b) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die Lieferantin insbesondere dann vor, wenn der Kunde in schwerwiegender Weise gegen diese Vereinbarung verstößt, z.B. wenn es zu einem von im Zuge ihm zu vertretenden Missbrauch der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenTankkarte, Zahlungen nicht termingerecht erfolgen (Rücklastschriften oder sonstiger Zahlungsverzug) oder der Kunde in Vermögensverfall gerät bzw. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ihm Vermögensver- fall droht. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung aus wichtigem Grund vor, so ist der Auftragnehmer die Liefe- rantin berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format betroffene(n) Karte(n) unmittelbar zu sperren. Nach Kündigung dieser Tankver- einbarung ist/sind die ausgegebene(n) Tankkarte(n) unverzüglich an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuLieferantin zurückzugeben. (3c) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Lieferantin und Kosten die Betreiber der Tankstellen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebentankpool24 die zur Abwicklung des kartenbezogenen und appbezogenen Geschäftsverkehrs erforderlichen personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Rechte des Kunden nach dem Bundesdatenschutzgesetztes bleiben unberührt. (d) Änderungen der AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeit- punkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Än- derung gegenüber der Lieferantin schriftlich angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird die Lieferantin den Kunden in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Zahlungsbedingungen oder Preisen angeboten, kann er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatdie Vereinbarung vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Lieferantin den Kunden im Angebot besonders hinweisen. (e) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und auch für die SchriftstückeAufhebung der Schriftform. (f) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch diejenige wirksame Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. (g) Es gilt das Recht der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Punkt 12. gilt sinngemäßCISG). (4h) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann Sitz der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der UnterlagenLiefe- rantin. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Tankkarten Geschäft, Tankkartenvereinbarung

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. Falle der Weitergabe von Fremddaten (17elektronisch oder in gedruckter Form) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBist der Emp- fänger darüber zu unterrichten, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtdass die Adressdaten von einem oder– unter Umständen – von verschiedenen Verantwortlichen stammen und nur für den Zweck verarbeitet werden dürfen, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungfür den sie geliefert wurden. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Werden Abgleiche unter Einsatz von Fremddaten im Zuge Verbraucher-Bereich (Business to Con- sumer) durchgeführt, wird derjenige Dienstleister, der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderFremdabgleiche zuständig ist, die Daten zu löschen. Für aktuelle (Update monatlich) DDV-Robinsonliste einsetzen, es sei denn, der/die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch Verant- wortliche(n) hat/haben schriftlich auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuden Einsatz verzichtet. (3) Der Auftragnehmer hat Umstand, dass sich ein Unternehmen den „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" durch Zeichnung unterworfen hat, wird auf Verlangen und Kosten der Website des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenDDV veröffentlicht. Dem DDV sind dazu die gezeichneten „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" zur Hinterlegung ein- zureichen. Jedem Auftraggeber, Listbroker oder jedem anderen beteiligten Dienstleister wird der Dienstleister auf Wunsch eine Kopie der gezeichneten „DDV-Regeln zur Auftragsverar- beitung" zur Verfügung stellen. Soweit irgendwelche tatsächlichen Umstände beim Dienst- leister den gezeichneten Vorgaben der „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" nicht mehr entsprechen, wird das der Dienstleister dem DDV unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Ver- öffentlichung der Information, dass das betreffende Mitglied die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten „DDV-Regeln zur Auf- tragsverarbeitung" gezeichnet hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)wird dann rückgängig gemacht. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Die Verbindlichkeit der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" für das zeichnende Mit- glied bleibt bestehen bis zum Widerruf, den das Mitglied per Einschreiben an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenDDV zu richten hat. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht Widerruf gilt 6 Wochen nach Eingang mit Wirkung für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung die Zukunft. Für die Laufzeiten der Unterlagenvor Ablauf der vorgenannten 6-Wochen-Frist bereits erteilen gesonderten Ad- ressaufträge gelten die „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" fort. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen Mit Unterzeichnung bestätigt der Dienstleister zusätzlich die Übereinstimmung des vorste- henden Textes mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstevom DDV vorgegebenen Textfassung der DDV-Regeln zur Auf- tragsverarbeitung (Stand: 10/2017). (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Die Schriftformerfordernisse im Einvernehmen Sinne der DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung können mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Ausnahme des Schriftformerfordernisses für die Auftragserteilung auch durch Textform (insbesondere per E-Mail) erfüllt werden. (7) Vereinbarungen auf der Basis der DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung unterliegen deut- schem Recht. Es gilt der Gerichtsstand des jeweiligen Auftrags, soweit zulässig vereinbar.

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Samples: DDV Regeln Zur Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeitung

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung31.1 Eine Abtretung von Ansprüchen des VP gegen PAYONE ist ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung 31.2 Etwaige Rechte und Pflichten von im Zuge PAYONE und dem VP aus einem anderen Vertrag zwischen PAYONE und dem VP werden von den Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. 31.3 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschliess- lich der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenvorliegenden Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 31.4 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teil- weise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Die unwirksame Klausel ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber durch eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderwirksame Klausel zu ersetzen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat dem wirtschaftli- chen Zweck der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuunwirksamen Regelung am nächsten kommt. 31.5 Änderungen des Vertrages einschliesslich aller Bestandteile, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet PAYONE dem VP mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, an (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäßÄnderungsmitteilung). Die weitere Aufbewahrung kann auch Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf Kosten entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Auftraggebers durch Dritte erfolgenHerunterladens von einer Internetseite besteht. Die Zustim- mung des VP zu der Änderung gilt – vorbehaltlich einer Kün- digung des VP gemäss Satz 5 - als erteilt, wenn der VP seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung ange- gebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ange- zeigt hat. XXXXXX wird den VP in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der VP den Widerspruch vor dem in der Ände- rungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an PAYONE abgesendet hat. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungVP kann den Vertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kün- digung wird PAYONE in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Legt der VP Wider- spruch ein, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenso ist PAYONE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 31.6 PAYONE kann zum Zweck einer Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor Ablauf der normalen Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen eine ausserordentliche Änderungskündigung aussprechen, wenn die Änderung nach angemessener Einschätzung von PAYONE aufgrund der Rechtslage (5einschliesslich Rechtspre- chung), der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik (insbesondere in Bezug auf Sicherheitsfragen) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteobjektiven Marktbedingungen erforderlich ist. 31.7 Der Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationa- len Warenkauf (6CISG) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Zürich. 31.8 Eine etwaige fremdsprachige Version der Auftragnehmer berechtigtAllgemeinen Ge- schäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und die deutsche Fassung, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers die dem VP jederzeit auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls An- frage zur Verfügung gestellt wird, ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdendie allein massgebende.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDie Angebote und Planungsunterlagen des Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenweitergegeben werden. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet. b) Die vom Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich ge- schützt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Pro- gramme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung des Verwenders weder zu vervielfäl- tigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Ko- pien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet. 2. Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Verwender für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 3. Der Verwender ist berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datensich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverläs- siger Unternehmen zu bedienen. 4. Eine Beschaffungspflicht des Verwenders für Ersatzteile besteht nicht, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber wenn diese nur mit ei- nem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tat- sächlich unmöglich ist. 5. Der Verwender ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhändereinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Strei- tigkeit bei gleichzeitiger Zustimmung des Verwenders und des Vertragspartners. 6. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss sowie nachträgliche Änderungen, Nebenabreden, die Daten Vereinbarung von Beschaffenheiten und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verwenders und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatVer- tragspartners. Dies gilt jedoch auch für eine Änderung dieser Klausel. 7. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gel- tung der übrigen Bestimmungen nicht für den Schriftwechsel zwischen berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klau- sel ist der Vertragspartner verpflichtet, mit dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeVerwender eine neue Bestimmung zu verein- baren, die dem mit der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Werk Und Kaufvertrag, Werk Und Kaufvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (17) wird auf fortgesetzte)-Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen; wird . Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung Nach Übergabe sämtlicher, vom Auftragnehmer Wirtschaftstreuhänder erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aufbewahrungspflichtigen Daten an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderWirtschaftstreuhänder ist der Berufsberechtigte berechtigt, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Eine Beanstandung der Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Abs 1 zustehenden Vergütungen. (4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (5) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Auftragnehmer Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten. (46) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle der Auftragsbeendigung für weiterführende Fragen nach Auftragsbeendigung und die Gewährung des Zugangs zu den relevanten Informationen über das geprüfte Unternehmen ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. (7) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar Depotgebühren in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenstellen. (5) 8) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers Berufsberechtigen rechnen musste. (69) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer Berufsberechtigte berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Jahresabschluss, Allgemeine Auftragsbedingungen Für Wirtschaftstreuhandberufe

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1221.1 Der Verkäufer gibt keine Pressemitteilungen oder sonstige Werbematerialien heraus bzw. (17) wird nimmt keine Darstellung in Bezug auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBVorhandensein dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages oder jegliche seiner Geschäftsbedingungen vor, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht ohne jeweils die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers eingeholt zu Unrecht ausgeübthaben. Der Verkäufer veröffentlicht bzw. nutzt keine Namen, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner Handelsmarken oder Logos des Käufers, noch offenen Forderunggibt er den Käufer als Kunden des Verkäufers an, ohne jeweils die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers eingeholt zu haben. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von 21.2 Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages unterliegt den Gesetzen des Ortes, an dem der Käufer ansässig ist, welcher durch ausdrückliche Verfügung im Zuge Anhang angegeben ist, unter Ausschluss der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Prinzipien des Kollisionsrechts. 21.3 Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Anwendung des UN-Kaufrechts besonders ausgeschlossen ist und ähnlichen Unterlagendieses weder für diesen Vertrag über Ausrüstungen noch für einen Zusatzvertrag gilt. 21.4 Der Verkäufer wird keine seiner Rechte oder Pflichten oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers, die nach dem Ermessen des Käufers verweigert werden kann, abtreten oder übertragen und keine diesbezüglichen Unterverträge schließen. IEine versuchte Abtretung von Rechten oder Übertragung oder Untervergabe von Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ist nichtig und ungültig. Eine von dem Käufer bewilligte Abtretung, Übertragung oder Untervergabe befreit den Verkäufer nicht von seinen im Falle Rahmen dieses Vertrages bestehenden Verpflichtungen und Haftungen, und der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Verkäufer haftet weiterhin für das Verhalten und die Leistung eines jeden im Rahmen dieses Vertrages zulässigen Abtretungsempfängers, Beauftragten und Nachunternehmers. Der Käufer kann seine im Rahmen dieses Vertrages über Ausrüstungen und eines Zusatzvertrages bestehenden Rechte und Pflichten durch eine diesbezügliche schriftliche Benachrichtigung des Verkäufers an ein verbundenes Unternehmen abtreten. Dieser Vertrag über Ausrüstungen gilt im Interesse und zu Gunsten der Parteien dieses Vertrages und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zugelassenen Abtretungsempfänger und ist für diese verbindlich. 21.5 Wenn und nur insoweit wie ein zuständiges Gericht oder ein zuständiger Gerichtsstand eine Bestimmung dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages in einem rechtskräftigen, nicht anfechtbaren Urteil für nicht vollstreckbar hält, wird solch eine nicht vollstreckbare Bestimmung gestrichen, und der Auftragnehmer berechtigtRest dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages ist davon nicht betroffen. In solch einem Fall versuchen die Parteien in gutem Glauben, eine nicht vollstreckbare Bestimmung dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages durch eine Bestimmung zu ersetzen, die vollstreckbar ist und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich zum Ausdruck bringt. 21.6 Ein einmaliger Verzicht einer Partei auf eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages über Ausrüstungen oder eines Zusatzvertrages wird nicht als zukünftiger Verzicht auf solch eine Bestimmung oder Bedingung oder deren nachfolgende Verletzung angesehen bzw. ausgelegt. Sämtliche in diesem Vertrag über Ausrüstungen und in einem Zusatzvertrag aufgeführten Rechtsbehelfe sind kumulativ und gelten zusätzlich zu jeglichen sonstigen Rechtsbehelfen, die nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenRecht und Billigkeit vorgesehen sind. 21.7 Dieser Vertrag über Ausrüstungen oder jeglicher Zusatzvertrag stellt zusammen mit jeglichen Anhängen und Nachträgen die vollständige Vereinbarung der Parteien im Hinblick auf seinen Gegenstand dar und soll sämtliche vorherigen diesbezüglichen Gespräche und Schriftstücke zusammenführen und ersetzen. Der Käufer kann diesen Vertrag über Ausrüstungen oder einen Zusatzvertrag modifizieren oder abändern, was für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuParteien verbindlich ist. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen 21.8 Die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag über Ausrüstungen oder ein Zusatzvertrag zusammen mit Anhängen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenNachträgen eine nicht ausschließliche Vereinbarung ist und dass der Käufer und seine verbundenen Unternehmen das Recht haben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit Ausrüstungen von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Dritten zu beziehen. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen21.9 Dieser Vertrag über Ausrüstungen wurde in englischer Sprache erstellt und unterzeichnet. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/Die englischsprachige Version dieses Vertrages über Ausrüstungen besitzt vor jeglicher Version in einer anderen Sprache Vorrang. 21.10 Dieser Vertrag über Ausrüstungen oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung Zusatzvertrag kann auch bei seiner Unterzeichnung auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigungmehreren Exemplaren unterzeichnet werden, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenvon denen jedes ein Original darstellen und gleiche Rechtskraft und Gültigkeit besitzen wird. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Equipment Purchase Agreement, Equipment Purchase Agreement

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu Unrecht ausgeübtvergeben, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern TomTom dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungberechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zu- zuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Unternehmen zu über- tragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. (2) Der Auftraggeber 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von TomTom Telematics bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 TomTom hat keinen Anspruch auf Ausfolgung das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedin- gungen von TomTom eigenmächtig zu ändern. Diese Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde darüber benachrichtigt wird. 9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen oder andere Kommunikation im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Rahmen dieses Vertrages müssen schriftlich und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtin englischer Sprache erfolgen und persön- lich, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenper Post, für per Einschreiben, per Expresskurier oder per E-Mail an die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderzuständige Adresse, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben Vertrag angegeben ist (oder an die jeweils geltenden Adressen, über die eine Partei die andere Partei bisweilen informiert hat), gesendet werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. Mitteilung gilt nach Zugang und sie gilt zum Zeitpunkt der Zustellung als zugegangen (3falls persönlich, per Einschreiben oder per Expresskurier gesendet) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen oder ab dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die Zeitpunkt der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar erfolgreichen Übermittlung (Punkt 12. gilt sinngemäßfalls per E-Mail gesendet). (4) Der Auftraggeber 9.7 TomTom hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese Kunden auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet Anfrage eine Kopie dieser im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungRahmen des Vertrags er- fassten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm unverzüglich mitzuteilen, Verlust falls derartige Daten verloren gehen, vernichtet oder Vernichtung der Unterlagenbeschädigt werden oder unverwertbar sind. TomTom lässt solche Daten auf eigene Kosten wiederherstellen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Nutzungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. Falle der Weitergabe von Fremddaten (17elektronisch oder in gedruckter Form) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBist der Empfänger darüber zu unterrichten, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtdass die Adressdaten von einem oder– unter Umstän- den – von verschiedenen Verantwortlichen stammen und nur für den Zweck verarbeitet werden dürfen, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungfür den sie geliefert wurden. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Werden Abgleiche unter Einsatz von Fremddaten im Zuge Verbraucher-Bereich (Business to Consumer) durchgeführt, wird derjenige Dienstleister, der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderFremdabgleiche zuständig ist, die Daten zu löschen. Für aktuelle (Update monatlich) DDV-Robinsonliste einsetzen, es sei denn, der/die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch Ver- antwortliche(n) hat/haben schriftlich auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuden Einsatz verzichtet. (3) Der Auftragnehmer hat Umstand, dass sich ein Unternehmen den „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" durch Zeichnung unterworfen hat, wird auf Verlangen und Kosten der Website des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenDDV veröffentlicht. Dem DDV sind dazu die gezeichneten „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" zur Hinterlegung ein- zureichen. Jedem Auftraggeber, Listbroker oder jedem anderen beteiligten Dienstleister wird der Dienstleister auf Wunsch eine Kopie der gezeichneten „DDV-Regeln zur Auf- tragsverarbeitung" zur Verfügung stellen. Soweit irgendwelche tatsächlichen Umstände beim Dienstleister den gezeichneten Vorgaben der „DDV-Regeln zur Auftragsverarbei- tung" nicht mehr entsprechen, wird das der Dienstleister dem DDV unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Veröffentlichung der Information, dass das betreffende Mitglied die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten „DDV- Regeln zur Auftragsverarbeitung" gezeichnet hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)wird dann rückgängig gemacht. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Die Verbindlichkeit der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" für das zeichnende Mit- glied bleibt bestehen bis zum Widerruf, den das Mitglied per Einschreiben an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenDDV zu richten hat. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht Widerruf gilt 6 Wochen nach Eingang mit Wirkung für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung die Zukunft. Für die Laufzeiten der Unterlagenvor Ablauf der vorgenannten 6-Wochen-Frist bereits erteilen gesonderten Adressaufträge gelten die „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" fort. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen Mit Unterzeichnung bestätigt der Dienstleister zusätzlich die Übereinstimmung des vorste- henden Textes mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstevom DDV vorgegebenen Textfassung der DDV-Regeln zur Auf- tragsverarbeitung (Stand: 10/2017). (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Die Schriftformerfordernisse im Einvernehmen Sinne der DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung können mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Ausnahme des Schriftformerfordernisses für die Auftragserteilung auch durch Textform (insbesondere per E-Mail) erfüllt werden. (7) Vereinbarungen auf der Basis der DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung unterliegen deut- schem Recht. Es gilt der Gerichtsstand des jeweiligen Auftrags, soweit zulässig vereinbar. Firmenstempel oder Firmenname

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Samples: DDV Regeln Zur Auftragsverarbeitung

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen die- ser AGB SuperSchnell unwirksam oder für die Parteien juristisch undurchführbar sind oder werden sollten, wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet die Wirksamkeit der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungübrigen Bestimmungen und des ge- samten Vertrages hierdurch nicht berührt. (2) . Gemäß § 3 KSchG steht einem Verbraucher für Vertrags- erklärungen, die weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben wurden, das Recht zu, von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzu- treten. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss er- klärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfol- gung einer Urkunde an den Verbraucher, die die Daten von Wien Energie, die zur Identifizierung des Vertrags not- wendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rück- trittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unterneh- mer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, oder wenn dem Zustandekom- men des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rück- trittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 3. Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Ge- schäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleis- tung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Kunde, dass Wien Energie noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, so wird Wien Energie den Kun- den dazu auffordern, ihm gemäß § 10 FAGG ein aus- drücklich auf Ausfolgung von diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichte- tes Verlangen – im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in Fall eines außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossenen Vertrags auf einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten dauerhaften Datenträger – zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuerklären. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) I12.1 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ALLPLAN ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn ALLPLAN auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 12.2 In dem Falle, dass die Ausfuhr der Serviceplus Software nationalen oder internationalen Ausfuhrbestimmungen unterliegt, hat der Serviceplus Kunde die Zustimmung der zuständigen Stellen einzuholen. Die Kosten der Ausfuhr, insbesondere Zölle, Steuern, Gebühren und weitere Kosten sind vom Serviceplus Kunden zu tragen. 12.3 Der Serviceplus Kunde darf diesen Vertrag bzw. seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte oder Pflichten nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von ALLPLAN an Dritte abtreten oder übertragen. ALLPLAN wird dieses Einverständnis nicht unangemessen verweigern. 12.4 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen, Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. 12.5 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. 12.6 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Punkt 12diesem Vertrag ist Salzburg. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDer ausschließliche Gerichtsstand befindet sich beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz von ALLPLAN. Derselbe Gerichtsstand gilt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht wenn der Serviceplus Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschuss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. ALLPLAN ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Serviceplus Kunden zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungklagen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von 12.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden oder wenn der Vertrag eine Xxxxx enthält, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 12.8 Die Parteien vereinbaren im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis (inkl. Vertragsabschluss und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung -verhandlungen) die Anwendung nach österreichischem Recht unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuAusschluss des UN-Kaufrechts. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Serviceplus Agreement

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebührenoder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (17) wird auf fortgesetzte)-Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen; wird . Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format WT erstellten aufbewahrungspflichtigen Daten an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderWirtschaftstreuhänder ist der Berufsberechtigte berechtigt, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Eine Beanstandung der Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Abs 1 zustehenden Vergütungen. (4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (5) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Auftragnehmer Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten. (46) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle der Auftragsbeendigung für weiterführende Fragen nach Auftragsbeendigung und die Gewährung des Zugangs zu den relevanten Informationen über das geprüfte Unternehmen ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. (7) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar Depotgebühren in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenstellen. (5) 8) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers Berufsberechtigen rechnen musste. (69) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer Berufsberechtigte berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Kapitalmarktprospekt

Sonstiges. (Die für den Versicherungsschutz zu erhebende Versicherungssteuer sowie alle sonstigen öffentlichen Abgaben gehen zu Lasten des Bausparers bzw. Darlehensnehmers. SONSTIGE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN‌ 1) I. Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft sind, auch mit Wirkung für bereits abgeschlossene Bausparverträge, hinsichtlich der Bestimmungen des § 4 Z. 1 - 8 Bausparkassengesetz zulässig; soweit sie unter § 4 Z. 1 - 7 Bausparkassengesetz fallen, nur mit Zustimmung der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Sämtliche Änderungen mit Wirkung für bestehende Verträge werden dem Bausparer von der Bausparkasse zeitnah schriftlich oder elektronisch bekanntgegeben. 2. Erstreckt sich eine nicht geringfügige, jedoch sachlich gerechtfertigte Änderung auf bereits abgeschlossene Bausparverträge, so ist mit deren Mitteilung der Bausparer davon zu verständigen, dass er innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung verlangen kann, dass die Änderung auf seinen Bausparvertrag keine Anwendung finde, andernfalls seine Zustimmung zur Änderung als erteilt gilt. Wenn der Bausparer der Änderung seines Bausparvertrages rechtzeitig widerspricht und er noch keine Darlehenszusage erhalten hat, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag zu kündigen und das Bausparguthaben nach den Bestimmungen des § 13 auszuzahlen. Auch davon und von den Folgen der Kündigung ist der Bausparer in der Mitteilung der Änderung zu verständigen. Alle Zahlungen sind ausschließlich an die Bausparkasse in Salzburg oder an die von ihr bekanntgegebenen Zahlstellen zu leisten. Erfüllungsort ist Salzburg. 1. Eine Änderung der Adresse bzw. E-Mail-Adresse ist der Bausparkasse ehestmöglich bekannt zu geben. Eine Willens- oder Wissenserklärung der Bausparkasse, welche diese an den Bausparer bzw. Darlehensnehmer an die letzte von ihm der Bausparkasse bekanntgegebene Adresse abgesandt hat, gilt als in dem Zeitpunkt zugegangen, in welchem der Bausparer bzw. Darlehensnehmer unter normalen Umständen von dem Inhalt der Erklärung hätte Kenntnis nehmen können, wenn er sich am Ort dieser Adresse und nicht an einer neuen befunden hätte. Wenn der Bausparer bzw. Darlehensnehmer der Bausparkasse eine E-Mail-Adresse als Zustelladresse bekanntgegeben hat, erklärt er sich damit einverstanden, an diese E-Mail- Adresse auch rechtlich erhebliche Erklärungen zu erhalten und gelten Wissens- oder Willenserklärungen der Bausparkasse in Form von E-Mails an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse als dem Bausparer bzw. Darlehensnehmer zu dem Zeitpunkt zugegangen, zu dem er sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann bzw. abrufen hätte können. 2. Eine Willens- oder Wissenserklärung des Bausparers bzw. Darlehensnehmers wird wirksam, wenn und sobald sie der Bausparkasse an ihrem Sitz oder bei einer ihrer Geschäftsstellen schriftlich zugegangen ist. 3. Sind mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Bausparvertrages, so ist im Zusammenhang mit Punkt 12Zweifel diejenige Person zum Postempfang für die anderen Mitglieder berechtigt, die im Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages unter „Daten zum Vertragsinhaber“ angeführt ist. 4. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Über jede Änderung hinsichtlich der Obsorgeberechtigung für minderjährige oder sonst wie pflegebefohlene Bausparer ist die Bausparkasse sofort zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7informieren. aber in Abweichung dazu nur Diese Verpflichtung trifft bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungEigenberechtigung des Bausparers neben dem Bausparer auch den/die bisherige(n) und neue(n) Obsorgeberechtigte(n) zur ungeteilten Hand. 1. Die Übertragung des Bausparvertrages (Vertragsübernahme) ist nur in den in § 4 Bausparkassengesetzverordnung taxativ vorgesehenen Fällen zulässig und bedarf zu deren Wirksamkeit zudem der Genehmigung durch die Bausparkasse. 2) Der Auftraggeber . Werden Rechte aus dem Bausparvertrag ohne Zustimmung der Bausparkasse an dritte Personen abgetreten oder dritten Personen verpfändet oder werden diese Rechte von dritter Seite gepfändet, so hat keinen Anspruch auf Ausfolgung die Bausparkasse das Recht, den Bausparvertrag zu kündigen. 3. Die Bausparkasse ist berechtigt, ihre Zustimmung zum Eintritt neuer Darlehensschuldner von der Bezahlung einer jeweils festzusetzenden Sondertilgung und der Entrichtung einer einmaligen Übertragungsgebühr in Höhe von 1 % der Restschuld abhängig zu machen. 1. Dem Bausparer wird je Bausparvertrag ein Kontoführungsbeitrag von € 12,42 jährlich im Zuge Vorhinein verrechnet und mit Jahresbeginn bzw. bei unterjährigem Vertragsbeginn bei Vertragsabschluss dem Konto angelastet. Der Kontoführungsbeitrag wird dabei für jedes begonnene Kalenderjahr bzw. bei unterjährigem Vertragsbeginn für das betreffende Kalenderjahr in voller Höhe angelastet. Dieser für das Jahr 2014 gültige Beitrag sowie der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Kontoführungsbeitrag nach § 14.1 lit. f) sind nach dem kollektivvertraglichen Gehaltsschema für Angestellte der Banken und ähnlichen UnterlagenBankiers, Beschäftigungsgruppe C, Stufe 1, wertgesichert. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, Ausgangsbasis für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht triffterste Wertanpassung bildet das am 1.1.2013 gültige Gehaltsschema. Die Beiträge erhöhen oder vermindern sich jährlich zum 1.1., erstmals sohin zum 1.1.2015, in einem strukturiertenjenem Verhältnis, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise welchem sich das zum Ausgangsbasisstichtag gültige Gehaltsschema jeweils im Vollausdruck übergeben werdenVerhältnis zu dem am 1.1. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zudes nächstfolgenden Jahres gültigen Gehaltsschema verändert hat. Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx, das zur Veränderung des Kontoführungsbeitrages geführt hat und der zuletzt errechnete Kontoführungsbeitrag bilden sodann die Ausgangsbasis für die Berechnung des Kontoführungsbeitrages in den Folgejahren. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen 2. Alle Kosten und Kosten Abgaben für die Aufnahme des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenDarlehens, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber dessen pfandrechtliche Sicherstellung und für die SchriftstückeLöschung des Pfandrechtes sowie alle aus dem Bauspar- oder Darlehensvertrag entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Gebühren insbesondere der Mahnschreiben und der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung werden dem Darlehenskonto angelastet und sind auf dieses vom Bausparer aus eigenem, ohne Rückforderungsrecht gegenüber der Bausparkasse, sofort einzuzahlen. 3. Nimmt der Bausparer aus einem besonderen Anlass die Bausparkasse für Dienste in Anspruch, die über die gewöhnliche Abwicklung eines Bausparvertrages hinausgehen und zu deren Erbringung sie nicht schon auf Grund der Auftraggeber in Urschrift besitzt vorliegenden Allgemeinen Bedingungen verpflichtet ist, hat dieser der Bausparkasse die ihr allenfalls entstandenen Barauslagen und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwand verlangte angemessene Vergütung zu leisten. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung gültigen gesonderten Gebührenblatt der Bausparkasse und wird im Zeitpunkt der Inanspruchnahme zwischen dem Bausparer und der Bausparkasse vereinbart. Die jeweils aktuelle Vergütung kann bei der Bausparkasse jederzeit kostenfrei erfragt werden und ist überdies auf der Website der Bausparkasse einsehbar. Soweit eine solche Vergütung von der Bausparkasse nicht im Einzelfall zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von UnterlagenEinzahlung vorgeschrieben wird, ist die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholenBausparkasse berechtigt, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12Gebühr dem Ansparkonto bzw. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der UnterlagenDarlehenskonto anzulasten. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Bausparvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Die Befugnisse des jeweiligen Bauleiters erstrecken sich lediglich auf die Bauleitung der entsprechenden Baustelle und auf die damit zusammenhängenden Tätigkeiten. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBEr ist daher lediglich berechtigt Bautagesberichte, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Aufmaßblätter und Rechnungen zu Unrecht ausgeübterstellen und Schriftstücke und Erklärungen des AG entgegen zu nehmen. Er ist aber nicht berechtigt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von rechtsgeschäftliche Erklärungen im Zuge Namen des AN abzugeben. Technische Angaben in Unterlagen des AN verstehen sich bloß als Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbind- lich zugesichert werden. Konstruktions- bzw. produktionsbedingte Änderungen und Abweichungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestäti- gungen oder Rechnungen können vom AN jederzeit berichtigten werden. Sämtliche dem AG überlassene Unterlagen, insbesondere Kos- tenvoranschläge, Entwürfe, Modelle, technische Berechnungen und dergleichen, bleiben Eigentum des AN. Der AG ist nicht be- rechtigt, diese Unterlagen Dritten zugänglich zu machen. Kommt es nicht zur Erteilung des Auftrages durch den AG, sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich an den AN zurückzustel- len. Der AG stimmt zu, dass der AN die für ihn erzeugten Vertragsge- genstände zu Werbezwecken abbilden und – z. B. als Muster – anderweitig präsentiert; die Gestaltung der Präsentation sowie die Auswahl des Präsentationsmediums bleibt dem alleinigen Ermes- sen des AN überlassen. Der AG erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag (mit)enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages vom AN automationsunterstützt gespeichert und verar- beitet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben eben- so wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des AN oder des Verfassers; der AG erhält bzw. erwirbt daran keine wie immer gearteten Rechte, wie zB Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Sollten im Rahmen der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenschutzrechtsfähige Er- gebnisse entstehen, stehen dem AN sämtliche Schutzrechte daran zu. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Der AN räumt dem AG hieran eine nicht ausschließliche aber zeitlich unbeschränkte, auf andere Rechtssubjekte nicht übertrag- bare Nutzungsbewilligung ein. Der AN ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datensolche Er- gebnisse in seine Produkte zu integrieren und/oder mit deren Hilfe Produkte zu erstellen. Auf diese Geschäftsbedingungen und die Einzelverträge sowie auf sämtliche aus diesen Geschäftsbedingungen und den Einzelver- trägen herrührenden Streitigkeiten kommt ausschließlich österrei- chisches materielles Recht zur Anwendung, für ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationa- len Privatrechts, soweit diese auf die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftAnwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslands- berührung die Anwendung spezieller, auch in einem strukturiertenÖsterreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können so sind diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatanzuwenden. Dies gilt jedoch nicht auch für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der Geschäftsbedin- gungen und seinem Auftraggeber und für des Einzelvertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbe- dingungen lässt die SchriftstückeWirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unberührt. Die Vertragspartner sind verpflich- tet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers AGB wurden dem AG ausgehändigt und von diesem vollinhalt- lich durch Dritte erfolgenseine Unterschrift akzeptiert. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungOrt, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. Datum Leserliche (5!) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. Unterschrift (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.Verbraucher)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Xxxxxxx, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (1zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) Im Zusammenhang diese Auswahl mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Rücksprache zum Auftraggeber zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungkorrigieren. (2) WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von im Zuge Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Xxxxx Xxxxxx Fotografie, Xxxx-xxx- Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx ODER xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx. Zur Wahrung der Auftragserfüllung Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und ähnlichen Unterlagenspätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Im Falle Der Auftraggeber wird von der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Fotografin über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die den Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftbei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den keinem Fall wird dem Auftraggeber bzwwegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten Das Widerrufsrecht des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenerlischt vorzeitig, die er aus Anlass seiner Tätigkeit wenn der Vertrag von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückebeiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, die bevor der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Widerrufsrecht ausgeübt hat. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang Der AN ist über Aufforderung der AG verpflichtet, ihr eine Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. Ausführungsgarantie eines von der AG genehmigten inländischen Kredit- oder Versicherungsinstitutes mit Punkt 12einer den Fertigstellungszeitpunkt sechs Monate übersteigenden Laufzeit auszuhändigen. (17) wird auf Die Höhe ist mit der AG schriftlich zu vereinbaren, muss jedoch mindestens 25% der Bruttoauftragsgesamtsumme betragen. Die Nichtvorlage der Erklärung binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung berechtigt die AG zum Vertragsrücktritt und zur Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens. Abtretungen und Verpfändungen von Forderungen - oder Teilen davon - des AN gegenüber der AG an Dritte sind unzulässig und gegenüber der AG unwirksam. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist die AG berechtigt, das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 1,5% der Bruttoauftragsgesamtsumme zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7begehren. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenDie Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Forderungen des AN werden 3% des anerkannten Rechnungsbetrages einschließlich USt. als Kostenvergütung einbehalten oder verrechnet. Allfällige gegen den AN bestehende Gegenforderungen werden in diesen Fällen unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens vorweg abgezogen. Dies gilt auch für Forderungen von Konzernunternehmen der AG und für Arbeitsgemeinschaften, an denen die AG oder Konzerngesellschaften beteiligt sind. Der AN ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenbestehende oder behauptete Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen Forderungen der AG aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Mehrere AN haften für alle Vertragspflichten solidarisch zur ungeteilten Hand. Der AN ist nur bei schriftlicher Zustimmung der AG berechtigt, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftAuftrag oder Teile davon an (Sub-)Unternehmer zu übertragen. Die AG hat das Recht, in einem strukturierten, gängigen Subunternehmer abzulehnen und maschinenlesbaren Format können daraus keine Mehrkosten abgeleitet werden. Bei Weitergabe an den Auftraggeber Subunternehmen bzw. an bei Lieferunternehmen müssen die Auftragsbedingungen des Vertrages zwischen der AG und dem AN auf den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderSubunternehmer überbunden werden. Sofern nichts anders vereinbart, übernimmt der AG die Daten zu löschenVerpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) idgF. Dies befreit den AN nicht von der Pflicht zur Einhaltung aller geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitnehmerschutzverordnungen. Für Es wird ausdrücklich auf die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenBestimmungen des BauKG und die “Allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen” verweisen. Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, gängigen und maschinenlesbaren Format hat dass er eine Ausfertigung der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß)„Allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen“ erhalten hat. Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können Er nimmt diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen vollen Xxxxxx zustimmend zur Kenntnis und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenerklärt, dass er sämtliche Mitarbeiter, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten beschäftigt und sonstige ihm zurechenbare Personen davon in Kenntnis gesetzt und eingewiesen hat. Dies gilt jedoch nicht Allfällige Lieferanten (wie zB. Dachdecker, Spengler oder Zimmerleute) für die keine sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Fanggerüste etc. vorhanden sind, haben für die Sicherheit durch entsprechende Maßnahmen selbst und auf eigene Kosten Sorge zu tragen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan kann auf der Baustelle als auch beim bestellten Baukoordinator eingesehen werden und ist für den Schriftwechsel zwischen AN verbindlich. Der AN hat einen Sicherheitsbeauftragten (Fachbauleiter) zu bestellen und in Form einer Fachbauleitererklärung der AG schriftlich namhaft zu machen. Der Sicherheitsbeauftragte ist dem Auftragnehmer Baustellenkoordinator weisungsgebunden. Aus diesem Titel entstehende Kosten können nicht gesondert verrechnet werden Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung beteiligt sich der AN unter Verzicht auf Prüfung an den Unkosten für Baustrom, Bauwasser, Bauzwischenreinigung, Baustellenabfälle etc. mit zumindest 0,5% der Auftragsgesamtsumme. Bei höheren Gemeinkosten erfolgt die Überwälzung anteilig entsprechend der Auftragsgesamtsumme. Der AN hat alle umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der durch die Leistungen des AN anfallende Bauschutt und seinem Auftraggeber sonstige entstehenden Abfälle sind vom AN nach den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (zB. AWG / Bauschuttverordnung) laufend auf eigene Kosten zu entsorgen, recyceln, deponieren etc. Sämtliche der AG auferlegten gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen werden auf den AN überbunden und hält dieser die AN diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Die Baustelle muss nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. nach Fertigstellung von Teilleistungen des AN sauber und geräumt verlassen werden. Sollte der AN für die SchriftstückeSäuberung und Reinigung auf eigene Kosten keine Sorge tragen, so ist die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für SchriftstückeAG berechtigt, ohne weitere Verständigung diese Aufräumarbeiten wie auch die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung Entsorgung von Geldwäsche unterliegenUnrat etc. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenAN zu veranlassen; dies betrifft insbesondere anfallendes Verpackungsmaterial, Müll oder sonstige Abfälle. Sollte der Verursacher nicht mehr eruierbar sein, so haften alle auf der Baustelle tätigen Professionisten solidarisch für die Kosten der Aufräumarbeiten anteilsmäßig der Auftragssummen. Das Anbringen von Firmentafeln am Baugelände ist nur bei schriftlicher Zustimmung der AG und Übernahme von Kosten zulässig. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung AN unterwirft sich den Bestimmungen einer allenfalls von der UnterlagenAG erstellten Baustellenordnung. Diese ist einzuhalten. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungEine Abtretung von Ansprüchen des VP gegen XXXXXX ist ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Etwaige Rechte und Pflichten von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren PAYONE und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die dem VP aus einem anderen Vertrag zwischen PAYONE und dem VP werden von den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür Bestimmungen dieses Vertrages nicht zuberührt. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Mit Ausnahme der in Ziff. 32.5 geregelten Änderungsmitteilungen bedürfen alle Änderungen und Kosten Ergänzungen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die Vertrages einschließlich der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat vorliegenden Klausel zu ihrer Wirksamkeit der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Textform. (4) Der Auftraggeber hat Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss wirtschaftlichen Zweck der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholenunwirksamen Regelung am nächsten kommt. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. Dies gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet entsprechend im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der UnterlagenFall von Vertragslücken. (5) Änderungen des Vertrages einschließlich aller Bestandteile, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird PAYONE dem VP mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, mitteilen (Änderungsmitteilung). Die Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht. Die Zustimmung des VP zu der Änderung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des VP gemäß Satz 7 – als erteilt, wenn der VP seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. XXXXXX wird den VP in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der VP den Widerspruch vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an PAYONE abgesendet hat. Der Auftragnehmer VP kann den Vertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung wird PAYONE in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Legt der VP Widerspruch ein, so ist PAYONE berechtigt, fällige Honorarforderungen den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft („Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“) werden dem VP von PAYONE im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft jeweils in der aktuellen Fassung übermittelt und müssen nicht in Schrift- oder Textform übermittelt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Händlerbedingungen auf entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite PAYONE GmbH, Stand 06/2022 besteht. Etwaige Widersprüche oder Rückfragen in Bezug auf die Händlerbedingungen hat der VP mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme jeweiligen Hausbank zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteklären. (6) Zur Sicherung PAYONE kann zum Zweck einer bestehenden Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor Ablauf der normalen Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen, wenn die Änderung nach angemessener Einschätzung von PAYONE aufgrund der Rechtslage (einschließlich Rechtsprechung), der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik (insbesondere in Bezug auf Sicherheitsfragen) oder künftigen Honorarforderung der objektiven Marktbedingungen erforderlich ist. (7) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der Auftragnehmer berechtigtVP Kaufmann, ein finanzamtliches Guthaben juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anderes Abgaben- öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, wenn der VP seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferierender VP den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist. Diesfalls ist XXXXXX kann den VP jedoch auch an einem anderen für den VP oder die betreffende Streitigkeit zuständigen Gerichtsstand verklagen. (8) Keine der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Vertragsparteien darf im Einvernehmen mit Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zwischen ihnen geschlossenen Verträge Maßnahmen ergreifen, die gegen geltende Gesetze, insbes. zur Bekämpfung von Bestechung oder Korruption verstoßen könnten. PAYONE_10700_AGB_2022-06_DE (9) Eine etwaige fremdsprachige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und die deutsche Fassung, die dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenVP jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist die allein maßgebende.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1213.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungDas gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von 13.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 13.3 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Zuge Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des AN als vereinbart. 13.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenListe des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigteiner nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, gilt in einem strukturiertenallfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. 13.5 Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderinsbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten können vereinbarungsgemäß in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich Gerichts- oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) I11.1 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Allplan ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Allplan auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mieters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 11.2 In dem Falle, dass die Ausfuhr der Software nationalen oder internationalen Ausfuhrbestimmungen unterliegt, hat der Mieter die Zustimmung der zuständigen Stellen einzuholen. Die Kosten der Ausfuhr, insbesondere Zölle, Steuern, Gebühren und weitere Kosten sind vom Kunden zu tragen. 11.3 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. 11.4 Der Mieter darf diesen Vertrag bzw. seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte oder Pflichten nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von Allplan an Dritte abtreten oder übertragen. Allplan wird dieses Einverständnis nicht unangemessen verweigern. 11.5 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen, Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zubehandeln. 11.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden oder wenn der Vertrag eine Xxxxx enthält, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 11.7 Ist der Mieter Kaufmann, so ist Salzburg Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Punkt 12diesem Vertrag. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDerselbe Gerichtsstand gilt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht wenn der Mieter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Allplan ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungklagen. (2) Der Auftraggeber 11.8 Die EU-Kommission hat keinen Anspruch auf Ausfolgung eine Internetplattform zur Online- Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Allplan weder bereit noch verpflichtet. 11.9 Die Parteien vereinbaren im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Hinblick auf sämtliche Rechts- beziehungen aus diesem Vertragsverhältnis (inklusive Vertragsabschluss und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen Vereinbarung zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.Auftragsverarbeitung

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Samples: Software Subscription Agreement

Sonstiges. (1) I10.1 Die Vertragspartner werden bei der Ausübung ihrer Rechte nach diesem Vertrag jederzeit auf die Inte- ressen des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht nehmen. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Konzessionsvertrages einschließlich der Anlagen und etwa abgeschlossener Nachtragsverträge rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übri- gen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich jedoch, die ungültigen Bestimmungen durch im Zusammenhang wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmungen in formell gültiger Wei- se zu ersetzen, soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Gleiches gilt für das Auftre- ten einer Regelungslücke. 10.3 Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden dieses Konzessionsvertrages bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern rechtsverbindlich unterzeichnet sein. 10.4 Gerichtsstand ist Dortmund. 10.5 Dieser Konzessionsvertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen hergestellt; die Stadt und DEW21 erhalten je eine Ausfertigung. 10.6 Sollten sich in Zukunft die wirtschaftlichen und / oder technisch-wirtschaftlichen Verhältnisse, durch welche die Vereinbarungen dieses Konzessionsvertrages begründet sind, so wesentlich ändern, dass das Festhalten an diesem Konzessionsvertrag für einen der Vertragspartner eine unbillige Härte bedeu- ten würde, kann dieser Vertragspartner eine entsprechende Änderung dieses Konzessionsvertrages verlangen. Aus Gründen der Entflechtung nach dem EnWG gilt die Besonderheit, dass DEW21 und DEW21-Netz eine schuldrechtliche Vereinbarung abschließen werden, durch die sich DEW21-Netz verpflichtet, alle sie betreffenden Aufgaben aus dem Konzessionsvertrag gegenüber der Stadt zu erfüllen. Die Stadt wird hierzu ihre Zustimmung gemäß dem vorstehenden Satz erteilen. 10.7 Jeder Vertragspartner ist nur mit Punkt 12Zustimmung des anderen Vertragspartners berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Konzessionsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDie Zu- stimmung zur Übertragung darf nur verweigert werden, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, wenn gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dritten begründete Bedenken bestehen oder wesentliche Interessen eines Ver- tragspartners entgegenstehen. Die Übertragung ist von dem übertragenden Vertragspartner oder dem Dritten dem anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen. Bis zur Erteilung der Zustimmung haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, übertragende Vertragspartner für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuErfüllung dieses Konzessionsvertrages. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Strom Konzessionsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Sollte eine der Bestimmungen dieses Handelsvertretervertrages nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Die Vertragspartner verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhändervereinbaren, die Daten dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen unter Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Diesbezügliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden können nicht getroffen werden und sind daher ungültig. Offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit beim Geschäftsherrn schriftlich geltend zu löschenmachen. Für die Übergabe dieser Daten Die Parteien unterwerfen sich hinsichtlich allfälliger Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat Wien. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatSchriftform. Dies gilt jedoch auch für die Aufhebung der Schriftlichkeit. Mit Abschluss dieses Vertrages sind alle in früherer Zeit zwischen dem Geschäftsherrn und dem Handelsvertreter getroffenen Vereinbarungen beendet und werden durch diese Vereinbarung ersetzt. Mündliche Vereinbarungen sowie Nebenabreden wurden nicht getroffen. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, wobei je eine Ausfertigung für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Handelsvertreter und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den eine für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenGeschäftsherrn bestimmt ist. Der Auftragnehmer kann von UnterlagenHandelsvertreter nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, die er an dass ihm aus diesem Vertrag aufgrund der fehlenden Auftragnehmereigenschaft keinerlei arbeitsrechtlichen Ansprüche wie z.B. Urlaubsanspruch, Abfertigungsanspruch, usw. zustehen. Geschäftsherr Handelsvertreter Wien, den Auftraggeber zurückgibtVerkaufsprogramm: Gewerbliche Staubsauger, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)gewerbliche Dampfreiniger, Uniprof, Luftreiniger und dazugehöriges Zubehör. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Handelsvertretervertrag

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses hat keinen der*die Arbeitnehmer*in Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenAusstel- lung eines Zwischenzeugnisses. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Der Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 Endzeugnis bleibt davon unberührt. b) Die gesetzlichen Bestimmungen über die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses blei- ben unberührt. c) Ein Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, Altersrente, gleich aus welchem Rechtsgrund oder eine Rente auf Dauer wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bzw. aus diesem Manteltarifvertrag oder anderen tariflichen Vereinbarungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit gel- tend gemacht werden. Andernfalls sind sie erloschen. Kommt zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eine nach diesem Tarifvertrag erforderliche Vereinba- rung nicht zustande, so entscheidet die nach § 76 BetrVG zu bildende Einigungsstelle. Soweit nach diesem Tarifvertrag Vereinbarungen mit dem Betriebsrat erforderlich sind, gelten sie so- lange, bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden. Gleiches gilt sinngemäß)sinngemäß für einen Spruch der Einigungsstelle. 1. Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenStreitigkeiten, gängigen und maschinenlesbaren Format die aus besonderen Gründen unmöglich der Auslegung oder untunlich, können diese ersatzweise Durchführung der zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifverträge im Vollausdruck übergeben Betrieb entstehen, sind möglichst durch Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Bei Streitigkeiten, die im Betrieb nicht beizulegen sind, sollen die Tarifvertragsparteien hinzugezogen werden. 2. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in Sachen des § 8 nicht einigen, so sind die Tarifparteien hinzuzuziehen. Eine Einigung der Tarifparteien ist in diesem Fall für die betrieblichen Parteien bin- dend. Präambel: Sinn und Zweck des tariflichen Schlichtungsausschusses ist es, bei tariflichen Auslegungs- und Durchführungsfragen grundsätzlicher Art zwischen den Tarifvertragsparteien eine Regelung her- beizuführen. 1. Der Schlichtungsausschuss kann nur einvernehmlich von beiden Tarifvertragsparteien einberufen werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuDer Ausschuss setzt sich aus jeweils 3 Beisitzer*innen zusammen, die Mitglieder der Tarif- vertragsparteien sein müssen. Die Zusammensetzung wird im Einzelfall von der jeweiligen Partei bestimmt. Externe Sachverständige können zusätzlich einvernehmlich hinzugezogen werden. Sie haben kein Stimmrecht. (3) Der Auftragnehmer 2. Die Tarifvertragsparteien berufen gemeinsam eine*n unparteiische*n Vorsitzende*n. Der*die Vor- sitzend*e hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Stimmrecht. (4) Der Auftraggeber hat 3. Für den Fall, dass eine Einigung über die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den AuftraggeberPerson des*der unparteiischen Vorsitzenden nicht zu- stande kommt, übergebene Unterlagen abzuholenverpflichten sich die Tarifvertragsparteien, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten den*die Präsident*in des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungLandesar- beitsgerichtes Hessen zu bitten, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenden*die Vorsitzende*n zu bestimmen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen 4. Der*die Vorsitzende beruft den Schlichtungsausschuss ein und setzt das Verfahren in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteGang. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Manteltarifvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1213.1 Der GBH hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. (17) wird auf Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGBHGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen; wird . Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu GBH im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht, bei grober Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungForderungen. Bei Daueraufträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Vereinbarung von Teilleistungen und Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge 13.2 Eine Beanstandung der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer Arbeiten des GBH berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuAbsatz: 1 zustehenden Vergütungen. (3) 13.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des GBH auf Vergütungen nach Absatz: 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 13.4 Der Auftragnehmer GBH hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer GBH und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenbesitzt. Der Auftragnehmer GBH kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)anfertigen oder zurückbehalten. (4) 13.5 Der Auftraggeber hat GBH bewahrt die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung Zusammenhang mit der UnterlagenErledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel nach den Vorschriften des Handelsrechtes über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht auf. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. G.1. Teilweise Lieferungen sind erlaubt. Der Käufer zahlt die tatsächlich gelieferte Menge. G.2. Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer anhand seines Antrags die gelieferte Menge betreffende Dokumentation (1z.B. Transportdokument, das den Bestimmungsort der Waren mit dem Namen und der Unterschrift des Spediteurs beinhaltet, Bestätigung des Käufers, dass dieser die Waren an den Warenbestimmungsort transportiert hatte), einschließlich der Bestätigung zur Übernahme der Waren, ausgestellt von der Person, die Waren im Namen des Käufers empfangen hatte. Wenn der Käufer diese Pflicht verletzen sollte, ist er verpflichtet den Verkäufer für die am Verkäufer seitens der Steuerbehörden infolge der Verletzung der Pflichten des Käufers, die in diesem Artikel festgelegt sind, gefordert werden, zu entschädigen. G.3. Sollte es zu Ereignissen kommen, die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht vorausgeahnt werden können und die dem Verkäufer ein Hindernis bei der Erfüllung seiner Vertragspflichten verursachen, ist der Verkäufer berechtigt die Erfüllungspflicht um die Zeit der Dauer dieses Hindernisses zu verlängern. G.4. Bei sämtlichen Fällen der die Verantwortung ausschließenden Umstände ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass dem Käufer Anspruch auf Schadensersatz entsteht. G.5. Die Paletten werden seitens des Verkäufers nur im unbeschädigten Zustand zur Rücknahme abgenommen. Bei beschädigten Paletten, bei denen die Rücknahme nicht erfolgt, findet die Bestimmung § 13 Abs. 1 Buchst. b) Ides Gesetzes Nr. 477/2001 Slg. über Verpackungen Anwendung. Ihre Beseitigung wird seitens des Käufers selbst im Sinne des Gesetzes Nr. 185/2001 Slg. über Abfälle in der Fassung späterer Vorschriften sichergestellt. G.6. Auf die Anzahl zurückgegebener, unbeschädigter Stücke wird vom Verkäufer eine steuerliche Gutschrift ausgestellt. G.7. Sollten einige Bestimmungen dieser AGLB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit sonstiger Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst am nächsten kommt. Sollten die AGLB eine Xxxxx enthalten, die eine Korrektur erfordern würde, werden die Vertragsparteien diese Xxxxx durch eine ergänzende Bestimmung beseitigen, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages berücksichtigt. G.8. Die Rechte und Pflichten des Käufers sind ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte übertragbar. G.9. Der Verkäufer hält jegliche im Kaufvertrag aufgeführten Angaben und jegliche Informationen oder Dokumente, die im Zusammenhang mit Punkt 12dem Kaufvertrag erworben wurden, für vertraulich. (17) G.10.Der Vertrag, an den diese AGLB gebunden sind, richtet sich nach dem tschechischen Recht, und zwar insbesondere an die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. in der Fassung späterer Vorschriften. G.11.Die Vertragsparteien sind verpflichtet darauf zu achten, dass bei der Regelung der Vertragsbeziehungen oder bei der Realisierung der gegenseitigen Leistungen alles beseitigt wird, was die Entstehung von Streiten zu Folge haben könnte. G.12.Jede der Vertragsparteien wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von jeweils anderen Vertragspartei jegliche Änderung der Angaben im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtGewerbeschein, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werdenHandelsregister oder in einer anderen Evidenz oder die Tatsache, dass es zur Beantragung eines Konkurses, Ablehnung des Konkursantrages wegen Vermögensmangel oder zur Ausgleichsbeantragung gekommen ist, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenG.13.Die Vertragsparteien haben vereinbart, die er dass sämtliche ihre aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften Verpflichtungsverhältnis entstandene oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet mit diesem im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust Zusammenhang stehende Streite nach der Xxxx des Antragstellers entweder vor dem allgemeinen Gericht des Antraggegners oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder Schiedsverfahren (am Schiedsgericht bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Xxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx xx Xxxx) gemäß Gesetz Nr. 216/1994 Slg. über Schiedsverfahren und Ausübung der Schiedsbefunde in der Fassung späterer Vorschriften entschieden werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. (1) I11.1 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Allplan ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Allplan auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mieters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 11.2 In dem Falle, dass die Ausfuhr der Software und Serviceplus- Software nationalen oder internationalen Ausfuhrbestimmungen unterliegt, hat der Mieter die Zustimmung der zuständigen Stellen einzuholen. Die Kosten der Ausfuhr, insbesondere Zölle, Steuern, Gebühren und weitere Kosten sind vom Serviceplus Kunden zu tragen. 11.3 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel. 11.4 Der Mieter darf diesen Vertrag bzw. seine aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte oder Pflichten nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von Allplan an Dritte abtreten oder übertragen. Allplan wird dieses Einverständnis nicht unangemessen verweigern. Diese Regelungen gelten nicht, soweit § 354a HGB anwendbar ist. 11.5 Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen, Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. 11.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden oder wenn der Vertrag eine Xxxxx enthält, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 11.7 Ist der Mieter Kaufmann, so ist München Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Punkt 12diesem Vertrag. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDerselbe Gerichtsstand gilt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht wenn der Mieter im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Allplan ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungklagen. (2) Der Auftraggeber 11.8 Die EU-Kommission hat keinen Anspruch auf Ausfolgung eine Internetplattform zur Online- Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- schlichtungsstelle ist Allplan weder bereit noch verpflichtet. 11.9 Die Parteien vereinbaren im Zuge Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis (inklusive Vertragsabschluss und - verhandlungen) die Anwendung des Rechts der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtKunde/Mieter: Straße, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, Nr.: PLZ: Ort: Kundennummer: ALLPLAN Deutschland GmbH Leistungsdatenblatt Serviceplus für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar Allplan Produkte (Punkt 12 gilt sinngemäßStand 01.10.2017). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Mietvertrag Mit Serviceplus Leistungen

Sonstiges. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- rund Prüfungsunterlagen (1auch zu Subunternehmen) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschendrei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Übergabe dieser Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenbeim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückedurch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der den Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer unverzüglich zu verständigen. Danach kann Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der sichergestellte Betrag entweder für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Einvernehmen Übrigen nicht. Datum: _______________________ Unterschriften Auftraggeber Auftragnehmer Hinweis: Diese Formulierungshilfe ist nicht abschließend und muss auf den konkreten Anwendungsfall angepasst werden. Gegebenenfalls müssen weitere Inhalte hinzukommen, können solche weggelassen oder müssen modifiziert werden, um dem gegebenen Sachverhalt gerecht zu werden (z. B. bei Dienstleistungen zur Wartung, Datenlöschung oder -konvertierung). Bei vielen Verarbeitungsfällen, zu welchen externe Dienstleister als Auftragnehmer hinzugezogen werden, wird ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vom Auftragnehmer bereitgestellt und braucht nur noch von beiden Seite auf die jeweilige Situation angepasst werden. Überall dort, wo der Auftragnehmer von sich aus keinen entsprechenden AVV anbietet, lässt sich der hier vorgestellte Vertrag als Vorlage nutzen und entsprechend anpassen. Mögliche Anwendungsfälle, wo dieses in Betracht kommen könnte: Erstellen von Schülerausweisen, eventuell auch mit dem Auftraggeber Anfertigung von Fotos, durch einen beauftragten Dienstleister Vernichtung von Unterlagen, Akten, Datenträgern und Speichermedien direkt bei einem professionellen Dienstleister oder über den Schulträger, der einen Dienstleister als Unterauftragnehmer beauftragt Anfertigen von Videoaufnahmen und Erstellen eines Imagefilms durch einen Dienstleister Druck von Jahrbüchern für die Schule durch einen Dienstleister Hosting und Administration der Schulhomepage durch einen Dienstleister (gemeint ist hier der Fall, dass ein kleinerer Dienstleister vor Ort beauftragt ist und kein großer Webhoster wie 1&1, Strato usw. Der einen eigenen AVV anbietet. Wartung oder Fernwartung schulischer IT mit Notwendigkeit oder Möglichkeit2 des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch Mitarbeiter des Schulträgers, einen Dienstleister oder einen vom Schulträger beauftragten Dienstleister Administration der schulischen IT durch Mitarbeiter des Schulträgers, einen Dienstleister oder einen vom Schulträger beauftragten Dienstleister Bereitstellung von IT Dienstleistungen außerhalb der Schule für Verarbeitungstätigkeiten der Schule, beim Schulträger, bei Vollstreckbarkeit einem Dienstleister oder einem durch den Schulträger beauftragten Dienstleister (z.B. SchiLD Zentral, Moodle, externer Verzeichnisdienst, Citrix Instanz für Schulen, …) Bereitstellung von kommunalen E-Mail Konten für Schulleitung und andere Personen in der Honorarforderung eingezogen werdenSchule durch den Schulträger Bereitstellung von E-Mail Konten für die Schule durch den Schulträger, einen Dienstleister oder einen vom Schulträger beauftragten Dienstleister Diese Vorlage orientiert sich an einem Muster Auftragsverarbeitungsvertrag für öffentliche Stellen aus Sachsen Anhalt: xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx-xxxxxxx/ 1 Diese Formulierungshilfe stellt keine Standardvertragsklauseln im Sinne von Art. 28 Abs. 8 DS-GVO dar. 2 Möglichkeit heißt hier - nicht ausgeschlossen

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird 14.1 Verweise auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBandere Bestimmungen beziehen sich auf diese Vertragsbedingungen, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtes sei denn, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungdie anderen Bestimmungen werden gesondert anders bezeichnet. 14.2 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedin- gungen oder des diesen Bedingungen zugrunde liegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Ver- einbarung über die Aufhebung dieses Schriftfor- merfordernisses. 14.3 Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinba- rung unwirksam sein oder werden, so wird die Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame Bestimmung durch eine solche wirk- same Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirt- schaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird. 14.4 Concardis kann die Vertragsbedingungen ändern oder ergänzen, sofern dies dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt wird. Änderungen oder Er- gänzungen gelten als vom Vertragspartner aner- kannt, wenn er nicht innerhalb von sechs Wo- chen ab Zugang der Mitteilung schriftlich unter Ausschluss der telekommunikativen Übermitt- lung (2Telefax, E-Mail) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung der Änderung widerspricht. Auf diese Folge wird Xxxxxxxxx den Vertrags- partner bei einer solchen Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Die Absendung des Widerspruchs in- nerhalb der Sechswochenfrist gilt als fristwah- rend. Macht der Vertragspartner von seinem Wi- derspruchsrecht Gebrauch, entfalten die Änderungen im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Concardis keine Wirksam- keit und Concardis ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Ser- vicevereinbarung mit einer Frist von zwei Mona- ten außerordentlich schriftlich zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt innerhalb von drei Monaten nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenZugang des Widerspruchs des Vertragspartners. 14.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, für seine Forderungen gegen Xxxxxxxxx ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxxxxx an Dritte abzutreten. 14.6 Für das Verfahren zur Streitbeilegung gemäß § 62 ZAG vereinbaren die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftParteien, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzwdass die Concardis dem Vertragspartner Beschwerden per E-Mail beantwortet oder die Beantwortung zum Down- load auf der Plattform Concardis Portal (s. Teil G) bereitstellt. 14.7 Der Vertragspartner kann auch die Schlichtungs- stelle bei der Deutschen Bundesbank anrufen. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderDie Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens re- gelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die Daten Concardis auf Anfrage zur Verfügung stellt. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren sind auf der Internetseite der Deutschen Bundes- bank (xxx.xxxxxxxxxx.xx) abrufbar. Die Durch- führung eines Schlichtungsverfahrens ist in Text- form und in deutscher Sprache bei der Bundesbank zu löschenbeantragen. Für Der Antrag muss die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten§ 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverord- nung vorgegebenen Mindestangaben enthalten. Der Antrag kann an Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle -, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenXxxxxxxx 00 00 00, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx gerichtet werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuStel- lung des Antrags kann auch per Fax an +00 (0)00 000000-0000 sowie per E-Mail an schlich- xxxx@xxxxxxxxxx.xx erfolgen. Das Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 14.8 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (3CISG) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers internationalen Privat- rechts. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Unterlagen herauszugebenRechtsstrei- tigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. 14.9 Concardis beachtet bei der Verarbeitung der Zah- lungstransaktionen die Vorgaben nationaler und internationaler Organisationen, insbesondere EU Sanktionen, Vorgaben des Office of Foreign As- sets Control (OFAC) und UN Sanktionen. Die Par- teien vereinbaren daher, dass der Vertrags- partner die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch durch Concardis bereitgestellten Acquiringdienstleistungen insbesondere nicht für Transaktionen in Verbindung mit folgenden Län- dern verwenden wird: Krim / Sewastopol, Kuba (nur Transaktionen in USD), Iran, Nordkorea, Su- dan, Südsudan und Syrien. Die Parteien stimmen darin überein, dass Xxxxxxxxx, bei Änderungen der internationalen Embargo- und Sanktionslis- ten, das Recht hat diese Liste zu erweitern oder zu ändern. Diese Änderungen werden dem Ver- tragspartner vor deren Wirksamkeit entweder schriftlich, über das Concardis Portal oder über die Internetseite der Concardis (www.concar- xxx.xxx) mitgeteilt. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 14.10 Der Vertragspartner gewährt der Concardis das Recht, den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Unternehmensnamen und seinem Auftraggeber das Logo des Vertragspartners in Form einer sachlichen Bezugnahme als Referenz für Marketing- und für die Schriftstücke, die Werbezwecke auf der Auftraggeber in Urschrift besitzt Website der Concardis und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenim Rahmen anderweitiger öffentlicher und priva- ter Kommunikation mit bestehenden oder poten- ziellen Vertragspartnern der Concardis zu ver- wenden. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer Vertragspartner ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabendiese Einwilligung der gegenüber Concardis je- derzeit schriftlich zu widerrufen. Concardis ist Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten dann verpflichtet, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern dem Widerruf durch entspre- chende Löschungen oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme Unkenntlichmachun- gen Folge zu kompensieren, sofern leisten. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 Bedingungen der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12G.1. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet Teillieferungen sind erlaubt. Toleranz der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von gelieferten Menge des lackierten Materials im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Menge bis 10 Tonnen beträgt +/-20 %, im Falle der Menge mehr als 10 Tonnen beträgt +/-10 %. Der Käufer zahlt die tatsächlich gelieferte Menge. G.2. Der Käufer ist verpflichtet die Dokumentation, die sich auf die Lieferung der Ware bezieht (z.B. Frachtdokumente mit dem Bestimmungsort und dem Namen und Unterschrift des Spediteurs, die Bestätigung des Käufers, dass er die Ware in Bestimmungsort beförderte) einschließlich der Bestätigung über die Übernahme der Ware von der Person, die die Ware im Namen des Käufers übernahm, auf Antrag des Verkäufers dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Falls der Käufer diese Pflicht verletzt, ist er verpflichtet zur Entschädigung des Verkäufers für die Sanktionen der Steuerbehörde, die auf den Verkäufer verhängt wurden as Folge der Verletzung der Pflichten des Käufers, die in diesem Paragraph festgestellt sind. G.3. Falls solche Ereignisse entstehen, die zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht vorsehbar wurden und die dem Verkäufer Hindernis für Erfüllung der Vertragspflichten verursachen, ist der Auftragnehmer berechtigtVerkäufer berechtigt die Frist der Leistung um die Dauer des Hindernisses zu verschieben. G.4. In allen Fällen der Umstände, nach Übergabe sämtlicher die die Verantwortung ausschließen, ist der Verkäufer berechtigt vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenVertrag zurückzutreten, für ohne Entstehung des Schadenersatzanspruchs des Käufers. G.5. Die Paletten werden von dem Verkäufer zur Rückabnahme nur im unbeschädigten Zustand übernommen. Bei den beschädigten Paletten, bei denen die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftRückabnahme nicht realisiert wird, wird die Verordnung § 13 Abs. 1 Buchst. b) des Verpackungsgesetzes Nr. 477/2001 GBl angewendet. Deren Entsorgung organisiert der Käufer selber im Sinne der Verordnung des Abfallgesetzes Nr. 185/2001 GBl., in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzwder Fassung späterer Verordnungen. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschenG.6. Für die Übergabe Zahl der unversehrten Stücke stellt der Verkäufer die Steuergutschrift aus. G.7. Falls eine der Verordnungen dieser Daten AGLB ungültig ist oder ungültig wird, die Gültigkeit der anderen Verordnungen wird damit nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich die ungültige Verordnung durch gültige zu ersetzen, die sich so nahe wie möglich dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Verordnung nähert. Falls die AGLB eine Xxxxx aufweisen werden, die eine Regelung erfordern würde, beseitigen die Vertragsparteien Die Gesellschaft ist registriert im dem Handelsregister bei dem Stadtgericht in einem strukturiertenPrag, gängigen Absatz B, Einlage 11701 Vertreter: Ing. Xxxxxx Xxxxx, CSc. - Vorstandsvorsitzende. diese Xxxxx durch eine Zusatzbestimmung, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages berücksichtigt. G.8. Die Rechte und maschinenlesbaren Format Pflichten des Käufers sind nicht ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers auf die dritten Personen übertragbar. G.9. Der Verkäufer betrachtet jegliche Angaben, die im Kaufvertrag angegeben sind und jegliche Informationen oder Dokumente, die in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag gewonnen wurden, für vertraulich. G.10. Der Vertrag, auf welchen sich diese AGLB beziehen, unterliegt dem tschechischen Recht und zwar besonders den zuständigen Verordnungen des Gesetztes Nr. 513/1991 GBl., in der Fassung späterer Verordnungen. G.11. Die Vertragsparteien sind verpflichtet darauf zu achten, dass bei der Regelung der Vertragsbeziehungen oder Realisation der gegenseitigen Leistungen alles geräumt wird, was zu Entstehung der Streitigkeiten führen könnte. G.12. Jede der Vertragsparteien hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise anderen Partei schriftlich sofort mitzuteilen: jegliche Änderung der Angaben im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenGewerbeschein, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren Handelsregister oder in anderer Evidenz oder die Tatsache, dass es zu Konkursantragstellung oder Konkurserklärung, Zurückweisung des Antrags wegen Mangel von Vermögen oder zu Vergleichantrag gekommnen ist. G.13. Diese AGLB sind immer zu benutzen, falls die Parteien etwas anderes nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenvereinbart haben. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDie Angebote und Planungsunterlagen des Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenweitergegeben wer- den. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer Vertragspartner zur Schadenersatzleistung ver- pflichtet. b) Die vom Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich ge-schützt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung des Verwenders weder zu ver-vielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fer- tigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenser- satzleistung verpflichtet. 2. Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Verwender für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldun-gen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 3. Der Verwender ist berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datensich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuver-lässiger Un- ternehmen zu bedienen. 4. Eine Beschaffungspflicht des Verwenders für Ersatzteile besteht nicht, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in wenn diese nur mit einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber unan- gemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist. 5. Der Verwender ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhändereinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei gleichzeitiger Zu- stimmung des Verwenders und des Vertragspartners. 6. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss sowie nachträgliche Änderungen, Nebenab- reden, die Daten Vereinbarung von Beschaffenheiten und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verwenders und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatVer-tragspartners. Dies gilt jedoch auch für eine Änderung dieser Klausel. 7. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht für den Schriftwechsel zwischen berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel ist der Vertrags- partner verpflichtet, mit dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeVerwender eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)un- wirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Werk Und Kaufvertrag

Sonstiges. 1.) Die diesem Vertrag zu Grunde liegende Ausführungsplanung samt Leistungsführung und Strangschematas werden vom Bauherrn oder von der AG zur Verfügung gestellt und sind in den übergebenen Ausführungsplänen enthalten. Der Auftragnehmer hat eine Fotodokumentation der Installationsleitungen abschnitts- und wohnungsweise zu erstellen und auf einem Datenträger (1USB-Stick, USB 3.0) Im Zusammenhang mit Punkt 12an den Auftraggeber zu übergeben. Aus dieser Fotodokumentation muss ersichtlich sein, wo die Fotos aufgenommen wurden (17raumbezogen), welche Arbeitsschritte gesetzt wurden (jeder Arbeitsschritt ist zu dokumentieren) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht und es muss schlüssig nachvollzogen werden können, wie Leitungen oder Anlagen verlegt/montiert wurden. Bis zur Übergabe des Datenträgers ist die AG berechtigt, einen Betrag von EUR 3.500,00 (§ 471 ABGBVertragsstrafe) pro Monat des Verzuges zu verrechnen und von gelegten Teil- rechnungen einzubehalten.. Sollte die Fotodokumentation nicht den oben genannten Kriterien entsprechen, § 369 UGB) verwiesen; ist die AG ebenfalls berechtigt, die Vertragsstrafe einzube- halten. Für diese Vertragsstrafe wird das Zurückbehaltungsrecht richterliche Mäßigungsrecht gem. dem AGBG ausgeschlossen. 2.) Eintragungen ins Bautagebuch haben täglich zu Unrecht ausgeübterfolgen, sind täglich vom Auftraggeber, der Übergabe oder dem Bauherrn unterfertigen zu lassen und an die AG zu übergeben. Sollte das Bautagebuch nicht täglich geführt werden, so kann die AG für jede verzögerte Eintragung EUR 500,00 als Vertragsstrafe geltend machen. Die AG hat weiter das Recht, von der ersten Teilrechnung einen Betrag von EUR 3.500,00 einzubehalten, der zur Deckung etwaiger Vertragsstrafen dient. Sollten die EUR 3.500,00 durch mehrmalige verzögerte Eintragungen aufgebraucht sein, so kann die AG bei der nächstfolgenden Teilrechnung wieder EUR 3.500,00 einbehalten; sind diese wieder aufgebraucht beginnt das Prozedere von vorne. Für die Vertragsstrafen wird das richterliche Mäßigungsrecht gem. dem AGBG ausgeschlossen. 3.) Wenn der AN stirbt, ein Gesellschafterwechsel beim AN stattfindet, das Unternehmen des AN verschmolzen, gespaltet oder sonst gesellschaftsrechtlich geändert wird, über das Vermögen des AN ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der AN die Gewerbeberechtigung verliert oder sein Unternehmen (entgeltlich oder unentgeltlich) ver- äußert oder aufgibt, so geht diese Vereinbarung automatisch auf den Rechtsnachfolger über. Sollte einer der vorne genannten Fälle eintreten, so hat dennoch die AG das ausschließliche und außerordentliche Recht binnen 14 Kalendertage vom Vertrag zurück zu treten. 4.) Der AN haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bei Diebstahl und Beschädigung für die beigestellten Materialien und Anlageteile bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungÜbernahme durch die AG bzw. den Bauherrn. (25.) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung AN bestätigt, dass eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 (in Worten Euro Eine Million) pro Schadensfall für Personen- und/oder Sachschäden seinerseits besteht. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Polizze bzw. einer Versicherungsbestätigung zu erbringen. 6.) Die Zufahrt und der Anliegerverkehr im Zuge Baustellenbereich darf von der Auftragserfüllung AN und von Mitarbeitern des AN sowie von Lieferanten des AN nicht behindert werden. Warte- zeiten im Baustellenbereich sowie Stillstandszeiten werden nicht vergütet und gewähren keine verlängerten Baufristen. 7.) Die von Behörden nachträglich z.B. aus Rücksicht auf Anrainer erlassenen Auflagen sind genauestens einzuhalten, ebenso die von der AG, dem GU oder dem Bauherrn mit Anrainern oder Behörden getroffenen Vereinbarungen. 8.) Etwaige Begleitschreiben des AN, Beilage der Geschäftsbedingungen des AN, Liefer- und Vertragsbedingungen usw. des AN sind allesamt rechtsunwirksam. Der AN anerkennt die Geschäftsbedingungen und alle anderen Bedingungen der AG. 9.) Der AN verpflichtet sich, das Datenschutzgesetz (DSG) sowie die DSGVO einzuhalten. Sollte der AN Daten im Sinne des DSG oder der DSGVO gesetzwidriger Weise veröffentlichen oder weitergeben, so wird der AN die AG schad- und klaglos halten. 10.) Für jeden Arbeitnehmer des AN wird beim ersten Arbeitsantritt auf der Baustelle ein Baustellausweis angefertigt, welcher vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Arbeitnehmer auf der Baustelle sichtbar zu tragen ist. Als Kostenersatz wird pro Ausweis € 40,00 zuzüglich USt verrechnet. Bei Verstößen gegen die Ausweistragepflicht hat der AN eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme pro Arbeitnehmer und ähnlichen UnterlagenTag zu bezahlen. IWeiters ist die AG in diesem Fall berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Für diese Vertragsstrafe wird das richterliche Mäßigungsrecht gem. dem AGBG ausgeschlossen. Nach Beendigung der Leistung hat der AN sämtliche Ausweise ohne Aufforderung nachweislich der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht Übergabe wird ein Betrag von € 500,00 zuzüglich USt (Vertragsstrafe) pro fehlenden Ausweis verrechnet und von der Schlussrechnung des AN abgezogen oder dem AN gesondert verrechnet. Für die- se Vertragsstrafe wird das richterliche Mäßigungsrecht gem. dem AGBG ausgeschlossen. 11.) Seitens der AG wird grundsätzlich kein Werkzeug zur Verfügung gestellt. Sollte aus welchen Gründen auch immer ausnahmsweise Werkzeug zur Verfügung gestellt werden, so wird dessen Aushändigung auf einem Lieferschein bestätigt. Das Werkzeug ist im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme gleichen – jedenfalls nicht schlechteren – Zustand binnen 3 Tagen nach entsprechender Aufforderung zurück zu geben. Sollte das Werkzeug beschädigt sein oder aus welchen Gründen immer, auch ohne Verschulden des Auftragnehmers, nicht innerhalb dieses Zeitraums zurückgestellt werden ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit verpflichtet dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit die Kosten der Honorarforderung eingezogen werden.Neuanschaffung des betreffenden Werk- zeugs es zu bezahlen

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Samples: Werkvertrag

Sonstiges. (1) IBeide Parteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit Punkt 12Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBBestehen Zweifel, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtob eine Infor- mation der Geheimhaltungspflicht unterliegt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur ist sie bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungschriftlichen Freigabe durch die an- dere Partei als vertraulich zu behandeln. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber Sollten Daten bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderDatenträger des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Drit- ter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertendurch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, gängigen und maschinenlesbaren Format so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß)den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Ist eine Übergabe dieser Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle zuständi- gen Stellen unverzüglich darüber informieren, dass die Entscheidungshoheit über die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise bzw. Datenträger ausschließlich beim Auftraggeber als „Verantwortlichem“ im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuSinne der DS-GVO lie- gen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Änderungen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatErgänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform oder eines doku- mentierten elektronischen Formats. Dies gilt jedoch nicht auch für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch Verzicht auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)dieses Formerfordernis. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB durch den Auftragnehmer wird hin- sichtlich der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung Auftrag verarbeiteten Daten und der Unterlagenzugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (5) Der Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Ort, Datum Ort, Datum Auftraggeber Auftragnehmer Derzeit ist berechtigtals interner / externer Datenschutzbeauftragter beim Auftragnehmer benannt: Kontaktdaten Bei internen Beauftragten: sonstige Aufgaben im Unternehmen Beim Auftragnehmer wurde kein Datenschutzbeauftragter benannt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabenweil… • Zutrittskontrolle Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, Verrechnungsgeldernz.B. Magnet- oder Chipkarten, Treuhandgeldern Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen; • Zugangskontrolle Keine unbefugte Systembenutzung, z.B. (sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Datenträgern; • Zugriffskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder anderen Entfernen innerhalb des Systems, z.B. Berech- tigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen; • Trennungskontrolle Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing; • Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensiereneiner Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet wer- den können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und ent- sprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen; • Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO) Personenbezogene Daten sind abhängig von der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung Kritikalität verschlüsselt zu übertragen und zu speichern. Im Zweifel muss von einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen hohen Kritikalität ausgegangen werden.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht 13.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Be- dingungen oder des diesen Bedingungen zu- grunde liegenden Vertrages bedürfen zu Unrecht ausgeübt, haftet ihrer Wirksamkeit der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatSchriftform. Dies gilt jedoch auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 13.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingun- gen oder des diesen Bedingungen zugrunde lie- genden Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen dadurch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückeberührt. Die Parteien Stand 10/2019 sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu er- setzen, mit der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)das wirtschaftlich gewollte Er- gebnis am besten erreicht wird. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer 13.3 Concardis ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabendie Vertragsbedingun- gen zu ändern. Änderungen gelten als vom Ver- tragspartner anerkannt, Verrechnungsgeldernwenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich unter Ausschluss der telekommunika- tiven Übermittlung (Telefax, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch E-Mail) der Ände- rung widerspricht. Auf diese Folge wird Concar- dis den Vertragspartner bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme einer solchen Mitteilung ausdrücklich hinweisen. 13.4 Concardis ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung Dritter, ins- besondere von Payment Service Providern (PSP), zu kompensierenbedienen. Der Vertragspartner ist nur berech- tigt, Dritte zur Erfüllung der ihm aufgrund dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten zu beauf- tragen, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteConcardis deren Mitwirkung zu- stimmt. 13.5 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass giropay systembedingt nur zur Verfügung steht, wenn er ein Konto bei einem deutschen Institut unter- hält. 15_2287_13.0_DE_de 13.6 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bun- desrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Ver- tragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Stand 10/2019 zwischen [Vertragspartner] als Sicherungsgeber und 15_2287_13.0_DE_de als Sicherungsnehmerin Stand 10/2019 Dieser Vertrag (6nachfolgend der "Verpfändungsver- trag" genannt) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigtwird geschlossen am [ ] zwischen: [Name Vertragspartner], ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder geschäftsansässig [ _], eingetragen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Handelsregister von [ ] unter der Nummer [ ] (nachfolgend "Sicherungsgeber" oder bei Vollstreckbarkeit auch "Vertragspartner" genannt), und Concardis GmbH, geschäftsansässig in Helfmann- Park 7, 65760 Eschborn, eingetragen im Handelsregis- ter von Frankfurt am Main unter der Honorarforderung eingezogen werdenNummer HRB 57036 (nachfolgend "Sicherungsnehmerin" oder auch "Concardis" genannt). Sicherungsgeber und Sicherungsnehmerin werden nachfolgend jeweils auch als “Partei”, gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Sonstiges. (1) IBeide Parteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit Punkt 12Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBBestehen Zweifel, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur ist sie bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungschriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Für Nebenabreden ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuSchriftform erforderlich. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (4) Der Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der datenschutzrechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien der Vereinbarung mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben. Berlin , den Berlin , den Ort Datum Ort Datum Auftraggeber hat Auftragnehmer Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen Im Folgenden werden die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit festgelegt, die der Auftragnehmer mindestens einzurichten und laufend aufrecht zu erhalten hat. Ziel ist die Gewährleistung insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen. Für die Vernichtung von Datenträgern gemäß DIN 66399 gilt Schutzklasse 1. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen des ITDZ Dienstleistungszentrums Berlin. Wir bestätigen, dass wir als Auftragnehmer im Sinne von Artikel 28 DSGVO personenbezogene Daten ausschließlich nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggebermit Ihnen getroffenen Vereinbarungen verarbeiten. Wir gewährleisten als Auftragnehmer im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von Daten die Einhaltung der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Darüber hinaus bestätigen wir die Gewährleistung der folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Artikel 32 DSGVO: • Vertraulichkeit Unbefugten ist der Zugang zu unseren Datenverarbeitungsanlagen durch adäquate Absicherung der Data-Center, übergebene Unterlagen abzuholentechnische Zutrittskontrollen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12Festlegung der berechtigten Personen und deren Sicherheitsüberprüfung sowie Schlüsselverzeichnisse, verwehrt. gilt sinngemäß)Darüber hinaus können unsere Datenverarbeitungssysteme nicht von Unbefugten genutzt werden. Um dies zu gewährleisten, wurden folgende Maßnahmen getroffen: Zugangsschutz, Passwortschutz, Verschlüsselung der zu übertragenden Informationen und ausschließliche Nutzung sicherer Übertragungswege. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet Zugriffskontrolle für unsere Mitarbeitenden ist im Weiteren nicht Rahmen unseres Berechtigungskonzepts dergestalt beschränkt, dass jeder Mitarbeitende nur auf diejenigen Verarbeitungsprozesse Einfluss nehmen kann, welche für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern seine Aufgabenerledigung erforderlich sind. Darüber hinaus können personenbezogene Daten der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden nicht gelesen, kopiert, verändert oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigtentfernt werden. Ferner sind Firewall – Systeme, Passwortschutz und ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Login-System im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenEinsatz.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang Die Besichtigung der Baustelle ist nur nach Terminvereinbarung mit Punkt 12dem Auftraggeber möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB• Die Anfechtung bzw. Anpassung des Vertrages wegen Irrtums ist für den Auftragsnehmer ausgeschlossen. • Der Auftragsnehmer erklärt ausdrücklich, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtdass er sämtliche zur rechtmäßigen Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Bewilligungen besitzt. Ist diese Er- klärung unrichtig, haftet kann der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Auftragsnehmer stimmt im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel Vertragsbeendigung zwischen dem Auftragnehmer Bauherrn und seinem dem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach Vertragsübernahme seines mit dem Auftrag- geber geschlossenen Vertrags durch den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese Bauherrn auf dessen Kosten zurückstellen und/Wunsch zu. • Die Anbringung von Firmen- oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und gegen Entgelt erfolgen. • Für die vom Auftragsnehmer oder seinem Lieferanten auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte wird vom Auftraggeber keine Haftung übernommen. • Dem Auftragsnehmer ist es untersagt, ohne Zustimmung des Auftraggebers über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Angaben zu machen, Fotos, Unterlagen oder Pläne zu überlassen oder, in welcher Form auch immer, zu veröffentlichen. Der Auftragsnehmer muss seine Subunternehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten. • Der Auftragsnehmer hat sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Altlastensanierungs- gesetzes, einzuhalten. Der Auftraggeber ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. • Im Fall der Übernahme von Abfällen hat der Auftragsnehmer diese umweltgerecht zu verwerten oder zu beseitigen. Der Auftragsnehmer hat die gemäß Abfall- wirtschaftsgesetz und dessen Verordnungen vorgesehenen Aufzeichnungen und Meldungen zu führen und abzugeben und diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen vorzulegen. Der Auftragsnehmer hat dem Auftraggeber spätestens mit der jeweiligen Rechnung Kopien sämtlicher Abfallnachweise zu übergeben, an- sonsten kann der Auftraggeber den Werklohn bis zur Übergabe der Abfallnachweise einbehalten. • Der Auftragsnehmer hat seine Arbeitsstelle, sowie seine Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume stets sauber zu halten und Arbeitsstoffe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu lagern. Insbesondere ist er verpflichtet, alle bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Durchführung seiner Arbeiten anfallenden Abfälle jeglicher Art täglich auf seine Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Kommt der Auftragsnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Ersatzvornahme auf Kosten des Auf- tragsnehmers. Bei nicht zuordenbaren Abfällen erfolgt die Kostenaufteilung im Verhältnis der geprüften Schlussrechnungssummen einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer aller Auftragsnehmer. • Der Auftragsnehmer hat seine Arbeitszeit der Arbeitszeit des Auftraggebers anzupassen, abweichende Arbeitszeiten sind mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Allenfalls hieraus entstehende Mehrkosten sind dem Auftraggeber zu vergüten. • Die Zufahrt und der Anrainerverkehr im Baustellenbereich dürfen vom Auftragsnehmer, seinem Personal, seinen Subunternehmern und Lieferanten nicht be- hindert werden. Wartezeiten im Baustellenbereich und Stillstands-Zeiten werden nicht vergütet. Die von Behörden nachträglich erlassenen Auflagen sowie die vom Auftraggeber mit Anrainern oder Behörden getroffenen Vereinbarungen sind ohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. Die Benützung sämtlicher Baustraßen erfolgt auf eigene Gefahr. • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht eingehalten werden, stellt dies kein Präjudiz und keinen Verzicht auf die Einhaltung dieser Bestimmungen dar. • Der Auftragsnehmer ist verpflichtet, in die baustellenbezogene Notfallplanung Einsicht zu nehmen, sowie seine Mitarbeiter ausreichend über die Notfallplanung zu informieren und diese im Notfall auch anzuwenden. • Die Baustellenordnung ist einzuhalten. • Sämtliche vom Auftragsnehmer eingebrachten Geräte, Ausrüstungsgegenstände und Maschinen haben den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen zu ent- sprechen. Die damit verbundene Wartung und Überprüfung ist vom Auftragsnehmer zeitgerecht durchzuführen und auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen.

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Samples: Subcontractor Agreement

Sonstiges. 20.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen und ist nach diesem Recht auszulegen. Bei Streitigkeiten erkennen die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte an. 20.2. Sollten Ereignisse eintreten, die von den Parteien nicht bedacht worden sind und die das Gleichgewicht dieser Vereinbarung wesentlich stören und dadurch eine der Parteien in der Ausübung ihrer vertraglichen Verpflichtungen übermäßig belastet (1) Im wie insbesondere die Änderung geltender Gesetze und Vorschriften in Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBder Wartung medizinischer Geräte oder die Erhöhung der Weltmarktpreise von Rohstoffen, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht die die Art oder Anzahl der Pflichten von GEHC oder des Kunden erhöhen oder modifizieren), ist diese Partei berechtigt, eine Änderung dieser Vereinbarung zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungbeantragen. 20.3. GEHC ist ein selbstständiger und (2vom Kunden) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch unabhängiger Lieferant des Kunden. Weder diese Vereinbarung noch die darin enthaltenen Bedingungen begründen zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen (joint venture) oder eine Franchise-Beziehung. Die Mitarbeiter von GEHC stehen unter der ausschließlichen Weisung und Kontrolle von GEHC. 20.4. Sofern in dieser Vereinbarung keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, bedeutet der Verzicht auf Ausfolgung die Geltendmachung einer Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung nicht automatisch, dass auch auf die Geltendmachung anderer Verletzungen (d. h. vorhergehende, gleichzeitige oder nachfolgende) der gleichen oder anderer Bestimmungen verzichtet wird. Ein Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung einer Bestimmung ist nur gültig, sofern dies in Schriftform festgehalten und das entsprechende Dokument von im Zuge einem autorisierten Vertreter der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Partei, die auf die Geltendmachung der Verletzung verzichtet, unterzeichnet wird. 20.5. Mitteilungen müssen in Schriftform erfolgen und ähnlichen Unterlagenan die Adressen gesendet werden, die in dieser Vereinbarung von GEHC oder dem Kunden angegeben wurden. Mitteilungen, die in dieser Weise gesendet werden, gelten insofern als zustellt: bei persönlicher Zustellung oder bei Zustellung per Fax (sofern eine Bestätigung der Übertragung vorliegt) am ersten Arbeitstag nach dem Versand; bei Versand per Post am dritten Arbeitstag nach dem Versand. 20.6. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar, die zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands geschlossen wurde, und ersetzt und erklärt alle vorhergehenden Gespräche, Verhandlungen, Kommunikationen, Erklärungen, Vereinbarungen, Vorhaben und Verpflichtungen für ungültig, die sowohl mündlich als auch schriftlich zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dieser Vereinbarung geführt wurden oder bestehen. Die Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und der Unterschrift eines jeweils ordnungsgemäß autorisierten Vertreters der Parteien. 20.7. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtFall eines Widerspruchs zwischen den Spezifischen Bedingungen, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenBesonderen Bedingungen, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.diesen allgemeinen

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Samples: Services Agreements

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung32.1 Eine Abtretung von Ansprüchen des VP gegen BS PAYONE ist ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung 32.2 Etwaige Rechte und Pflichten von im Zuge BS PAYONE und dem VP aus einem anderen Vertrag zwischen BS PAYONE und dem VP wer- den von den Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. 32.3 Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließ- lich der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenvorliegenden Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 32.4 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teil- weise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Die unwirksame Klausel ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber durch eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderwirksame Klausel zu ersetzen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat dem wirtschaft- lichen Zweck der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuunwirksamen Regelung am nächsten kommt. 32.5 Änderungen des Vertrages einschließlich aller Bestandteile, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bietet BS PAYONE dem VP mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, an (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäßÄnderungsmitteilung). Die weitere Aufbewahrung kann auch Änderungen müs- sen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf Kosten entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Auftraggebers durch Dritte erfolgenHerunterla- dens von einer Internetseite besteht. Die Zustimmung des VP zu der Änderung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des VP gemäß Satz 5 – als erteilt, wenn der VP seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. BS PAYONE wird den VP in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der VP den Widerspruch vor dem in der Änderungsmitteilung angegebe- nen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an BS PAYONE abgesendet hat. Der Auftragnehmer haftet VP kann den Vertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmittei- lung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderun- gen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kosten- freien und fristlosen Kündigung wird BS PAYONE in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Legt der VP Widerspruch ein, so ist BS PAYONE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Händlerbe- dingungen der Deutschen Kreditwirtschaft („Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der deutschen Kre- ditwirtschaft“) werden dem VP von BS PAYONE im Weiteren Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft jeweils in der aktuellen Fassung übermittelt und müssen nicht für Folgen aus Beschädigungin Schrift- oder Textform über- mittelt werden. Es reicht der Hinweis, Verlust dass die Händlerbedingungen auf ent- sprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht. Etwaige Widersprüche oder Vernichtung Rückfragen in Bezug auf die Händlerbedingungen hat der UnterlagenVP mit seiner jeweiligen Hausbank zu klären. 32.6 BS PAYONE kann zum Zweck einer Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch vor Ablauf der normalen Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen, wenn die Änderung nach angemessener Einschätzung von BS PAYONE aufgrund der Rechtslage (5einschließlich Recht- sprechung), der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik (insbesondere in Bezug auf Sicherheitsfra- gen) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteobjektiven Marktbedingungen erforderlich ist. (32.7 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der VP Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, wenn der VP seinen allgemei- nen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder der VP den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsab- schluss aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist. BS PAYONE kann den VP jedoch auch an einem anderen für den VP oder die betreffende Streitigkeit zuständigen Gerichts- stand verklagen. BS PAYONE GmbH · 00000-00-00 V 4.0 Seite 6 von 6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung 32.8 Eine etwaige fremdsprachige Version der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und die deutsche Fassung, die dem VP jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdendie allein maßgebende.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Durch diesen Vertrag werden Rechte Dritter nicht begründet. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Ver- trag durch Sie bedarf zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 2. Wir erheben und verarbeiten Daten von Ihnen, die möglicher- weise auch einen Personenbezug aufweisen können. Ent- sprechende Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DS-GVO (2Informationspflicht bei der Datenerhebung) Der können Sie unter folgendem Link abrufen www.zeppelin-powersys- xxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx. 3. Ausländische Auftraggeber hat keinen Anspruch sind zur unverzüglichen Einrei- chung einer Bescheinigung verpflichtet, aus der sich ergibt, dass die Waren ins Ausland verbracht worden sind. Kann eine solche Bescheinigung nicht beigebracht werden, müssen Sie oder Ihr Beauftragter den Empfang der Ware und den Trans- port der Ware in das Ausland auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenden Übergabepapieren oder dem Lieferschein bestätigen. Dies gilt entsprechend auch in dem Falle, dass Sie selbst die Waren abholen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtFalle, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber dass dieses nicht beachtet wird bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderdie sonstigen Voraussetzun- gen für eine umsatzsteuerfreie Lieferung nicht erfüllt sind, müssen wir Sie mit der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuer belasten, die Daten in diesem Falle zusam- men mit dem Rechnungsbetrag an uns zu löschenzahlen ist. 4. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenSollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gängigen und maschinenlesbaren Format hat so bleibt der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise Vertrag im Vollausdruck übergeben werdenÜbrigen wirksam; dies gilt auch, wenn sich im Vertrag eine Xxxxx her- ausstellen sollte. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenAn die Stelle einer ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lü- cke soll eine angemessene Regelung treten, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen – soweit rechtlich möglich – dem Auftragnehmer am nächsten kommt, was die Ver- tragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.Zweck

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. (1) I. Soweit Doka dem VP Unterlagen - insbesondere Zeichnungen, Pläne und Muster - zur Verfügung stellt, hat der VP diese insbesondere auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und allfällige diesbezügliche Zweifel von sich aus mit Doka abzuklären. Übergebene Unterlagen bleiben im Zusammenhang mit Punkt 12Eigentum von Doka und sind nach Vertragsbeendigung oder -erfüllung an Doka zurückzugeben. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBUrheberrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte an diesen Unterlagen werden von Doka nicht übertragen oder zur Benutzung überlassen. Jegliche mündliche oder schriftliche Referenznennung oder die Verwendung von Marken, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtFirmenbezeichnungen oder sonstigen Zeichen zur Identifizierung von Doka, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungverbundenen Unternehmen von Doka, sowie ihrer Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Dritten ist dem VP ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet. (2) . Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung VP ist verpflichtet sämtliche von Doka erhaltene Unterlagen und sonstige Informationen, insbesondere - aber nicht ausschließlich – Produktions-Know-How, Mengen, Dokumentationen und Zeichnungen, die dem VP im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Geschäftsverbindung mit Doka zugänglich gemacht werden oder von denen der VP sonst Kenntnis erlangt, striktest geheim zu halten und ähnlichen Unterlagennur für die Erfüllung der gegenständlichen Vereinbarung zu verwenden. Im Falle Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Geschäftsverbindung aufrecht. 3. Der VP und Doka vereinbaren hiermit, dass alle Lieferungen an Doka frei von Eigentumsvorbehalten erfolgen. 4. Für alle Leistungen jeglicher Art, insbesondere Lieferungen und Zahlungen, ist der Auftragnehmer Erfüllungsort 0000 Xxxxxxxxx, dies selbst dann, wenn die Übergabe bzw. Abnahme vereinbarungsgemäß andernorts erfolgt. 5. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Doka und dem VP wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Amstetten zuständigen Gerichtes vereinbart. Doka ist aber berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten VP auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuklagen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten 6. Die Geschäftsbeziehung zwischen Dokaund dem VP unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenInternationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. 7. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar Verhaltenskodex (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.siehe xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxx/xxxxx/xxxxx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx_0000_000x000_xx_0Xxx

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind auf den gegenständlichen Auftrag nicht anwendbar und verhindern nicht das Zustandekommen dieses Vertrages auch wenn anderes in Auftragsbestätigungen, Auftragsformularen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen oder anderen Formularen oder Schreiben des Auftraggebers vermerkt ist Sollten einzelne dieser Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen (1z.B. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder der CMR) Ioder sonst unwirksam sein, ist davon nicht der gesamte Vertrag betroffen. In diesem Fall ist nur die jeweils unwirksame Bestimmung unbeachtlich und ist allenfalls durch die jeweilige zwingende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen. • Wir sind berechtigt, eigene Forderungen, insbesondere Schadenersatzforderungen, wegen Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung gegen Forderungen des Auftragnehmers (insbesondere Fracht) gegenzuverrechnen. • Wir weisen darauf hin, dass Sie uns gegenüber für eventuelle auftretende Schadensereignisse in vollem Umfang, d. h. auch unbeschränkt haften, wenn weitere Subunternehmer eingesetzt werden und diese keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben sollten. • Wir weisen Sie darauf hin, dass das beladene Equipment nicht unbeaufsichtigt während des Transportablaufes abgestellt werden darf. Ruhezeiten und dergleichen müssen auf bewachten Parkplätzen durchgeführt werden. • Um- und Beiladeverbot! • Für die Art und Weise der Verladung, sowie für die ordnungsgemäße Verpackung der Ware ist Ihr Fahrpersonal verantwortlich, d. h. wir können im Zusammenhang mit Punkt 12Nachhinein keine Reklamationen einer mangelhaften Verladung anerkennen. (17) Die ordnungsgemäße Ladungssicherung erfolgt durch Ihr Fahrpersonal bzw. wird auf von Ihrem Fahrpersonal überprüft! Sie, als Auftragnehmer, bzw. Fahrpersonal sind dafür verantwortlich, dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Achslasten und das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBvorgegebene Gesamtgewicht nicht überschritten werden. • Die Weitergabe dieses Auftrags ist grundsätzlich unzulässig. Gestatten wir die Weitergabe ausdrücklich, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet so nur an den uns nachweislich und namentlich bekannt gegebenen Subauftragnehmer. • Standgeldfreiheit: je 24 Stunden bei Beladung und Entladung • Kundenschutz ist vereinbart. Tritt der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7in den Wettbewerb ein, verfallen seine Forderungen. aber • Bei o. g. Ware handelt es sich um CMR-Termingut! Die gesetzlichen Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer müssen unbedingt eingehalten werden. • Der Frachtführer verzichtet auf die Ausübung eines Pfandrechtes an der Ware. • Mit Annahme dieses Transportauftrags bestätigen Sie, für den deutschen Streckenanteil das deutsche MINDESTLOHNGESETZ (MiLoG) und die dazu ergangenen Verordnungen (Mindestlohnmeldeverordnung-MiLoGMeldV und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung-MiLoGAufV) einzuhalten und den nach dem deutschen Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zu bezahlen. Sie verpflichten sich, uns dies auf Verlangen in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von geeigneter Form nachzuweisen. Weiters verpflichten Sie sich, uns im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Falle eines Verstoßes gegen die o. a. Rechtsvorschriften von allen Ansprüchen und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtForderungen Dritter (insbesondere Lohnempfänger, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenSozialversicherungsträger, für die Finanz- und Bußgeldbehörden) sowie den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftin diese, in einem strukturiertenZusammenhang anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten schad- und klaglos zu halten und erklären sich einverstanden, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format dass Forderungen aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zudiesem Titel mit offenen Forderungen Ihrerseits aufgerechnet werden können. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Transport Agreement

Sonstiges. (1) I. Der Abschluss dieser Abwendungsvereinbarung als solches ist für den Kunden kostenfrei. 2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und nicht bindend, es sei denn, diese werden in Textform bestätigt. 3. Diese Abwendungsvereinbarung ist nicht wirksam zustande gekommen und ungültig, wenn der Kunde im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen Abwendungsvereinbarung gegenüber dem Versorger un- wahre Angaben gemacht hat und/oder ein angemessenes Honorar diese nicht mindestens in Rechnung stellen (Punkt 12Textform abgeschlossen wurde. 4. gilt sinngemäß)Der Versorger ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine weitere Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV anzubieten, sollte der Kunde eine ihm vorher angebotene und abgeschlossene Abwen- dungsvereinbarung nicht vollständig erfüllt haben. 5. Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DS-GVO für natürliche Personen 2. Die weitere Aufbewahrung kann auch Zahlungen sind ausschließlich direkt an den Versorger zu leisten. Maßgeblich für die pünktliche Zahlung des jeweils fälligen Betrages ist der Eingang des Zahlbetrages auf Kosten dem Konto des Auftraggebers durch Dritte erfolgenVersorgers oder in bar. 3. Der Auftragnehmer haftet Kunde erklärt, dass er bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zum Ausgleich der in Abschnitt I., Ziffer 1. genannten Beträge und den in Abschnitt III., Ziffer 1. genannten Zahlungen in der Lage ist und seinen nach diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er wird deshalb auch nicht gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen. 4. Der Versorger verpflichtet sich, keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden einzuleiten, sofern dieser die Raten pünktlich bezahlt und die Gesamtforderung nach Abschnitt I., Ziffer 1. vollständig be- dient. Ausgebrachte Vollstreckungen des Versorgers bleiben bestehen, ruhen jedoch, solange die Ver- einbarungen nach diesem Vertrag vom Kunden eingehalten werden. 5. Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung insgesamt und sofort fällig und eine Versorgungsunterbre- chung erfolgt unter Beachtung von § 19 Abs. 4 StromGVV sowie § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 StromGVV unverzüglich, wenn der Kunde mit einer Zahlung und/oder einer Rate nach Abschnitt III., Ziffer 1. ganz oder teilweise länger als 3 Werktage in Rückstand gerät und der Kunde nicht in Textform vorträgt, dass Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Le- ben vorliegen. 6. Der Kunde tritt hiermit und solange, bis die Verbindlichkeiten nach Abschnitt X. Xxxxxx 1. vollständig aus- geglichen sind, den pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf □ Arbeitseinkommen und Vergütungsansprüche jeder Art, einschließlich Betriebsrenten und Ru- hegeldansprüche, Provisionsforderungen, Handelsvertreterforderungen, Tantiemen, Gewinn- beteiligungen, Erfindungsvergütungen, Arbeitnehmersparzulagen sowie Abfindungen gegen den jeweiligen Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner □ laufende Geldleistungen gemäß § 53 III SGB gegen den jeweiligen Leistungsträger, insbe- sondere Ansprüche auf Zahlungen von Arbeitslosengeld, Insolvenzausfallgeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversiche- rung einschließlich eventueller Abfindungen und Beitragsrückerstattungen an den Versorger ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Bei Veränderungen gibt der Schuldner umge- hend die genaue Anschrift neuer Drittschuldner dem Gläubiger bekannt. Die Anschrift des aktuellen Arbeitgebers des/der Schuldner lautet: Firma: Straße: PLZ, Ort: 7. Der Versorger macht von den zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche nur dann Gebrauch und legt die Abtretung gegenüber dem Drittgläubiger nur dann offen, wenn der Fall von Abschnitt III., Ziffer 5. eintritt. 8. Die folgende Person (nachfolgend Schuldbeitretender genannt) tritt der Schuld des Kunden bei: Vorname, Name, Geburtsdatum PLZ, Ort, Straße, Hausnr. Datum, Unterschrift Der Schuldbeitritt hat zur Folge, dass der Schuldbeitretende dem Gläubiger für den in Abschnitt I., Ziffer 1. benannte Betrag (Forderungsaufstellung) persönlich haftet, sofern dieser im Weiteren Fall Abschnitt III. Ziffer 5. vom Kunden noch nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagennicht vollständig zurückbezahlt wurde. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt9. Für den gestundeten Betrag oder die Fälligkeit der vereinbarten Raten erhält der Kunde vom Versorger keine gesonderte Zahlungsaufforderung. dieser wird u. a. über die Zwecke der Datenverarbeitung, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabendie Empfänger von personenbezogenen Daten, Verrechnungsgelderndie Dauer der Datenspeicherung und diejenigen Rechte informiert, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern die betroffenen Personen nach der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteDS-GVO zustehen. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Sonstiges. Zu Ihrer Information (1) IDie Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoo und Piercingstudio mit dem Namen „BOOM – The Tattoo and Piercing Company GmbH“ anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person. Sämtliche vertragliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung oder Piercings entstehen im Zusammenhang Falle der bei dem Studio selbstständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer oder Xxxxxxx persönlich und dem Kunden. Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht eingebracht. Da die Haut hierbei verletzt wird und dies schmerzhaft sein kann, handelt es sich bei dem Vorgang um eine Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB. Dies ist ebenfalls auf der auszufüllenden Einverständniserklärung vermerkt; der Tätowierung und Piercing wird mit Punkt 12. (17) wird der Unterschrift auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungjener eingewilligt und die Rechtswidrigkeit entfällt. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Die Qualität einer Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden ab. Es kann somit zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu leichten Abweichungen, im Zuge Bezug auf Form und Farbe, kommen. Eine spezifische Beeinträchtigung des Endergebnisses ist ein sogenanntes “Blow Out”, welches auf unvorhersehbare Unregelmäßigkeiten im Bindegewebe des Kunden zurückzuführen ist und für welches der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenKünstler keine Verantwortung übernehmen kann. Im Falle Hierbei kann Farbe unter der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist Haut “zerlaufen”, was zu einem Blau/Grünschimmer neben den Linien/Schattierungen in der Auftragnehmer berechtigtGröße von wenigen Millimetern bis hin zu mehreren Zentimetern resultieren kann. Komplikationen wie diese sind vor allem der Fall, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber wenn es sich um beeinträchtigtes Gewebe (z.B. schwaches Bindegewebe durch Gewichtszu- bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderabnahmen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenNarben, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenDehnungsstreifen, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich Haut nach Laserbehandlungen oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuerhebliche UV-Exposition) handelt. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenEine Tätowierung unterliegt, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatebenso wie das umliegende Gewebe, Alterungsprozessen. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeDiese werden insbesondere durch starke Sonneneinstrahlung (insbesondere häufiges Sonnenbaden, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für SchriftstückeSolarium, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet arbeiten im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungFreien etc.) beschleunigt. Dadurch können Farben verblassen und die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Dem kann mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Tragen von Sonnenschutz, Verlust oder Vernichtung Pflege der Unterlagen. (5Haut, Vermeidung von Sonnenbädern und Solarium) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen entgegengewirkt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) IPD CPG hat das Recht, auch wiederholt, vom KUNDEN eine Zustimmung zur Übernahme des Wasserversorgungsauftrags durch einen Dritten im Zusammenhang mit Punkt 12Wege der Einzelrechtsnachfolge zu fordern, wenn und soweit PD CPG ihre WASSERVER- SORGUNGSANLAGEN und/oder ANSCHLUSSLEITUNGEN ganz oder teilweise veräußert oder Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund überlässt oder öffent- lich-rechtlich die Wasserversorgung durch einen Dritten erfolgt. (17) wird Rechtsfolge der Einzelrechtsnachfolge im vorstehenden Sinne ist der schuldbefreiende Übergang des Vertrages auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBden von PD CPG benannten Dritten, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtwobei PD CPG nur dann von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit wird, haftet wenn der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7Einzelrechtsnachfolger den Eintritt in den Vertrag schriftlich erklärt und der KUNDE nicht schriftlich innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Erklärung dies abgelehnt hat. aber Die Ablehnung des Ein- xxxxxx eines Nachfolgers in Abweichung dazu diesen Vertrag ist nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungdann wirksam, wenn begrün- dete Bedenken hinsichtlich der technischen und/oder wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit des Nachfolgers bestehen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch Änderungen und Ergänzungen des Wasserversorgungsvertrages einschließlich dieser AVB und seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Bezugnahmen auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch Rechtsnor- men oder Verwaltungsakte beziehen sich auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuderen jeweils gültige Fassung. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Sollten einzelne Bestimmungen des Wasserversorgungsvertrages oder dieser AVB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen und Kosten die des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenVertrages im Übrigen hiervon un- berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückeunwirksame oder undurchführbare Bestimmung unter Beachtung der Schriftform durch ei- ne solche Bestimmung zu ersetzen, die der Auftraggeber unwirksamen oder undurchführba- ren Bestimmung in Urschrift besitzt ihrem wirtschaftlichen und für Schriftstückerechtlichen Inhalt in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend, die einer Aufbewahrungspflicht nach wenn sich bei Durch- führung des Wasserversorgungsvertrages oder dieser AVB eine ergänzungs- bedürftige Xxxxx ergibt. Bitterfeld-Wolfen, den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Wasserversorgungsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet so bleibt die Gültigkeit der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungübrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge Die Überschriften der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, Paragraphen oder andere Untergliederungen in einem strukturiertenVertrag dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit. Sie dienen nicht dazu, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderRegelungen aufzustellen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten begrenzen, zu modifizieren, rechtliche Argumentationsgrundlagen zu liefern oder in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuirgendeiner anderen Weise rechtlichen Effekt zu bewirken. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Mit den Worten „und“ und Kosten des Auftraggebers „oder“ in einem Vertrag meinen die Parteien das eine oder andere, je nach dem Zusammenhang, in dem diese Worte benutzt werden; im Allgemeinen sind alle Unterlagen herauszugebenrelevanten Alternativen eingeschlossen, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatwenn eines dieser Worte benutzt wird. Dies Entsprechendes gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeVerwendung des Singulars und Plurals sowie dann, die der Auftraggeber wenn in Urschrift besitzt einem Vertrag erläuternd Beispiele gebracht werden oder das Wort „insbesondere“ Verwendung findet, wobei solche Beispiele und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenAufzählungen keineswegs abschließend sind. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, Begriff „Schadensersatzansprüche" umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die maskulinen Formen schließen die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Femininen ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)und umgedreht. (4) Der Auftraggeber hat Ein Vertrag zwischen EMGR und dem Kunden begründet kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien. Nichts begründet das Recht, dass eine Partei als Agent der oder sonstig Vertretungsberechtigter für die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Andere auftritt oder irgendwelche Verbindlichkeiten zu Lasten der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/anderen eingeht oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenbegründet. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren Zweck eines Vertrages beschränkt sich auf die Regelung seines spezifischen Inhalts und ist begrenzt auf die Zwecke, für die er eingegangen ist. Wiederholte Lieferungen begründen keinerlei Dauerschuldverhältnis (z.B. Vertragshändlerverhältnis) noch eine Weiterbelieferungsverpflichtung, sofern nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenvorher ausdrücklich in einem speziellen Vertrag etwas anderes vereinbart ist. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtErklärungen gelten als zugegangen, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabenwenn sie an die letzte bekannte Adresse versendet wurden, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern wenn der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste.Kunde ohne neue Benennung seine Geschäftsadresse aufgegeben hat (6) Zur Sicherung einer bestehenden Soweit der Begriff „schriftlich“ verwendet wird, so ist die Form auch erfüllt, wenn die Vertragsparteien per Fax, E-Mail oder künftigen Honorarforderung ist sonst in geeigneter Weise elektronisch kommunizieren. Übereinstimmende E-Mails erfüllen das Erfordernis der Auftragnehmer berechtigtSchriftlichkeit. (7) Daten des Kunden, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist Vertragsverhältnisses erforderlich sind, dürfen von EMGR unter Beachtung der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen einschlägigen gesetzlichen Vorgaben gespeichert und verwendet werden. (8) Der Kunde versichert nach seinem besten Wissen, dass er die volle rechtliche Befähigung besitzt, den beabsichtigten Vertrag einzugehen und dass alle notwendigen gesellschaftsinternen Abstimmungen dafür getroffen worden sind.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1215. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBÖvrigt 15.1 Übermittelt der Kunde an die LOGPAY personenbezogene Daten Dritter, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtist der Kunde verpflichtet, haftet den betroffenen Personen die Inhalte der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungDatenschutzinformationen der LOGPAY weiterzuge- ben. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). 15.2 Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer LOGPAY ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern zur Finanzierung und Sicherung ihres Geschäftsbetriebes Verpflichtungen einzugehen und hierzu den betroffenen Vertragspartnern Ansprüche aus der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteGeschäftsver- bindung zwischen der LOGPAY und dem Kunden abzutreten. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung 15.3 Die LOGPAY ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden auf ein Anderkonto verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG zu transferierenübertragen. Diesfalls Die LOGPAY wird den Kunden mit angemessener Frist hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt der Auftraggeber vom erfolgten Transfer Übertragung außer- ordentlich zu verständigenkündigen. 15.4 Ansprüche des Kunden gegen die LOGPAY aus der Geschäfts- verbindung können nur mit schriftlicher Zustimmung der LOGPAY abgetreten werden. Danach Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das nur für Ansprüche, die nicht auf Geld gerichtet sind. Die LOGPAY kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde versagen. Die Abtre- tung von Rückerstattungsansprüchen des Kunden aus Voraus- zahlungen an Dritte ist stets ausgeschlossen, wenn der sichergestellte Betrag entweder Kunde kein Verbraucher ist. 15.5 Für die Kommunikation zwischen der LOGPAY und dem Kunden wird Textform vereinbart, soweit keine andere Form vorgeschrie- ben ist oder vereinbart wurde. Die Kommunikation kann insbeson- dere per E-Mail erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderun- gen stellt, wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde die LOGPAY entsprechend in Textform informieren. 15.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen, des Antragsformulars, des Preis- und Leistungsverzeichnis- ses, der Sonderbedingungen oder des Einzelvertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des jewei- ligen Vertragsdokuments im Einvernehmen mit Übrigen nicht. An die Stelle der un- wirksamen oder undurchführbaren Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften. 15.1. Om kunden överför personuppgifter från tredje part till LOGPAY är kunden skyldig att vidarebefordra innehållet i LOGPAY:s information om dataskydd till de berörda personerna. 15.2. LOGPAY har rätt att ingå åtaganden för att finansiera och säkra sin affärsverksamhet och att överlåta fordringar som uppstår i samband med affärsförhållandet mellan LOGPAY och kunden till de berörda avtalsparterna för detta ändamål. 15.3. LOGPAY har rätt att överföra sina rättigheter och skyldigheter som följer ur avtalet med kunden till ett närstående företag i den mening som avses i §§ 15 och följande. AktG ska överföras. LOGPAY ska informera kunden om detta skriftligt inom rimlig tid. Kunden har rätt att säga upp avtalet extraordinärt vid tidpunkten för överföringen. 15.4. Kundens fordringar på LOGPAY som härrör från affärsrelationen får endast överlåtas med LOGPAY:s skriftliga medgivande. Om kunden är en konsument gäller detta endast för fordringar som inte avser pengar. LOGPAY får endast vägra samtycke av en viktig anledning. Överlåtelse av kundens återbetalningskrav från förskottsbetalningar till tredje part är alltid utesluten om kunden inte är en konsument. 15.5. Textform kommer att avtalas för kommunikation mellan LOGPAY och kunden, om inte en annan form är föreskriven eller avtalad. Kommunikationen kan ske särskilt via e-mail. Om kunden inte vill kommunicera via e-mail eller har särskilda säkerhetskrav, t.ex. kryptering av e-mail, ska kunden informera LOGPAY skriftligt om detta. 15.6. Om enskilda klausuler i dessa allmänna villkor, ansökningsformuläret, pris- och tjänsteförteckningen, de särskilda villkoren eller det enskilda avtalet skulle vara ogiltiga eller ogenomförbara ska detta inte påverka giltigheten av resten av respektive avtalsdokument. Den ogiltiga eller ogenomförbara klausulen ska ersättas med lagstadgade bestämmelser. 15.7 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 15.7. Inga muntliga tilläggsavtal har ingåtts. 15.8 Ist der Kunde kein Verbraucher, so sind die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Preis- und Leistungs- verzeichnisses und etwaiger Sonderbedingungen verbindlich. An- derssprachige Fassungen dienen dann lediglich der Information. 15.9 Auch nach Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung und nach der vollständigen oder teilweisen Beendigung von Produkt- verträgen gelten für die Abwicklung und in einem dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenAbwick- lungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen weiter.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Zu diesem Vertrag existieren keine mündlichen Nebenabsprachen. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet Abänderungen bedürfen der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatSchriftform. Dies gilt jedoch auch für das Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht. Lieferanten oder deren Vertreter sind nicht für berechtigt, abweichende Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Leasinggeber kann alle Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Leasinggebers abzutreten oder zu übertragen. Auf Verlangen des Leasinggebers hat der Leasingnehmer jährlich den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für aktuellen Jahresabschluss bzw. die SchriftstückeEinkommenssteuererklärung des vorjährigen Geschäftsjahres samt prüffähiger Beilagen vorzulegen. Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, mit Forderungen, die ihm, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere aus diesem Vertrag gegen den Leasinggeber zustehen, aufzurechnen. Alle Leasingnehmer, sohin auch Mitleasingnehmer, haften für alle Verpflichtungen aus dem Bestand und der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für SchriftstückeAuflösung des Leasingvertrages solidarisch. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden durch solche Regelungen ersetzt, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für von den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung Vertragsparteien gewollten entsprechen bzw. am nächsten kommen. Durch Unterzeichnung des Antrages verzichtet der Kunde auf seine allenfalls existierenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zu SG. Diese AGB gelten auch dann, wenn SG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Leasingnehmers einen Einzelleasingvertrag vorbehaltlos annimmt. Schadenersatzansprüche gegen SG sind aus allen Abschnitten dieser AGB ausgeschlossen, insoweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Geldwäsche unterliegenSG verschuldet wurden. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz müssen vom Leasingnehmer bewiesen werden. Der Auftragnehmer kann von UnterlagenLeasingnehmer verpflichtet sich gegenüber SG, die er an dieser sofort anzuzeigen, sobald sich beim Leasingnehmer der wirtschaftliche Berechtigte im Sinne des Bankwesengesetzes ändert oder der Kunde den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch Einzelleasingvertrag nicht mehr auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in eigene Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgeninnehat. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungLeasingnehmer ist verpflichtet, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtjede Änderung seines Sitzes unverzüglich dem Leasinggeber anzuzeigen. Erklärungen des Leasinggebers sind rechtswirksam, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber wenn sie an die vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Leasingnehmer zuletzt bekanntgegebene Anschrift zugestellt werden.

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Samples: Leasing Agreement

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderSU bestätigt, die Daten jeweils erforderlichen aufrechten Gewerbeberechtigungen zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen besitzen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die Bestätigungen hierfür dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholenAG unaufgefordert vor Auftragserteilung vorzulegen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den AuftraggeberÜber Verlust, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen Aberkennung u.d.g. derselben während des Liefer- und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung Leistungserbringungszeitraumes hat der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer SU den AG hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Danach kann Vom SU sind dem AG vor Auftragserteilung insbesondere vorzulegen: - Aktueller Firmenbuchauszug - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers - Nachweis der sichergestellte Betrag entweder Betriebshaftpflichtversicherung Die Anbringung von Firmen- oder Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber AG und gegen Entgelt erfolgen. Es wird keine Haftung für die vom SU oder seinen Lieferanten auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte übernommen. Sämtliche vom SU eingebrachten Geräte und Maschinen haben den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die damit verbundene Wartung und Überprüfung ist vom SU zeitgerecht durchzuführen und auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen. Dem SU ist es untersagt, ohne Zustimmung des AG über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Angaben zu machen, Fotos, Unterlagen oder Pläne zu überlassen oder, in welcher Form auch immer, zu veröffentlichen. Der SU hat sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Altlastensanierungsgesetzes, einzuhalten. Der AG ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Gemäß der Abfallnachweisverordnung hat der SU entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Baurestmassennachweis, Entsorgungsnachweis für Altöle und gefährliche Abfälle, usw.) und sie dem AG auf dessen Verlangen vorzulegen. Bei Verstoß oder Nichtvorlage kann der AG den Werklohn bis zur Übergabe der Abfallnachweise einbehalten. Der SU hat seine Arbeitsstelle sowie seine Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume stets sauber zu halten und Arbeitsstoffe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu lagern. Insbesondere ist er verpflichtet, alle bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenDurchführung seiner Arbeiten anfallenden Abfälle jeglicher Art täglich auf seine Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Kommt der SU dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Ersatzvornahme durch den AG auf Kosten des SU. Der SU hat seine Arbeitszeit der Arbeitszeit des AG anzupassen, abweichende Arbeitszeiten sind mit dem Projektleiter des AG zu vereinbaren. Die Baustellenordnung und sämtliche SiGe-Unterlagen sind einzuhalten. Umgehend nach Beauftragung sind die Unterweisungen der Mitarbeiter durchzuführen und die unterfertigten Unterlagen an den AG zu übermitteln.

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Samples: Subcontractor Agreement

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Erfüllungsort für Leistungen ist der von RÖSLER angegebene Bestimmungsort. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet Erfüllungsort für Zahlungen ist der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungSitz von RÖSLER. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts, sowie mit DE/SEK // de/IV/EJ/005/19.01.2023 Ausnahme des Übereinkommens der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die Vereinten Nationen über Verträge über den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar internationalen Warenkauf (Punkt 12 gilt sinngemäßCISG). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenHiervon unberührt bleiben die obigen Vereinbarungen zu Ziff. 3. (4) und (5), gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuso dass die dort angeführten Rechtsvorschriften Geltung behalten. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten Änderungen/Ergänzungen der Vereinbarungen, einschließlich Änderungen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenSchriftformerfordernisses, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die bedürfen der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Schriftform. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Soweit der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB) und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet Kaufmann im Weiteren nicht Sinn des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird vereinbart, dass für Folgen Streitigkeiten aus Beschädigungdem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis ausschließlich das für den Sitz von RÖSLER zuständige Gericht angerufen werden kann, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenalso international und national örtlich zuständig ist. Darüber hinaus ist XXXXXX berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Vertragspartners zuständig ist. (5) Die Rösler Oberflächentechnik GmbH hat sich zur Nachhaltigkeit verpflichtet und betreibt ein Energiemanagement nach ISO 50001. Die dort niedergelegten Anforderungen beziehen sich auch auf die von Rösler bezogenen Produkte und Dienstleistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigtLieferant verpflichtet sich und seine Zulieferer daher, fällige Honorarforderungen bei der Herstellung seiner Produkte und im Rahmen seiner Prozesse zu einem verantwortungsvollen Umgang mit etwaigen DepotguthabenEnergie und natürlichen Ressourcen sowie zu gesellschaftlicher Verantwortung. Dies betrifft die gesamte Lieferkette, Verrechnungsgeldernvon der Rohstoffauswahl über eine energieeffiziente und umweltfreundliche Herstellung und Handhabung, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme über Verpackung und Transport, bis hin zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteGebrauch und Entsorgung. (6) Zur Sicherung einer bestehenden Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen nichtig oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigtunwirksam oder objektiv undurchführbar sein oder werden, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferierenso bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Die Parteien sind sich einig, dass im Einvernehmen mit Weg von Verhandlungen die nichtige, unwirksame oder objektiv undurchführbare Vertragsklausel durch eine Vereinbarung ersetzt werden soll, die dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenSinngehalt möglichst nahekommt.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstiges. (1) IBeide Parteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit Punkt 12Rahmen des Vereinbarungsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung der Vereinbarung vertraulich zu behandeln. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBBestehen Zweifel, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur ist sie bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungschriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtdurch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datendurch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuden Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, Für Nebenabreden ist die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Schriftform erforderlich. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung Auftrag verarbeiteten Daten und der Unterlagenzugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Anlage 1 – Auftragsverarbeitung: Technische und organisatorische Maßnahmen Xxxxxxxx00.xxx GmbH Vertreten durch Xxxxx Xxx Xxxxxxxxx (GF) Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Stand 23.01.2020 Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit festgelegt, die der Auftragnehmer mindestens einzurichten und laufend aufrecht zu erhalten hat. Ziel ist die Gewährleistung insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen. Der Auftragnehmer bestätigt für die folgenden Angaben die Richtigkeit. Stephanskirchen, 23.01.2020 Ort, Datum, Unterschrift des Auftragnehmers Beschreibung Fernwartung Gegenstand dieser Vereinbarung ist berechtigtdie Durchführung von Fernwartungsarbeiten durch die Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH (Auftragnehmer) auf dem EDV-System des Kunden (Aufraggeber), fällige Honorarforderungen die zur Wartung oder Problembehebung für das von dem Kunden erworbene Softwareprodukt Win-CASA der Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Fernwartungssitzungen nur das von dem Auftragnehmer eingesetzte Kommunikationsprogramm zu verwenden. Eine Fernwartung erfolgt jedoch nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden. Die Fernwartungsleistungen werden von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 – 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, am Xxxxxxx von 9.00 bis 12.00 Uhr durchgeführt. Außerhalb der Geschäftszeiten des Aufragnehmers werden keine Fernwartungsleistungen erbracht. Der Aufbau der Fernwartungsverbindung findet nur in Abstimmung mit etwaigen Depotguthabendem Kunden statt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Nach Beendigung der Fernwartungsarbeiten wird die Verbindung unverzüglich beendet. Der Kunde räumt der Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH die notwendigen Rechte zur Fernwartung über die eingesetzte Fernwartungslösung ein. Der Kunde hat das Recht und die Möglichkeit, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern die Fernwartungssitzung jederzeit zu trennen. Die Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH wird Kundendateien im Wege eines Filetransfers oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme Downloads nur für Zwecke der Fehleranalyse und -Behebung vom EDV- System des Kunden abziehen und auf ihr eigenes kopieren. Auf den PC des Kunden zu kompensieren, sofern der Auftraggeber übertragende Dateien werden vorher mit einem Gegenanspruch aktuellen Virensuchprogramm überprüft. Die Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH wird Daten des Auftragnehmers rechnen mussteKunden, die während der Fernwartung ausgetauscht wurden, unverzüglich löschen, wenn sie zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht Zurück- behaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Zurück- behaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich grund- sätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer elektro- nischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, Beilage VI in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch AuftragnehmerAnspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht Aufbewah- rungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer Auftrag- nehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung Nichtab- holung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen zurückstelle und/oder ein angemessenes angemes- senes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher aus- drücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto Ander- konto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung Honorar- forderung eingezogen werden.

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Samples: Jahresabschlussprüfung

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird 15.1 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Servicebetreiber auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet einen Drit- ten bedarf der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber Zustimmung der NGDA in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungSchriftform. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch 15.2 Jeglicher Verzicht einer Partei auf Ausfolgung ihre Rechte oder die Pflichten der anderen Partei aus der vorliegen- den Vereinbarung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und Unterschrift der verzichtenden Partei. Versäumt oder unterlässt es eine der Parteien, auf der Erfüllung von Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zu bestehen bzw. diese durchzusetzen oder Rechte oder Rechtsmittel aus der vorliegen- den Vereinbarung oder auf anderer Grundlage auszuüben, so stellt dies keinesfalls einen Verzicht oder eine Aufgabe des Rechts dieser Partei dar, in diesem oder einem anderen Fall diese Bestimmung, dieses Recht oder Rechtsmittel geltend zu machen oder sich darauf zu berufen; vielmehr sind und bleiben diese voll wirksam. 15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Zuge Übrigen unberührt. An die Stelle der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und ähnlichen Unterlagendurchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächs- ten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. Im Falle undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingun- gen als lückenhaft erweisen. 15.4 Diese Vereinbarung und sämtliche ihrer Bedingungen unterliegen dem Recht der Auftragserfüllung Bundesrepublik Deutschland unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten, die sich auf beliebige Weise auf die Nutzung des Dienstes, der übermittelten Daten oder diese Vereinbarung beziehen, ver- einbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der NGDA. Dane- ben ist der Auftragnehmer NGDA auch berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format Servicebetreiber an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten dessen Betriebsstätte oder Geschäftssitz zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuver- klagen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)15.5 Vertragssprache ist Deutsch. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 16.1 1Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (1126b BGB) Igenügt diesem Schriftformerfordernis. 2Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. 3Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. 16.2 1Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit Punkt 12ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. 2Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. es sich im Personen aus dem rechts- oder steuerberatendem Bereich handelt, die insoweit beratend tätig werden und einer gesonderten Schweigepflicht unterliegen - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. 3Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 16.3 1Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (17z. B. per E- Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. 2Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 16.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.5 1Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 2Die Parteien werden in diesem Falle zusammenarbeiten, um die unwirksame Regelung durch eine solche Regelung zu ersetzen, welche der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht. 16.6 1Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBEntstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, § 369 UGB) verwiesen; wird einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Anbieters, soweit das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7auf den Vertrag anwendbare Gesetz nicht einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme 2Der Anbieter ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format Kunden an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten seinem Sitz zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuverklagen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung7.1 Für alle aus diesem Vertrag etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten gilt die aus- schließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart. 7.2 Es gilt ausschließlich materiell österreichisches Recht. Verweisungen auf ausländi- sches Recht (2Kollisionsnormen) gelten nicht. UN-Kaufrecht gilt nicht. 7.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung AN verpflichtet sich, alle in Ausführung seines Auftrages bei ACG oder aus sons- tigen Unterlagen der ACG erlangten Informationen geheim zu halten, sofern ihn ACG nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von im Zuge dieser Verpflichtung entbindet oder diese Informationen der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenÖffentlichkeit zugänglich sind. Dies gilt auch nach Beendi- gung des Vertrages. Bedient sich der AN dritter Personen zur Erbringung seiner Leis- tung, ist er verpflichtet, die Geheimhaltungspflicht an diese Personen schriftlich zu überbinden. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist verschuldeten Verletzung, der Auftragnehmer berechtigtin diesem Punkt oder in der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 genannten Geheimhaltungsverpflichtun- gen, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenhat der AN eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 36.000,-- zu zahlen. Das Recht von ACG, für einen darüberhinausge- henden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt. 7.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser zivilrechtlichen Vertragsbestimmungen oder sonstiger Bestimmungen des Dienstleistungsauftrages ungültig, unwirksam oder durchsetzbar sein oder werden, so wird die den Auftraggeber Gültigkeit, Rechtswirksamkeit und Durch- setzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Falle der Ungültig- keit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung werden die Vertrags- parteien diese Bestimmung durch eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderBestimmung ersetzen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertendem wirtschaftli- chen Zweck der ungültigen, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich unwirksamen oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuundurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er 7.5 Alle Forderungen aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatVertrag unterliegen einem Zessionsverbot. 7.6 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt jedoch nicht auch für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegendas Ab- weichen vom Schriftformerfordernis. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigenEs bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. 7.7 Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet Tätigkeiten im Weiteren nicht Auftrag der ACG ist die Richtlinie „Sicherheitsvorschriften für Folgen aus BeschädigungFremdfirmen (VA SQ SE 00040) einzuhalten: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxx/xxxxxxx 7.8 ACG ist ein nach ISO 9001, Verlust oder Vernichtung der UnterlagenISO 14001 und ISO 45001 zertifiziertes Unternehmen, unterliegt dem Netz- und Informationssicherheitsgesetz -NISG und behält sich daher vor, Lieferantenaudits nach vorheriger Bekanntmachung durchzuführen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 1. Die Rechte und Pflichten aus den mit der Sempf Schlauchleitungen geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung der Sempf Schlauchleitungen auf einen Dritten übertragen werden. sofern eine ohne Zustimmung der Sempf Schlauchleitungen vorgenommene Abtretung gem. §354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht der Sempf Schlauchleitungen mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (1Zessionar) Iaufzurechnen, nicht berührt. 2. Die Sempf Schlauchleitungen ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners berechtigt die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung – bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung – soweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen der Sempf Schlauchleitungen erforderlich erscheint. Die Sempf Schlauchleitungen ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten der Rücknahme trägt der Vertragspartner. 3. Ab Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder bei Beauftragung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen ist der Vertragspartner zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Vertragspartner die aus an Xx. Xxxxx Schlauchleitungen abgetretenen Forderungen einhergehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen. 4. Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Vertragspartner kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Ansprüche gegen die Sempf Schlauchleitungen können nur mit schriftlicher Zustimmung der Sempf Schlauchleitungen abgetreten werden. 6. Der Vertragspartner wird gemäß § 26 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBseiner Geschäftsbeziehung mit Sempf Schlauchleitungen generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtmit denen Sempf Schlauchleitungen zusammenarbeitet, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt gespeichert werden. 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungErfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist Bad Salzdetfurth. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen8. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertensämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Einschluss des UN-Kaufrechts, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuGerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Hildesheim. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)9. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit Vertragspartner abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der Honorarforderung eingezogen werdenübrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Sonstiges. (1) I7.1. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne schriftliche Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderung entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens innerhalb von 6 Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBHotel, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet wofür der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber Xxxx / Veranstalter eine Gebühr in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungder Miete für den benutzten Raum schuldet. 7.2. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse (2z.B. Feuerwerksgenehmigung etc.) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch sich der Xxxx / Veranstalter rechtzeitig auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren eigene Kosten zu beschafften. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschensonstiger Vorschriften. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenVeranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, gängigen und maschinenlesbaren Format insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertener unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür sofern nicht zuausdrücklich etwas anderes schriftlich mit dem Hotel vereinbart wird. 7.3. Der Xxxx / Veranstalter darf Speisen und / oder Getränke zu Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (3z.B. nationale Spezialitäten) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird dann eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet. 7.4. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenVeröffentlichungen, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hateinen Bezug zum Hotel aufweisen und / oder wie beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückewerden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziff. 5 hinsichtlich der Auftraggeber in Urschrift besitzt Zahlung der Miete und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)angemessenen Vergütung. 7.5. Fundsachen (4liegengebliebene Sachen) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeberwerden nur auf Anfrage, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch Risiko und auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenGastes / Veranstalters nachgesandt. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Für die Gäste / Veranstalter bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt auf Kosten des Gastes / Veranstalters die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Folgen aus BeschädigungVerlust, Verlust Verzögerungen oder Vernichtung der UnterlagenBeschädigungen ist jedoch ausgeschlossen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt7.6. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung der Hotelleitung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentliche Räume wie Restaurant, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteBar etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist 7.7. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen. 7.8. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. 7.9. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. 7.10. Sollte eine Bestimmung der Auftragnehmer berechtigtAllgemeinen Bedingungen unwirksam sein, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenGerichts am Betriebsort vereinbart.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang 23.01 Alle Angebote und Preise der NOLTE IMP sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Desweiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Sämtliche Angebote gelten nur in ihrer Gesamtheit. Optional erhältliche Artikel sind mit Punkt 12dem Zusatz „OPTIONAL“ gekennzeichnet. (17) wird auf Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro angegeben. Einzelheiten klärt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet schriftliche Angebot der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungNOLTE IMP. (2) 23.02 Die NOLTE IMP ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die NOLTE IMP ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. 23.03 Der Auftraggeber Kunde hat keinen Anspruch vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt NOLTE IMP auf Ausfolgung von einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. 23.04 Die in den AGB erwähnten Mitteilungen der NOLTE IMP an die Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt die NOLTE IMP grundsätzlich an die E-Mail- Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt - ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft. 23.05 Der NOLTE IMP steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. 23.06 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren NOLTE IMP begründen kein Sonderkündigungsrecht. 23.07 Vertragsänderungen, Ergänzungen und ähnlichen UnterlagenNebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 23.08 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Sehnde. 23.09 Soweit rechtlich zulässig, ist der Auftragnehmer berechtigtGerichtsstand Hannover. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 23.10 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhändersolche Bestimmung ersetzt, die Daten zu löschendem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 Gleiches gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zufür etwaige Vertragslücken. 23.11 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (3OS) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)bereit. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren Plattform finden Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ Wir sind nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenbereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) IBeide Parteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit Punkt 12Rahmen des Vereinbarungsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung der Vereinbarung vertraulich zu behandeln. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBBestehen Zweifel, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur ist sie bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungschriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtdurch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datendurch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuden Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, Für Nebenabreden ist die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Schriftform erforderlich. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung Auftrag verarbeiteten Daten und der Unterlagenzugehörigen Datenträger ausgeschlossen. (5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Anlage 1 – Auftragsverarbeitung: Technische und organisatorische Maßnahmen Xxxxxxxx00.xxx GmbH Vertreten durch Xxxxx Xxx Xxxxxxxxx (GF) Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Stand 22.01.2020 Im Folgenden werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit festgelegt, die der Auftragnehmer mindestens einzurichten und laufend aufrecht zu erhalten hat. Ziel ist die Gewährleistung insbesondere der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der im Auftrag verarbeiteten Informationen. Der Auftragnehmer bestätigt für die folgenden Angaben die Richtigkeit. Stephanskirchen, 22.01.2020 Ort, Datum, Unterschrift des Auftragnehmers Beschreibung Fernwartung Gegenstand dieser Vereinbarung ist berechtigtdie Durchführung von Fernwartungsarbeiten durch die Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH (Auftragnehmer) auf dem EDV-System des Kunden (Aufraggeber), fällige Honorarforderungen die zur Wartung oder Problembehebung für das von dem Kunden erworbene Softwareprodukt Win-CASA der Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH erforderlich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Fernwartungssitzungen nur das von dem Auftragnehmer eingesetzte Kommunikationsprogramm zu verwenden. Eine Fernwartung erfolgt jedoch nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden. Die Fernwartungsleistungen werden von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 – 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, am Xxxxxxx von 9.00 bis 12.00 Uhr durchgeführt. Außerhalb der Geschäftszeiten des Aufragnehmers werden keine Fernwartungsleistungen erbracht. Der Aufbau der Fernwartungsverbindung findet nur in Abstimmung mit etwaigen Depotguthabendem Kunden statt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Nach Beendigung der Fernwartungsarbeiten wird die Verbindung unverzüglich beendet. Der Kunde räumt der Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH die notwendigen Rechte zur Fernwartung über die eingesetzte Fernwartungslösung ein. Der Kunde hat das Recht und die Möglichkeit, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern die Fernwartungssitzung jederzeit zu trennen. Die Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH wird Kundendateien im Wege eines Filetransfers oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme Downloads nur für Zwecke der Fehleranalyse und -Behebung vom EDV- System des Kunden abziehen und auf ihr eigenes kopieren. Auf den PC des Kunden zu kompensieren, sofern der Auftraggeber übertragende Dateien werden vorher mit einem Gegenanspruch aktuellen Virensuchprogramm überprüft. Die Firma Xxxxxxxx00.xxx GmbH wird Daten des Auftragnehmers rechnen mussteKunden, die während der Fernwartung ausgetauscht wurden, unverzüglich löschen, wenn sie zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDie Angebote und Planungsunterlagen des Verwenders sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenweitergegeben werden. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet. b) Die vom Verwender zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung des Verwenders weder zu vervielfältigen, noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet. 2. Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Verwender für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit. 3. Der Verwender ist berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datensich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. 4. Eine Beschaffungspflicht des Verwenders für Ersatzteile besteht nicht, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in wenn diese nur mit einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist. 5. Der Verwender ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhändereinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei gleichzeitiger Zustimmung des Verwenders und des Vertragspartners. 6. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss sowie nachträgliche Änderungen, Nebenabreden, die Daten Vereinbarung von Beschaffenheiten und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verwenders und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatVertragspartners. Dies gilt jedoch auch für eine Änderung dieser Klausel. 7. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht für den Schriftwechsel zwischen berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel ist der Vertragspartner verpflichtet, mit dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeVerwender eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Werk Und Kaufvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1215 Stellung des Beauftragten/des Bestellers Vom Besteller eingesetzte Architekten, Ingenieure, Bauführer oder sonstiger Beauftragte und deren Stellvertreter sind berechtigt, Anweisungen jeder Art zu erteilen, auch solche, die den Umfang unserer vertraglich geschuldeten Bau- oder Montageleistungen ändern, insbesondere auch in Vertretung des Bestellers zusätzliche Leistungen zu bestellen. (17) wird Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, die Befolgung derartiger Anweisungen zu verweigern, solange die betreffende Person uns ihre Befugnis zur Vertretung des Bestellers in dieser Angelegenheit nicht schriftlich nachgewiesen hat. § 16 Anwendung österreichischen Rechts und deutscher Sprache Für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende österreichische Recht an unserem Sitz unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Sollten wir unseren Schriftstücken eine fremdsprachige Übersetzung beifügen, ist allein die deutschsprachige Fassung rechtsverbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrags oder dieser Allgemeinen Bedingungen für Bau- und Montageleistungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Zur Schließung der entstandenen Lücken haben sich beide Vertragspartner so zu verhalten, wie es sich aus Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrags ergibt und wie es zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung erforderlich ist. Wir sind dazu auch berechtigt, den schriftlichen Abschluss einer entsprechenden neuen Vertragsbestimmung zu verlangen. Aus einer Handlung oder Unterlassung von/durch uns kann der Besteller keinen Verzicht auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBAnsprüche ableiten, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7wenn wir einen solchen nicht ausdrücklich erklären. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Wichtige Mitteilungen erfolgen – soweit im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Einzelfall nicht anders geregelt – schriftlich, per Telefax oder per E-Mail und ähnlichen Unterlagensind an den in unserem Angebot genannten Projektleiter beziehungsweise Ansprechpartner zu richten. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtMitteilungen des Bestellers, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datendie auf Mängelrügen, Nachfristsetzungen zufolge Verzugs, die Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses gerichtet sind, entfalten darüber hinaus nur bei firmenmäßiger Zeichnung durch den Besteller Rechtswirksamkeit. Soweit ein uns erteilter Auftrag Lieferungen ohne Bau- oder Montageleistungen betrifft, gelten für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unsere Allgemeinen Verkaufs- und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschenLieferbedingungen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Erstellung technischer Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und gelten auch unsere unten abgedruckten Allgemeinen Bedingungen für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Erstellung technischer Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Bau Und Montageleistungen

Sonstiges. (1) IDie Gesellschaft BMB Partners bewahrt sämtliche ihr im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungErledigung eines Auftrages vom Auftraggeber vorgelegten Informationen und Unterlagen sowie die von ihr selbst angefertigten Unterlagen und den über den Auftrag geführten Schriftwechsel nach den gesetzlichen Vorschriften über die Aufbewahrungspflicht auf. (2) Der Auftraggeber BMB Partners hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat ohne unnötigen Verzug auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers dem Auftraggeber alle Informationen und Unterlagen herauszugebenauszuhändigen, welche die er Gesellschaft BMB Partners aus Anlass seiner ihrer Tätigkeit von diesem vom Auftraggeber erhalten hathat (soweit sie für die relevante Auftragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind). Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer der Gesellschaft BMB Partners und seinem ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenbesitzt. Der Auftragnehmer Die Gesellschaft BMB Partners kann von Unterlagen, die er sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigenanfertigen oder behalten. (3) BMB Partners behält sich das Recht vor, diese Auftragsbedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen und diese somit bei geänderter Rechts- oder Sachlage zu aktualisieren. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Etwaige Änderungen oder Ergänzungen sind dem Auftraggeber übermittelt worden mitzuteilen. Wenn der Auftraggeber in einer 10- Tage-Frist nach Erhalt des Änderungs- bzw. Ergänzungshinweises BMB Partners mitteilt, damit nicht einverstanden zu sein, hat BMB Partners das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Auftraggeber in einer 10-Tage-Frist nach Erhalt des Änderungs- bzw. Ergänzungshinweises BMB Partners seine Ablehnung nicht mitteilt, versteht sich, dass er mit der Änderung bzw. Ergänzung der AAB einverstanden ist. Die gegenseitigen Beziehungen zwischen BMB Partners und dem Auftraggeber werden ab dem Tag des Ablaufs der genannten 10-Tage-Frist durch die geänderten bzw. ergänzten AAB geregelt. Als Einverständnis des Auftraggebers mit der Änderung bzw. Ergänzung dieser AAB gilt auch der Umstand, wenn der Auftraggeber die Leistungen von BMB Partners auch weiterhin in Anspruch nimmt, so hat dass aus allen Umständen seiner Handlung die Absicht ersichtlich ist, das Vertragsverhältnis mit BMB Partners auch unter Anwendung der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)geänderten oder ergänzten AAB weiter zu pflegen. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholenDie Ungültigkeit bzw. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AAB und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12des Vertrages führen nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit der sonstigen Bestimmungen der AAB und/oder des Vertrages. In einem solchen Fall verpflichten sich der Auftraggeber und BMB Partners, die ungültige/unwirksame Bestimmung durch eine gültige/wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Intentionen der ungültigen/unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Bis dahin gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten analog die Regelung dieser AAB und/oder des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren Vertrages, die dem Sinn und Zweck der ungültigen/unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt; wenn dies nicht für Folgen aus Beschädigungmöglich ist, Verlust oder Vernichtung der Unterlagengelten die einschlägigen slowakischen Rechtsvorschriften. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtDie aus diesen AAB und/oder dem Vertrag folgenden gegenseitigen Beziehungen zwischen BMB Partners und dem Auftraggeber sind durch die slowakischen Rechtsvorschriften geregelt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern wobei die Kollisionsbestimmungen der slowakischen Rechtsvorschriften nicht berücksichtigt werden. Die aus diesen AAB und/oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der dem Vertrag folgenden gegenseitigen Beziehungen zwischen BMB Partners und dem Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstesind durch das Handelsgesetzbuch geregelt. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung Ort der Leistung ist der Auftragnehmer Sitz von BMB Partners, d.h. Bratislava. (7) Die Zuständigkeit für die Lösung von Streitigkeiten, die iZm diesen AAB und/oder dem Vertrag entstanden sind oder entstehen können, liegt bei den slowakischen Gerichten. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Ort der Leistung, die Gegenstand des Streits ist. (8) BMB Partners und der Auftraggeber werden in Angelegenheiten iZm diesen AAB und/oder dem Vertrag mittels ihrer Geschäftsführungen und Kontaktpersonen kommunizieren. Die Namen und Nachnamen dieser Personen samt Kontaktangaben sowie deren Änderungen werden sich die Parteien gegenseitig ohne unnötigen Verzug mitteilen. (9) Soweit in diesen AAB und/oder im Vertrag nicht anders geregelt, hat sämtliche Korrespondenz zwischen BMB Partners und dem Auftraggeber iZm diesen AAB und/oder dem Vertrag schriftlich zu erfolgen und ist per Einschreiben mit Bestätigung oder per Kurier an die der anderen Partei mitgeteilte Adresse zu senden oder, wenn der Empfänger eine Änderung der Adresse gemäß dem vorstehenden Satz ankündigt, an die neu mitgeteilte Adresse oder persönlich mit Ausstellung einer Übernahmebestätigung seitens der Geschäftsführung. BMB Partners sowie der Auftraggeber dürfen die Anschrift für die Zustellung der Korrespondenz im Wege einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei ändern. Sollte der Empfänger die Übernahme der Korrespondenz ablehnen, gilt diese Korrespondenz als zum Zeitpunkt der Ablehnung der Korrespondenzübernahme zugestellt. Wenn die Post oder der Betreiber des Kurierdienstes die Korrespondenz dem Absender als unzustellbar zurücksenden oder wenn die Zustellung der Korrespondenz durch Zutun oder Versäumnis des Empfängers erfolglos war, gilt die Korrespondenz nach Ablauf von drei Arbeitstagen ab deren Absendung durch den Absender als zugestellt. (10) Wenn BMB Partners oder der Auftraggeber mit Rechtsnachfolge aufgelöst werden, gehen die aus diesen AAB und/oder dem Vertrag folgenden Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger über. (11) Der Auftraggeber kann die aus diesen AAB und/oder dem Vertrag folgenden Rechte und Pflichten nur mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von BMB Partners auf eine Drittperson übertragen. (12) Wenn BMB Partners und der Auftraggeber eine Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe vereinbaren, ist die beschädigte Partei zugleich berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben den Ersatz des Auftraggebers durch die Verletzung der Pflicht, welche sich auf ein Anderkonto die Vertragsstrafe bezieht, verursachten Schadens zu transferieren. Diesfalls ist fordern, welcher über die Höhe der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenvereinbarten Vertragsstrafe hinausgeht.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet so bleibt die Gültigkeit der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungübrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. (2) Die Auftragsabwicklung kann mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung erfolgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Lieferant erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung der bei HK im Zuge Rahmen der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und ähnlichen Unterlagenzur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Im Falle Der Lieferant ist auch damit einverstanden, dass HK die aus der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuSinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwendet. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenDie Überschriften der Paragraphen oder andere Untergliederungen in diesen AGB dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit. Sie dienen nicht dazu, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeRegelungen aufzustellen, die der Auftraggeber zu begrenzen, zu modifizieren, rechtliche Argumentationsgrundlagen zu liefern oder in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden irgendeiner anderen Weise rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Effekt zu bewirken. (4) Mit den Worten „und“ und „oder“ meinen die Parteien das eine oder andere, je nach dem Zusammenhang, in dem diese Worte benutzt werden; im Allgemeinen sind alle relevanten Alternativen eingeschlossen, wenn eines dieser Worte in diesem Vertrag benutzt wird. Entsprechendes gilt für die Verwendung des Singulars und Plurals sowie dann, wenn in diesem Vertrag erläuternd Beispiele gebracht werden oder das Wort „insbesondere“ Verwendung findet, wobei solche Beispiele und Aufzählungen keineswegs abschließend sind. Lieferung, Ware, Versorgung, Ausrüstung etc. meint immer die komplette vertragliche Leistung mit allem was dazugehört, einschließlich Hardware, Software und Dokumentation. Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese Begriff „Schadensersatzansprüche“ umfasst unter anderem auch Ansprüche auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten maskulinen Formen schließen die Femininen ein und umgedreht. Es hat stets die deutsche bzw. bei einem englischsprachigen Vertrag die englische Sprachfassung des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungVertrages Vorrang, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenungeachtet jeglicher Übersetzung. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtVertrag zwischen HK und dem Lieferant begründet kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien. Nichts begründet das Recht, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern dass eine Partei als Agent der oder sonstig Vertretungsberechtigte für die Andere auftritt oder irgendwelche Verbindlichkeiten zu Lasten der anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteeingeht oder begründet. Eine jegliche vertragliche Exklusivität wird mangels anderslautender schriftlicher Festlegung nicht vereinbart oder begründet. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigtDer Lieferant garantiert mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien nach seinem besten Wissen, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder dass er die volle rechtliche Befähigung besitzt, den bettreffenden Vertrag einzugehen und dass alle notwendigen gesellschaftsinternen Abstimmungen dafür getroffen worden sind. (7) Alle Erklärungen, die im Einvernehmen Zusammenhang mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit Vertrag abzugeben sind, gelten als ordnungsgemäß erklärt, wenn sie an die letzte bekannte Adresse des Lieferanten geschickt werden, wenn der Honorarforderung eingezogen werdenLieferant keine Nachricht gegeben hat, dass er seinen Geschäftssitz verlegt.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungEine Abtretung von Ansprüchen des VP gegen XXXXXX ist ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Etwaige Rechte und Pflichten von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren PAYONE und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die dem VP aus einem anderen Ver- trag zwischen PAYONE und dem VP werden von den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür Bestimmungen dieses Vertrages nicht zuberührt. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Alle Änderungen und Kosten Ergänzungen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die Vertrages einschliesslich der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat vorliegenden Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Schriftform. (4) Der Auftraggeber hat Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss wirtschaftlichen Zweck der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenunwirksamen Regelung am nächsten kommt. (5) Änderungen des Vertrages einschliesslich aller Bestandteile, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bietet PAYONE dem VP mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, an (Änderungsmitteilung). Die Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht. Die Zustimmung des VP zu der Ände- rung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des VP gemäss Satz 5 - als erteilt, wenn der VP seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. XXXXXX wird den VP in der Ände- rungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der VP den Widerspruch vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeit- punkt des Inkrafttretens der Änderungen an PAYONE abgesendet hat. Der Auftragnehmer VP kann den Vertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmittei- lung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung wird PAYONE in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Legt der VP Widerspruch ein, so ist PAYONE berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme den Vertrag fristlos zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstekündigen. (6) Zur Sicherung PAYONE kann zum Zweck einer bestehenden Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen auch vor Ablauf der normalen Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen eine ausserordentliche Änderungskündigung aussprechen, wenn die Änderung nach angemessener Einschätzung von PAYONE aufgrund der Rechtslage (ein- schliesslich Rechtsprechung), der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik (insbesondere in Bezug auf Sicherheitsfragen) oder künftigen Honorarforderung der objektiven Marktbe- dingungen erforderlich ist. (7) Der Vertrag unterliegt materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitig- keiten ist Zürich. (8) Eine etwaige fremdsprachige Version der Auftragnehmer berechtigtAllgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und die deutsche Fassung, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers die dem VP jederzeit auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdendie allein massgebende.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Zahlungsverkehrslösungen

Sonstiges. (1) I15.1 Der Vertragspartner hat im Zusammenhang Rahmen der vertrag- lichen Zusammenarbeit die Möglichkeit, Zusatz- leistungen von der Concardis gegen ein geson- dertes Entgelt in Anspruch zu nehmen. Der Anforderung einer solchen Zusatzleistung wird die Concardis jedoch dann nicht zustimmen, wenn sich der Vertragspartner mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet seinen Zah- lungsverpflichtungen gegenüber der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber Concardis mehr als nur unwesentlich in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungVerzug befindet. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch 15.2 Verweise auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtandere Bestimmungen beziehen sich auf diese Vertragsbedingungen, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderes sei denn, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuanderen Bestimmungen werden gesondert anders bezeichnet. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten 15.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Be- dingungen oder des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatdiesen Bedingungen zu- grundeliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt jedoch auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 15.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinba- rung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind gehal- ten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am bes- ten erreicht wird. 15.5 Concardis kann die Vertragsbedingungen ändern oder ergänzen, sofern dies dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt wird. Änderungen oder Ergänzungen gelten als vom Vertragspartner an- Bedingungen der Concardis GmbH für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer die Akzeptanz und seinem Auftraggeber Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die SchriftstückeErbringung von POS-Services („SmartPay-AGB“) erkannt, die wenn er nicht innerhalb von zwei Mo- nate ab Zugang der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die Mitteilung xxx Xxxxxxxxx Xxxxxx (x. Teil C) der Änderung widerspricht. Auf diese Folge wird Xxxxxxxxx den Vertragspartner bei einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)solchen Mitteilung ausdrücklich hin- weisen. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten Absendung des Auftraggebers durch Dritte erfolgenWiderspruchs inner- halb der Frist von zwei Monaten gilt als fristwah- rend. Der Auftragnehmer haftet Macht der Vertragspartner von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, entfalten die Än- derungen im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und Concardis keine Wirksam- keit und Concardis ist berechtigt, fällige Honorarforderungen diese Ser- vicevereinbarung mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme einer Frist von zwei Mona- ten außerordentlich via Concardis Portal (s. Teil C) zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Auftragnehmers rechnen mussteWiderspruchs des Vertragspartners. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung 15.6 Der Vertragspartner ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben seine Forderungen gegen Xxxxxxxxx ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxxxxx an Dritte abzutreten. 15.7 Für das Verfahren zur Streitbeilegung gemäß § 62 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz vereinbaren die Parteien, dass die Concardis dem Vertrags- partner Beschwerden per E-Mail beantwortet oder ein anderes Abgaben- die Beantwortung zum Download auf dem Concardis Portal (s. Teil C) bereitstellt. 15.8 Der Vertragspartner kann gemäß § 14 Unterlas- sungsklagengesetz unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für Streitigkeiten anerkannte private Ver- braucherschlichtungsstelle oder Beitragsguthaben die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bun- desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein- gerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anru- fen. 15.9 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferierenUN- Kaufrechts (CISG) und des internationalen Pri- vatrechts. Diesfalls Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechts- streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. 15_2287_13.0_DE_de Stand 07/2019 15.10 Concardis beachtet bei der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigenVerarbeitung der Zahlungstransaktionen die Vorgaben nationaler und internationaler Organisationen, insbesonde- re EU Sanktionen, Vorgaben des Office of For- eign Assets Control (OFAC) und UN Sanktionen. Danach kann Bedingungen der sichergestellte Betrag entweder Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Services („SmartPay-AGB“)

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Samples: Kartenakzeptanz Und Abrechnungsbedingungen

Sonstiges. 26 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Ver- sicherungsverhältnis beziehen? (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsver- hältnis betreffen, müssen stets in Textform erfolgen, so- weit nicht durch Gesetz eine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBFür uns bestimmte Mitteilungen werden nur und erst dann wirksam, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungsobald sie uns zugegangen sind. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Eine Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie uns un- verzüglich mitteilen. Ihnen können Nachteile entstehen, wenn Sie gegebe- nenfalls von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren wichtigen Mitteilungen nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten, da wir eine an Sie zu richtende Wil- lenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebe- trieb genommen und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuIhre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies Bei Änderung Ihres Namens gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Absatz 2 entspre- chend. (4) Der Auftraggeber hat Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bun- desrepublik Deutschland aufhalten, müssen Sie uns ei- ne in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Per- son benennen, die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeberbevollmächtigt ist, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen unsere Mitteilun- gen für Sie entgegenzunehmen (Punkt 12. gilt sinngemäßZustellungsbevoll- mächtigter). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtDie Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabendie Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, Verrechnungsgelderngilt nach Ihrem Tod ein Be- zugsberechtigter als bevollmächtigt, Treuhandgeldern diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensierenkann sein Aufenthalt nicht ermit- telt werden, sofern können wir den Inhaber des Versicherungs- scheins zur Entgegennahme der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteErklärung als bevoll- mächtigt ansehen. (61) Zur Sicherung Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Er- hebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informati- onen, Daten und Unterlagen - bei Vertragsabschluss, - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder - auf Nachfrage unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen maßgeblich ist. (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän- gers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi- sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburts- datum, der Geburtsort und der Wohnsitz. (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü- gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer bestehenden entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- ten an die zuständigen in- oder künftigen Honorarforderung ausländischen Steuer- behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerli- che Ansässigkeit im Ausland besteht. (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwen- digen Informationen zur Verfügung gestellt haben. (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Ge- richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie kei- nen Wohnsitz haben, ist der Auftragnehmer berechtigtOrt Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Per- son sind, ein finanzamtliches Guthaben ist auch das Gericht zuständig, in dessen Be- zirk Sie Ihren Sitz oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferierenIhre Niederlassung haben. (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Diesfalls Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. (3) Verlegen Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Ge- richte des Xxxxxx zuständig, in dem wir unseren Sitz ha- ben. Wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen, gilt dies ebenso. (1) Sollten Sie mit einer unserer Leistungen oder Ent- scheidungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst direkt an uns. (2) Wir haben uns als Mitglied des Versicherungsom- budsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucher- schlichtungsstelle ist: Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx (3) Für Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträ- gen (beispielsweise Online-Versicherungsverträge) hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform für Verbraucher eingerichtet. Sie können diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleis- tungsverträgen nutzen. Als Online-Dienstleistungsver- trag gelten Verträge, bei denen der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Dienstleistungen über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat. Außerdem muss der Verbraucher diese Dienstleistungen auf der Webseite oder auf anderem elektronischen Weg bestellt haben. Die Plattform ist er- reichbar unter: xxxxx://xxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxx/ (4) Unabhängig davon können Sie sich mit einer Be- schwerde auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx (5) Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu verständigenbeschreiten, bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt. Danach kann Sehr geehrter Kunde, in den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit un- serer persönlichen Anrede ("Sie") grundsätzlich den Versicherungsnehmer als denjenigen an, der sichergestellte Betrag entweder die Versi- cherung beantragt hat und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Im Text nehmen wir Bezug auf einige Gesetze. Die Ab- kürzungen bezeichnen im Einvernehmen Einzelnen: BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versiche- rungsvertragsgesetz - VVG) Im Bedingungstext verwenden wir die Bezeichnung AVB. Damit sind die Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen der zugehörigen Hauptversicherung gemeint. Soweit in den Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die AVB sinngemäß Anwendung. Im Bedingungstext verwenden wir auch die Bezeich- nung ERL-BU. Damit sind die Erläuterungen und Hin- weise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingun- gen gemeint. Im Text schreiben wir an diversen Stellen, dass wir z. B. Ihre Willenserklärungen oder Unterlagen in Textform benötigen. Das bedeutet, dass Sie mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenuns sowohl in Papierform (z. B. Brief) als auch elektronisch (z. B. E- Mail) kommunizieren können.

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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung

Sonstiges. (128 Anwendbares Recht § 29 Gerichtliche Zuständigkeit a) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf Für alle aus dem Versicherungsvertrag entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig, unbeschadet der Anwendung von internationalen Verträgen und Abkommen; es gilt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungRecht des Großherzogtums Luxemburg. b) Für Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis gilt deutsches Recht; es ist ausschließlich das Gericht am Sitz der Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen (2Deutschland) zuständig. Alle Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers müssen – soweit nicht anders vereinbart – schriftlich abgegeben und dem Versicherer zugegangen sein. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch Versicherungsvertreter (die Versicherungsagentur) gilt lediglich als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärun- gen entgegenzunehmen und diese an den Versicherer weiterzuleiten. a) Eine Änderung der Prämienbestimmungen mit Auswirkungen auf Ausfolgung den bestehenden Versicherungsvertrag kann nur mit Wirkung zur nächsten Prämienfälligkeit des Vertrages erfolgen. Der Versicherer wird diese Änderung mindestens drei Monate vor dem Inkrafttre- ten der Vertragsanpassung mitteilen. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall innerhalb eines Monats nach Zugang der Anpassungsmitteilung kündigen; die Kündigung tritt ab dem Datum der nächsten Prämienfälligkeit des Vertrags in Kraft. b) Bereits bei Vertragsabschluss auf der Basis der Prämienbestim- mung (PB Secufarm®) vereinbarte Prämienanpassungen, deren Wirkung vom Eintritt bereits vorgesehener Faktoren während der Vertragsdauer abhängt, werden nicht als Änderung der Prämien- bestimmungen angesehen. c) Prämienanpassungen infolge von schadenbelastetem Verlauf des Versicherungsvertrags auf der Basis der Prämienbestimmungen sind keine Änderung der Prämienbestimmungen; dies gilt auch für als Nachschuss erhobene Mitgliedsbeiträge. a) Die Versicherungs-Bedingungen können vom Versicherer unter hinreichender Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer auch für bestehende Versicherungsverhältnisse bei Eintritt fol- gender Ereignisse geändert werden: - im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung Unwirksamkeit von Bedingungen; oder - bei Änderungen von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen; oder - bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Än- derungen der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörde. Die neuen Bedingungen sollen den Ersetzten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen und dürfen die Versi- cherten auch unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist Berücksichtigung der Auftragnehmer berechtigtbisherigen Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachteiligen. b) Die neuen Bedingungen werden dem Versicherungsnehmer spä- testens 3 Monate vor dem Datum, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenan dem sie wirksam werden sollen, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftmitgeteilt, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschensofern nicht ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird. Für die Übergabe dieser Daten Bestimmung eines früheren als des vorgenannten Zeitpunktes bedarf es eines wichtigen Grundes. Kündigt der Ver- sicherungsnehmer den Versicherungsvertrag nicht aufgrund von Änderungen, wie sie in einem strukturiertenAbschnitt a benannt sind, gängigen gelten die neuen Bedingungen als vom Versicherungsnehmer angenommen. c) Der Versicherer kann zur Beseitigung von Auslegungszweifeln den Wortlaut von Bedingungen ändern, wenn diese Anpassung vom bisherigen Bedingungstext gedeckt ist und maschinenlesbaren Format hat den Willen und die Interessen des Versicherers und der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 Versichertengemeinschaft berücksichtigt; Abschnitt b gilt sinngemäß)entsprechend. Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturiertenWenn der Versicherungsnehmer trotz der Bemühungen des Versi- cherers, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlichProbleme zu lösen, können diese ersatzweise die im Vollausdruck übergeben werdenLaufe des Versicherungsvertrags auftreten können, keine zufriedenstellende Lösung erhält, wird er gebeten, der Generaldirektion des Versicherers in Deutschland seine Beschwerden zu unterbreiten. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuEr kann sich ebenfalls an den Ombudsmann (www.ombudsman. lu) wenden, unbeschadet der Möglichkeit, eine gerichtliche Klage einzureichen. (3a) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Die Versicherungsagentur ist bevollmächtigt Anfragen des poten- tiellen Versicherungsnehmers an den Versicherer in Empfang zu nehmen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenan diesen weiterzuleiten. Die Versicherungsagentur ist nicht zum Abschluss von Versiche- rungsverträgen bevollmächtigt, sie ist auch nicht befugt, die er aus Anlass seiner Tätigkeit Än- derung oder Verlängerung solcher Verträge zu vereinbaren sowie Beendigungserklärungen abzugeben. Die Versicherungsagentur ist ferner nicht bevollmächtigt Deckungszusagen (z.B. vorläufigen Versicherungsschutz) zu geben. b) Die Versicherungsagentur ist ferner nicht bevollmächtigt versi- cherte Schäden anzuerkennen oder Erklärungen über Grund und Höhe von diesem erhalten hatVersicherungsleistungen abzugeben, insb. Dies Versiche- rungsleistungen zuzusagen. Die Versicherungsagentur gilt jedoch allerdings als bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer vom Versicherer ausgefertigte Ver- sicherungsangebote, Versicherungsscheine oder deren Nachträge sowie Zahlungsaufforderungen (Rechnungen) oder Mahnungen zu übermitteln. c) Die Versicherungsagentur ist nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er zum Inkasso berechtigt; Zah- lungen an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal Versicherer (z.B. Versicherungsprämie) sind direkt an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Versicherer zu leisten. (4d) Der Auftraggeber hat die Zwischen dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Versicherungsnehmer und der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den AuftraggeberVersicherungsagen- tur getroffenen Vereinbarungen sind nur dann gültig, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt wurden; dies gilt auch für andere Vertreter oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten Beauftragte des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensierenVersicherers, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstediese keine Vollmachtsurkunde vorlegen können. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Insurance Agreement

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtoder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, haftet so bleibt die Gültigkeit der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungübrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. (2) Die Auftragsabwicklung kann mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung erfolgen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung der bei uns im Zuge Rahmen der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und ähnlichen Unterlagenzur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Im Falle Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuSinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwenden. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenDie Überschriften der Paragraphen oder andere Untergliederungen in diesen AGB dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit. Sie dienen nicht dazu, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeRegelungen aufzustellen, die der Auftraggeber zu begrenzen, zu modifizieren, rechtliche Argumentationsgrundlagen zu liefern oder in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden irgendeiner anderen Weise rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Effekt zu bewirken. (4) Mit den Worten „und“ und „oder“ meinen die Parteien das eine oder andere, je nach dem Zusammenhang, in dem diese Worte benutzt werden; im Allgemeinen sind alle relevanten Alternativen eingeschlossen, wenn eines dieser Worte in diesem Vertrag benutzt wird. Entsprechendes gilt für die Verwendung des Singulars und Plurals sowie dann, wenn in diesem Vertrag erläuternd Beispiele gebracht werden oder das Wort „insbesondere“ Verwendung findet, wobei solche Beispiele und Aufzählungen keineswegs abschließend sind. Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese Begriff „Schadensersatzansprüche" umfasst auch Ansprüche auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenmaskulinen Formen schließen die Femininen ein und umgedreht. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungEs hat stets die deutsche bzw. bei einem englischsprachigen Vertrag die englische Sprachfassung eines Vertrages Vorrang, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenungeachtet jeglicher Übersetzung. (5) Der Auftragnehmer Vertrag zwischen HK und dem Kunden begründet kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien. Nichts begründet das Recht, dass eine Partei als Agent der oder sonstig Vertretungsberechtigter für die Andere auftritt oder irgendwelche Verbindlichkeiten zu Lasten der anderen eingeht oder begründet. Der Zweck eines Vertrages beschränkt sich auf die Regelung seines spezifischen Inhalts und ist berechtigtbegrenzt auf die Zwecke, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensierenfür die er eingegangen ist. Wiederholte Lieferungen begründen keinerlei Dauerschuldverhältnis (z.B. Vertragshändlerverhältnis) noch eine Weiterbelieferungsverpflichtung, sofern der Auftraggeber mit nicht vorher ausdrücklich in einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstespeziellen Vertrag etwas anderes vereinbart ist. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse versendet wurden, wenn der Auftragnehmer berechtigtKunde ohne neue Benennung seine Geschäftsadresse aufgegeben hat (7) Der Kunde garantiert mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien nach seinem besten Wissen, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdendass er die volle rechtliche Befähigung besitzt, den Vertrag einzugehen und dass alle notwendigen gesellschaftsinternen Abstimmungen dafür getroffen worden sind.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Sonstiges. Die Bestimmungen der nachfolgenden neuen Klauseln des vorliegenden Vertrags, werden nach Klausel 44.00 des Ursprünglichen Vertrags eingefügt und die nachfol- genden Klauseln werden neu nummeriert und einige Verweise entsprechend aktua- lisiert werden: 44.01 Der Treuhänder und die Verwaltungsgesellschaft erfüllen ihre jeweiligen Pflichten und Aufgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus gemäß dem Criminal Justice (1Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) Im Zusammenhang Xxx 0000 (in seiner aktuellen Fassung) und der europäischen Gesetzgebung be- züglich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in der aktuellen Fassung. Entsprechend der vorgenannten Gesetzgebung erkennt die Verwaltungsgesellschaft an, dass sie als „bezeichnete Person“ qualifiziert. Die Pflichten umfassen, beschränken sich jedoch nicht auf die Due Diligence in Bezug auf die Anleger, Überprüfung und Transaktionsüberwachung. Die Ver- waltungsgesellschaft stellt dem Treuhänder umgehend alle auf angemessene Weise angeforderten Informationen und Dokumente zur Verfügung, damit der Treuhänder seine in Unter-Klausel 44.01 genannten Pflichten erfüllen kann. 45.01 Die Verwaltungsgesellschaft wird zum Datum des vorliegenden Vertrags: (a) bestätigen, dass sie dem Treuhänder den Namen des Zulässigen Instituts genannt hat, bei dem die Drittpartei-Geldkonten eröffnet wurden und das Verzeichnis und Anzahl der Drittpartei-Geldkonten, die zum Datum des vorliegenden Vertrags eröffnet wurden und zur Verfügung gestellt hat. Das Verzeichnis ist in Anhang C des vorliegenden Vertrags enthalten. Die Verwaltungsgesellschaft unternimmt die Bereitstellung von Informa- tionen an den Treuhänder bezüglich der Drittpartei-Geldkonten, um es dem Treuhänder zu ermöglichen, dass er einen klaren Überblick über alle Zahlungsströme des Fonds hat und insbesondere: (i) um den Treuhänder nach seiner Ernennung über alle vorliegenden Drittpartei-Geldkonten zu informieren; (ii) um den Treuhänder vor der Eröffnung von jedem neuen Drittpar- tei-Geldkonto durch die Verwaltungsgesellschaft zu informieren. Der Treuhänder behält sich das Recht vor, Einwände gegen die Eröffnung eines Drittpartei-Geldkontos zu erheben und diese zu kommentie- ren auf Grundlage von angemessenen Fakten und Umständen und jede Streitigkeit, der aus den Einwänden und Kommentaren erwächst, wird in Übereinstimmung mit Punkt 12. Unter-Klausel 25.07 behandelt; und (17iii) wird um zu veranlassen, dass dem Treuhänder alle Informationen in Bezug auf die Drittpartei-Geldkonten zur Verfügung gestellt werden, die di- rekt bei einem Zulässigen Institut durch das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht Zulässige Institut eröffnet wurden; und (§ 471 ABGBb) sich verpflichten, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht kein Bankkonto, zu Unrecht ausgeübtdessen Umfang auch Tages- und Festgeldkonten gehören, haftet bei einer Bank zu eröffnen, bei der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderunges sich nicht um den Treuhänder handelt und die kein Zulässiges Institut ist. (2c) Die Verwaltungsgesellschaft veranlasst, dass ein Zulässiges Institut, bei dem sie ein Drittpartei-Geldkonto eröffnet hat, dem Treuhänder umge- hend alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen wird, die dieser bezüglich der Drittpartei-Geldkonten auf angemessene Weise be- nötigt. 45.02 Die Verwaltungsgesellschaft willigt ein, dass sie jegliches Drittpartei-Geld- konto innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Benachrichtigung durch den Treu- händer schließen wird, wenn sie davon benachrichtigt wurde, dass das Zuläs- sige Institut die benötigten Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, außer wenn das Problem auf für den Treuhänder zufriedenstellende Weise während der Mitteilungsfrist gelöst wird. Wenn die Verwaltungsgesellschaft das Drittpartei-Geldkonto nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung zur Schließung schließt, gelten die Bestim- mungen der Unter-Klausel 25.07. 45.03 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Treuhänder legt entsprechend den Bedingungen des vorliegenden Ver- trags in seinen eigenen Büchern und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, Aufzeichnungen ein Geldkonto oder Geldkonten für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeVerwahrung jeglicher Barmittel an, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt Treuhänder von Zeit zu Zeit auf Rechnung des Fonds erhält und für Schriftstückeum es dem Treuhänder zu ermöglichen, Transaktionen des Fonds oder eines Teilfonds abzuwickeln und andere im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Pflichten zu erfüllen. Der Treuhänder wird seine Aufzeichnungen, die die ihm übergebenen Barmittel aufführen, so unterhalten, dass gewährleistet wird, dass problemlos ersichtlich ist, dass die gehaltenen Barmittel ausschließlich im Namen des Fonds gehal- ten werden und diesem gehören und nicht dem Treuhänder oder einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenseiner Tochtergesellschaften oder einem Unterverwahrer oder einem seiner Tochter- gesellschaften oder einem seiner oder gehören. Der Auftragnehmer kann Treuhänder hat das Recht und gewährleistet die Übertragung der Erlöse aus der Veräußerung von UnterlagenVer- wahrten Vermögenswerte oder jeglicher Dividenden, Gebührenrückvergütun- gen, Vertriebsprovisionen oder anderen Einnahmen und Kapitalerträgen auf das Geldkonto innerhalb der üblichen Standardfristen in Übereinstimmung mit den OGAW-Rechtsvorschriften, dem Prospekt und dem vorliegenden Ver- trag. Der Treuhänder hat das Recht und gewährleistet die Übertragung von in Verbindung mit dem Verkauf und der Ausgabe der Fondsanteile stehenden Beträgen auf das Geldkonto. Der Treuhänder wird die Verwaltungsgesellschaft über unternommenen Maßnahmen bezüglich der Eröffnung von Geldkonten, der Arbeitsweise und den Bedingungen über eine regelmäßige Veröffentli- chung auf der Internetseite des Treuhänders informieren. 45.04 Die Verwaltungsgesellschaft vereinbart im Namen des Fonds mit dem Treu- händer, dass die Geldkonten jedes Teilfonds als einzelnes und unteilbares Bankkonto unterhalten wird und alle eröffneten Unterkonten, die er an den Auftraggeber zurückgibtim Namen eines Teilfonds (in jeglicher Währung, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat in der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)es geführt wird) eröffnet werden, stellen Elemente dieses einzelnen und unteilbaren Bankkontos dar. 45.05 Der Treuhänder gewährt, dass die Zahlungsströme des Fonds wirksam und korrekt überwacht werden (4„Cashflow-Überwachungspflichten“) und insbe- sondere, dass er alle Zahlungen von oder im Namen der Anteilsinhaber erhal- ten hat. Diesbezüglich wird der Treuhänder: (i) sicherstellen, dass alle Barmittel des Fonds auf Konten verbucht werden, die individuelle Bargeldkonten sind, die im Namen des Fonds (getrenn- te Konten) von der Verwaltungsgesellschaft, die im Auftrag des Fonds, oder vom Treuhänder eröffnet wurden, der im Auftrag des Fonds handelt und wird sicherstellen, dass diese Konten deutlich als dem Fonds gehö- rend identifiziert werden können und die in diesen Konten verbuchten Barmittel sind von den Konten des Treuhänders und anderen Zulässigen Instituten getrennt. Wenn die Bargeldkonten im Namen des Treuhänders im Auftrag des Fonds eröffnet wurden, dürfen keine Barmittel eines Zu- lässigen Instituts und keine eigenen Barmittel des Treuhänders auf diesen Konten verbucht werden. Der Auftraggeber hat Treuhänder gewährleistet, dass die Dritt- partei-Geldkonten bei einem Zulässigen Institut eröffnet werden; (ii) sicherstellen, dass alle Geldkonten in Übereinstimmung mit den unter Artikel 16 der Richtlinie der Europäischen Kommission 2006/73/EG ent- haltenen Prinzipien unterhalten werden; (iii) wirksame und korrekte Verfahren umsetzen, die umgesetzt, angewen- det und häufig geprüft werden, um die Cashflowbewegungen des Fonds abzustimmen und diese Abstimmungen täglich oder im Fall von wenig häufigen Bashflowbewegungen dann durchführen, wenn diese Cash- flowbewegungen auftreten. Der Treuhänder überwacht die Ergebnisse dieser Abstimmungen und benachrichtigt die Verwaltungsgesellschaft, wenn Unregelmäßigkeiten nicht ohne unangemessene Verzögerung ab- gestimmt wurde; (iv) geeignete Verfahren zur Identifizierung der Zahlungsströme am Ende je- des Geschäftstages umsetzen, die seiner angemessenen Meinung nach bedeutend sind und es sich insbesondere dabei um Zahlungsströme han- delt, die nicht mit dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Geschäftsbetrieb des Fonds übereinstimmen. Der Treuhänder wird seine Überprüfung auf Basis der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann Aufzeichnungen des Tagesendes des vorherigen Geschäftstages durchführen; (v) regelmäßig die Angemessenheit der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an die oben genannten Punkte (i), (ii) und (iii) abdeckenden Verfahren prüfen einschließlich durch eine voll- ständige Prüfung des Abstimmungsprozesses mindestens einmal pro Jahr, wobei sichergestellt wird, dass alle Drittpartei-Geldkonten in den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen Abstimmungsprozess miteinbezogen werden; (Punkt 12. gilt sinngemäß)vi) regelmäßig die Stimmigkeit seiner eigenen Aufzeichnungen der Kon- tenstände der Bargeldkonten des Fonds und Drittpartei-Geldkonten mit denen der Verwaltungsgesellschaft abstimmen und regelmäßig die Ergebnisse der Abstimmungen und die als Resultat der durch das Abstim- mungsverfahren gefundenen Diskrepanzen unternommenen Maßnah- men überwachen. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers Verwaltungsgesellschaft leistet entweder direkt oder durch Dritte erfolgenseine Vertreter alle angemessene und zeitnahe Hilfe, um dem Treuhänder die Erfüllung seiner Pflichten und die Durchführung seiner eigenen Abstimmung zu ermöglichen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren Falls eine Diskrepanz nicht für Folgen aus Beschädigungum- gehend gelöst werden kann, Verlust oder Vernichtung gelten die Bestimmungen der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.Unter-Klausel

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Samples: Trust Agreement

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1213.1 Wir haben das Recht auf Inspektion und laufende Überprüfung der Fertigung bzw. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet Rückweisung von mangelhaften Teilen während der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungFertigung. (2) 13.2 Der Auftraggeber Lieferant verzichtet in jedem Fall auf die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts an der bestellten Ware oder Teilen hiervon. Die Entgegennahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, aber auch die Unterfertigung von Rechnungen oder Lieferscheinen mit Eigentumsvorbehalt hat keinen Anspruch auf Ausfolgung diesbezüglich keinerlei Erklärungswert, und es gelten die Lieferungen als ohne Eigentumsvorbehalt übergeben. 13.3 Die Anfechtung oder Anpassung von im Zuge Verträgen durch den Lieferanten wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen. 13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen gültig. Der Lie- ferant ist damit einverstanden, dass wir anstatt der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren unwirksamen Regelung in diesem Fall eine rechtswirksame wirtschaftlich und ähnlichen Unterlagenrechtlich gleichgerichtete Bestimmung festlegen. Im Falle Gleiches gilt für allfällige Lücken. 13.5 Unsere Haftung für unverschuldete Ereignisse und leichtes und schlicht grob fahrlässiges Verschulden sowie die Haftung für Erfüllungsgehilfen, indirekte oder Folgeschäden, Verluste, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden wird ausge- schlossen. Der Lieferant hat bei der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist Nutzung unserer IT unsere IT-Regeln zu beachten und hält uns hinsichtlich aller Ansprüche Dritter aus der Auftragnehmer berechtigtrechtswidrigen Nutzung geistigen Eigentums schad- und klaglos. 13.6 Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen einschließlich Abänderungen und Ergänzungen der hier festgelegten Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der firmenmäßigen Zeichnung und sind in deutscher oder englischer Sprache abzugeben. 13.7 Die Punkte 8, 9, 13 und 15 bleiben auch nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenBeendigung des Vertrages gültig, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderunbeschadet anderer Bestimmungen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuihrer Natur nach gültig bleiben. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. Bei Überschreiten der Liefertermine durch den Verkäufer wird der Käuferin das Recht eingeräumt, die Preise einseitig angemessen festzusetzen, oder von der Lieferung Abstand zu nehmen. Die Käuferin ist bei vom Verkäufer verursachten Verzögerungen berechtigt, einen Deckungskauf auf Kosten des Verkäufers durchzuführen. Als Sicherheit für geleistete An- oder Teilzahlungen geht das Holz im gleichen Wert der von der Käuferin geleisteten Zahlungen in ihr Eigentum über, gleichgültig, in welchem Zustand es sich befindet. Die Abrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt mittels Gutschrift durch die Käuferin. Bei gänzlicher oder teilweiser Einstellung des Betriebes im Bestimmungswerk, verursacht z.B. durch höhere Gewalt oder Feuer, ist die Käuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine verzögerte Zulieferung zu erwirken. Bei Windwurf, Schneebruch oder anderen Naturereignissen etc., sowie bei allen Marktpreisänderungen, ist die Käuferin berechtigt, den Kaufpreis für das kaufgegenständliche Hackgut einseitig zu ändern und angemessen an den Marktpreis anzupassen. Der Verkäufer garantiert, dass das Holz aus ökologisch nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, sowie, dass Holz und Rinde nicht radioaktiv verstrahlt sind oder mit chlorhältigen Mitteln behandelt wurden. Im übrigen gelten die Holzübernahmerichtlinien der Käuferin, und ergänzend die Bestimmungen der österreichischen Holzhandelsusancen in der bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Fassung. Der Verkäufer garantiert, dass das Holz aus Nutzungen stammt, welche den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dafür gegebenenfalls notwendige behördliche Bewilligungen können nachgewiesen werden. Die Herkunft des Holzes ist im Vertrag angeführt. Die gesamte Lieferkette kann identifiziert und im Falle von hoch riskanten Lieferungen durch unabhängige Dritte überprüft werden. Bei Holzlieferanten, die an einem etablierten Zertifizierungssystem teilnehmen, kann davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Zertifizierung: Der/die Verkäufer erklärt/-en an dem von ihm/ihnen umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Zum Zweck der Dokumentation (Registrierung) dürfen die erforderlichen Daten (Name und Adresse des/der Verkäufer/-s) weitergegeben werden. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich einer Speicherung und Verwendung der im Vertrag angeführten Daten des Kunden zum Zwecke der Buchhaltung, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Zusendung von Informationsmaterial zu. Die Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und werden nach dem derzeitigen Datenschutzgesetz behandelt. Eingehende Holzlieferungen zwischen dem 29. Dezember und 31. Dezember eines Jahres werden von den jeweiligen Werken übernommen und auf ein Konsignationslager gelegt. Am 3. Arbeitstag des Folgejahres gehen die Holzbestände, welche sich auf dem Konsignationslager befinden, in die Verfügungsmacht der jeweiligen Werke über. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 9413 St. Gertraud jeweils sachlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht. 1.) IEs gelten die Bestimmungen der Österreichischen Holzhandelsusancen in der jeweils gültigen Fassung. Das gekaufte Blochholz muss glatt entastet, an den Enden mit der Säge gekappt sein und den Merkmalen der bezeichneten Güteklassen lt. den österreichischen Holzhandelsusancen voll entsprechen. Das Übermaß beträgt mindestens 10 cm. Abweichungen sind gesondert zu vereinbaren. Der Verkäufer garantiert, dass das Holz aus ökologisch nachhaltiger Forstwirtschaft stammt; weiters, dass Holz und Rinde nicht verstrahlt sind oder mit chlorhältigen Mitteln behandelt wurden. Der Verkäufer versichert, die erforderliche Schlägerungsbewilligung zu besitzen. 2.) Der Verkäufer hat am Erfüllungsort das Blochholz – getrennt vom übrigen Holz – so zu lagern, dass es mit hydraulischen LKW-Kränen ungehindert verladen werden kann. Das Holz darf höchstens auf 5 Ladestellen verteilt sein (je LKW-Zug). Bei nicht krangerechter Lagerung des Holzes ist die Käuferin berechtigt, die auftretenden Mehrkosten für die Verladung oder Abfrachtung dem Verkäufer anzulasten. Allfällige Weg- und Brückenerhaltungskosten, sowie Wegmehrbenützungsbeiträge gem. den Landesstraßengesetzen u. ä., gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Blochholz nicht zum Nachteil der Käuferin zu sortieren. Bei Zuwiderhandeln hat er ihr den vollen durch eine solche Wertminderung entstandenen Schaden zu ersetzen. Waggonladevorschriften: Bei „frei waggonverladen“ gekauftem Holz sorgen die Verlader und Verkäufer dafür, dass die sachgemäße Verladung laut Order des Empfängers (Waggontypen, etc.) durchgeführt wird. Der Verlader und Verkäufer haben für eine entsprechend der Beschaffenheit der des Waggons größtmögliche Beladung und Ausnützung des Laderaumes zu sorgen. Der Verlader sowie der Verkäufer haben für sach- und vorschriftsgemäße Verladung Sorge zu tragen, wobei insbesondere die Lastgrenzen (bzw. zulässige Achslasten) der jeweiligen Waggontypen einzuhalten sind. Für sämtliche Schäden und Kosten (z. B. höhere Entladekosten, Wagenstandskosten, Kosten für Leerfrachten) haften der Verlader und Verkäufer zur ungeteilten Hand als Solidarschuldner. 3.) Die Übernahme und Mengenermittlung erfolgt in den Empfangswerken mittels geeichter elektronischer Meßanlage. 4.) Bei Überschreiten der Liefertermine durch den Verkäufer wird der Käuferin das Recht eingeräumt, die Preise einseitig angemessen festzusetzen, oder von der Lieferung Abstand zu nehmen. Die Käuferin ist bei vom Verkäufer verursachten Verzögerungen berechtigt, einen Deckungskauf auf Kosten des Verkäufers durchzuführen. Als Sicherheit für geleistete An- oder Teilzahlungen geht das Holz im gleichen Wert der von der Käuferin geleisteten Zahlungen in ihr Eigentum über, gleichgültig, in welchem Zustand es sich befindet. Die Abrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt mittels Gutschrift durch die Käuferin. 5.) Bei gänzlicher oder teilweiser Einstellung des Betriebes im Bestimmungswerk, verursacht z.B. durch höhere Gewalt oder Feuer, ist die Käuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine verzögerte Zulieferung zu erwirken. Bei Windwurf, Schneebruch oder anderen Naturereignissen etc., sowie bei allen Marktpreisänderungen für Rund- und Schnittholz, ist die Käuferin berechtigt, den Kaufpreis für das kaufgegenständliche Blochholz einseitig zu ändern und angemessen an den Marktpreis anzupassen. Das bis dahin noch nicht bereitgestellte Blochholz wird mit dem neuen Preis abgerechnet. 6.) Der Verkäufer stimmt ausdrücklich einer Speicherung und Verwendung der im Vertrag angeführten Daten des Kunden zum Zwecke der Buchhaltung, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Zusendung von Informationsmaterial zu. Die Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und werden nach dem derzeitigen Datenschutzgesetz behandelt. 7.) Jede Änderung der vorstehenden Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Punkt 12diesem Vertrag ist das für 9413 St. Gertraud jeweils sachlich zuständige Gericht. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien sind die Geschäftsräumlichkeiten der Käuferin in 9413 St. Gertraud. Es gilt österreichisches Recht. 8.) Der Verkäufer erklärt an dem von Ihm umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren, und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Zum Zweck der Dokumentation (Registrierung) dürfen die erforderlichen Daten (Name und Adresse des Verkäufers) weitergegeben werden. Falls der Verkäufer keine Zertifizierung besitzt, wurde gemäß den „Prinzipien für eine ökologische und soziale Verantwortung zur Holzbeschaffung und nachhaltigen Waldbewirtschaftung“ des belieferten Sägewerkes Stora Enso folgendes festgelegt: Der Verkäufer verpflichtet sich, das Holz gemäß der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den sonstigen regionalen Vorschriften und Anweisungen etwa der Waldeigentümer oder der Forstbehörden zu beschaffen und einzuschlagen. Der Verkäufer garantiert, dass der Ursprung des an den Käufer gelieferten Holzes nachweisbar ist. 1. BIOBRENNSTOFFE-SORTIMENTE: alle Sortimente sind frei von Verunreinigungen wie Steinen, Erde, Metall- und Gummiteilen, Plastik, Eis- und Erdklumpen zu liefern 1.1. RINDE (geschreddert): Definition Baumrinde, die bei Entrindungsanlagen der Sägeindustrie anfällt Qualität • Korngröße bis maximal 20 cm Länge, Holzteile bis 5 cm Durchmesser 1.2. RINDE (ungeschreddert): Definition • Rinde aller Holzarten sortenrein oder gemischt Abfallrinde, die bei der Rundholzaufgabe der Sägeindustrie anfällt Qualität • enthält Stücke mit Korngröße über 20 cm Länge 1.3. FEINSTOFF: Definition • Rinde aller Holzarten sortenrein oder gemischt Feinkörniger Holzstoffanfall aus der mechanischen Holzverarbeitung 1.4. WALDHACKGUT: Qualität Definition • alle Holzarten sortenrein oder gemischt Waldhackgut aus Ernterückständen (d.s. Äste, Dünnholz, Bruch- und Splitterholz, Gesundschnitte, Wurzelholz etc.) und minderwertigen Holzsortimenten und Baumarten 1.5. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBINDUSTRIE-)HACKGUT: Qualität Definition • Korngröße bis maximal 20 cm Länge, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtHolzteile bis 5 cm Durchmesser Hackgut aus der mechanischen Holzbearbeitung sortenrein oder gemischt Qualität • Korngröße bis maximal 5 cm Durchmesser 1.6. BRENNHOLZ RUND Hart & Weich Definition • anhaltender Rindenanteil zulässig Hart- und Weichrundholz minderwertiger Holzsortimente und Holzarten Qualität • Harthölzer und Weichhölzer, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7sortenrein oder gemischt • Rundlinge 2-5 m lang, 1-2 m Länge für getrennt angelieferte, ganze Einheiten • ordentlich ausgeformt 1.7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren ALTHHOLZ Q1 Definition • ab 5 cm Zopfdurchmesser mit Rinde Feines Hackgut aus nicht verunreinigten, naturbelassenen Rest- und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtAlthölzern wie Kapphholz, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter DatenSchwarten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifftSpreißel, in einem strukturiertenVerpackungsholz, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderPaletten, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.sauberes Bauholz Qualität • naturbelassen ohne Verunreinigungen

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Sonstiges. (1) I11.1. Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Versorgungsvertrag ist der Ort der Elektrizitätsabnahme durch den Kunden. Ist der Kunde jedoch Kaufmann im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBSinne des HGB oder eine juristische Person, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet ist Gerichtsstand der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungSitz der EBT. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen11.2. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer Ist die EBT nach dem Vertrag, den AGB, dem Preisblatt oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien berechtigt, anstatt von tatsächlich angefallenen Kosten oder einem vom Kunden bei der EBT verursachten Schaden dem Kunden eine Pauschale zu berechnen, darf die Pauschale den in den geregelten Fällen nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datendem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung nicht übersteigen. Berechnet die EBT eine Pauschale, für ist dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuPauschale. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)11.3. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer EBT ist berechtigt, fällige Honorarforderungen zur Erfüllung seiner Vertragspflichten dem Kunden gegenüber Dritte einzuschalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen. In diesem Fall steht dem Kunden, der Verbraucher im Sinne von 11.4. Die EBT wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der EBT, die die Versorgung mit etwaigen DepotguthabenStrom sowie, Verrechnungsgeldernwenn die EBT auch Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, Treuhandgeldern die Messung von Strom betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei der EBT an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch die EBT nicht abgeholfen, wird die EBT dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteelektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen. (6) 11.5. Zur Sicherung einer bestehenden Beilegung von Streitigkeiten zwischen der EBT und einem Verbraucher über die Versorgung mit Strom sowie, wenn die EBT auch Messstellenbetreiber oder künftigen Honorarforderung ist Messdienstleister ist, die Messung von Strom, kann vom Verbraucher die Schlichtungsstelle nach Ziffer 11.7 angerufen werden, wenn die EBT der Auftragnehmer berechtigtBeschwerde im Verfahren nach Ziffer 11.4 nicht abgeholfen hat und ein Gerichtsverfahren über den Streitfall nicht anhängig ist. Ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle kann vom Kunden dort schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg eingebracht werden. Sofern ein Kunde eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, wird die EBT an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. 11.6. Sofern wegen eines Anspruchs, der vom Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein finanzamtliches Guthaben Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Auf die Verjährungshemmung einer Beschwerde gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird hiermit hingewiesen. Die Schlichtungssprüche sind für die Parteien nicht verbindlich. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Abgaben- Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt vom Schlichtungsverfahren unberührt. 11.7. Die Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren lauten: a) Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: +00 00 0000 000 0, Telefax: +00 00 0000 000 00, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E- Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx b) Verbraucherservice der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: +00 00 00000 000 oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.+00 0000 000 000, Telefax: +00 00 00000 000 Internet: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx c) Informationen zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher:

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Samples: Strom Sondervertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (17) wird auf fortgesetzte)-Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen; wird . Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung Nach Übergabe sämtlicher, vom Auftragnehmer Wirtschaftstreuhänder erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aufbewahrungspflichtigen Daten an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderWirtschaftstreuhänder ist der Berufsberechtigte berechtigt, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Eine Beanstandung der Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Abs 1 zustehenden Vergütungen. (4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (5) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber Auftrag- geber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche der Geldwäsche- richtlinie unterliegen. Der Auftragnehmer Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten. (46) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle der Auftragsbeendigung für weiterführende Fragen nach Auftragsbeendigung und die Gewährung des Zugangs zu den relevanten Informationen über das geprüfte Unternehmen ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. (7) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar Depotgebühren in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenstellen. (5) 8) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers Berufsberechtigen rechnen musste. (69) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer Berufsberechtigte berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Nachtrag Zum Prospekt

Sonstiges. a) Für den Fall, dass der Lieferant im Rahmen der Lieferung von Ware oder der Vornahme von Arbeiten Werke oder Niederlassungen von FFG betreten muss, verpflichtet er sich zur Einhaltung der Richtlinien für Tätigkeiten in den Werken und Niederlassungen von FFG, die diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen als Anlage 1 beigefügt sind. b) Xxxxx der vorstehenden Klauseln führt zu einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Lieferanten in der Form, dass diesem die Beweislast für Umstände auferlegt wird, die im Verantwortungsbereich von FFG liegen. c) Sofern der Lieferant Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder keinen inländischen Gerichtsstand hat, ist Göppingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. FFG ist jedoch berechtigt, den Lieferanten auch am Gericht seines Wohn- oder Geschäftssitzes zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. d) Alle zwischen dem Lieferanten und FFG im Hinblick auf eine Bestellung von FFG getroffenen Vereinbarungen sind und werden schriftlich niedergelegt, soweit die Parteien nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart haben oder zukünftig etwas anderes vereinbaren. Insbesondere Mengenüber- und Mengenunterschreitungen müssen von FFG schriftlich anerkannt werden. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen. Ausgeführte Lieferungen und Leistungen ohne schriftlichen Auftrag werden nicht anerkannt. Stillschweigen auf Vorschläge, Forderungen oder Nachweise des Lieferanten gilt in keinem Fall als Zustimmung durch FFG. e) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG), und zwar auch dann, wenn der Lieferant seinen Sitz im Ausland hat. f) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. 1.) IFFG legt größten Wert auf Sicherheit und Umweltschutz. 2.) Der Lieferant wird für die Ausführung der Arbeiten ausschließlich Mitarbeiter einsetzen, die für die Aufgabe geschult und ge- eignet sind, insbesondere in der Lage sind, sich sachverständig in Deutsch oder Englisch zu verständigen. 3.) Der Lieferant verpflichtet sich zur unbedingten Befolgung aller den Arbeits- und Umweltschutz betreffenden gesetzlichen Re- gelungen, Normen, Verordnungen und Richtlinien inklusive der Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenos- senschaft. 4.) Der Lieferant verpflichtet sich während der Anwesenheit bei FFG zur strikten Einhaltung aller Anweisungen der von FFG da- für benannten Mitarbeiter. 5.) Bei Beginn der Arbeiten des Lieferanten und bei späteren Änderungen, Nachbesserungen etc. an vom Lieferanten geliefer- ten Teilen bzw. Komponenten in Werken und Niederlassungen von FFG haben sich die Mitarbeiter des Lieferanten sofort nach Ankunft beim Werkschutz am Werkseingang oder dem zentralen Empfang und dann beim zuständigen Verantwortli- chen der jeweiligen Fachabteilung zu melden. 6.) Die Mitarbeiter des Lieferanten erhalten von FFG einen Sonderausweis, der nach Beendigung der Arbeiten und vor Verlas- sen des Werkes täglich zurückzugeben ist. lm Falle des Verlustes des Ausweises haftet der Lieferant für den Schaden. 7.) Der Lieferant wird seine Mitarbeiter anhalten, sich vor Beginn der Ausführung der Arbeiten in Werken und Niederlassungen von FFG nochmals über diese Richtlinien, gesetzlichen Regelungen, Normen, Verordnungen und Richtlinien inklusive der Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaft zu unterrichten. 8.) Die von der Berufsgenossenschaft veröffentlichten Unfallverhütungsvorschriften, standortspezifische Sicherheitsanweisun- gen sowie Verhaltensregeln für Notfälle liegen bei FFG [Ort, in den Meisterbüros, Werkseingang, Zentraler Empfang] zur Einsicht aus. Diese befreien den Lieferanten und seine Mitarbeiter jedoch in keinem Fall von ihrer eigenen Informations- pflicht. 9.) Der Lieferant darf für die Ausführung der Arbeiten nur Geräte und Maschinen einsetzen, die den gesetzlichen Regelungen, Normen, Verordnungen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften und VDE-Vorschriften entsprechen. 10.) Werden Änderungen, Nachbesserungen etc. an den von dem Lieferanten gelieferten Teilen bzw. Komponenten in Werken oder Niederlassungen von FFG notwendig, so ist die Durchführung dieser Arbeiten mit dem bei FFG jeweils Zuständigen vorher abzusprechen, wenn die Teile bzw. Komponenten Bestandteil einer bereits (teil-) montierten oder gerade in der Mon- tage befindlichen Anlage sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde. Das Betre- ten von bereits in Betrieb genommenen Anlagen bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Produktions- bzw. Montageleiters. In diesem Fall haben der Lieferant und seine Mitarbeiter bei der Ausführung der Arbeiten besondere Vorsicht zu wahren. 11.) Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche vorgenannten Verpflichtungen seinen Mitarbeitern, welche in Werken und Nieder- lassungen von FFG tätig werden, aufzuerlegen. 12.) Der Lieferant stellt FFG auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht der Ausführung von Arbeiten in Werken oder Niederlassungen von FFG und der von dem Liefe- ranten zu Unrecht ausgeübt, haftet vertretenden Nichtbeachtung der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungvorgenannten Verpflichtungen entstehen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Der Berufsberechtigte hat neben der angemessenen Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (17) wird auf fortgesetzte)-Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Er kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen; wird . Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu Berufsberechtigte nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge Eine Beanstandung der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer Arbeiten des Berufsberechtigten berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuAbs 1 zustehenden Vergütungen. (3) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Berufsberechtigten auf Vergütungen nach Abs 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer Berufsberechtigten und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber dieser in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Auftragnehmer Berufsberechtigte kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen als diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten des Berufsberechtigten erforderlich sein könnten. (45) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer Berufsberechtigten übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer Berufsberechtigte nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar Depotgebühren in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenstellen. (56) Der Auftragnehmer Berufsberechtigte ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers Berufsberechtigen rechnen musste. (67) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer Berufsberechtigte berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Sonstiges. (1a) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDie Vertragspartner sind nicht berechtigt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Partners den Vertrag als solches zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungübertragen oder einzelne Rechte hieraus an Dritte abzutreten. (2b) Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Dies gilt auch für eine gewollte Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. c) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch ist nur berechtigt, eine Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht einschließlich eines kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. d) Etwaige vom Auftraggeber WINDSCHIEGL zur Verfügung gestellte Unterlagen werden auf Ausfolgung Wunsch des Auftraggebers an diesen zurückgesandt. Kommt eine Beauftragung von WINDSCHIEGL nicht zustande, kann WINDSCHIEGL die Unterlagen des Auftraggebers spätestens 3 Monate nach Abgabe des WINDSCHIEGL-Angebotes vernichten. e) Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Zuge übrigen. Die Vertragspartner werden eine unwirksame Regelung durch eine solche ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. f) Es gilt das Recht der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenBRD. Die Regelungen des UN- Kaufrechts werden ausgeschlossen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme deutschen und einer fremdsprachlichen Vertragsfassung gilt im Zweifel die deutschsprachige Fassung als ausschlaggebend. g) Erfüllungsort für Zahlungsansprüche von WINDSCHIEGL aus diesem Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, Geschäftssitz von WINDSCHIEGL. Gerichtsstand für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten Zusammenhang mit diesem Vertrag ist nach Xxxx von WINDSCHIEGL der Firmensitz von WINDSCHIEGL oder der Geschäftssitz des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenAuftraggebers, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die soweit der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts ist. In Angelegenheiten des vorläufigen Rechtsschutzes kann nach Xxxx von WINDSCHIEGL ein etwaiger anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen hierfür jeweils gültigen nationalen Verfahrensordnungen ausgesucht werden.

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Samples: Agb/Windschiegl

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBWir sind berechtigt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7bedienen. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungWir benötigen nicht die Zustimmung des Auftraggebers. (2) . Die Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag können, insbesondere zum Zwecke der Refinanzierung, an einen Dritten übertragen werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Mieter stimmt dieser Übertragung bereits im Zuge Voraus zu. Sollte einer der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagenvorstehenden Bedingungen rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle An die Stelle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderungültigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die Daten zu löschenim Rahmen des rechtlich Möglichen der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. 3. Für die Übergabe dieser Daten Unsere Zeltsysteme sind für Veranstaltungen, Feste u. o. ä. vorgesehen. Nach Absprache können diese aber auch als Überdachung für Bauten, Maschinen, Anlagen, Autos usw. verwendet werden. Zelte für Veranstaltungen und Feiern werden in einem strukturierten, gängigen guter Qualität geliefert und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch sind von Grund auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlichgereinigt, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben aber leichte Verschmutzungen aufweisen, wenn die Aufbaubedingungen nicht optimal waren. Zelte für Baustellen oder Industriebetriebe, welche als Überdachungs-, Montage-, Bau-, Lagerzelte u. o. ä. dienen sollen, werden nach Absprache in etwas schlechterer Qualität geliefert. Planen dürfen nach schriftlicher Bestätigung überdurchschnittlich verunreinigt zurückgegeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür Verunreinigungen, sowie Beschädigungen dürfen nicht zumutwillig herbeigeführt werden. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben4. Es ist strengstens untersagt in unseren Zelten zu kochen, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückezu frittieren, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstückezu grillen, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagenzu braten u. o. ä. Tätigkeiten durchzuführen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)welche überdurchschnittliche Reinigung notwendig macht. 5. Klebebänder/-schilder/-plakate jeglicher Art sind auf Mietobjekten (4Zeltmaterial, Mietmöbel, usw.) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholenstrengstens untersagt. Reinigungskosten werden in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen Beschädigung der Mietobjekte kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den AuftraggeberVermieter eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben. 6. Bei Schneefall und Eisbildung müssen unsere Zelte, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungKunden, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenbeheizt werden, um das Abtauen des Schnees und Eis sicherzustellen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren7. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen Alle individuellen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen u. o. ä.) müssen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden und bedürfen der Honorarforderung eingezogen werdenZustimmung des Geschäftsführers (siehe I. Geltungsbereich, Abs.2).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht Zurück- behaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht Zurück- behaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich grund- sätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer elektro- nischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch AuftragnehmerAnspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht Aufbewah- rungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer Auftrag- nehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung Nichtab- holung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen zurückstelle und/oder ein angemessenes angemes- senes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher aus- drücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto Ander- konto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung Honorar- forderung eingezogen werden.

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Samples: Kapitalmarktprospekt

Sonstiges. (1a) ISoweit der Kunde Kaufmann im Zusammenhang mit Punkt 12Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (17) wird auf Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen. Es gilt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBRecht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtist Mannheim Erfüllungsort. Für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen und zur firmeninternen Bearbeitung der Geschäftsvorgänge setzen wir elektronische Datenverarbeitung ein. Der Kunde wird, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes, darauf hingewiesen, dass wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten und ausschließlich firmenintern verwenden. a) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, wobei die Mängelrüge schriftlich zu erfolgen hat. b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die betreffenden Einzelteile oder Leistungen nach unserer Xxxx - nach Xxxx des Kunden beim Lieferregress gemäß §§ 478, 479 BGB - nachbessern, ersetzen oder neu erbringen. Wir sind nicht zur Beseitigung unwesentlicher Mängel verpflichtet. Die für die Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten haben wir zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen fehl, wobei uns grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zuzugestehen sind, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche und Ersatzansprüche für vergebliche Aufwendungen stehen dem Kunden unter den nachstehend Ziff. 5 c) bis j) geregelten Voraussetzungen zu. c) Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine fälligen Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns hierdurch entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie im Fall zu vertretender Unmöglichkeit und bei erheblichen Pflichtverletzungen. e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten (2s.o. unter 4. d)) Der Auftraggeber hat keinen verletzen. f) In den vorstehenden Fällen 5. d) und e), und weiterhin, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge Ersatz des Schadens statt der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, sofern uns kein Vorsatz zur Last fällt. g) Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtVerletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen, haften wir nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenden gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt, soweit wir die Garantie für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen Beschaffenheit unserer Ware oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar bei einer Haftung aus Gefährdungstatbeständen (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen insbesondere nach dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäßProdukthaftungsgesetz). h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 5 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns, unsere Vertreter und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. i) Ansprüche und Rechte wegen Sachmängel verjähren in 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung des Liefergegenstandes an den Kunden, soweit nicht das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (4Bauwerke und Sachen für Bauwerke), gem. §§ 478, 479 BGB (Lieferregress) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist von 12 Monaten gilt nicht in von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und soweit wir aus Gefährdungstatbeständen haften. j) Der Auftraggeber hat Kunde trägt das Baugrundrisiko. Sofern wir auch die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Montage des Liefergegenstandes übernommen haben oder den Baugrund besichtigt haben, bleibt unsere Pflicht unberührt, den Kunden auf von uns erkannte bzw. visuell feststellbare Baugrundmängel und deren eventuellen Folgen hinzuweisen. Eine weitergehende Untersuchungspflicht trifft uns nicht. Insbesondere haften wir für Mängel der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den AuftraggeberBauleistung nicht, übergebene Unterlagen abzuholen, wenn diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar ihre Ursache in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten nicht von uns zu vertretenden Unebenheiten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenBaugrundes haben. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungKunde hat dafür Sorge zu tragen, Verlust dass Überlandleitungen, insbesondere Überlandstromleitungen, die über oder Vernichtung der Unterlagenneben dem vorgesehenen Aufstellungsort des Vertragsgegenstandes verlaufen, den vom Gesetz- oder Verordnungsgeber festgelegten Mindestabstand haben. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkauf/Werklieferung Und Werkleistung

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBDer AG behält sich, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar dem Endabnehmer und/oder deren Prüforganen das Recht vor, in Rechnung stellen den Büros, Fabrikationsstätten und Lagerräumen des AN und seiner Subauftragnehmer zu jeder Zeit, z.B. während Entwurf, Planung, Fertigung und Liefervorbereitung, Terminkontrollen sowie technische Zwischen- und Endprüfungen (Punkt 12auch Verpackungskontrollen) durchzuführen und fehlerhafte Dokumentation sowie mangelhaftes Material zurückzuweisen. gilt sinngemäß)Diese Kontrollen und Prüfungen entheben den AN nicht seiner Verantwortung und gelten nicht als Genehmigung einer Lieferung/Leistung. Die weitere Aufbewahrung kann auch Sofern eine der vorgenannten berechtigten Personen erkennt oder annimmt, dass Xxxxxxx oder die Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN gefährdet sind, wird er den AN darüber informieren und ihm eine den Umständen des Projektes entsprechende angemessene Frist setzen, die mangelhafte Arbeitsausführung zu beheben und dies dem AG nachzuweisen. Sollte dies dem AN nach Ansicht des AG nicht gelingen, ist der AG berechtigt, selbst auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte AN Maßnahmen zu Termin und Qualitätssicherung oder zumindest zur Minimierung der negativen Effekte zu setzen. Bei Gefahr in Verzug kann der AG dies auch ohne vorhergehende Nachfristsetzung tun. Alle Subauftragnehmer des AN sind dem AG ausnahmslos rechtzeitig und schriftlich bekannt zu geben und von diesem schriftlich genehmigen zu lassen. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang. Personen, die für den AN gegenüber dem AG Erklärungen abgeben, gelten als dafür uneingeschränkt bevollmächtigt. Mit der Bestellausführung zusammenhängende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2010 geregelt sind, gehen zu Lasten des AN. Sollte der AG dies fordern, erklärt sich der AN damit einverstanden, eine sachgerechte Lagerung bis zu 3 Monate lang auf Kosten und Gefahr des AN für den AG vorzunehmen. Alle Lieferungen an den AG haben frei von Eigentumsvorbehalten und Rechten Dritter zu erfolgen. Diesbezügliche Vorbehalte des AN sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch den AG rechtsunwirksam. Der Auftragnehmer AN haftet im Weiteren nicht auch für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung die Einhaltung dieser Einkaufsbedingungen durch seine Subauftragnehmer. Unbeschadet der UnterlagenRegelungen in diesen Einkaufsbedingungen bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche des AG unberührt. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Bestellbedingungen

Sonstiges. 20.1 DATAGROUP Business Solutions kann dem Auftraggeber, auch unter Berücksichtigung seiner Interessen, angemessene Änderungen dieser AGB, etwa bei einer Änderung für die Leistungen maßgeblicher gesetzlicher oder behördlicher Regelungen, mit einer Ankündigungsfrist von sechs (16) IWochen mitteilen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht. DATAGROUP Business Solutions behält sich vor, im Zusammenhang Falle eines Widerspruchs den betroffenen Einzelvertrag außerordentlich mit Punkt 12Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. (17) DATAGROUP Business Solutions wird bei der Ankündigung auf diese Folge hinweisen. Für die Änderung der Vergütung gilt ausschließlich Ziffer 16. 20.2 Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; Schriftformerfordernis. Durch E-Mail wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagendie Schriftform nicht gewahrt. Im Falle Tagesgeschäft kann die Kommunikation auch elektronisch mit Wirkung für und gegen die jeweilige Partei erfolgen. Erkennbar von einer Partei ausgehende elektronische Kommunikation wird dieser zugerechnet. 20.3 Leistungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Sitz von DATAGROUP Business Solutions. DATAGROUP Business Solutions kann diesen jederzeit verlegen, sofern dies nur unerhebliche Auswirkungen auf die Leistungen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers erbringt DATAGROUP Business Solutions die Leistungen auch in dessen Geschäftsräumen, vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind vorhanden (Ziffer 5.2). 20.4 DATAGROUP Business Solutions ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datendiesen Vertrag auf verbundene Unternehmen von DATAGROUP Business Solutions i.S.d. § 15 Aktiengesetz zu übertragen und dies dem Auftraggeber nachträglich anzuzeigen. 20.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegburg, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderfalls nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. 20.6 Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Regelungen, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatzur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenauch bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar Die Geltung des UN-Kaufrechtsabkommens (Punkt 12. gilt sinngemäß)CISG) wird ausgeschlossen. (4) Der Auftraggeber hat 20.7 Ist eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrages ganz oder teilweise unwirksam, berührt dies die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Wirksamkeit der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)übrigen Bestimmungen nicht. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch Dritte erfolgeneine wirtschaftlich möglichst nahekommende, wirksame Bestimmung ersetzen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der UnterlagenEntsprechendes gilt bei Regelungslücken. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 1211.1 Das dem Auftrag zugrundeliegende Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. (17) wird auf Ausschließlicher Gerichtsstand ist das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungsachliche zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge 11.2 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenSchriftform. Im Falle Nebenabreden existieren nicht. Diese bedürfen der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Schriftform, ebenso wie die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. ETRON ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datendiese AGB zu ändern oder zu ergänzen, für wenn die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich Änderung oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen Ergänzung aufgrund neuer Funktionen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12geänderter gesetzlicher Bestimmungen erforderlich und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. gilt sinngemäß)Änderungen werden spätestens acht Wochen vor Inkrafttreten unter Mitteilung des Inhalts der jeweils geänderten Regelung per E-Mail an die ETRON mitgeteilte E-Mail-Adresse angekündigt. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenZustimmung zu der angekündigten Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, worauf der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen wird. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht Bei fristgerechtem Widerspruch wird das Vertragsverhältnis unter den bisher vereinbarten Bedingungen fortgesetzt. ETRON behält sich für Folgen aus Beschädigungdiesen Fall vor, Verlust oder Vernichtung der Unterlagendas Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. (5) Der Auftragnehmer 11.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt. In einem solchen Fall ist berechtigtdie ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabendie dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt. Soweit es sich um Bestimmungen handelt, Verrechnungsgelderndie wesentlich sind oder sonst ohne Gefährdung des Vertragszwecks nicht wegfallen können, Treuhandgeldern verpflichten sich die Vertragsparteien, den Vertrag unter Berücksichtigung des verfolgten Zwecks der unwirksamen Regelung so auszulegen, zu berichtigen oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme durch eine andere, wirksame und durchführbare Regelung zu kompensierenersetzen, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstedass sein wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck möglichst erreicht wird. 11.4 Die Anlagen zu diesem Vertrag stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar. 11.5 Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden auf gegenständliches Vertragsverhältnis keine Anwendung. Anlage ./1 – Leistungsvarianten Anlage ./2 – Service Level Agreement Anlage ./3 - Bedingungen für eine Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO 1. ETRON Win Care L1: 1. Wartung der von ETRON lizenzierter Software, Produkt „ETRON Win“ in allen Ausbaustufen, bei gesetzlichen und softwaretechnisch notwendigen Änderungen, sowie die kostenfreie Updatemöglichkeit auf die aktuell gültige Programmversion. 2. Weitergabe von Softwareverbesserungen, die ausschließlich von ETRON entwickelt worden sind, soweit sie die Standardversion betreffen. 3. Zugang zum ETRON Online-Handbuch (6ETRON Wiki) Zur Sicherung einer bestehenden für eine schnelle Selbsthilfe oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigtWeiterbildung. 4. Zugang zur ETRON Supportanfrage, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen um direkt mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenSupport in Kontakt zu treten und Hilfestellung kostenpflichtig anzufordern.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) I12.1 Eine Haftung der F+U für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit Punkt 12dem Vertragsschluss bzw. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBder Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7ist ausgeschlossen. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Schadensersatz im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Xxxxxxx aus der Verletzung des Le- bens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrläs- sigen Pflichtverletzung der F+U oder auf einer vorsätzli- chen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der F+U bei leichter Fahrlässigkeit auf den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden be- schränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentli- che Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages erge- ben und seinem Auftraggeber und für deren Verletzung die SchriftstückeErreichung des Vertrags- zweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt Ver- trag der F+U nach seinem Inhalt zur Erreichung des Ver- tragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst mög- lich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer re- gelmäßig vertrauen darf. 12.2 Soweit der F+U die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für Schriftstückedie F+U zuständige Verwal- tungsberufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfall- kasse der Länder unfallversichert, die einer Aufbewahrungspflicht unter der Vorausset- zung, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wegeunfälle im Zusammenhang mit der Bildungsteil- nahme. 12.3 Rücktritts-, Zahlungs- und Kündigungsbedingungen für nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagendem SGB geförderte Teilnehmer: Für diese Teil- nehmer gilt der Inhalt der „Erklärung“ im Kurzfragebogen der BA, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar Seite 3 (Punkt 12. gilt sinngemäßs. Anlage 1). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Teilnahmevertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungEine Abtretung von Ansprüchen des VP gegen XXXXXX ist ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Etwaige Rechte und Pflichten von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren PAYONE und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die dem VP aus einem anderen Ver- trag zwischen PAYONE und dem VP werden von den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür Bestimmungen dieses Vertrages nicht zuberührt. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Alle Änderungen und Kosten Ergänzungen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die Vertrages einschließlich der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat vorliegenden Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Schriftform. (4) Der Auftraggeber hat Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss wirtschaftlichen Zweck der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenunwirksamen Regelung am nächsten kommt. (5) Änderungen des Vertrages einschließlich aller Bestandteile, insbesondere der All- gemeinen Geschäftsbedingungen, bietet PAYONE dem VP mindestens zwei Monate, bevor sie in Kraft treten sollen, an (Änderungsmitteilung). Die Änderungen müssen nicht in Textform vorgelegt werden. Es reicht der Hinweis, dass die Änderungen auf entsprechende Nachfrage an den VP übersandt werden und dass die Möglichkeit des Herunterladens von einer Internetseite besteht. Die Zustimmung des VP zu der Ände- rung gilt – vorbehaltlich einer Kündigung des VP gemäß Satz 5 – als erteilt, wenn der VP seine Ablehnung nicht vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen angezeigt hat. XXXXXX wird den VP in der Ände- rungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Frist ist gewahrt, wenn der VP den Widerspruch vor dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Zeit- punkt des Inkrafttretens der Änderungen an PAYONE abgesendet hat. Der Auftragnehmer VP kann den Vertrag nach Zugang der Änderungsmitteilung auch bis zu dem in der Änderungsmittei- xxx.xxxxxx.xxx lung angegebenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kostenfrei und fristlos kündigen. Auf das Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung wird PAYONE in der Änderungsmitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Legt der VP Widerspruch ein, so ist PAYONE berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme den Vertrag fristlos zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstekündigen. (6) Zur Sicherung PAYONE kann zum Zweck einer bestehenden Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen auch vor Ablauf der normalen Vertragsdauer mit einer Frist von sechs Wochen eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen, wenn die Änderung nach angemessener Einschätzung von PAYONE aufgrund der Rechtslage (ein- schließlich Rechtsprechung), der Regularien der Kartenorganisationen, des Stands der Technik (insbesondere in Bezug auf Sicherheitsfragen) oder künftigen Honorarforderung der objektiven Marktbe- dingungen erforderlich ist. (7) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Xxxxx- xxxx am Main, wenn der Auftragnehmer berechtigtVP Kaufmann, ein finanzamtliches Guthaben juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anderes Abgaben- öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wenn der VP seinen allgemeinen Gerichts- stand nicht in Deutschland hat oder Beitragsguthaben des Auftraggebers der VP den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent- haltsort nach Vertragsabschluss aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist. XXXXXX kann den VP jedoch auch an einem anderen für den VP oder die betreffende Streitigkeit zuständigen Gerichtsstand verklagen. (8) Eine etwaige fremdsprachige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt und die deutsche Fassung, die dem VP jederzeit auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdendie allein maßgebende.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kartenzahlungen

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Die FAL-CON hat neben der angemessenen Honorarforderung Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBSie kann jederzeit entsprechende Vorschüsse verlangen und die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Die FAL- CON ist berechtigt, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur Unterlagen und andere bewegliche Sachen des Auftraggebers zur Sicherung ihrer fälligen Honorarforderungen oder Schadenersatzforderungen bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungZahlung durch den Auftraggeber zurückbehalten. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Vereinbarung von Teilleistungen und Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge Eine Beanstandung der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle Arbeiten der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer FAL-CON berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der der FAL-CON nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzwAbs. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu1 zustehenden Vergütungen. (3) Der Auftragnehmer Eine Aufrechnung gegen Forderungen der FAL-CON auf Vergütungen nach Abs. 1 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Die FAL-CON hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er sie aus Anlass seiner ihrer Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer der FAL-CON und seinem ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche der Geldwäscherichtlinie unterliegen. Der Auftragnehmer Die FAL-CON kann von Unterlagen, die er sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind Der Auftraggeber hat hiefür die Kosten insoweit zu tragen, als diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat Abschriften oder Fotokopien zum nachträglichen Nachweis der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufspflichten der FAL-CON erforderlich sein könnten. (45) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer der FAL-CON übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer die FAL-CON nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar – im Falle weiterer Lagerung - Depotgebühren in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenstellen. (56) Der Auftragnehmer Die FAL-CON ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner ihrer Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers der FAL-CON rechnen musste. (67) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer die FAL-CON berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferierentransferieren zu lassen. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden. (1) FAL-CON má okrem primeranej požiadavky na odmenu nárok na náhradu výdavkov. Môže kedykoľvek požadovať zodpovedajúce zálohy a dodanie výsledkov činnosti môže závisieť od plného uspokojenia nárokov. FAL-CON je oprávnený zadržať podklady a iný hnuteľný majetok objednávateľa na zabezpečenie jeho splatných nárokov na odmenu alebo pohľadávok na náhradu škody až do ich zaplatenia objednávateľom. Xxx xxxxxxxx xx xxxx xxxxxxxx xxxx xxx xxxxx ďalších činností odmietnutý až do zaplatenia predošlých služieb. To platí obdobne pri dohodách na čiastkové plnenie a odmeny. (2) Sťažnosť na prácu FAL-CONu, s výnimkou zrejmých závažných chýb, neoprávňuje na zadržanie FAL-CONu prislúchajúcim províziám podľa ods. 1. (3) Započítanie proti nárokom FAL-CONu na provízie podľa ods. 1 je prípustné len na základe nesporných alebo právoplatných pohľadávok. (4) FAL-CON je povinný na žiadosť a náklady objednávateľa vydať všetky podklady, ktoré od neho obdržal na základe jeho činnosti. To sa však nevzťahuje na korešpondenciu medzi FAL-CONom a jeho objednávateľom a na korešpondenciu, ktorú má objednávateľ v originálnom znení a na korešpondenciu, ktorá podlieha archivovacej povinnosti podľa smernice proti legalizácii príjmov z trestnej činnosti. FAL-CON je oprávnený vyhotovovať odpisy a fotokópie z dokumentov, ktoré sú späť vrátené objednávateľovi. Objednávateľ je povinný niesť náklady, x xxxxxxx, xx by tieto odpisy alebo fotokópie boli požadované ako dôkaz riadneho plnenia profesijných povinností FAL- CONu. (5) Objednávateľ má povinnosť vyzdvihnúť podklady odovzdané FAL-CONu do 3 mesiacov xx xxxxxxxx xxxxxxx. Xxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxx xxxx XXX- CON xx xxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxx xx xxxxxxxxx xxxxxxxxxxx dokumentov objednávateľovi, tieto na jeho xxxxxxx xxxxxx x/xxxxx – x xxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx – xxxxxxxx xxxxxxx xx úložné poplatky. (6) FAL-CON má právo na kompenzáciu splatných nárokov na odmenu použitím všetkých dostupných depozitov, zúčtovacích zostatkov, trustových fondov alebo iných likvidných prostriedkov v jeho úschove – aj x xxxxxxx, xx xx xxxxxxx xxxxxx xx xxxxxxxx uschovanie – pokiaľ objednávateľ musel s protinárokom FAL-CONu počítať. (7) Na zebezpečenie existujúceho alebo budúceho nároku na odmenu je FAL-CON oprávnený previesť zostatok objednávateľa, ktorý má u daňového úradu alebo iný zostatok objednávateľa v súvislosti s poplatkami a príspevkami, na zverené konto. V tomto prípade má byť objednávateľ o transfere informovaný. Následne môže byť xxxxxxxxxxx xxxx xxxxxxx xxx xx xxxxxx s objednávateľom alebo xx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxx xx xxxxxx.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis 21.1 Mehrere Leasingnehmer haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur Höhe seiner noch offenen Forderungungeteilten Hand. 21.2 Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Der Leasinggeber wird seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. 21.3 Der Leasinggeber ist berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag zu folgenden Zwecken an Dritte abzutreten: a) zum Zwecke eines Forderungsverkaufes; b) zum Zwecke einer Forderungsverbriefung (2Asset Backed Securities) und c) zum Zwecke einer Übertragung des KFZ-Leasingvertragsbestandes oder Teilen hiervon (Portfolioverkauf), wenn für den Leasingnehmer hieraus keine Verschlechterung seiner Vertragsposition entsteht. Soweit es die angeführten Zwecke erfordern, auch Pflichten des Leasinggebers zu übertragen, wird der Leasinggeber weiterhin für die Erfüllung dieser Pflichten solidarisch haften, sodass auch in einem solchen Fall dem Leasingnehmer keine Nachteile erwachsen. 21.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der gleichen Form, die für den Abschluss des Vertrages gewählt wurde. Wurde der Vertrag aufgrund eines schriftlichen Vorvertrages mündlich abgeschlossen, so können mündliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden ebenfalls nur aufgrund eines schriftlichen Vorvertrages wirksam abgeschlossen werden. Dies gilt auch für das Abgehen von einer vereinbarten Schriftform. 21.5 Wenn der Vertrag eine Xxxxx enthält, einzelne Bestimmungen oder Teile von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder undurchführbar sind oder werden, führt dies weder zu einer Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, noch dazu, dass der durch die nicht geregelte oder nichtige oder undurchführbare Bestimmung oder Teil einer Bestimmung geregelte Bereich als ungeregelt gilt. Es tritt vielmehr an die Stelle der fehlenden, nichtigen, teilnichtigen oder undurchführbaren Bestimmung jene Regelung, die der nicht geregelten, (teil)nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt und/oder der ursprünglichen Parteienabsicht am ehesten entspricht. 21.6 Erfüllungsort ist Wien. 21.7 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch Leasinggeber behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird der Leasinggeber den Leasingnehmer unverzüglich über die Änderung informieren. Die Änderungen der AGB erlangen mit Beginn des übernächsten Monats, der der Verständigung des Leasingnehmers folgt, Rechtsgültigkeit, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Leasingnehmers beim Leasinggeber einlangt. Die Verständigung des Leasingnehmers kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die geänderten AGB liegen sodann zur Einsicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Leasinggebers auf Ausfolgung von bzw. sind auf der Homepage des Leasinggebers unter xxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx/xxx.xxxx einzusehen. Der Leasinggeber weist den Leasingnehmer darauf hin, dass ein Stillschweigen nach Ablauf des nächsten Monats, in dem die oben genannte Verständigung erfolgte, als Zustimmung zur Änderung der AGB gilt. Darauf wird der Leasinggeber den Leasingnehmer im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Verständigung nochmals gesondert hinweisen. 21.8 Der Leasinggeber übermittelt dem Leasingnehmer automatisch jährlich einen Kontoauszug und ähnlichen Unterlagenbei PKW-Verträgen eine Aktivpostenberechnung für das vergangene Kalenderjahr jeweils im ersten Quartal. Im Falle Auf Wunsch des Leasingnehmers werden Kontoinformationen, Tilgungsplan, Aktivpostenberechnung, Saldenbestätigung, diverse Kopien und simulierte Abrechnungen übermittelt sowie Kundendaten (Bankverbindung, Adressänderung) geändert. Die Devinkulierung eines etwaigen Kaskovertrages sowie die Unterstützung in der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist Schadensabwicklung bei Fahrzeug-Totalschaden und –Diebstahl sind ebenfalls enthalten. Dafür hat der Auftragnehmer berechtigtLeasingnehmer dem Leasinggeber eine jährliche Servicepauschale, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für erstmals ab dem auf die Übergabe dieser Daten in einem strukturiertendes Leasingobjektes folgenden Monatsersten zu bezahlen. Sodann ist die Servicepauschale jeweils so zu bezahlen, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise dass sie jährlich im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuVoraus ohne Kürzung durch Überweisungsspesen beim Leasinggeber auf dem von diesem bekannt gegebenen Konto eingegangen ist. (3) 21.9 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer Leasinggeber ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern zur Übernahme des Leasinggegenstandes einen Mitarbeiter des Leasinggebers oder anderen einen vom Leasinggeber namhaft gemachten Dritten zu entsenden und hierfür einen Aufwandersatz in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme Rechnung zu kompensieren, sofern stellen. Die Höhe des Aufwandersatzes liegt zur Einsicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Leasinggebers auf bzw. ist auf der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch Homepage des Auftragnehmers rechnen mussteLeasinggebers unter www.uniqa- xxxxxxx.xx/xxx.xxxx einzusehen. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Leasing Agreement

Sonstiges. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Nutzer auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des DAV und der Landesapothekerverbände in Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen. (1) IDie Auftragnehmerin führt die im Anhang 1 beschriebenen Dienstleistungen für den Auftraggeber durch. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten sowie die Kategorien betroffener Personen werden dort beschrieben. (2) Dieser Vertrag tritt – solange keine anderweitigen Regelungen vereinbart wurden – mit der Akzeptierung der Nutzungsbedingungen für die Medizinprodukteverwaltung in Kraft und gilt, solange die Auftragnehmerin für den Auftraggeber personenbezogene Daten im Rahmen der Medizinprodukteverwaltung verarbeitet. (1) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Gesetzliche oder vertragliche Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt. (2) Die Auftragnehmerin verarbeitet die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers und im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen. Daten dürfen nur berichtigt, gelöscht und gesperrt werden, wenn der Auftraggeber dies anweist. (3) Die Verarbeitung erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers, es sei denn, die Auftragnehmerin ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem die Auftragnehmerin unterliegt, zur Verarbeitung dieser Daten verpflichtet. In einem solchen Fall teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses untersagt. (4) Grundsätzlich können Weisungen mündlich erteilt werden. Mündliche Weisungen sind anschließend von dem Auftraggeber zu dokumentieren. Weisungen sind schriftlich oder in Textform zu erteilen, wenn die Auftragnehmerin dies verlangt. (5) Ist die Auftragnehmerin der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat sie den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. (1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die zu verarbeitenden Daten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und im Anhang 3 dieses Vertrages zu dokumentieren. Die Sicherheitsmaßnahmen haben ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. (2) Die getroffenen Maßnahmen können im Laufe der Zeit der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Die Auftragnehmerin darf entsprechende Anpassungen nur vornehmen, wenn diese mindestens das Sicherheitsniveau der bisherigen Maßnahmen erreichen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, muss die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nur wesentliche Anpassungen mitteilen. (3) Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der einzuhaltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Auftragnehmerin hat auf Anfrage an der Erstellung und der Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten des Auftraggebers mitzuwirken. Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung und ggf. bei der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörden mit. Sie hat dem Auftraggeber alle notwendigen Angaben und Dokumente auf Anfrage offenzulegen. (1) Die Auftragnehmerin bestätigt, dass ihr die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Sie gestaltet in ihrem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. (2) Die Auftragnehmerin wird die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen, die gewährleisten, dass die Verarbeitung im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften und den Rechten der betroffenen Person steht. (3) Die Auftragnehmerin wird die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut machen und die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. (4) Die Auftragnehmerin darf im Rahmen der Auftragsverarbeitung nur dann auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen, wenn dies für die Durchführung der Auftragsverarbeitung zwingend erforderlich ist. (5) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, bestellt die Auftragnehmerin einen Beauftragten für den Datenschutz. Die Kontaktdaten des Beauftragten für den Datenschutz werden dem Auftraggeber zum Zweck der direkten Kontaktaufnahme mitgeteilt. (6) Die Auftragnehmerin darf die ihr zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verarbeiten. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einem Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (7) Die Auftragnehmerin unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit dieser seiner bestehenden Pflichten gegenüber der betroffenen Person erfüllen kann, z.B. die Information und Auskunft an die betroffene Person, die Berichtigung oder Löschung von Daten, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Die Auftragnehmerin benennt einen Ansprechpartner, der dem Auftraggeber bei der Erfüllung von gesetzlichen Informations- und Auskunftspflichten, die im Zusammenhang mit Punkt 12der Auftragsverarbeitung entstehen, unterstützt und teilt dem Auftraggeber dessen Kontaktdaten unverzüglich mit. Soweit der Auftraggeber besonderen gesetzlichen Informationspflichten bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten unterliegt, unterstützt die Auftragnehmerin den Auftraggeber hierbei angemessen. Auskünfte an die betroffene Person oder Dritte darf die Auftragnehmerin nur nach vorheriger Weisung des Auftraggebers erteilen. Soweit eine betroffene Person ihre datenschutzrechtlichen Rechte unmittelbar gegenüber der Auftragnehmerin geltend macht, wird die Auftragnehmerin dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (171) Die Auftragnehmerin darf Unterauftragnehmer nur beauftragen, wenn sie dem Auftraggeber immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter informiert, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Der Einspruch darf nur aus wichtigem Grund erfolgen. (2) Ein Unterauftragsverhältnis liegt insbesondere vor, wenn die Auftragnehmerin weitere Auftragnehmer in Teilen oder im Ganzen mit Leistungen beauftragt, auf die sich dieser Vertrag bezieht. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die die Auftragnehmerin bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen oder Reinigungskräfte. Die Auftragnehmerin ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. (3) Ein Zugriff auf Daten darf durch den Unterauftragnehmer erst dann erfolgen, wenn die Auftragnehmerin durch einen schriftlichen Vertrag sicherstellt, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen auch gegenüber den Unterauftragnehmern gelten, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden müssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt. (4) Die Inanspruchnahme der in Anhang 2 zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aufgeführten Unterauftragnehmer gilt als genehmigt, sofern die in § 5 Abs. 3 dieses Vertrages genannten Voraussetzungen umgesetzt werden. Die Auftragnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber oder eine von ihr beauftragte Person berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und Anforderung von relevanten Unterlagen, die Einsichtnahme in die Verarbeitungsprogramme oder durch Zutritt zu den Arbeitsräumen der Auftragnehmerin zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung. Durch geeignete und gültige Zertifikate zur IT-Sicherheit (z.B. IT-Grundschutz, ISO 27001) kann auch der Nachweis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung erbracht werden, sofern hierzu auch der jeweilige Gegenstand der Zertifizierung auf die Auftragsverarbeitung im konkreten Fall zutrifft. Die Vorlage eines relevanten Zertifikats ersetzt jedoch nicht die Pflicht der Auftragnehmerin zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 3 dieser Vereinbarung. Die Auftragnehmerin unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über Störungen des Betriebsablaufs, die Gefahren für die Daten des Auftraggebers mit sich bringen, sowie bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit den Daten des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn die Auftragnehmerin feststellt, dass die bei ihr getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Der Auftragnehmerin ist bekannt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, umfassend alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten zu dokumentieren und ggf. den Aufsichtsbehörden bzw. der betroffenen Person unverzüglich zu melden. Sofern es zu solchen Verletzungen gekommen ist, wird auf das die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bei der Einhaltung seiner Meldepflichten unterstützen. Sie wird die Verletzungen des Auftraggebers unverzüglich melden und hierbei folgende Informationen mitteilen: a) eine Beschreibung der Art der Verletzung, der Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze, b) Name und Kontaktdaten eines Ansprechpartners für weitere Informationen, c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung sowie d) eine Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen zur Behebung oder Abmilderung der Verletzung. (1) Nach Abschluss der Auftragsverarbeitung hat die Auftragnehmerin alle personenbezogenen Daten nach vorheriger Abstimmung der Parteien entweder zu löschen oder zurückzugeben, soweit nicht eine gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet Verpflichtung zur Speicherung der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungpersonenbezogenen Daten besteht. (2) Der Auftraggeber kann das Auftragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Auftragnehmerin einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen begeht und der Auftraggeber aufgrund dessen die Fortsetzung der Auftragsverarbeitung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Auftrags nicht zugemutet werden kann. (1) Sollte das Eigentum des Auftraggebers bei der Auftragnehmerin durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat keinen Anspruch die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist in Bezug auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Datenträger und ähnlichen UnterlagenDatenbestände des Auftraggebers ausgeschlossen. (2) Die Vertragsbegründung, Vertragsänderungen und Nebenabreden sind schriftlich abzufassen, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, Dies gilt auch für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat Änderung der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuSchriftformklausel selbst. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten Sollten einzelne Teile dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenVertrags im Übrigen nicht. Der Auftragnehmer kann AVV wird durch Zustimmung mittels eines Kontrollkästchens erteilt. Gegenstand der Verarbeitung Technische Realisierung der webbasierten Medizinprodukteverwaltung (MPV) Art und Zweck der Verarbeitung Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) wurde zum 01.01.2017 geändert. Die Kostenträger (Krankenkassen) müssen danach Pflichten eines Betreibers wahrnehmen. Werden Medizinprodukte aufgrund einer Veranlassung der Krankenkasse durch eine Apotheke bereitgestellt, so können die Aufgaben gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 MPBetreibV vertraglich von Unterlagender Krankenkasse auf die Apotheke übertragen werden. Die Web-Anwendung unterstützt die Apotheke bei der Umsetzung der Aufgaben aus den gesetzlichen Anforderungen bei der Abgabe und dem Verleih von Medizinprodukten an Kunden. Dazu gehört ein vollständiges Erfassen aller Medizinprodukte an gesetzlich Versicherte sowie die Dokumentation über die Einweisung des Kunden in das Medizinprodukt, Druck eines Medizinproduktebuches (sofern erforderlich) und eine Erinnerungsfunktion zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Nicht zuletzt benötigen Medizinprodukte regelmäßige Wartungen und Kontrollen, wie beispielsweise sicherheitstechnische oder messtechnische Kontrollen. Die Web-Anwendung unterstützt den Apothekeninhaber dabei, diese Aufgaben zu erfüllen. Art der personenbezogenen Daten Kundendaten: Name, Vorname, ggf. vom gesetzlichen Vertreter, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertennummer, Adresse, Medizinproduktedaten (Hilfsmittelnummer) Beschäftigtendaten, Kundennummer des Apothekers Kategorien betroffener Personen Teilnehmende Apotheken und Kunden der Apotheken Name und datenschutz nord GmbH Kontaktdaten des Niederlassung Berlin Datenschutz- Kurfürstendamm 212 beauftragten der 00000 Xxxxxx Auftragnehmerin E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxx.xx (sofern benannt) NDGA Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH, Xxxx-Xxxxxxx- Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Eschborn Erstellung des Portals (Zuordnung der Medizinprodukte) Microsoft Ireland Operations Limited, Xxx Xxxxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxx 00, Xxxxxxx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx- de/concern/privacy Dublin, Irland Rechenzentrums- Dienstleistungen Treboul Ouedraogo Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Sinsheim Software-Entwicklung (KEIN Zugriff auf Daten des Produktivsystems) Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO Um ein ausreichendes Schutzniveau zu gewährleisten, sind nachstehend die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigentechnischen und organisatorischen Maßnahmen abgebildet. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber Deutsche Apothekerverband e. V. hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Bereitstellung und Betreuung des Portals sowie das Hosting der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholenServer vollumfänglich auf die in Anhang 2 genannten Unterauftragnehmer übertragen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese Eigene technische und organisatorische Maßnahmen des Deutschen Apothekerverbands e. V. sind daher mangels einer Zugriffsmöglichkeit auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)personenbezogene Daten nicht erforderlich. Die weitere Aufbewahrung kann auch nachstehenden Angaben beziehen sich auf Kosten des Auftraggebers die Portalbereitstellung und - betreuung durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.die Unterauftragnehmer:

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. 1. Meetovo behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern oder dies zur Verbesserung der Abwicklung oder der Unterbindung von Missbrauch notwendig ist. Über die Änderung wird Meetovo den Kunden jeweils in Textform, an die von ihm zuletzt mitgeteilte Anschrift informieren. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (16) Im Zusammenhang mit Punkt 12Wochen nach Erhalt der Mitteilung Meetovo gegenüber widerspricht. (17) Meetovo wird den Kunden in jedem Einzelfall einer Änderung der Nutzungsbedingungen auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch vorgenannte Widerspruchsrecht und die auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagendie vorgenannten Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden wird der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall ist der Auftragnehmer Meetovo berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenden jeweiligen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. 2. Weitergehende Bedingungen, für insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Meetovo diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 3. Für diese Nutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen Meetovo und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss materiellen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts über den Auftraggeber internationalen Warenkauf. Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. 4. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online- Streitschlichtung und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänderdient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen aus Online-Kaufverträgen erwachsen: Meetovo nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür ist hierzu gesetzlich auch nicht zuverpflichtet. 5. Sollten einzelne Bestimmungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Folgende Anlagen sind vertragsgegenständlich: Anlage L - Leistungsbeschreibung Anlage L - Leistungsbeschreibung Leistungsumfang Cloudbasierte Funnel-Software ● Funnel zur Kontaktgewinnung ● Pre-Pages (3Einleitungsseiten) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit ● Lead-Qualifier zur Informationsgewinnung von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht Interessenten ● Ergebnisübersicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften gebuchte Termine oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar Kontaktdaten ● Verbindung mit Bewertungsservices (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4Proven-Expert oder Trustpilot) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.● Facebook-Pixel-Integration ● Google-Tag-Integration

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstiges. Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Anfor- derungen des § 41 Absatz 1 Satz 2 EnWG sowie die Informationspflichten gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Einführungs- gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (1EGBGB). Informationen zu Wartungsdiensten und -ent- gelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhält- lich. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten sind auf einer bei der Bundestelle für Energie- effizienz (BfEE) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber öffentlich geführten Anbieter- unverzüglich in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Textform mitzuteilen oder bei Registrierung im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen UnterlagenSWE Kundenportal gemäß Zif- fer 4 anzupassen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigtSollten sich die in diesem Vertrag zugrunde- liegenden Regelwerke, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Dateneinschlägige Rechts- vorschriften (z. B. EnWG sowie die hierzu er- gangenen einschlägigen Verordnungen), für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen ein- schlägige Rechtsprechung und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen behörd- liche Praxis (Punkt 12. gilt sinngemäß)insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Regulierungsbehörden) nach Vertragsabschluss ändern, ist die SWE Energie GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum Monatsersten anzupassen soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die weitere Aufbewahrung kann SWE Energie GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertrags- verhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündi- gungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflich- tungen aus dem Gasliefervertrag ist der Ort der Gasabnahme durch den Kunden. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Platt- form zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Strei- tigkeiten zu nutzen. auch ihrer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetz- liste (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) zu finden. Weitere lichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahr- lässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Ver- mögensschäden haften die SWE Energie GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verlet- zung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgendie bei Vertrags- schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus BeschädigungWesentliche Vertragspflichten sind solche, Verlust oder Vernichtung deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der UnterlagenKunde vertrauen darf. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch 18.4 Die Bestimmungen des Auftragnehmers rechnen mussteProdukthaftungs- gesetzes bleiben unberührt. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Gaslieferungsvertrag

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 121)Soweit der LIEFERANT Kaufmann, öffentliche juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten unter dem Liefervertrag oder diesen EKB Frankfurt am Main/Deutschland. (17) wird 2)Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Wiener UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf. (3)Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie die Vereinbarung abweichender Regelun- gen bedürfen der Schriftform. Keine Partei kann sich auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBeine von den vereinbarten Verträgen abweichende tatsächliche Praxis berufen, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in solange die Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hatschriftlich fixiert ist. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und auch für die SchriftstückeÄnderung dieses Schriftformerfordernis. Per E-Mail versandte Xxxxxxxxx- klärungen genügen nur dann der Schriftform, wenn die Willenserklärung mit einer hand- schriftlichen Unterschrift von zeichnungsbefugten Vertretern der Auftraggeber betreffenden Partei verse- hen und als pdf oder ähnliche Datei einer Email angehängt wurde. (4)Die Rechte des LIEFERANTEN aus den mit Hilite geschlossenen Verträgen sind nicht ohne Zu- stimmung von Hilite übertragbar. (5)Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen Hilite in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegengesetzlichem Umfang zu. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer Hilite ist insbesondere berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen DepotguthabenZahlungen zurückzuhalten, Verrechnungsgeldernsolange Hilite noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leis- tungen gegen den LIEFERANTEN zustehen. Der LIEFERANT hat ein Aufrechnungs- oder Zurück- behaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderun- gen. (6)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen bzw. des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder vereinbarten Vertrages im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenÜbrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirk- same Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Rege- lung zu ersetzen. Das gleiche gilt im Falle einer Xxxxx.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBÄnderungen seines Namens, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderunggeben. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB – soweit gesetzlich zulässig – jederzeit und ohne Angaben von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten Gründen zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuändern. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenKunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Nichtaus- übung oder -durchsetzung jeglicher Rechte oder Rechtsbehelfe, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer in diesen AGB enthalten sind oder die uns nach anwendbarem Recht zustehen, keinen Verzicht auf unser Recht darstellt und seinem Auftraggeber uns diese Rechte und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Rechtsbehelfe weiterhin zustehen. (4) Der Auftraggeber hat Sämtliche Rechte und Pflichten, die wir gemäß unseren AGB ha- ben, sind durch uns in Verbindung mit einer Fusion, einer Akqui- sition, dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den AuftraggeberVerkauf von Vermögenswerten, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/kraft Gesetzes oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenanderweitig frei abtretbar. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensierenJede Rechtsnachfolge auf Seiten des Kunden bedarf der aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstediese nicht ex lege eintritt (z.B. Todesfall). Rechte und Pflichten aus den Vereinbarungen gelten für mehrere Kunden zur ungeteilten Hand. Wir können nach freier Xxxx alle oder einzelne Kunden in Anspruch nehmen. (6) Zur Sicherung einer bestehenden Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. (7) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergän- zungen, Nebenabreden, die Anwendbarkeit von ÖNORMEN, EN- Normen, usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Schweigen unsererseits gilt nicht als Zustimmung. (8) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisions- und Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes. (9) Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Wien. (10) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Honorarforderung Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Auftragnehmer berechtigtdas für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder sofern dieser seinen Wohnsitz im Einvernehmen Inland hat, ist das Gericht, in dessen Spren- gel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. (11) Mitteilungen an den Kunden gelten als zugegangen, sofern sie an (12) die zuletzt bekannte Zustell- oder Rechnungsanschrift bzw. E- Mail-Adresse abgeschickt bzw. gemailt wurden. Erklärungen an uns sind an unseren Sitz zu richten. Werden Erklärungen auf elektronische oder sonstige Weise an uns übersandt, gelten diese erst mit tatsächlicher Kenntnisnahme durch die nach außen ver- tretungsbefugten Organe als zugegangen. Die Beweislast für den Zugang trifft den Kunden. (13) Der Kunde als Unternehmer verzichtet darauf, mit uns geschlos- sene Vereinbarungen oder gegenüber uns abgegebene Erklä- rungen – welcher Art auch immer – aus welchen Gründen auch immer, so etwa wegen Irrtums, Verkürzung über die Hälfte, anzu- fechten oder Anpassung zu begehren. (14) Allfällige mit Abschluss von Vereinbarungen zwischen uns und dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit Kunden anfallende Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Kunden und werden von diesem getragen. (15) Überschriften werden in diesen AGB lediglich aus Gründen der Honorarforderung eingezogen werdenvereinfachten Lesbarkeit angeführt. Diese beschränken den Um- fang der jeweils angeführten Regelungen nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstiges. (1) I. Der Abschluss dieser Abwendungsvereinbarung als solches ist für den Kunden kostenfrei. 2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Abwendungsvereinbarung bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und nicht bindend, es sei denn, diese werden in Textform bestätigt. 3. Diese Abwendungsvereinbarung ist nicht wirksam zustande gekommen und ungültig, wenn der Kunde im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet dem Abschluss der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber Abwendungsvereinbarung gegenüber dem Versorger unwahre Angaben gemacht hat und/oder diese nicht mindestens in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungTextform abgeschlossen wurde. (2) 4. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge Versorger ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine weitere Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV anzubieten, sollte der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Kunde eine ihm vorher angebotene und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür abgeschlossene Abwendungsvereinbarung nicht zuvollständig erfüllt haben. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben5. Es wird vereinbart, dass die er Verjährung der in dieser Vereinbarung anerkannten Ansprüche einschließlich der künftigen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, vor allem der Zinsen, von der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus Anlass seiner Tätigkeit dieser Vereinbarung in Erweiterung von diesem erhalten hat§ 203 S. 1 BGB gehemmt ist. Dies gilt auch, wenn der Schuldner entgegen seiner Verpflichtungen keine Leistungen erbringt. § 203 S. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Die Verjährung tritt jedoch nicht spätestens 30 Jahre nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ein. 6. Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DSGVO für natürliche Personen 2. Die Zahlungen sind ausschließlich direkt an den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und Versorger zu leisten. Maßgeblich für die Schriftstücke, die pünktliche Zahlung des jeweils fälligen Betrages ist der Auftraggeber Eingang des Zahlbetrages auf dem Konto des Versorgers oder in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenbar. 3. Der Auftragnehmer kann von UnterlagenKunde erklärt, die dass er an bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zum Ausgleich der in Abschnitt I., Ziffer 1. genannten Beträge und den Auftraggeber zurückgibtin Abschnitt III., Abschriften oder Fotokopien anfertigenZiffer 1. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat genannten Zahlungen in der Auftragnehmer Lage ist und seinen nach diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Er wird deshalb auch nicht gerichtlichen Vollstreckungsschutz in Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)nehmen. (4) . Der Auftraggeber hat Versorger verpflichtet sich, keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden einzuleiten, sofern dieser die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen Raten pünktlich bezahlt und die Gesamtforderung nach Abschluss Abschnitt I., Ziffer 1. vollständig bedient. Ausgebrachte Vollstreckungen des Versorgers bleiben bestehen, ruhen jedoch, solange die Vereinbarungen nach diesem Vertrag vom Kunden eingehalten werden. 5. Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung insgesamt und sofort fällig und eine Versorgungsunterbrechung erfolgt unter Beachtung von § 19 Abs. 4 StromGVV sowie § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 StromGVV bzw. von § 19 Abs. 4 GasGVV sowie § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 GasGVV unverzüglich, wenn der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen Kunde mit einer Zahlung und/oder ein angemessenes Honorar einer Rate nach Abschnitt III., Ziffer 1. ganz oder teilweise länger als 3 Werktage in Rechnung stellen (Punkt 12Rückstand gerät und der Kunde nicht in Textform vorträgt, dass Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben vorliegen. 6. gilt sinngemäß)Der Kunde tritt hiermit und solange, bis die Verbindlichkeiten nach Abschnitt X. Xxxxxx 1. vollständig ausgeglichen sind, den pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf □ Arbeitseinkommen und Vergütungsansprüche jeder Art, einschließlich Betriebsrenten und Ruhegeldansprüche, Provisionsforderungen, Handelsvertreterforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Erfindungsvergütungen, Arbeitnehmersparzulagen sowie Abfindungen gegen den jeweiligen Arbeitgeber bzw. Dienstvertragspartner □ laufende Geldleistungen gemäß § 53 III SGB gegen den jeweiligen Leistungsträger, insbesondere Ansprüche auf Zahlungen von Arbeitslosengeld, Insolvenzausfallgeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller Abfindungen und Beitragsrückerstattungen an den Versorger ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Bei Veränderungen gibt der Schuldner umgehend die genaue Anschrift neuer Drittschuldner dem Gläubiger bekannt. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten Anschrift des Auftraggebers durch Dritte erfolgenaktuellen Arbeitgebers des/der Schuldner lautet: Firma: Straße: PLZ, Ort: 7. Der Auftragnehmer haftet Versorger macht von den zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche nur dann Gebrauch und legt die Abtretung gegenüber dem Drittgläubiger nur dann offen, wenn der Fall von Abschnitt III., Ziffer 5. eintritt. 8. Die folgende Person (nachfolgend Schuldbeitretender genannt) tritt der Schuld des Kunden bei: Vorname, Name, Geburtsdatum PLZ, Ort, Straße, Hausnr. Datum, Unterschrift Der Schuldbeitritt hat zur Folge, dass der Schuldbeitretende dem Gläubiger für den in Abschnitt I., Ziffer 1. benannten Betrag (Forderungsaufstellung) persönlich haftet, sofern dieser im Weiteren Fall Abschnitt III. Ziffer 5. vom Kunden noch nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagennicht vollständig zurückbezahlt wurde. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern 9. Für den gestundeten Betrag oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern die Fälligkeit der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musstevereinbarten Raten erhält der Kunde vom Versorger keine gesonderte Zahlungsaufforderung. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden.

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Samples: Abwendungsvereinbarung

Sonstiges. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Der vereinbarte Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Bestand und der Auflösung des Kaufvertrages ist Wien (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäߧ104 JN). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werdenDer Käufer unterwirft sich der inländischen Gerichtsbarkeit. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuErfüllungsort ist Wien. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von Zu diesem erhalten hatVertrag existieren keine mündlichen Nebenabsprachen. Abänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt jedoch auch für das Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform. Der Verkäufer kann alle Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Das Vertragsverhältnis kann vom Verkäufer an eine dritte Gesellschaft zur Gänze übertragen werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers abzutreten oder zu übertragen. Der Käufer ist verpflichtet, jede Änderung seines (Firmen-/Wohn) Sitzes unverzüglichdem Verkäufer anzuzeigen. Der Käufer erteilt seine Zustimmung, daß alle Daten aus diesem Vertragsverhältnis automationsgestützt verarbeitet und insbesondere im Interesse des Gläubigerschutzes oder zur Refinanzierung der Geschäfte des Verkäufers weitergegeben werden. Das Einverständnis umfaßt auch die Weitergabe dieser Daten aus betrieblichen Gründen an Gesellschafter, Schwester- und Tochterunternehmen und Geschäftsvermittler des Verkäufers. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, sich jederzeit bei Dritten über den Käufer und seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erkundigen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer jährlich den aktuellen Jahresabschluß bzw. die Einkommensteuererklärung des vorjährigen Geschäftsjahres samt prüffähigen Beilagen vorzulegen. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Forderungen, die ihm, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere aus diesem Vertrag gegen den Verkäufer zustehen, aufzurechnen. Alle Käufer haften für alle Verpflichtungen aus dem Bestand und der Auflösung des Kaufvertrages solidarisch. Auch ein Garant oder in sonstiger Weise sicherstellungsleistender Dritter haftet für die von ihm garantierte oder besicherte Verpflichtung mit dem Käufer solidarisch. Die Rechte und Pflichten jedes Vertragsteiles aus diesem Vertrage gehen auf einen etwaigen Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolger über. Erklärungen des Verkäufers sind rechtswirksam, wenn sie an die vom Käufer zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt oder zuzustellen versucht werden. Der Verkäufer ist gemäß § 40 Abs 2 BWG dazu verpflichtet, den Mietkäufer dazu aufzufordern, bekannt zu geben, ob die Geschäftsbeziehung auf eigene oder fremde Rechnung betrieben werden soll. Entsprechend dieser Bestimmung ist der Mietkäufer für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeFall, dass dieser Vertrag auf fremde Rechnung abgeschlossen werden soll, dazu verpflichtet, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegenIdentität des Treugebers nachzuweisen. Der Auftragnehmer kann von UnterlagenVerkäufer fordert Mietkäufer hiemit auf, die er an unverzüglich bekannt zu geben, sofer der Mietkaufvertrag durch den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigenMietkäufer auf Rechnung eines Dritten abgeschlossen wird. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung Gegebenenfalls ist der Auftragnehmer berechtigtMietkäufer verpflichtet, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben den Nachweis der Identität des Auftraggebers auf ein Anderkonto Dritten durch geeignete Dokumente zu transferierenerbringen. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenVertragswährung sind Euro.

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Samples: Kaufvertrag

Sonstiges. 15 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Ver- sicherungsverhältnis beziehen? (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsver- hältnis betreffen, müssen stets in Textform erfolgen, so- weit nicht durch Gesetz eine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBFür uns bestimmte Mitteilungen werden nur und erst dann wirksam, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungsobald sie uns zugegangen sind. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Eine Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie uns un- verzüglich mitteilen. Ihnen können Nachteile entstehen, wenn Sie gegebe- nenfalls von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren wichtigen Mitteilungen nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten, da wir eine an Sie zu richtende Wil- lenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebe- trieb genommen und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuIhre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies Bei Änderung Ihres Namens gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Absatz 2 entspre- chend. (4) Der Auftraggeber hat Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bun- desrepublik Deutschland aufhalten, müssen Sie uns ei- ne in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Per- son benennen, die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeberbevollmächtigt ist, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen unsere Mitteilun- gen für Sie entgegenzunehmen (Punkt 12. gilt sinngemäßZustellungsbevoll- mächtigter). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtDie Ausübung unserer Rechte erfolgt durch eine schriftliche Erklärung, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthabendie Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine andere Person als Bevoll- mächtigten benannt haben, Verrechnungsgelderngilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, Treuhandgeldern diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter nicht vorhanden oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensierenkann sein Aufenthalt nicht ermit- telt werden, sofern können wir den Inhaber des Versicherungs- scheines zur Entgegennahme der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteErklärung als bevoll- mächtigt ansehen. (61) Zur Sicherung einer bestehenden Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Er- hebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informati- onen, Daten und Unterlagen - bei Vertragsabschluss, - bei Änderung nach Vertragsabschluss oder künftigen Honorarforderung ist - auf Nachfrage unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tet, soweit der Auftragnehmer berechtigtStatus dritter Personen, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen maßgeblich ist. (2) Notwendige Informationen im Einvernehmen Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfän- gers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi- sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburts- datum, der Geburtsort und der Wohnsitz. (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü- gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer- behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerli- che Ansässigkeit im Ausland besteht. (4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwen- digen Informationen zur Verfügung gestellt haben. (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder der für den Versicherungsvertrag zu- ständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Per- son, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnli- chen Aufenthalt haben. (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Er- mangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juristische Per- son, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. (3) Verlegen Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die Ge- richte des Xxxxxx zuständig, in dem wir unseren Sitz ha- ben. Wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen, gilt dies ebenso. (1) Sollten Sie mit dem Auftraggeber einer unserer Leistungen oder Ent- scheidungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst direkt an uns. (2) Wir haben uns als Mitglied des Versicherungsom- budsmann e. V. dazu verpflichtet, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungs- stelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucher- schlichtungsstelle ist: Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx (3) Für Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträ- gen (beispielsweise Online-Versicherungsverträge) hat die Europäische Kommission eine Online-Plattform für Verbraucher eingerichtet. Sie können diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleis- tungsverträgen nutzen. Als Online-Dienstleistungsver- trag gelten Verträge, bei Vollstreckbarkeit denen der Honorarforderung eingezogen werdenUnternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Dienstleistungen über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat. Außerdem muss der Verbraucher diese Dienstleistungen auf der Webseite oder auf anderem elektronischen Weg bestellt haben. Die Plattform ist er- reichbar unter: xxxxx://xxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxx/ (4) Unabhängig davon können Sie sich mit einer Be- schwerde auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx (5) Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt. Sehr geehrter Kunde, in den Versicherungsbedingungen sprechen wir mit un- serer persönlichen Anrede ("Sie") grundsätzlich den Versicherungsnehmer als denjenigen an, der die Versi- cherung beantragt hat und somit unser unmittelbarer Vertragspartner ist. Im Text nehmen wir Bezug auf einige Gesetze. Die Ab- kürzungen bezeichnen im Einzelnen: BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) VVG: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versiche- rungsvertragsgesetz - VVG) Im Bedingungstext verwenden wir die Bezeichnung AVB. Damit sind die Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen der zugehörigen Hauptversicherung gemeint. Soweit in den Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die AVB sinngemäß Anwendung. Im Bedingungstext verwenden wir auch die Bezeich- nung ERL-BU. Damit sind die Erläuterungen und Hin- weise zum Versicherungsschutz und zu den Bedingun- gen gemeint. Im Text schreiben wir an diversen Stellen, dass wir z. B. Ihre Willenserklärungen oder Unterlagen in Textform benötigen. Das bedeutet, dass Sie mit uns sowohl in Papierform (z. B. Brief) als auch elektronisch (z. B. E- Mail) kommunizieren können.

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Samples: Risikoversicherung Auf Den Todesfall Mit Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGBAufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübtwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, haftet unbestritten oder von der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungSiemund IT Consulting anerkannt sind. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung Angebote mit Abgabedatum haben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders geregelt, eine Gültigkeitsdauer von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren 14 Tagen. Kommt eine Beauftragung innerhalb dieser Zeit nicht zustande ist die Siemund IT Consulting nicht mehr an das ausgestellte Angebot und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes dessen Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zugebunden. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugebenBei Angebotspreisen an gewerbliche Kunden handelt sich, wenn keine weitere Definition erfolgt, immer um Nettopreise, zu denen bei Rechnungsstellung die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet werden muss. (4) Der Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/aus früheren oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenanderen Geschäften ist ausgeschlossen. (5) Der Auftragnehmer Gerichtsstand ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteVelbert (Mettmann). (6) Zur Sicherung einer bestehenden Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder künftigen Honorarforderung des Dienstvertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Abänderung der Schriftformklausel selbst. Für Änderungen des Leistungsumfanges gemäß Ziff. 10 ist auch die einfache elektronische Form zulässig. (7) Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmer berechtigtSiemund IT Consulting und dem Auftraggeber findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung. (8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben bleibt davon die Wirksamkeit des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder Vertrages im Einvernehmen Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenunwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstiges. 26 Studierendenausweis und Studierendenaccount (1) Im Zusammenhang Zu Beginn des Studiums 1. erhält die*der Studierende einen Studierendenausweis, der eine Kopier- und Druckfunktion umfasst; 2. wird ein elektronischer Studierendenaccount (samt eigener E-Mail-Adresse) eingerichtet, mit Punkt 12. welchem auch der Zugang zu elektronischen Studierenden-Plattformen (17zB Lernplattform) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderungmöglich ist. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von Ordentliche Studierende haben für das Studium im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Iersten Jahr einen Kopierbeitrag in Höhe von EUR 150,00 (im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, eines Masterstudiums EUR 100,00) zu erlegen. Darin sind EUR 30,00 im Bachelorstudiengang bzw EUR 20,00 im Masterstudiengang für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzwBereitstellung des Ausweises für Studierende enthalten; der Restbetrag steht der*dem Studierenden zum freien Kopieren/Drucken zur Verfügung. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten Die Bezahlung hat gemeinsam mit dem Studienbeitrag des ersten Semesters zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuerfolgen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Bei Verlust des Studierendenausweises ist für eine Neuausstellung ein Bearbeitungsentgelt von EUR 10,00 zu bezahlen, wobei die Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für eine etwaige Neuaufladung nach Bedarf der*des Studierenden von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)dieser*diesem zu tragen sind. (4) Der Auftraggeber Bei Beendigung des Studiums 1. ist der Studierendenausweis unaufgefordert binnen 14 Tagen zurückzugeben, 2. wird der Studierendenaccount deaktiviert und 3. wird ein allfälliges Restguthaben rückerstattet. (1) Nach Absolvierung der Lehrveranstaltungen hat die*der Studierende Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses. (2) Zeugnisse werden seitens der FHSTP elektronisch bereitgestellt und können von der*vom Studierenden heruntergeladen werden. (3) Das Recht zur Führung des erworbenen akademischen Grades erlangen die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss Absolvent*innen mit bescheidmäßiger Verleihung des akademischen Grades. (1) Die im Rahmen des Studiums bereitgestellten und präsentierten Lehrveranstaltungsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der*des jeweiligen Urhebers*in bzw der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann FHSTP und stehen ausschließlich jenen Personen zur Verfügung, welche an der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeberentsprechenden Lehrveranstaltung teilnehmen bzw teilgenommen haben. (2) Sofern nicht ausdrücklich oder stillschweigend (zB auf Grund des jeweiligen Inhalts der Lehrveranstaltungsunterlagen) anderes mit der FHSTP bzw mit der*dem Urheber*in vereinbart ist, übergebene Unterlagen abzuholenist eine über die freien Werknutzungsrechte gemäß §§ 41 ff UrhG7 (zB Anfertigung von Kopien zum eigenen Gebrauch, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar Zitate einzelner Stellen) hinausgehende Nutzung nicht gestattet. (3) Sämtliche im Rahmen des Studiums von der*vom Studierenden geschaffenen Werke bleiben in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)deren*dessen geistigen Eigentum. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet FHSTP ist bei jeder Veröffentlichung/Verwertung zu nennen und darüber zu informieren. (4) Die*Der Studierende räumt der FHSTP unentgeltlich eine zeitlich und örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung gemäß § 24 Abs 1 Satz 1 UrhG an allen von ihr*ihm im Weiteren nicht Rahmen des Studiums geschaffenen Werken (einschließlich Bachelor- und Masterarbeiten) für Folgen aus Beschädigungsämtliche der*dem Urheber*in vorbehaltene Verwertungsarten im Rahmen der Lehre und Forschung einschließlich des Rechts zur Nutzung im Internet sowie der Möglichkeit der Einräumung von Werknutzungsbewilligungen an Dritte ein. Die FHSTP ist etwa berechtigt, Verlust oder Vernichtung Fotos, Videos und Texte, welche im Rahmen des Studiums von der*vom Studierenden als Urheber*in geschaffen wurden, zu Marketingzwecken (zB auf der UnterlagenWebsite der FHSTP, in Printprodukten) zu verwenden. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigtMit erfolgreichem Abschluss eines Bachelorstudiums räumt die*der Studierende der FHSTP das Recht ein, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme gegebenenfalls die Bachelorarbeit durch Übergabe an die Bibliothek der FHSTP zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteveröffentlichen und elektronisch zu archivieren. (6) Zur Sicherung einer bestehenden Mit erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verpflichtet sich die*der Studierende, die positiv beurteilte Masterarbeit durch Übergabe an die Bibliothek der FHSTP zu veröffentlichen und elektronisch zu archivieren (§ 19 Abs 3 FHG). (7) Das Recht der*des Studierenden, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Arbeit für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung bei der Studiengangsleitung zu beantragen, sofern die*der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder künftigen Honorarforderung wirtschaftliche Interessen der*des Studierenden gefährdet sind, bleibt davon unberührt. (1) Die FHSTP ist gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur automatisierten Verarbeitung der Auftragnehmer von der*vom Studierenden erhobenen Daten berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, welcher die FHSTP unterliegt (Melde- und Berichtspflichten der FHSTP8). (2) Die*Der Studierende nimmt zur Kenntnis, dass von ihr*ihm seitens der FHSTP erhobene Daten für Zwecke des Studiums verarbeitet werden dürfen. Auf der Website der FHSTP ist eine entsprechende Datenschutzerklärung abrufbar. (3) Die*Der Studierende verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und - ergebnisse der FHSTP sowie von mit ihr konzernmäßig verbundenen Unternehmen und Kooperationspartnern, welche ihr*ihm während des Studiums bekannt werden, geheim zu halten. (4) Die*Der Studierende erhält für Zwecke des Studiums seitens der FHSTP Telefonanrufe und elektronische Post. (1) Die Vertragsparteien haften nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen (insb ABGB). (2) Die FHSTP haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden (Vermögensschäden, entgangener Gewinn), die der*dem (1) Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten zuständig, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. (2) Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung. (3) Sollten eine Bestimmung oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt bzw verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die der Intention der unwirksamen Bestimmung(en) möglichst nahe kommt. (4) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu transferierenihrer Gültigkeit zumindest der Textform. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigenDies gilt auch für das Abgehen von diesem Erfordernis. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenMündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

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Samples: Ausbildungsvertrag

Sonstiges. 16.1. Durch Annahme der Geschäftsbedingungen erklären Sie Ihre Zustimmung dazu, dass wir sämtliche Korrespondenz (1telefonische oder sonstige) Izwischen Ihnen und XTB aufzeichnen dürfen. Hierzu gehört insbesondere auch Korrespondenz in elektronischer Form. Sie stimmen ebenfalls zu, dass wir diese Aufnahmen und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Punkt 12Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien als Beweismittel nutzen dürfen. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet Auf Ihren Wunsch hin stellen wir Ihnen eine Kopie der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7Gesprächsaufzeichnungen und der anderen Korrespondenz zur Verfügung. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen ForderungWir werden die Kopien der Gesprächsaufzeichnungen und der anderen Korrespon- denz 5 Jahre nach dem Gesprächsdatum oder dem Datum des Austauschs anderer Korrespondenz aufbewahren und archivie- ren. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung 16.2. Wir sammeln und verwahren persönliche Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz, insbesondere in Übereinstimmung mit dem Datenschutz- und dem Geldwäschegesetz. 16.3. Bitte beachten Sie, dass wir zur Erfüllung des Vertrages Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten dürfen. Hier- zu gehört insbesondere, aber nicht abschließend Folgendes: Aufrechterhaltung des Kontakts mit dem Kunden, Unterhalt der Konten, Eintreibung von Schulden, Untersuchung von Anwendungen, Risiko-Bewertung, Prüfung der Einhaltung der Regelungen sowie Entwicklung und Analyse von Produkten und Dienstleistungen. 16.4. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden wir Sie auffordern, unseren Ansprüchen innerhalb der in der An- frage angegebenen Frist nachzukommen. Dies wird ein Versuch sein, den Streit gütlich beizulegen. Wir haben das Recht, nicht- erfüllte Ansprüche innerhalb des vom Gericht oder im Zuge Wege eines Vollstreckungsverfahrens gesetzten Zeitraums geltend zu ma- chen. 16.5. Zum Zwecke der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren ständigen Verbesserung unserer Dienstleistungen und ähnlichen Unterlagender Handelsplattform, erlauben wir bestimmten Kunden freiwillig an Testphasen von bestimmten Dienstleistungen und Technologien teilzunehmen, die sich noch in der Entwicklung be- finden (nachfolgend „Beta-Services“ genannt). Durch das freiwillige Testen dieser Beta-Services und der Teilnahme an den Testphasen erkennen Sie an: a. Beta-Services werden in dem realen Trading-Umfeld ausgeführt und daher werden Sie mit realem Vermögen handeln, welches auf Ihrem Handelskonto hinterlegt ist, b. Beta-Services enthalten Beschränkungen und Unzulänglichkeiten, die zu technischen Fehlern bzw. Fehlern bei Transaktionen führen können; so kann etwa die Tätigkeit des Handelskontos unterbrochen werden oder fehlerhaft sein, mit der Folge, dass Ihre Order nicht, unrichtig oder zu einem fehlerhaftem Kurs ausgeführt werden oder eine Order gar nicht platziert werden können. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx 16.6. Mit der freiwilligen Teilnahme an den Beta-Services akzeptieren Kunden ebenfalls, dass wir das Recht besitzen, nach eigenem Ermessen die Bedingungen von Ordern bzw. Transaktionen, die von einem Fehler des Beta-Services betroffen sind, einseitig aufzukündigen oder abzuändern. Der Grund des Fehlers ist dabei irrelevant. Wir besitzen das Recht zur einseitigen Aufkündi- gung bzw. Abänderung der Bedingungen einer Kunden-Order bzw. Kunden-Transaktion, ungeachtet der Regelungen in Ziffer 6.61 - 6.68. 16.7. Wir werden alles in unserer Macht stehende unternehmen, um den Kunden des Beta-Services vor Schäden zu bewahren, wenn Fehler in diesen Services aufgetreten sind. Nichtsdestotrotz haften wir nicht für Schäden, die Ihnen aufgrund von Fehlern und Defekten in den Beta-Services entstehen können. 16.8. Wir sind berechtigt, die Erbringung von Beta-Services gegenüber dem Kunden jederzeit zu stoppen. Wir senden Ihnen dann hierzu eine entsprechende Mitteilung. Die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen für die Kündigungsvorschriften finden in solchen Fällen keinerlei Anwendung. Sie sind Ihrerseits jederzeit zur Aufkündigung der Inanspruchnahme der Beta-Services be- rechtigt. In diesem Falle haben Sie uns schriftlich in Textform, auf elektronischem Wege oder per Telefon über Ihre Absicht zu informieren. 16.9. Wir sind berechtigt, die vorliegenden Geschäftsbedingungen bei folgenden wichtigen Gründen zu ergänzen/ändern: a. Änderungen von gesetzlichen Vorgaben, die Auswirkung auf die Handlungen von XTB haben bzw. haben können, einschließlich unserer Dienstleistungen oder Kundenbetreuung, b. Gesetzlichen Vorgaben, die eine Anpassung der AGBs erforderlich machen, c. Änderungen in der Auslegung von gesetzlichen Vorschriften durch Gerichte, durch Gesetzesverordnungen oder anderen staatlichen Behörden, d. Notwendigkeit zur Anpassung der AGBs aufgrund von Entscheidungen, Richtlinien, Empfehlungen oder sonstiger Verfügungen von Aufsichtsbehörden, e. Notwendigkeit, die AGBs an die Vorgaben des Verbraucherschutz anzupassen, f. Änderung der Geschäftstätigkeit oder der Änderung des Zweckes einer erbrachten Dienstleistung bzw. in der Art und Weise wie eine Dienstleistung erbracht wird, g. Die Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen von XTB oder die Änderung der bislang bestehenden Produkt- oder Dienstleistungspalette von XTB, inklusive dem Zweck und der Art und Weise der Erbringung dieser, h. Erforderlichkeit der Anpassung der AGBs an Marktbedingungen (hierzu gehören etwa auch die Angebote von anderen Wettbewerbern, technischen Veränderungen oder die Funktionsweise des Marktes für Derivate. Die AGBs werden nach vorheriger Mitteilung an den Kunden geändert. Die Mitteilung wird mindestens 14 Tage vor dem In- krafttreten der Änderungen übermittelt. Die Mitteilung wird den Hinweis auf den Inhalt von Ziffer 16.15 beinhalten. Der In- halt der geänderten AGBs wird im Büro von XTB oder auf der Webseite von XTB verfügbar sein. 16.10. Wir haben das Recht, Änderungen wegen der in Ziffer 16.9 genannten Gründe in weiteren Dokumenten, welche die Bedin- gungen und Konditionen der Zusammenarbeit regeln, insbesondere die Daten-Verzeichnisse, Orderausführungsgrundsätze und Risikohinweise mit vorheriger Ankündigung von mindestens 7 Tagen vor dem Inkrafttreten der Änderungen vorzuneh- men. Der Inhalt des geänderten Dokuments wird im Büro von XTB oder auf der offiziellen Webseite von XTB zugänglich ge- macht. Wir haben weiterhin das Recht, die Daten-Verzeichnisse in Bezug auf Provisionen und Gebühren aufgrund der nach- folgenden, wichtigen Gründe zu ändern: a. Änderung der Inflationsrate, b. Eine Kostensteigerung im Unterhalt des Xxxxxx oder der Kosten für die Erbringung der Dienstleistung von XTB, ins- besondere, wenn diese das Ergebnis sind von gestiegenen Energie-, Telekommunikations- Post-, Transaktionsaus- führungskosten oder sonstiger Kosten, die XTB selbst oder über Kooperationspartner gegenüber Institutio- nen/Einrichtungen des Kapitalmarkts zu tragen hat, c. Gesetzlichen Änderungen, die eine Kostensteigerung für den Unterhalt des Xxxxxx oder die Erbringung der Dienst- leistung zur Folge haben, d. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist Einführung von Kosten und Gebühren bei der Auftragnehmer Implementierung neuer Produkte und Dienstleistungen, e. Im Falle einer Änderung des Zwecks sowie der Art und Weise der Durchführung von Dienstleistungen, insbesondere um diese an die aktuellen Standards von Finanzdienstleistungen, Marktbedingungen, technischen Veränderungen, etc. anzupassen. 16.11. Ungeachtet anderer Bestimmungen haben wir das Recht, mit sofortiger Wirkung die Swap-Punkte/Übernachtfinanzierungs- kosten in den Daten-Verzeichnissen und der Rollover-Tabelle zu ändern. 16.12. Ungeachtet anderer Bestimmungen haben wir das Recht, die Höhe der Margin nach vorheriger Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung zu verändern. Ein solches Recht haben wir ebenfalls in Bezug auf offene Positionen, bei Ereignissen höhe- rer Gewalt und in Fällen, in denen wir Grund zur Annahme haben, dass eines der folgenden Ereignisse eintreten wird oder eine solche Gefahr bereits eingetreten ist: außergewöhnliche Volatilität des Kurses des Basisinstrumentes, Verlust oder star- ker Rückgang der Liquidität des Basisinstrument-Markts oder ein anderes außergewöhnliches Ereignis auf dem Basisinstru- ment- Markt. 16.13. Ungeachtet anderer Regelungen behalten wir uns des Weiteren das Recht vor, mit sofortiger Wirkung weitere (zuvor noch nicht speziell aufgeführte) Änderungen vorzunehmen. Dasselbe gilt für die in Ziffer 16.9 - 16.12 genannten Dokumente, wenn: a. solche Änderungen eine Verringerung der Kosten bei einem Transaktionsschluss zur Folge haben, b. solche Änderungen die Einführung neuer Instrumente im Leistungsangebot bedeuten, c. sich die Verfügbarkeit des Leerverkaufs oder die Fremdkapitalkosten in einem Basiswerts geändert hat, d. ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist, e. solche Änderungen sich nicht negativ auf die Rechtsposition oder die finanzielle Position des Kunden auswirken. 16.14. Alle Änderungen gemäß dieser Ziffer verändern die Bedingungen einer offenen Transaktion im Rahmen ihres Geltungsberei- ches und werden für den Kunden und XTB ab dem Tag des Inkrafttretens verbindlich. 16.15. Wenn eine Änderung in den Dokumenten oder Bedingungen dazu führt, dass ein bestimmtes Finanzinstrument aus den Da- ten-Verzeichnissen entfernt wird, können wir Sie dazu auffordern, die Position in ein bestimmtes Finanzinstrument innerhalb der vorgeschriebenen Frist, nicht kürzer als 7 Tage, zu schließen. Wenn Sie Ihre offenen Positionen trotz Aufforderung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist schließen, sind wir dazu berechtigt, Ihre offenen Positionen zu einem solchen Finan- zinstrument ohne Ihre Zustimmung schließen. 16.16. Wenn wir Sieaufgrund geltender Rechtsvorschriften dazu auffordern, spezifische Daten oder Informationen bereitzustellen und Sie dem ohne berechtigten Grund nicht nachkommen, sind wir berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Datenvorangegangener Aufforderung: a. das Zustandekommen des Vertrages zu verweigern oder diesen zu kündigen, b. den Abschluss einer Transaktion oder Verfügung zur Ausführung zu verweigern, insbesondere jede Kunden-Order abzulehnen, c. den Zugriff des Kunden auf das Handelskonto zu sperren. 16.17. Sie erkennen an und stimmen zu, dass wenn Sie nach den geltenden Gesetzen verpflichtet sind, eine sog. LEI-Nummer zu halten, Sie diese vorweisen. Die Nichtverlängerung einer LEI innerhalb der vorgeschriebenen Frist kann zu einer Weigerung führen, Ihnen Dienstleistungen anzubieten und zu erbringen. 16.18. Wenn Sie die in dieser Ziffer genannten Änderungen in den Geschäftsbedingungen ablehnen, besitzen Sie ein Sonderkündi- gungsrecht und das Recht zur sofortigen Schließung einiger oder aller Konten. 16.19. Ungeachtet der anderen Regelungen in den AGBs haben Sie das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kün- digen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich, per E-Mail, oder per E-Mail mittels interner Kommunikation im Kundenbereich “Mein XTB“ gemäß der in Ziffer 10 beschriebenen Weise mit. 16.20. Ungeachtet der anderen Regelungen in den AGBs, besitzen wir das Recht, den Vertrag aufzukündigen oder das bestimmte Kundenkonto zu schließen, wenn wichtige Gründe vorliegen, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Wir werden Sie über die Gründe der Kündigung informieren. 16.21. Der Ausspruch der Kündigung lässt allerdings sämtliche Rechte und insbesondere auch die Erfüllung von Pflichten aus zuvor geöffneten oder glattgestellten Positionen unberührt. Wir senden die Benachrichtigung über die Kündigung des Vertrages an die E-Mail-Adresse des Kunden. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx 16.22. Nach Vertragsbeendigung werden alle von uns zum Nutzen des Kunden geführten Konten und Register geschlossen. Sofern OMI auf dem Handelskonto des Kunden registriert sind, kann das Handelskonto frühestens am Tag der Beendigung aller auf dem Handelskonto des Kunden festgelegten Blockaden geschlossen werden. 16.23. Vor Ablauf des Tages, an dem wir den Vertrag kündigen, haben Sie alle Positionen in CFDs zu schließend und alle OMI auf allen Handelskonten zu verkaufen, oder eine Verfügung (Anordnung) für die Übertragung dieser an ein anderes Brokerhaus auszustellen. Sie sollten zusätzlich eine Verfügung in Bezug auf die bei XTB hinterlegten Geldmittel ausstellen. 16.24. Wenn Sie die in Ziffer 16.23 beschriebenen Schritte nicht ausführen, ergreifen wir die folgenden Maßnahmen: a. Wir schließen innerhalb von zwei Geschäftstagen alle Ihre offenen CFD-Positionen zum Preis, der am Ende des Ta- ges, an dem wir den Auftraggeber Vertrag gekündigt haben, verfügbar war, und verkaufen alle OMI zum Marktpreis (sofern die Marktbedingungen dies zulassen), unter Berücksichtigung der auf dem jeweiligen Markt effektiven Liquidität. Sie be- rechtigen uns hiermit dafür, b. Wir überweisen die auf Ihren Konten verbleibenden Geldmittel auf das vom Ihnen angegebene, nach geltendem Recht überprüfte Referenzbankkonto. Wenn Sie ein solches Konto nicht angegeben haben, werden wir Sie per E- Mail auffordern, ein Referenzbankkonto anzugeben und gemäß dem geltenden Recht alle weiteren in diesem Zu- sammenhang erforderliche Dokumente innerhalb von zwei Werktagen vorzulegen, c. Sollten Sie das alternative Referenzbankkonto nicht angeben oder die oben genannten Dokumente nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einreichen, werden wir Ihre auf den Konten verbleibenden Geldmittel auf ein getrenntes Bankkonto überweisen, das keine Zinsen trägt und nicht durch das Entschädigungssystem gedeckt ist, d. Wir werden Sie dazu auffordern, die Verfügung über die Auszahlung von Geldmitteln zu platzieren, indem wir die In- formation an Ihre E-Mail-Adresse senden. Der Kunde kann die Verfügung über die Auszahlung von Geldmitteln jederzeit einreichen. 16.25. Der Vertrag endet, wenn wir eine Aufbewahrungspflicht trifftzuverlässige Information über den Tod des Kunden erhalten, insbesondere dann, wenn uns eine beglaubigte Kopie einer Sterbeurkunde vorgelegt wurde. Wir akzeptieren alle Verfügungen über Geldmittel nur von den Erben bzw. der Nachlassbeauftragten oder des Nachlassverwalters, die in einer gerichtlichen Entscheidung über den Er- werb des Nachlasses oder in der von einem Notar ausgestellten Erbscheinurkunde festgelegt sind. Die entsprechenden Do- kumente sind als beglaubigte Kopie einzureichen. Sofern mehrere Erben vorhanden sind, können wir Verfügungen von allen Erben oder von einem von ihnen annehmen, wenn er oder sie im Namen der anderen Erben unter maßgeblicher Vollmacht handelt. Wir können die Verfügungen auch anhand der Entscheidung des Gerichts über die Aufteilung des Nachlasses oder einer Vereinbarung über die Aufteilung eines Nachlasses annehmen. Sämtliche dies bezügliche Dokumente sind in Form von einer beglaubigten Kopie einzureichen. Wenn das anwendbare Recht weitere Verpflichtungen auferlegt, werden wir die Ver- fügungen durchführen, nachdem die Erben diese Bedingungen erfüllt haben. 16.26. Sofern der Kunde nicht innerhalb der im Vertrag, in einem strukturiertenden AGBs oder in gesonderten Gesetzen festgelegten Fristen in Verzug geratene Gelder zahlt, gängigen ergreifen wir vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 6.11, 6.39 und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw7.18 in Verbindung mit Ziffer 7.23 Buchstabe h. der AGBs Maßnahmen, um die Situation zu klären. an den nachfolgenden WirtschaftstreuhänderDies tun wir insbesondere, aber nicht nur durch Ver- handlungen mit dem Kunden und - sollten die Daten zu löschenMaßnahmen unwirksam sein - ergreifen wir entsprechende Schritte, um die in Verzug befindlichen Beträge zurückzufordern. Für die Übergabe dieser Daten Befindet sich der Kunde länger als einen Monat mit der Bereitstellung von Gel- dern in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlichVerzug, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zuwir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder weitere Dienstleistungen zurückhalten, bis der Kunde die in Verzug geratenen Gelder zahlt oder wir vom Kunde, oder von einem Dritten, eine Garantie für die Bereitstellung der Gelder oder sonstiger Sicherheiten einreicht. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben16.27. Die in Ziffer 16.26 genannten Bestimmungen gelten nicht in Situationen, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch in denen der Kunde gemäß dem Vertrag oder den AGBs nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstückeverpflichtet ist, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß)Geldmittel bereitzustellen. (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss 16.28. Wir können einen Vorbehalt in den Vertrag aufnehmen, der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholenvorsieht, dass XTB, der Kunde oder XTB und der Kunde das Recht haben, innerhalb einer bestimmten Frist von der Vereinbarung zurückzutreten. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an Ein solches Recht wird gemäß den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagenein- schlägigen Gesetzen ausgeübt. (5) Der Auftragnehmer 16.29. Wenn der Vertrag vorsieht, dass XTB, der Kunde oder XTB und der Kunde nach Zahlung eines bestimmten Betrags vom Ver- trag zurücktreten dürfen, ist berechtigtdie Erklärung zum Rücktritt nur wirksam, fällige Honorarforderungen wenn sie mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen mussteZahlung eines solchen Betrags ein- hergeht. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren16.30. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werdenAuf die Vertragsbeziehung und die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen findet deutsches Recht Anwen- dung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Finanzdienstleistungen

Sonstiges. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (1auch zu Subunternehmen) Im Zusammenhang mit Punkt 12sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Als Gerichtsstand wird das Zurückbehaltungsrecht für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sollte das Eigentum oder die zu Unrecht ausgeübtverarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), haftet durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. aber Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Diese Vereinbarung und deren Unterzeichnung durch Auftraggeber und Auftragsverarbeiter bezieht sich ausdrücklich auf die Hauptvereinbarung inklusive Anlage 1 und 2. Ort, den Datum Für den Auftraggeber: Name: Name des Unterzeichners Position: Position im Unternehmen Unterschrift: _____________________ Für den Auftragsverarbeiter: Name: Xxxx Xxxxxxxx Position: Geschäftsführer Unterschrift: ______________________ Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, bietet der Auftragsverarbeiter die Installation einer Fernwartungslösung an. Die Lösung zeichnet sich dadurch aus, dass sie neben der reinen Zugriffsmöglichkeit auch Zustandsinformationen über Hard- und Software sowie einen Änderungsbericht des Problemgeräts mitübermitteln kann und dadurch die Fehleranalyse erleichtert. Zusätzlich erhalten alle Benutzer auf Wunsch ein Symbol im Info-Bereich der Windows-Taskleiste, mit dem sie Hilfe aus der Ferne anfordern können. Für den Betrieb der Lösung wird ein kleines Programm, ein sogenannter Agent, auf allen Systemen ausgerollt, die Benutzersupport erhalten möchten. Dieser Agent übermittelt täglich Zustandsinformationen von Hard- und Software über eine gesicherte SSL Verbindung über das Internet an den Auftragsverarbeiter und vermittelt die Verbindung für eine Fernwartungsanfrage. Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des Auftraggebers nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören. Alternativ kann der Zugriff auch über TeamViewer, RDP, VPN oder technisch vergleichbaren Lösungen stattfinden. Der Fernzugriff ist in Abweichung dazu jedem Falle kostenpflichtig und wird nach der aktuellen Service-Preisliste abgerechnet bzw. gegen bestehende Vereinbarungen wie bspw. Projektverträge, Serviceverträge oder Managed Service Pakete verrechnet. Der Fernzugriff darf auf den Servern (ein Management-PC gilt ebenfalls als Server) des Auftraggebers installiert und genutzt werden Jeder Fernzugriff auf Server erfolgt nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) nach Bestätigung des Auftraggebers Vom Auftraggeber wird unbeaufsichtigter Fernzugriff auf Server erlaubt Der Fernzugriff darf auf den Clients des Auftraggebers installiert und genutzt werden Jeder Fernzugriff auf Clients erfolgt nur nach Bestätigung des Auftraggebers Vom Auftraggeber wird unbeaufsichtigter Fernzugriff auf Clients erlaubt Der Auftragsverarbeiter darf keine Fernwartungssoftware installieren / nutzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch wünscht grundsätzlich Vor-Ort-Einsätze zur Problemlösung auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren Servern und ähnlichen UnterlagenClients. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die SchriftstückeSonstiges: weitere Regelungen, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt Auftragnehmer einhalten muss Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die nachfolgend beschriebenen Mindestanforderun-gen im Rahmen seines Datenschutzkonzeptes einhält. Es beschreibt die im Rahmen der Auf-tragsverarbeitung erforderlichen Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Grundlage für dieses Datenschutz-Konzept bilden die EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach ggf. weitere von den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegeninteressierten Parteien gefor-derten Maßnahmen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er Hierbei orientiert sich der Auftragsverarbeiter im Wesentlichen an den Auftraggeber zurückgibtVor-gaben der Artikel 24, Abschriften oder Fotokopien anfertigen25 und 32 DS-GVO. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat Auf Anforderung weist der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat Auftragsverarbeiter die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß)Einhaltung entsprechend nach. Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgenRäume, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt oder Datenverarbei-tungsanlagen installiert sind, dürfen nicht frei zugänglich sein. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht Sie müssen bei Abwesenheit der Mitarbeiter verschlossen sein. Die Zutrittsberechtigungen müssen in einem geregelten Verfahren nach dem „need to know Prinzip“ vergeben und regelmäßig hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit überwacht werden. Räume, in denen Datenverarbeitungsanlagen (Rechenzentrum, Server, Netz-werkverteiler usw.) untergebracht sind, müssen besonders zutrittsgeschützt sein und dürfen nur für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung Beschäftigte der Unterlagen. IT-Administration (5ggfs. der Geschäftsleitung) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen zugänglich sein. Alternativ müssen die Geräte in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern geeigneten und verschlossenen Schränken untergebracht sein. Besucher und unternehmensfremde Personen müssen in einem dokumentierten Verfahren registriert und innerhalb der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. (6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen Geschäftsräume beaufsichtigt werden.

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Samples: Data Processing Agreement