Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA. (2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird. (3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen) 1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend). 2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt. 3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB). 1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend. 2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet. 3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. A) Kontakt- / Zertifikatsstudien 1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Studienvertrag, Studienvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 17.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der Sitz der HKAin diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
17.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (224.00 Uhr) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdzugegangen sein.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden 17.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen berechtigt mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien eigenen Forderungen gegen Forderungen des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fälligBeherbergers aufzurechnen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltder Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
3) Für 17.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend17.5 Weckaufträge wird der Beherberger mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadenersatzansprüche aus fehlender Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
2) Für den Fall17.6 Auskünfte jeder Art werden nach bestem Wissen erteilt, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetjedoch ohne Gewähr.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet17.7 Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagenBeherberger verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung bis zu 6 Monaten. Er erstattet in Nach diesem Fall Zeitraum werden die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor VeranstaltungsbeginnGegenstände verwertet.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich 17.8 Nachrichten, Post und Warensendungen werden für die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenGäste mit Sorgfalt behandelt. Der Beherberger übernimmt auf Wunsch die Aufbewahrung, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werdenZustellung und Nachsendung derselben. Eine kostenfreie Stornierung Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
17.9 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
17.10 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn Sie vom Beherberger schiftlich bestätigt worden sind.
17.11 Sollte eine der Anmeldung seitens des/ obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglichanderen Bestimmungen nicht. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.vAnstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.
17.12 Das Widerrufsrecht nach § 11 Abs. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%1 FAGG kommt nicht zur Anwendung, dafür gelten bei uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxx/XXXX_000000.xxx)
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (1wird nach Rückgabe erstattet) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Medicon Apotheke in Ansbach, mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach , bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Xxxxxxxx habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtBetreuung und Pflege Burgoberbach weiterzuleiten. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenKlicken oder tippen Sie hier, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformum Text einzugeben. Ort, Datum, Datum Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail Bewohners oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bevollmächtigten Vertreters bzw. Seminare reservierenBetreuers Burgoberbach, den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach bevollmächtigten Vertreters bzw. über das Seminar zustandeBetreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Vertragspartner/Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendunserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamtErstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet☐ Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
3) Für den Fall, mich einverstanden, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also fotodokumentarische Aufzeichnungen im Zuge der Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet werden dürfen. Ich wurde darüber informiert, dass ich jederzeit Einsicht in die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdeFotodokumentation nehmen und die Einverständniserklärung widerrufen kann. Burgoberbach, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziffden Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 2)Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Für die Berechnung Betreuers Bei Festivitäten, während Ausflügen und anderen Unternehmungen werden von unseren Betreuungs- kräften Fotos der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetBewohner aufgenommen. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen Fotos können zu folgenden Zwecken verwendet werden: - Veröffentlichung von Fotos innerhalb des Hauses z.B. für Aushänge, Fotoalben auf den Wohnbereichen, Verwendung innerhalb der sozialen Betreuung, usw.) - Weitergabe von Fotos an Angehörige, Bekannte und Freunde der Bewohner - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Webseite - Veröffentlichung in Broschüren und Flyern (nur in Ausnahmefällen) - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Facebook-Seite - Veröffentlichung von Fotos in der Heimzeitung Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt Entgeltfrei. ☐ Ich Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich nicht einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. bestätige, dass ich vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich Abschluss des Heimvertrages durch das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach über alle wesentlichen Vertragsinhalte und über das allgemeine Leistungsangebot der Einrichtung informiert wurde. Im Einzelnen waren dies Informationen über die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenAusstattung und Lage des Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach und über die Ausstattung der Zimmer als auch weiterer Gemeinschaftsflächen. Ebenso erhielt ich bereits in den vorvertraglichen Informationen einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen nach Art, Inhalt und Umfang. Diese waren insbesondere Informationen über den Wohnraum, die Pflege- und Betreuungsleistungen, die Verpflegung als auch die Erläuterung des zugrunde liegenden Leistungskonzeptes. Die Ergebnisse der letzten MDK-Qualitätsprüfung konnte ich, entsprechend den von der Einrichtung zu veröffentlichenden Daten, ebenfalls einsehen. Informationen erhielt ich auch über die zu zahlenden Entgelte für • Pflegeleistungen • Unterkunft • Verpflegung • Gesondert berechenbare Investitionskosten sowie über die Voraussetzungen für mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen. Darüber hinaus wurde ich von der Einrichtung darauf hingewiesen, dass sie nicht in fester Zusammenstellung gebucht werdender Lage ist alle Krankheitsbilder zu pflegen und betreuen und hierüber ein entsprechender Ausschluss der Angebotspflicht nach § 8 Abs. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden4 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) besteht. Eine kostenfreie Stornierung Über den Umfang und die Folgen dieses Ausschlusses wurde ich ebenfalls informiert. Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglichBetreuung und Pflege Burgoberbach bevollmächtigten Vertreters bzw. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Betreuers
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Samples: Heimvertrag, Heimvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort 7.1 Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber zweimal Einblick in die laufende Arbeit zu nehmen und Korrekturwünsche zu deponieren. Diese werden vom Auftragnehmer bis zur Endabnahme eingear- beitet. Dies gilt für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAdie Entwicklung des Drehbuchs. Dies gilt noch einmal für die Produktion des Film- werks.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags 7.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Übrigen nichtZusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zustän- digkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes am Gerichtsstandort Graz.
7.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm während der Ausführung von Aufträgen zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenDie Verpflichtung zur Geheimhaltung und die umfassende Rechtseinräumung dauern auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
7.4 Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Best- immungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen der vertragsschließenden Parteien entspricht.
7.5 Festgehalten wird, dass diesem Vertrag die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdFilm- und Musikwirtschaft Österreichs für die Herstellung von Werbefilmen abruf- bar unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxx-xxxxxxxx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxxx/XXX-Xxxxx- film.pdf, zugrunde liegen, welche einen integrierenden Vertragsbestandteil darstellen und ausdrück- lich als vereinbart gelten. Heranzuziehen ist jene Fassung der zitierten Bedingungen, welche im Zeit- punkt der beiderseitigen Unterfertigung des Vertrages in Geltung steht. Die Regelungsinhalte der zi- tierten Bedingungen sind subsidiär Vertragsinhalt, soweit im Vertragstext nicht ausdrücklich anders- lautende und vom Inhalt der Bedingungen abweichende Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und 7.6 Der Vertrag gibt die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Abreden erschöpfend wieder. Es gibt keine wie immer gearteten Nebenabreden. Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertra- ges bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenwobei gegenseitig bestätigter Schriftwechsel genügt.
7.7 Die Anlagen, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte WeiterbildungsveranstaltungKalkulation, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über Konzept, das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Timing sind Bestandteil dieses Vertrages.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 15. Ostalo
15.1 Übermittelt der Kunde an die LOGPAY personenbezogene Daten Dritter, ist der Sitz Kunde verpflichtet, den betroffenen Personen die Inhalte der HKADatenschutzinformationen der LOGPAY weiterzuge- ben.
(2) Jede Bestimmung 15.2 Die LOGPAY ist berechtigt, zur Finanzierung und Sicherung ihres Geschäftsbetriebes Verpflichtungen einzugehen und hierzu den betroffenen Vertragspartnern Ansprüche aus der Geschäftsver- bindung zwischen der LOGPAY und dem Kunden abzutreten.
15.3 Die LOGPAY ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden auf ein verbundenes Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Die LOGPAY wird den Kunden mit angemessener Frist hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung außer- ordentlich zu kündigen.
15.4 Ansprüche des Kunden gegen die LOGPAY aus der Geschäfts- verbindung können nur mit schriftlicher Zustimmung der LOGPAY abgetreten werden. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das nur für sich allein; Ansprüche, die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht auf Geld gerichtet sind. Die LOGPAY kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde versagen. Die Abtre- tung von Rückerstattungsansprüchen des Kunden aus Voraus- zahlungen an Dritte ist stets ausgeschlossen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
15.5 Für die Kommunikation zwischen der LOGPAY und dem Kunden wird Textform vereinbart, soweit keine andere Form vorgeschrie- ben ist oder vereinbart wurde. Die Kommunikation kann insbeson- dere per E-Mail erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderun- gen stellt, wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde die LOGPAY entsprechend in Textform informieren.
15.6 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen, des Antragsformulars, des Preis- und Leistungsverzeichnis- ses, der Sonderbedingungen oder des Einzelvertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit Gültigkeit des Vertrags jewei- ligen Vertragsdokuments im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass An die Stelle der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdun- wirksamen oder undurchführbaren Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) 15.1. Ako kupac prenosi osobne podatke trećih osoba društvu LOGPAY, kupac je dužan proslijediti sadržaj informacija o zaštiti podataka društva LOGPAY dotičnim osobama.
15.2. LOGPAY ima pravo snositi obveze financiranja i osiguranja poslovanja te u tu svrhu u tu svrhu oštećenim ugovornim partnerima dodijeliti potraživanja koja proizlaze iz poslovnog odnosa između društva LOGPAY i kupca.
15.3. LOGPAY ima pravo prenijeti svoja prava i obveze koje proizlaze iz ugovora s kupcem na povezano društvo u smislu §§ 15. Zakona o trgovačkim društvima. LOGPAY će o tome obavijestiti kupca u pisanom obliku u razumnom roku. Kupac ima pravo izvanredno raskinuti ugovor u trenutku prijenosa.
15.4. Potraživanja kupca prema LOGPAY-u koja proizlaze iz poslovnog odnosa mogu se dodijeliti samo uz pisani pristanak društva LOGPAY. Ako je kupac potrošač, to se odnosi samo na potraživanja koja nisu usmjerena na novac. LOGPAY može odbiti pristanak samo iz dobrog razloga. Ustupanje zahtjeva za povrat novca kupca od avansnih uplata trećim stranama uvijek je isključeno ako kupac nije potrošač.
15.5. Za komunikaciju između društva LOGPAY i kupca dogovoren je tekstualni obrazac, osim ako nije propisan ili je dogovoren drugi obrazac. Komunikacija se može odvijati posebno putem e-pošte. Ako kupac ne želi komunicirati e-poštom ili ima posebne sigurnosne zahtjeve, kao što je šifriranje e-pošte, kupac će o tome obavijestiti LOGPAY u tekstualnom obliku.
15.6. Ako su pojedinačne klauzule ovih Općih uvjeta, prijavni obrazac, popis cijena i usluga, posebni uvjeti ili pojedinačni ugovor nevažeći ili neprovedivi, to neće utjecati na valjanost preostalog ugovornog dokumenta. Nevažeća ili neprovediva klauzula zamjenjuje se zakonskim odredbama.
15.7 Mündliche Nebenabreden wurden sind nicht getroffen getroffen. 15.7. Usmeni pomoćni sporazumi nisu zaključeni.
15.8 Ist der Kunde kein Verbraucher, so sind die deutsche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Preis- und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Leistungs- verzeichnisses und etwaiger Sonderbedingungen verbindlich. An- derssprachige Fassungen dienen dann lediglich der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise Information.
15.9 Auch nach Beendigung der Studiengebühren Für die Zahlung gesamten Geschäftsbeziehung und nach der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe vollständigen oder teilweisen Beendigung von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Produkt- verträgen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare Abwicklung und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt dem Abwick- lungsverhältnis entsprechenden Umfange die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen weiter.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Die Kindertagesstätte haftet nicht für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von in die Kita mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Brillen, Schmuck und dergleichen, Geld oder auch Spielsachen. Der Haftungsausschluss bezieht sich allein; auch darauf, wenn im Rahmen von Aktivitäten im Freien und auf Ausflügen ein Verlust, eine Beschädigung oder Verschmutzung erfolgt und erstreckt sich insbesondere auch auf die Unwirksamkeit einzelner Beschädigung und den Verlust von Brillen und von Schmuck. Die Anlagen des Vertrages werden Bestandteil des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen berührt dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags Vertrages im Übrigen nichtunberührt. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenAn die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, dass deren Wirkungen der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträgewirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem Vertragsparteien mit der Kontakt- / Zertifikatsstudien unwirksamen bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerinundurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sinsheim, den Unterschrift Kindertagesstätte Unterschrift/en aller Personensorgeberechtigt/en Mandatsreferenz (wird von der Verwaltung ausgefüllt): Ich ermächtige die Kita Mühlmäuse e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mühlmäuse e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Kunden Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mir ist bekannt, dass bei einer unberechtigten Rückholung Gebühren bei der Kita anfallen, die von mir getragen werden müssen. Zudem steht es dem Xxxxxx frei, den ggf. anfallenden Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Kontoinhaber Vorname und Nachname Kreditinstitut IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift des/der Kontoinhaber für natürliche und juristische Personen Hiermit beantrage(n) ich/wir die freiwillige Mitgliedschaft als ordentliches / förderndes Mitglied □ ja □ nein Die Mitgliedschaft wird beantragt ab dem , frühestens mit Eintritt des Kindes in die Kindertagesstätte. Mit diesem Antrag erkenne/n ich/wir die Satzung und Geschäftsordnung an. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche und juristische Personen 50,00 Euro. Klarstellung: auch im Eintritts- und Austrittsjahr wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu zahlen und wird von meinem / unserem Konto jeweils zum 1.7. hilfsweise bei Eintritt als Mitglied für das Kalenderjahr abgebucht. Bitte beachten Sie, die Mitgliedschaft endet automatisch mit Austritt des Kindes aus der Kindertagesstätte. Name des Kindes Geburtsdatum Stadtverwaltung Sinsheim Amt für Bildung, Familie und Kultur Formular zur Angabe der im Haushalt lebenden Personen PLZ Ort Straße und Hausnummer Mein/e Kind/er – Unser/e Kind/er besuchen folgende Einrichtung: Wöchentliche Betreuungszeit: (Unternehmenwird vom Kindergarten ergänzt) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurdePersonen unter 18 Jahren in der Familie Name Vorname Geburtsdatum Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4 Dieses Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beträge. Die oben genannten Personen leben in meinem Haushalt und sind einwohnermelderechtlich gemeldet. Ich versichere, gilt für dass die vorstehenden Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß. Dass ich Wegen wissentlich oder grob fahrlässig falscher Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann. (§ 263 Strafgesetzbuch). Zu Unrecht erlangte Ermäßigung muss ich zzgl. Xxxxxx zurückerstatten. Der Speicherung meiner Daten nach den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendVorschriften des Landesdatenschutzgesetzes stimme ich zu. Ich verpflichte mich, Änderungen umgehend der Einrichtungsleitung oder der Stadtverwaltung Sinsheim mitzuteilen. Ort, Datum Name, Vorname Unterschrift Regeln zum Verhalten im akuten Krankheitsfall
1. Kinder, die an einer Krankheit im Sinne des §34 Infektionsschutzgesetz leiden oder bei denen der Verdacht einer solchen besteht, dürfen so lange nicht in die Kita kommen, bis der Arzt bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
2) Für den Fall. Ihr Kind darf nur dann die Kita besuchen, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also wenn es ohne Medikamente gesund ist. D.h. keine Fieberzäpfchen, um das Kind fit für die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetKita zu machen.
3. Kinder, die mehr als 38 Grad Fieber haben, dürfen nicht in die Kita kommen. Des Weiteren müssen sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen dürfen.
4. Kinder, die an Diarrhö (Durchfall) Für den Fallleiden, müssen mindestens 48 Stunden Diarrhö frei sein, bevor sie die Kita wieder besuchen dürfen.
5. Erkrankt Ihr Kind im Laufe des Tages, wird die Gruppenerzieherin sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sie verpflichten sich hiermit, Ihr erkranktes Kind so schnell wie möglich abzuholen.
6. Zahnende Kinder dürfen, soweit sie fieberfrei sind, in die Kita kommen. Gleiches gilt für Kinder, die an einer leichten Erkältung ohne Fieber leiden.
7. Wenn der Verdacht auf eine Bindehautentzündung besteht, verpflichten Sie sich, Ihr Kind abzuholen und beim Arzt abklären zu lassen, ob Ansteckungsgefahr besteht. Wir weisen hier noch einmal darauf hin, dass dem Kunden wir den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreichen, um akute Krankheiten zu behandeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Zusammenarbeit. Hiermit bestätigen wir, dass wir die Regeln zum Verhalten im Krankheitsfall zur Kenntnis genommen haben. Wir verpflichten uns hiermit, diese einzuhalten. (UnternehmenOrt, Datum) ein Mengenrabatt Unterschrift/en aller Personensorgeberechtigt/en Elternbelehrung Infektionsschutzgesetz BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden Einzelfälle vor (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdeaußerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamtPest und Kinderlähmung. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnetist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
2. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenInfektionskrankheit vorliegt, die in fester Zusammenstellung gebucht werdenEinzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht getrennt storniert werdenabgeschlossen ist;
4. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%oder ein entsprechender Verdacht besteht.
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Samples: Betreuungsvertrag
Sonstiges. (1a) Erfüllungsort Personenaufzüge dürfen zur Lasten- bzw. Möbelbeförderung nur mit Genehmigung des Vermieters oder seines Beauftragten benutzt werden. Notwendige Schutzvor- richtungen für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAdie Vermeidung von Schäden sind mit dem Vermieter oder seinem Beauftragten abzustimmen. Die zulässige Nutzlast des Augzugs darf nicht über- schritten werden. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.
b) Der Mieter verpflichtet sich, das Füttern von wilden Tieren, insbesondere von Vö- geln einschl. Tauben von der Wohnung aus und auf dem Grundstück zu unterlas- sen, um Verschmutzungen des Hauses und Belästigungen der Bewohner zu ver- meiden.
c) Der Mieter verpflichtet sich, vorhandene Pflanztröge auf dem Balkon mit entspre- chenden Blumen und Sträuchern, dem Stande der Anlage angepasst, zu bepflan- zen und zu pflegen. Sofern keine besonderen Vorrichtungen für das Anbringen von Balkonkästen vorhanden sind, dürfen Balkonkästen nur an der Balkoninnenseite angebracht werden.
d) Namensschilder für Briefkästen, Klingel und Wohnungseingang werden einheitlich angefertigt.
e) Die Hausgemeinschaftsordnung und sonstige für den Betrieb oder die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen aufgestellte Ordnungen können vom Vermieter geändert werden. Die Änderungen sind dem Mieter bekannt zu geben. Erfurt, Erfurt, Vermieter (2Name, Unterschrift) Jede Bestimmung gilt Xxxxxx (Name, Unterschrift) Betriebskosten gem. §1 Abs. 1 BetrKV sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für sich alleineine gleichwertige Leis- tung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Umsatz- steuer des Dritten darf nicht angesetzt werden. Zu den Betriebskosten gehören gem. §1 Abs. 2 BetrKV nicht die Wirksamkeit des Vertrags Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Betriebskosten im Übrigen nichtSinne von §1 BetrKV sind:
1. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegendie laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, dass hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
2. die Kosten der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtWasserversorgung, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für hierzu gehören die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeKosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Durchführung Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare hauseigenen Wasserversorgungsanlage und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem Was- seraufbereitungsanlage einschließlich der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzwAufbereitungsstoffe;
3. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle die Haus- und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenGrundstücksentwässerung, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%öffentlichen Anlage und die Kosten des Be- triebs einer Entwässerungspumpe;
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Samples: Mietvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen . Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Xxxx, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten diesem Monat letzte Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)maßgeblich.
2. Erklärungen müssen dem jeweils Anderen am letzten Tag der Frist (24 Uhr) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zugegangen sein.
3. Das MAS ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglichberechtigt, gegen Forderung des Gasts mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach Der Xxxx ist die volle Teilnahmegebühr fällignicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des MASs aufzurechnen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestelltdas MAS ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Gastes ist gerichtlich festgestellt oder vom MAS anerkannt.
4. Umbuchungen Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
1. Weckaufträge werden wie Stornierungen vom MAS mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
2. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das MAS übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das MAS ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
3) Für die Stornierung . Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach drei Jahren ab Kenntnis von Anmeldungen zu Kontaktstudien Xxxxxxx und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)Schädiger.
1) Für 4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendXxxx sind unwirksam.
2) Für den Fall5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also so wird dadurch die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung Wirksamkeit der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetübrigen Bestimmungen nicht berührt.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Beherbergungsvertrag
Sonstiges. 15.1. Der AG kann jederzeit Änderungen des LIEFERGEGENSTANDES (1zB in Konstruktion und Ausführung) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist verlangen. Daraus resultierende Mehr- oder Minderkosten sowie eine Anpassung der Sitz der HKAFälligkeitstermine sind einvernehmlich zu regeln.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit 15.2. Dem AN steht es frei, Teile des Vertrags an Unterlieferanten zu vergeben. Der AN bleibt jedoch dem AG gegenüber verantwortlich.
15.3. Der AN darf Rechte und Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nur mit der schriftlichen Genehmigung des AG abtreten. Diese Genehmigung darf nicht verweigert werden, wenn die Stellung der betroffenen Partei durch die Abtretung in keiner Weise geschmälert wird.
15.4. Keine Partei ist in Fällen Höherer Gewalt zu belangen. Für die Zwecke dieses Vertrags wird Höhere Gewalt als ein Ereignis definiert, das von der durch Höhere Gewalt betroffenen Partei nicht verhindert werden konnte und dass eine Partei daran hindert, ihren Verpflichtungen entsprechend nachzukommen. Beispiele für Höhere Gewalt sind Krieg, ob erklärt oder nicht, Unruhen, Revolution, Aufstände, Boykott, Regierungshandlungen, Nichterteilung oder Widerruf von Export-/Re- Exportlizenzen, Terrorismus, Streik, Pandemien, Seuchen, Seuche, Feuer, Naturkatastrophen einschließlich z.B. Hochwasser, Erdbeben, Taifune etc. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich dem anderen Vertragspartner die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen, alles zu unternehmen, um die Störung zu beseitigen und/oder die Auswirkungen der Störung abzumildern. Die Vertragspartner haben ferner nach alternativen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Erfüllung der Leistungspflichten weiter zu ermöglichen und ggf. ihre Verpflichtungen für den Zeitraum der Störung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Sobald die Störung nicht mehr vorliegt, sind die ursprünglichen Leistungspflichten wieder zu erfüllen. Wird die Lieferung/Leistung aufgrund höherer Gewalt verzögert, hat der AN den AG unverzüglich über den Eintritt als auch über die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren. Wird die Lieferung/Leistung für unzumutbar, kann der AG vom Vertrag zurücktreten.
15.5. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdnicht berührt.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Einkaufsbedingungen
Sonstiges. Ich verpflichte mich dafür Sorge zu tragen, dass über die von Xxxxxxx.Xxx zur Verfügung gestellten Dienste keine Inhalte zugäng lich gemacht werden, die gegen geltendes Recht sow ie die "guten S itten" der Bundesrepublik Deutschland verstoßen und dass über die zur Verfügung g estellten Dienste keine disk riminierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, sowie links- bzw . rechtsradikalen Inhalte verbreitet werden, noch a uf solche Inhalte mit einem Li nk verwiesen wird. Inhalte oder Verweise aus dem erotischen oder pornographischen Bereich werden von mir angem essen mit einem anerkannten Ju gendschutzsystem geschützt. Weiterhin verpflichte ich mich gemäß den Auflag en des Inform ations- und Kom munikationsdienst-Gesetztes (1IuKDG) Erfüllungsort und d es Mediendienste- Staatsvertrages der Bundesländer (MDStV), auf die Einhaltung der im Gesetzestext enthaltenen Vorschriften z u achten und bei Verstößen gegen Gesetzesvorschriften angemessen zu reagieren. Ich verpflichtet mich Xxxxxxx.Xxx gegenübe r, Xxxxxxx.Xxx wegen sämtlicher Ansprüche, Klagen, Verluste, Schäden und Auf wendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren), welche auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen beruhen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Diese Entschädigung gilt auch für sämtliche Leistungen ist eventuelle Strafen. Im Fall einer Missachtung dieser Bedingungen is t Xxxxxxx.Xxx, wie auch ihre Partner, jederzeit berechtigt, die Domain zu sperre n oder kostenpflichtig zu löschen. Dies entbindet mich nicht von einer Begleichung der Sitz laufenden (Domain-) Kosten. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein od er werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der HKA.
(2) Jede r estlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende bzw. zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien z ur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unw irksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Unvollständigkeit der Bestimmu ng entsprechend. Ich akzeptiere die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass mir bekannt en Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdFirma Xxxxxxx.
Xxx (3unsere AGB erhalten Sie unte r xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformsowie die beigefügte Tre uhandvereinbarung (administrativen Kontakt (admin-c)) für die Registrierung von DE- Domains. Ort, Datum, D atum rechtsverbi ndliche Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie (Stempel) zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählendem Domaininhaber bzw. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an Treugeber (wie auf Seite 1 angegeben) und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Mail: xxxx@xxxxxxx.xxx wird folgende Treuhandvereinbarung getroffen.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Domain Agreement
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Gerichtsstand des Studios für sämtliche Leistungen Klagen gegen das Studio ist Augsburg. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Sitz Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtübrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Unwirksame Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenjedoch durch solche zu ersetzen, dass die dem Sinn und Zweck der Vertragszweck weitestgehend erreicht unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtBei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen respektive unsere Hausordnung, Datumwelche zur außerordentlichen Kündigung berechtigten, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für hat das Mitglied an die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren Sportkreisel GmbH eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben50,00 zu entrichten. Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere Weiterbildungsseminare aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Währenddessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich per Faxdas zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, über unsere Homepagesoweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für das Mitglied unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gebuchte Prämien und Provisionen, per E-Mail oder auf welche vom Club dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Vorfälligkeit: Xxxxx das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in einem Verzug, so werden sämtliche Beiträge und Pauschalen bis zum Ende der Kontakt- / Zertifikatsstudien Erstlaufzeit bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr Verlängerungszeit sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung Ausrüstungsverleih: Die Verleihgebühren ergeben sich aus der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendaktuell gültigen Preisliste. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) Leih-Ausrüstung ist ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet Pfand in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetForm eines Ausweises zu hinterlegen. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginndie Leih-Ausrüstung darf nur in der dafür vorgesehenen Anlage benutzt werden.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen . Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Xxxx, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten diesem Monat letzte Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)maßgeblich.
2. Erklärungen müssen dem jeweils anderen am letzten Tag der Frist (24 Uhr) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zugegangen sein.
3. Das Hotel ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglichberechtigt, gegen Forderung des Gasts mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach Der Xxxx ist die volle Teilnahmegebühr fällignicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufzurechnen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltdas Hotel ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Gastes ist gerichtlich festgestellt oder vom Hotel anerkannt.
3) Für 4. Im Falle von Regelungslücken gelten die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
1) Für 5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach drei Jahren ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger.
8. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den FallXxxx sind unwirksam.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10. Der Beherbergungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf das Hotel und nicht auf die Leistungen oder Ankündigungen, die vom Tourismusverband Obertauern oder der Liftgemeinschaft Obertauern propagiert werden. Dies gilt insbesondere auch für Schnee und Wetter.
11. Schneemangel oder schlechtes Wetter sind keine höhere Gewalt. Bei Angeboten die den Skipass beinhalten, wird ausdrücklich keine Schnee und Liftbetriebsgarantie gegeben. Im Falle, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurdekeine Skilifte geöffnet haben, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendwerden die Skipässe nicht verrechnet. Der Beherbergungsvertrag bleibt jedoch unverändert aufrecht.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff12. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetAusgewiesene Räume sind Video überwacht.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich13. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhobenEpidemie, Pandemie und Katastrophen:
i: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.vDem Hotelpersonal ist unbedingt Folge zu leisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln einzuhalten. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Sollte dies nicht geschehen nimmt das Hotel sich das Recht, den Xxxx mit sofortiger Wirkung aus dem Hotel zu verweisen und es sind die Gesamtkosten vom Xxxx zu übernehmen. ii: Einhaltung der 2G Regeln:
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Samples: Beherbergungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 6.1 Die Stellung eines Antrages auf Schulgeldermäßigung befreit nicht von der Verpflichtung der vollständigen Ausfüllung des Schulvertrages. Insbesondere ist der Sitz der HKAim Schulvertrag die Bankverbindung anzugeben und eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag 6.2 Bis zur schriftlichen Bescheiderteilung über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/Schulgeldermäßigung sind Schulgeld und Materialgeld in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die voller Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin Zu viel bezahlte Schulgeldbeträge werden nach Zustellung des Ermäßigungsbescheides erstattet bzw. verrechnet.
6.3 Zu Unrecht veranlasste Bankrücklastschriftgebühren müssen dem Schulgeldschuldner zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Uffenheim, 1. September 2020 gez. Xxxxxxxxx Xxxxxx (Geschäftsführer) Das Schulhaus ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Alle neuen Xxxxxxx/innen versammeln sich (mit oder ohne Eltern) zur Begrüßung und Klasseneinteilung im Atrium. Am ersten Tag sollten die Gebühren sofortKinder Schreibzeug, spätestens eine Büchertasche sowie ein Pausenbrot dabei haben. Der Unterricht endet um 13:10 Uhr. Die Schulbücher werden ausgegeben und sollen zeitnah eingebunden werden. Eine Materialliste für die zu besorgenden Hefte und Materialien erhält Ihr Kind ebenfalls am ersten Schultag von der Klassleitung. ausgegeben (Ihr Kind darf aber trotzdem bereits am Morgen des ersten Schultages mit dem Bus fahren, am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/wird in (den Bussen noch nicht kontrolliert – ACHTUNG – dies gilt nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle die Bahn!). Bitte verwahren Sie den Wertmarkenbogen sicher (bei Verlust sind die Fahrtkosten von Ihnen zu tragen!) und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung geben Sie Ihrem Kind immer zum Monatsersten die neue Wertmarke. Die Busse fahren um 13:20 Uhr und um 17:30 Uhr hinter der Schriftform gem. § 126 BGB Schule ab (Busparkplatz schräg gegenüber dem Veranstalter Tennisplatz). Fahrplanauskünfte: Die Buslinien sind öffentlich – Sie finden alle Verbindungen unter xxx.xxx.xx. Auskünfte erteilen auch die jeweiligen Busunternehmen Böhm (09842 98300), Schmidt (09335 477), Thürauf (09841 66060) und Kleemann (09842 353) sowie das Landratsamt NEA, Abteilung Schülerbeförderung, Tel. 00000 000000, -41, -42. Xxxxxxx/innen, die mit der Bahn fahren müssen, können unseren Fahrservice (eigener Kleinbus) nutzen. Weitere Informationen im Sekretariat. nachkommen können, bitten wir Sie, uns bei plötzlicher Erkrankung Ihres Kindes zu erfolgen verständigen, und zwar vor 08:00 Uhr. Telefonisch (Telefax bzwvor 07:30 Uhr Anrufbeantworter) unter Tel. E00000 0000-Mail 0 oder online über unser Info-Portal „Claxss“. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten muss stets zusätzlich abgegeben werden. Natürlich können Sie uns auch per Fax 00000 0000-000 erreichen. Minderjährige Xxxxxxx/innen können sich nicht selbst entschuldigen, auch nicht deren minderjährige Geschwister. OStD i. X. Xxxxxx Xxxxx (Gesamtschulleiter) Die bomcard und das Bestell- und Bezahlsystem für das Mittagessen bei bomfood Liebe Eltern, für die Organisation der bomfood-Mittagsverpflegung nutzen wir, in Abstimmung mit dem Elternbeirat, ein internetbasierendes Bestell- und Bezahlsystem. Dieses Buchungssystem ermöglicht uns eine genaue Kalkulation für die Zubereitung der gewünschten Speisen. Kein Magen bleibt leer! Die bargeldlose Speisenausgabe spart Zeit. Langes Warten entfällt! ⮚ Das Mittagessen wird in der Regel von zu Hause aus über die Internetseite oder die App von bomfood bestellt. Dafür hat jeder bomcard-Besitzer einen Benutzernamen und ein persönliches Passwort. Eine Anleitung zum Bestellvorgang erhalten Sie über die Website der Schülerfirma bomfood: xxxx://xxxxxxx.xxx-xxxxxx.xx ⮚ Xxxxxxx, die zu Hause nicht über einen Internetanschluss verfügen, können in der Schule die Mittagessenbestellung an den bomfood-Terminals vornehmen. ⮚ Die Bestellung ist ausreichend).
2zwei Tage im Voraus, bis 09:50 Uhr einzugeben. Für Xxxxxx und Dienstag bitte das Mittagessen bis spätestens Xxxxxxx vorbestellen! Eine eventuell notwendige Stornierung des vorbestellten Mittagessens, z. B. aus Krankheitsgründen, kann am betreffenden Tag bis 09:50 Uhr per Internet, App oder an den bomfood-Terminals in der Schule vorgenommen werden. ⮚ Die Eltern lassen per Lastschrift einen festgelegten Betrag (30 €) einziehen. Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung Bestellung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei nur bei vorhandenem Guthaben möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn ⮚ Die Essensausgabe erfolgt mit Hilfe der bomcard. ⮚ Das Essensgeld ist zweckgebunden – Eltern haben auf den bomfood-Seiten somit eine Übersicht, ob und was ihr Kind verzehrt. ⮚ Sicherheit gegen Missbrauch und Betrug ist durch Foto, Benutzername und Passwort gewährleistet. ⮚ Sicherheit ist auch bei Verlust der bomcard gegeben. Das Guthaben verbleibt auf dem Konto für die Mittagsverpflegung und wird die Hälfte bei Abmeldung - gegen Rückgabe der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltbomcard - erstattet.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Schulvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 22.1. Der LN darf über das LO rechtsgeschäftlich nicht verfügen. Es ist ihm daher insbesondere die Verleihung, Vermietung, Verleasung, Verpfändung oder jede sonstige Art der Sitz Sicherheiteneinräumung und der HKAgänzliche oder teilweise Austausch verboten. Ein solches Vorgehen gilt als Verletzung der wesentlichen vertraglichen Pflichten des LN im Sinne Punkt 13. lit.e.
22.2. Für den Fall jeder Weitergabe des LO – so auch einer von der LG genehmigten Weitergabe – tritt der LN zur Besicherung aller Forderungen der LG aus dem LV unwiderruflich und vorbehaltlos seine Geldforderungen inklusive Umsatzsteuer und seine sonstigen Ansprüche gegen seinen Vertragspartner ab. Bei Zahlungsverzug und bei Rückstellungsverzug darf die LG von der Abtretung durch direkte Verständigung des Zessionars und durch Inkasso bzw. Einzug des LO Gebrauch machen. Die LG darf weiters das Inkasso auch nach Abdeckung des Rückstandes für laufende Fälligkeiten aufrechterhalten. Der LN hat die Abtretung in der gesetzlich geforderten Form in seinen Büchern anzumerken und die LG darüber zu informieren. Die LG nimmt die Abtretung ausdrücklich an.
22.3. Der LN ist verpflichtet, der LG jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes im Vorhinein schriftlich bekanntzugeben.
22.4. Der LN räumt der LG vor, während des Leasingverhältnisses und auch danach bis zur vollständigen Abstattung aller Forderungen der LG jederzeit Einsicht in seine Bücher zwecks Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein. Er ist verpflichtet, der LG relevante Auskünfte über eine etwaige Veränderung seiner wirtschaftlichen Situation und der Rechtsform seines Unternehmens zu erteilen.
22.5. Über Ersuchen der LG hat der LN bis längstens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Jahresabschlüsse vorzulegen. Sollte als Grundlage dieses Vertrages die Besicherung durch eine Garantieerklärung eines Dritten vereinbart sein, verpflichtet sich der LN auch dafür Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse bzw. Vermögensaufstellungen des Garanten jährlich der LG übermittelt werden. Kommt der LN trotz wiederholten Verlangens seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, führt dies zu einer Herabstufung der Bonität des LN, woraus eine höhere Mindesteigenkapitalanforderung der LG (2BWG) Jede Bestimmung gilt resultiert. Diesfalls ist die LG berechtigt, den Finanzierungskostensatz entsprechend zu erhöhen. Der LN erteilt für sich alleinund für alle Unternehmen, an denen er jetzt und in Zukunft direkt oder indirekt mehrheitlich beteilig t ist, seine Zustimmung, dass alle Gesellschaften des Konzerns der Erste Group Bank AG seine Daten zum Zwecke der Erfassung, der Beurteilung, der Begrenzung, der Steuerung und der Überwachung des Risikos, wie dies für den Konzern der Erste Group Bank AG gemäß den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Sinne der §§ 39 und 39a BWG und vergleichbarer Regelungen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten geboten ist, allen anderen Unternehmen des Konzerns der Erste Group Bank AG bekanntgeben dürfen. Der Datenaustausch dient auch der Erfassung, Ermittlung und Auswertung von Kreditrisken und den Zwecken des Controllings und der Vertriebssteuerung. Insbesondere zählen zu diesen Daten sämtliche vom LN bekanntgegeb enen oder im Rahmen der jeweiligen Geschäftsverbindung hinzu bekanntwerdenden wirtschaftlichen Daten; sämtliche Daten der jeweiligen Geschäftsverbindung (insbesondere Firma, Rechtsform, Adresse, Eigentümer, Devisenland, Riskikoklasse, Bankverbindung); Daten über gewährte Finanzierungen und deren Bedingungen, abgeschlossene Finanztermingeschäfte, allenfalls fällige Forderungen, Vertragsverletzungen, Betreibungsmaßnahmen, Sicherheiten; der letzte vorliegende Jahresabschluss sowie die Unwirksamkeit jeweiligen Auswertungen dieser Daten. Der LN bestätigt, dass er von den eingangs angeführten Unternehmen zur Abgabe dieser Erklärung auch in deren Namen ermächtigt oder aus sonstigen Gründen im Rahmen der Konzernführung hierzu berechtigt ist. Diese Ermächtigung/Berechtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
22.6. Die LG darf bei ihr eingehende Beträge, ungeachtet jeglicher Zahlungswidmung zuerst zur Abstattung der offenen Nebenkosten im Sinne Punkt 8., insbesondere der zweckentsprechenden, außergerichtlichen Betreibungskosten, dann der Zinsen und schließlich der jeweils ältesten sonstigen Forderungen verwenden.
22.7. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtder übrigen Bestimmungen. Unwirksame Ungültige Bestimmungen sind ergänzend durch gültige und zulässige Bestimmungen so auszulegenzu ersetzen, dass dem Sinn und Zweck der Vertragszweck weitestgehend erreicht ungültigen Bestimmung unter Wahrung der Interessen der Vertragsparteien weitestmöglich entsprochen wird. Dies gilt auch für eine ergänzungsbedürftige Xxxxx dieses Vertrages.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen 22.8. Auf den LV ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
22.9. Der LV kommt erst mit beiderseitiger Unterfertigung rechtsgültig zustande. 22.10.Änderungen und Ergänzungen des LV bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Gültigkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Punkt 23 wird verwiesen.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Mobilien Leasing
Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (1wird nach Rückgabe erstattet) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. , die Medicon Apotheke in Ansbach, mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach, bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenbekannt, dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Apotheke habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Betreuung und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformPflege Burgoberbach weiterzuleiten. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Ort, Datum, Datum Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail Bewohners oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bevollmächtigten Vertreters bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte WeiterbildungsveranstaltungBetreuers Burgoberbach, das Kontakt- / Zertifikatsstudium den Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach bevollmächtigten Vertreters bzw. über das Seminar zustandeBetreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Vertragspartner/Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendunserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamtErstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet☐ Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
3) Für den Fall, mich einverstanden, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also fotodokumentarische Aufzeichnungen im Zuge der Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet werden dürfen. Ich wurde darüber informiert, dass ich jederzeit Einsicht in die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdeFotodokumentation nehmen und die Einverständniserklärung widerrufen kann. Burgoberbach, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziffden Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 2)Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Für die Berechnung Betreuers Bei Festivitäten, während Ausflügen und anderen Unternehmungen werden von unseren Betreuungs- kräften Fotos der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetBewohner aufgenommen. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen Fotos können zu folgenden Zwecken verwendet werden: - Veröffentlichung von Fotos innerhalb des Hauses z.B. für Aushänge, Fotoalben auf den Wohnbereichen, Verwendung innerhalb der sozialen Betreuung, usw.) - Weitergabe von Fotos an Angehörige, Bekannte und Freunde der Bewohner - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Webseite - Veröffentlichung in Broschüren und Flyern (nur in Ausnahmefällen) - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Facebook-Seite - Veröffentlichung von Fotos in der Heimzeitung Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt Entgeltfrei. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich nicht einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. bestätige, dass ich vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich Abschluss des Heimvertrages durch das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach über alle wesentlichen Vertragsinhalte und über das allgemeine Leistungsangebot der Einrichtung informiert wurde. Im Einzelnen waren dies Informationen über die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenAusstattung und Lage des Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach und über die Ausstattung der Zimmer als auch weiterer Gemeinschaftsflächen. Ebenso erhielt ich bereits in den vorvertraglichen Informationen einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen nach Art, Inhalt und Umfang. Diese waren insbesondere Informationen über den Wohnraum, die Pflege- und Betreuungsleistungen, die Verpflegung als auch die Erläuterung des zugrundeliegenden Leistungskonzeptes. Die Ergebnisse der letzten MDK-Qualitätsprüfung konnte ich, entsprechend den von der Einrichtung zu veröffentlichenden Daten, ebenfalls einsehen. Informationen erhielt ich auch über die zu zahlenden Entgelte für • Pflegeleistungen • Unterkunft • Verpflegung • Gesondert berechenbare Investitionskosten sowie über die Voraussetzungen für mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen. Darüber hinaus wurde ich von der Einrichtung darauf hingewiesen, dass sie nicht in fester Zusammenstellung gebucht werdender Lage ist alle Krankheitsbilder zu pflegen und betreuen und hierüber ein entsprechender Ausschluss der Angebotspflicht nach § 8 Abs. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden4 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) besteht. Eine kostenfreie Stornierung Über den Umfang und die Folgen dieses Ausschlusses wurde ich ebenfalls informiert. Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglichBetreuung und Pflege Burgoberbach bevollmächtigten Vertreters bzw. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Betreuers
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Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit 11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtDas gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
11.2. Der Versand von Verträgen, DatumRechnungen etc. erfolgt ausschließlich digital (z.B. per eMail.
11.3. Mathespass behält sich das Recht vor, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortdie Bedingungen und Konditionen jederzeit zu ändern. Über die Änderungen wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten via eMail informiert. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich an xxxxxx@xxxxxxxxxx.xx widerspricht, Datumgelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
11.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, Unterschrift Studierende/r Ortso wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern durch eine sinngemäß gültige Regelung zu ersetzen, Datumdie dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
11.5. Mathespass ist berechtigt, Unterschrift den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit mathespass konzernrechtlich verbundenes Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen oder im Anschluss Zuge einer Übernahme neues Unternehmen zu übertragen.
11.6. Xxxxxxxxxx ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten iSd Datenschutzgesetzes von mathespass für den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Kunden im Folgenden „Veranstalter" genanntRahmen des SLA (Service Level Agreement) zu verarbeiten sind und Dritte zur ganzen oder teilweisen Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen ist diese Weitergabe nur zur Ausübung der Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in gestattet (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2z.B. Zahlungsdienst). Für weiterreichende Verwendung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der jeweiligen Personen.
11.7. Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit mathespass, die Berechnung nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der verbleibenden Veranstaltungen entfällt Liste des Justizministeriums beizuziehen. Im Falle einer erfolgreichen Mediation werden die Kosten der Mengenrabatt insgesamtMediation (Mediatorenhonorar) von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen, jede Streitpartei ihre eigenen Aufwendungen (Reisekosten, Beiziehens einer Rechtsberatung, etc.) aber selbst trägt. Es wird Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für jede verbleibende Veranstaltung einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
11.8. Soweit nicht anders vereinbart, ist auf die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetVerträge zwischen mathespass und Kunde österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen und des Kollisionsrechts anzuwenden. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor VeranstaltungsbeginnAnwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausgeschlossen.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien11.9. Für eventuelle Streitigkeiten gilt für Konsumenten nach dem KSchG ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers, in allen anderen Fällen der Gerichtstandort Wien als vereinbart.
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen11.10. Vertrags-, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten Bestell- und Geschäftssprache ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Deutsch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (1wird nach Rückgabe erstattet) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Seniorenzentrum Böhl-Iggelheim eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehen- de Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Böhl-Iggelheim, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Apotheke am Bahnhof in Speyer mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungs- freie Medikamente) in das Seniorenzentrum Böhl-Iggelheim zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Seniorenzentrum Böhl-Iggelheim, bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Xxxxxxxx habe, und die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Verein- barung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Name des Bewohners, ggfs. des Betreuers mein Einverständnis, meine ab- rechnungsrelevanten Daten an die Wirksamkeit beliefernde Apotheke des Vertrags im Übrigen nichtSeniorenzentrums Böhl-Iggelheim wei- terzuleiten. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenKlicken oder tippen Sie hier, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformum Text einzugeben. Ort, Datum, Datum Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail Bewohners oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bevollmächtigten Vertreters bzw. Seminare reservierenBetreuers Die Einrichtung hat eine Kooperationsvereinbarung*2 für die zahnärztliche Betreuung für pflegedürftige Bewohner, welche nicht in der Lage sind, eine Zahnarztpraxis aufzusuchen mit der Zahnarztpraxis Xx. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehenXxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxxx. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung00, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw00000 Xxxxxxxxxx. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall☐ Hiermit willige ich ein, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechenddie Einrichtung bei Einzug meine Daten an die o.g. Zahnarztpraxis weiterleitet und beauftrage Hr. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx meine zahnärztliche Betreuung gemäß der Kooperationsvereinbarung zu übernehmen.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Heimvertrag
Sonstiges. (1) 18.1 Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ergibt sich aus dem DLV; mangels Vereinbarung ist dies der Sitz der HKAdes AG.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags 18.2 Die Vertragsparteien benennen im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenDLV sachkundige und kompetente Mitarbeiter, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdwelche die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen 18.3 Änderungen und Ergänzungen des DLV oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtDies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
18.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des DLV oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise so wird die Gültigkeit der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählenübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeDie unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
18.5 Jede Verfügung über die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenaufgrund des DLV bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei.
18.6 Der AG ist jederzeit berechtigt, insbesondere Weiterbildungsseminare den Vertrag auf Unternehmen zu übertragen, die mit ihm konzernmäßig iSd § 115 GmbHG bzw § 15 AktG verbunden sind. Hingegen ist der AN nur nach schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
18.7 Der AN verpflichtet sich, bei Vertragsbeendigung alle den DLV betreffenden Unterlagen, Pläne, Dokumente und Kontakt- / Zertifikatsstudien Daten (physische und elektronische) an den AG zurückzugeben, ohne Kopien oä davon zurückzubehalten. Wird die Herausgabe seitens des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per FaxAN verweigert, über unsere Homepageist der AG berechtigt bis zur vollständigen Herausgabe die Vergütung zurückzubehalten.
18.8 Gesellschaftsrechtliche Änderungen sowie Änderungen der Bankverbindung hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich, per mittels Fax oder E-Mail oder auf dem Postweg bekannt zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)geben.
2) Eine Stornierung 18.9 Der DLV und die AGB unterliegen österreichischem Recht – unter Ausschluss der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts – und den am Erfüllungsort geltenden Gebräuchen und Usancen im Geschäftsverkehr.
18.10 Für eventuelle Streitigkeiten wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen am Sitz des AG zuständigen Gerichts vereinbart.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)18.11 Im Streitfall ist der AN nicht berechtigt, seine vertraglichen Leistungen zurückzuhalten oder einzustellen.
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 7.1 Die Vertragsparteien sind während der Sitz Bauphase verpflichtet, allfällige Änderungen ihrer Anschriften bekannt zu geben, wobei die Schriftform empfohlen wird. Sollte eine solche Bekanntgabe nicht erfolgen, dürfen Zustellungen unter der HKAzuletzt bekannt gegebenen An- schrift mit Rechtswirksamkeit erfolgen.
(2) Jede Bestimmung gilt 7.2 Das Betreten der Baustelle durch die kaufende Partei ohne ausdrückliche Einwilligung durch die Geschäftsleitung der Verkäuferin ist vor Übernahme ausnahmslos verboten. Beim Zuwiderhandeln übernimmt die Verkäuferin keine wie immer geartete Xxxxxxx; Eltern haften für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags ihre Kinder.
7.3 Die im Übrigen nichtbaubewilligten Einreichplan enthaltenen Maße verstehen sich als Rohbaumaße. Unwirksame Bestimmungen Sollte die Verkäuferin infolge eines Niveauunterschiedes auf der vertragsgegenständlichen Lie- genschaft eine Stütz- oder Löffelmauer errichten, so obliegt deren Ausgestaltung einzig und allein der Verkäuferin. Der kaufenden Partei entstehen daraus keine wie immer gearteten An- sprüche gegen die Verkäuferin. Jene Stellen, an denen der Abwasserzähler, die Elektroböcke und dgl. mehr errichtet werden, werden nicht von der Verkäuferin festgelegt, sondern von den Ver- und Entsorgungsunternehmen. Diese Einrichtungen können sich daher auch auf dem Gar- tenanteil der kaufenden Partei befinden. Für diesen Fall verzichtet die kaufende Partei auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen, aus welchem Rechtstitel auch immer, gegenüber der Verkäuferin.
7.4 Auf der gegenständlichen Liegenschaft gibt es einen Hauptwasserzähler, von dem aus die Häuser mit Wasser gespeist werden, wobei jedes Haus über einen Subwasserzähler ver- fügt, der zur Bemessung des Wasserverbrauches des jeweiligen Hauses dient. Allfällige nicht zuordenbare Differenzen im Zusammenhang mit dem Wasserverbrauch sind ergänzend so auszulegenvon den Mitei- gentümern im Verhältnis ihrer Anteile im Grundbuch zu tragen. Die Rechnung für die Wasser- kosten, welche nach dem Verbrauch aufzuteilen ist, erhält derjenige Eigentümer, auf dessen Liegenschaftsanteil sich der Hauptwasserzähler befindet.
7.5 Die kaufende Partei nimmt zur Kenntnis, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden Stellplatz zum Abstellen von Mittel- klasse-PKW geeignet ist, nicht getroffen und bedürfen aber für größere Fahrzeuge, welcher Art auch immer. Das Aus- maß des Stellplatzes ist der Beilage ./A zu ihrer Wirksamkeit entnehmen. Eine Einfriedung oder bauliche Abgren- zung des eigenen Stellplatzes oder eine Überdachung, in welcher Form auch immer, darf nur mit Zustimmung der SchriftformEigentümer der direkt angrenzenden Stellplätze durchgeführt werden. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für Darüber hinaus sind die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg Stellplätze so zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fallgestalten, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendEinsatzfahrzeuge und Miteigentümer jederzeit zur Anlage ungehindert zufahren können.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Kaufvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Bestätigung Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit den oben aufgeführten Angaben anpassen. Ich bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Anga- ben und beauftrage die TNG mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Soweit sich die TNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an diese weiterzuleiten, soweit dies für sämtliche Leistungen die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Be- nutzerordnung sowie die Hinweise zum Datenschutz der TNG. Unabhängig von bestehenden Mindestlaufzeiten Ihres Vertrages ergibt sich durch anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „TNG TV“, „erste bzw. zweite Set-Top-Box“, „Leihgerät von TNG“, „Upload-Upgrade“ sowie „Gigabit-Option“ eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die sich danach jeweils um einen Monat verlängert. Ausgenommen davon ist die anteilige oder gänzliche Bestellung der Sitz Optionen „Zusätzliche hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der HKA.
(2) Jede Bestimmung Vertrags- laufzeit zu erfolgen. Das Angebot gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass Versorgungsbereich der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit TNG vorbehaltlich der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervortechnischen Realisierbarkeit. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/ininkl. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetgesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
ATNG erklärt die Annahme dieses Antrages schriftlich. Ort / Datum: Unterschrift: Unterschrift zus. Vertragsnehmer: Vertragsanpassungen für Telefon + Internet / flott · Seite 2/2 · Stand: Xxxx 2021 (falls vorhanden) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenIhr Vertragspartner: TNG Stadtnetz GmbH Sender-Pakete“, „Aufnahmekapazität“, „Virenscanner“, „Zweite Telefonleitung“ sowie „Festnetz-Mobil-Flatrate“, die in fester Zusammenstellung gebucht werdensich nicht auf die Mindestlaufzeit Ihres bestehenden Vertrages auswirken. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werdenDie Kündigung Xxxxxxxxxxxxx Xxx. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%000 00000 Xxxx T 0431 / 908 908 F 0431 / 908 909 xxxx@xxx.xx xxx.xxx.xx
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Samples: Vertragsanpassungen Für Telefon + Internet / Soltau Paket / Flott
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 22.1. Der LN darf über das LO rechtsgeschäftlich nicht verfügen. Es ist ihm daher insbesondere die Verleihung, Vermietung, Verleasung, Verpfändung oder jede sonstige Art der Sitz Sicherheiteneinräumung und der HKAgänzliche oder teilweise Austausch verboten. Ein solches Vorgehen gilt als Verletzung der wesentlichen vertraglichen Pflichten des LN im Sinne Punkt 13. lit.e.
22.2. Für den Fall jeder Weitergabe des LO – so auch einer von der LG genehmigten Weitergabe – tritt der LN zur Besicherung aller Forderungen der LG aus dem LV unwiderruflich und vorbehaltlos seine Geldforderungen inklusive Umsatzsteuer und seine sonstigen Ansprüche gegen seinen Vertragspartner ab. Bei Zahlungsverzug und bei Rückstellungsverzug darf die LG von der Abtretung durch direkte Verständigung des Zessionars und durch Inkasso bzw. Einzug des LO Gebrauch machen. Die LG darf weiters das Inkasso auch nach Abdeckung des Rückstandes für laufende Fälligkeiten aufrechterhalten. Der LN hat die Abtretung in der gesetzlich geforderten Form in seinen Büchern anzumerken und die LG darüber zu informieren. Die LG nimmt die Abtretung ausdrücklich an.
22.3. Der LN ist verpflichtet, der LG jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes im Vorhinein schriftlich bekanntzugeben.
22.4. Der LN räumt der LG vor, während des Leasingverhältnisses und auch danach bis zur vollständigen Abstattung aller Forderungen der LG jederzeit Einsicht in seine Bücher zwecks Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein. Er ist verpflichtet, der LG relevante Auskünfte über eine etwaige Veränderung seiner wirtschaftlichen Situation und der Rechtsform seines Unternehmens zu erteilen.
22.5. Über Ersuchen der LG hat der LN bis längstens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die Jahresabschlüsse vorzulegen. Sollte als Grundlage dieses Vertrages die Besicherung durch eine Garantieerklärung eines Dritten vereinbart sein, verpflichtet sich der LN auch dafür Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse bzw. Vermögensaufstellungen des Garanten jährlich der LG übermittelt werden. Kommt der LN trotz wiederholten Verlangens seinen diesbezüglichen Verpflichtunge n nicht nach, führt dies zu einer Herabstufung der Bonität des LN, woraus eine höhere Mindesteigenkapitalanforderung der LG (2BWG) Jede Bestimmung gilt resultiert. Diesfalls ist die LG berechtigt, den Finanzierungskostensatz entsprechend zu erhöhen. Der LN erteilt für sich alleinund für alle Unternehmen, an denen er jetzt und in Zukunft direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, seine Zustimmung, dass alle Gesellschaften des Konzerns der Erste Group Bank AG seine Daten zum Zwecke der Erfassung, der Beurteilung, der Begrenzung, der Steuerung und der Überwachung des Risikos, wie dies für den Konzern der Erste Group Bank AG gemäß den bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Sinne der §§ 39 und 39a BWG und vergleichbarer Regel ungen zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten geboten ist, allen anderen Unternehmen des Konzerns der Erste Group Bank AG bekanntgeben dürfen. Der Datenaustausch dient auch der Erfassung, Ermittlung und Auswertung von Kreditrisken und den Zwecken des Controllings und der Vertriebssteuerung. Insbesondere zählen zu diesen Daten sämtliche vom LN bekanntgegebenen oder im Rahmen der jeweiligen Geschäftsverbindung hinzu bekanntwerdenden wirtschaftlichen Daten; sämtliche Daten der jeweiligen Geschäftsverbindung (insbesondere Firma, Rechtsform, Adresse, Eigentümer, Devisenland, Riskikoklasse, Bankverbindung); Daten über gewährte Finanzierungen und deren Bedingungen, abgeschlossene Finanztermingeschäfte, allenfalls fällige Forderungen, Vertragsverletzungen, Betreibungsmaßnahmen, Sicherheiten; der letzte vorliegende Jahresabschluss sowie die Unwirksamkeit jeweiligen Auswertungen dieser Daten. Der LN bestätigt, dass er von den eingangs angeführten Unternehmen zur Abgabe dieser Erklärung auch in deren Namen ermächtigt oder aus sonstigen Gründen im Rahmen der Konzernführung hierzu berechtigt ist. Diese Ermächtigung/Berechtigung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
22.6. Die LG darf bei ihr eingehende Beträge, ungeachtet jeglicher Zahlungswidmung zuerst zur Abstattung der offenen Nebenkosten im Sinne Punkt 8., insbesondere der zweckentsprechenden, außergerichtlichen Betreibungskosten, dann der Zinsen und schließlich der jeweils ältesten sonstigen Forderungen verwenden.
22.7. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtder übrigen Bestimmungen. Unwirksame Ungültige Bestimmungen sind ergänzend durch gültige und zulässige Bestimmungen so auszulegenzu ersetzen, dass dem Sinn und Zweck der Vertragszweck weitestgehend erreicht ungültigen Bestimmung unter Wahrung der Interessen der Vertragsparteien weitestmöglich entsprochen wird. Dies gilt auch für eine ergänzungsbedürftige Xxxxx dieses Vertrages.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen 22.8. Auf den LV ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
22.9. Der LV kommt erst mit beiderseitiger Unterfertigung rechtsgültig zustande. 22.10.Änderungen und Ergänzungen des LV bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Gültigkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Punkt 23 wird verwiesen.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Mobilien Leasing
Sonstiges. (1) . Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen beide Teile ist der Sitz der HKAvon Sellwerk soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
(2) Jede Bestimmung . Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdUN-Kaufrechts.
3. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
4. Die Verwendung der Kundendaten für andere Leistungen oder Produkte durch Sellwerk und/oder ihm nahe stehenden Unternehmen wird vom Kunden mit Unterzeichnung der Bestellung gestattet. ADwerk, abrufbar unter xxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxxxx-xxx.xxx Onlinebuchungen, abrufbar unter xxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxx-xxxxxxxxxxxxxxx/ Deutschlandlisting:
1. Unter dem Produktnamen „DeutschlandListing“ bietet Sellwerk eine Vielzahl von Leistungen. Hierzu zählen derzeit vor allem die Möglichkeit der Erstellung, Optimierung und Pflege von Firmeneinträgen und –profilen in Onlineverzeichnissen, Plattformen für Bewertungen, mobilen Kartenanbietern, sozialen Netzwerken u. ä. (3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" Portale genannt, abgeschlossenen Verträge, ). Hierzu kümmert sich Sellwerk um die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenMöglichkeit der Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Portale durch den User Nutzer selbst und die Übermittlung der vollständigen Profildaten an alle Mediageber. Dabei garantiert Sellwerk jedoch nicht, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt dass die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren Mediageber diese Daten auch jederzeit sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle vollständig und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)korrekt übernehmen.
2) Eine Stornierung . Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Portalen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Die Anzahl der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung den Kunden- Account angeschlossenen Portale richtet sich zum einen nach dem vom Kunden gebuchten Paket. Ergänzend hierzu ergibt sich der Umfang der jeweiligen Leistung aus den in der jeweiligen Produktbeschreibung enthaltenen Aussagen. Die Portale, die an den Account des Kunden angeschlossen werden, hängen von der jeweiligen technischen Verfügbarkeit des Portals sowie von der Branche, in der der Kunde tätig ist, ab. Sellwerk ist bis acht Wochen vor grundsätzlich darum bemüht, den Kunden an sämtliche, dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebührgebuchten Profil entsprechende und passende Portale anzubinden, danach ist die volle Teilnahmegebühr fälligbehält sich jedoch ausdrücklich vor, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelteinzelne Portale jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3) Für . Sellwerk wird, soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt- Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Stornierung von Anmeldungen Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich sein, das zur Bearbeitung bestehende Eintragungen existierende Zugangsdaten an Sellwerk übermittelt werden müssen bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)generieren.
1) Für den Fall4. Sellwerk haftet weder für die verzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Materialien, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt deren Ablehnung oder spätere Löschung seitens der Portale. Sellwerk haftet nicht für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechenddie Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. Sellwerk haftet nicht für die Stilllegung von Portalen.
2) Für 5. Sellwerk übermittelt die vom Kunden übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. an verschiedene Portale. Sellwerk ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den FallProduktpartnern zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Sellwerk ist auch berechtigt, dass dem um die Richtlinien dieser Portale einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 ZiffRichtlinienkonform anzupassen. 2 entsprechend. Für die Berechnung Der Kunde bevollmächtigt Sellwerk und seinen Produktpartner zum Zwecke der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt Übermittlung und Veröffentlichung der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetDaten gegenüber den Portalen in seinem Namen aufzutreten.
3) Für 6. Sellwerk ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhaltliche Abstimmung und Freigabe durch den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginnanzunehmen und zu erfüllen.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien7. Im Übrigen gelten die Mitwirkungspflichten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1) Bei 8. Zur Erfüllung dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Leistungen bedienen wir uns derzeit folgender Produktpartner:
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; 12.1 Die vorliegende Vereinbarung stellt nebst Anlagen die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtvollständige Absprache zwischen den Vertragspar- teien dar. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. OrtDies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien verpflichten sich gegensei- tig, Datumjeweils auf Wunsch der anderen Partei jederzeit alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzu- geben, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortdie erforderlich sind, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit um dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Schriftformerfordernis – auch im Anschluss Zusammenhang mit Abschluss von Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträgen – Genüge zu tun. Hiervon ausgenommen sind nur Indi- vidualabsprachen zwischen den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an Parteien.
12.2 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Zahlung Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dieses verweisenden Normen des internationalen Privatrechts.
12.3 Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche mit dem alle aus und im Folgenden „Veranstalter" genanntZusammenhang mit diesem Vertragshändlervertrag entstehenden Streitigkeiten, abgeschlossenen Verträgesoweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz von MustHave. MustHave ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
12.4 Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Partner nur befugt, wenn die Durchführung von ihm geltend gemachten Forderungen von MustHave anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
12.5 Der Partner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragshändlervertrag nicht ohne vorherige schrift- liche Einwilligung von XxxxXxxx auf Dritte übertragen.
12.6 Im Falle der Unwirksamkeit einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerinunwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Die Höhe Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anlage 1: Vergütungsplan Anlage 2: Anforderungen im Online-Vertrieb Dieser Vergütungsplan ist in seiner jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Seminargebühren bzwAllgemeinen Partnerbedingungen der MustHave Global. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervorJedes Produkt der MustHave Global hat einen Nettopreis (Mehrwertsteuer je Land verschie- den) und einen MP-Wert (MP=Magicpoints). Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung Der MP-Wert ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fälliginterne, „internationale Währung“ der MustHave Global, die als Basis für die Provisionsabrechnung dient. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzwEin Pro- dukt hat – unabhängig von der Währung – auch länderübergreifend den gleichen MP-Wert. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in Ein MP-Punkt entspricht ungefähr 1 Euro Nettoeinkaufspreis (nicht Einkaufspreis für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung Partner der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2MustHave Global). Für Maßgeblich ist hier die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginnaktuelle Preisliste.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist I. Die Künstler sind – sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart – in der Sitz der HKAGestaltung und Darbietung ihres Programms frei. Programmwünsche des Veranstalters werden, sofern sie Teil des aktuellen Repertoires sind, gerne berücksichtigt.
II. Durch diesen Vertrag wird zwischen dem Veranstalter und den Künstlern weder ein Arbeitsverhältnis noch ein einem Arbeitsverhältnis ähnliches Vertragsverhältnis begründet.
III. Eine geringfügige Änderung der Besetzung einer aus mehreren Personen bestehenden Künstlergruppe ist unbeachtlich.
IV. Der Veranstalter stimmt zu, dass die Agentur auch für den/die vermittelten Künstler tätig ist. Ferner wird zur Kenntnis genommen, dass Xxxxxxxxxx Xxxxxxx und Mag. Xxxxxxxxxxx Xxxx aktive Mitglieder einer vermittelten Künstlergruppe sein können.
V. Die Einräumung von Werknutzverträgen an der Aufführung der Künstler an den Veranstalter ist nicht Vertragsinhalt.
VI. Soll die Veranstaltung politischen, religiösen oder ausschließlich Werbezwecken dienen ist dies der Agentur vorab mitzuteilen.
VII. Wenn es bei einer Veranstaltung, vor oder nach dem Auftritt, eine Ankündigung der, über die Agentur gebuchten, Künstler gibt (2live durch einen Ansager/Moderator oder über andere Wege (Einspielung, etc.)) Jede Bestimmung gilt so ist die Bezeichnung „der Künstler bzw. die Künstler der xxxxxxxxxx.xx“ zu verwenden. Zusätzlich darf der Vorname bzw. Künstlername der individuellen Künstler genannt werden. Eine Nennung des gesamten, vollen Namens der einzelnen Künstler ist nur nach Absprache mit Agentur gestattet.
VIII. Mitarbeiter oder Beauftragte der Agentur sind berechtigt, der Veranstaltung beizuwohnen, Lichtbilder, Filme und Tonaufnahmen vom Auftritt der Künstler zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen. Xxxxxxxxxx veröffentlichte Filme und Tonaufnahmen dürfen jeweils die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Bei einer Verwendung von mehr als drei Minuten Material muss von der Agentur beim Veranstalter gesondert die Erlaubnis hierzu eingeholt werden.
IX. Im Falle von Videoaufzeichnungen und/oder Fotoaufnahmen vom Auftritt des Künstlers durch den Veranstalter, wird der Agentur eine Kopie der Aufnahme(n) zur Verfügung gestellt und diese dürfen beiderseits für sich allein; interne Zwecke verwendet werden. Sollten diese Foto- und Film-Aufnahmen für öffentliche bzw. Werbe-Maßnahmen des Veranstalters, welche über die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags Veranstaltung hinausgehen und nicht mehr direkt mit der Veranstaltung im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend Zusammenhang stehen, zur Geltung kommen, so auszulegenfallen für die Künstler zusätzliche Buy-Out-Kosten an, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht deren Höhe gesondert vereinbart wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit X. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise Veranstalter der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten TeilnehmerinAgentur sechs Freikarten zur Verfügung stellen. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofortAgentur verpflichtet sich, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/diese Freikarten nicht in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)den freien Handel abzugeben.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnetXI. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Agentur und den ausübenden Künstlern ein Engagement- und/oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall Agenturvertrag besteht und verpflichtet sich für die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- Dauer des aufrechten Engagement- und/oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel Agenturvertrag, Prolongationen oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor VeranstaltungsbeginnFolgeaufträge mit den Künstlern nur über die Agentur abzuschließen.
A) Kontakt- / ZertifikatsstudienXII. Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag ist das für 0000 Xxxxxxxx sachlich zuständige Gericht. Es ist die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart.
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt XIII. Mit einem Vertragsangebot bleibt die Agentur dem Veranstalter 10 Tage lang, gerechnet ab dem Datum der Unterzeichnung durch die Agentur, im Wort.
XIV. Hinweise betreffend Datenschutz finden sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhobenunter: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/
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Samples: Vermittlungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 16.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten gegenüber Unternehmern die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der Sitz der HKAzwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers.
16.2. Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des Betreibers sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
16.3. Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (2) Jede dem Schriftformerfordernis wird auch durch ein unterschriebenes Telefax Rechnung erfüllt); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
16.4. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für sich alleinVerbraucher.
16.5. Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem Betreiber umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der Betreiber diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
16.6. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt lässt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtGeltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenAn die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Verbrauchern - eine wirksame, dass die der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdunwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
16.7. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen. Darüber hinaus sind auch Anrufe zu allen österreichischen Notrufnummern (3gemäß § 18 KEMV) Mündliche Nebenabreden wurden kostenfrei möglich.
16.8. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Orteinvernehmlich geregelt werden können, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für vereinbaren die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Studienvertrag zurückSchwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Auf Basis Sollte über die Auswahl der Angaben schicken wir Ihnen iWirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenFalle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung Sämtliche aufgrund einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenvorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz vereinbarungsgemäß in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)„vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Die FuxMedia GmbH & Co. KG ist zur Änderung der Preise berechtigt. Der Anwender wird darüber 1 Monat vor in Kraft treten schriftlich informiert und kann den Vertrag binnen 1 Monats nach Zugang der Information fristlos kündigen. Dies gilt nicht für gesetzliche Preisänderungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vertragsbe-dingungen der FuxMedia GmbH & Co. KG für den Kauf von Software und Serviceleistungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Für den Kauf von Softwareprogrammen der Sitz FuxMedia GmbH & Co. KG (im Folgenden: FuxMedia) und die Beauftragung von Serviceleistungen der HKAFuxMedia in Bezug auf diese gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes individualvertraglich vereinbart ist.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit Andere Vertragsbedingungen des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenKunden werden nicht Vertragsinhalt, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdauch wenn FuxMedia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden Die Begründung von Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. FuxMedia geht Verträge ausschließlich mit Unternehmern, natürlichen Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ein.
(1) Angebote der FuxMedia sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der FuxMedia zustande, außerdem dadurch, dass die FuxMedia mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.
(2) Für den Kauf von Softwareprogrammen und für die Beauftragung von Serviceleistungen werden gesonderte Vertragsverhältnisse begründet, auch wenn beide Verträge in derselben Vertragsurkunde enthalten sind.
(1) Gegenstand des Vertrages ist beim Kauf von Softwareprogrammen auch die Einräumung der Nutzungsrechte entsprechend der individuellen Vereinbarungen sowie die Bereitstellung eines Benutzerhandbuchs. Die beauftragten Serviceleistungen umfassen die Bereitstellung von Updates und den Basisservice (Hotline und Schulungsmaßnahmen).
(2) Der Kunde hat vor Vertragsschluss überprüft, dass die vertragsgegenständliche Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und - bedingungen der Software bekannt.
(3) Maßgebend für den Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der FuxMedia, sonst das Angebot der FuxMedia. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder FuxMedia sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch FuxMedia.
(4) Die Technik der Auslieferung der Softwareprogramme sowie der Updates richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden Software und Benutzerhandbuch zum Download bereit gestellt. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
(1) Die Software (Programm, Updates und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die FuxMedia dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich FuxMedia zu.
(2) Der Kunde erwirbt die Software, um sie selbst im eigenen Betrieb bzw. in der eigenen Behörde oder Einrichtung für eigene Zwecke dauerhaft zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Alle Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme durch den Kunden ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Kunden befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Die Benutzungsmöglichkeit darf jeweils höchstens an der vertraglichen vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. FuxMedia räumt dem Besteller hiermit die Befugnisse an den Programmen ein, die zu diesen Nutzungszwecken notwendig sind, auch das Recht, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren und das Recht zur Fehlerberichtigung. Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original- Datenträgers versehen werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht getroffen gelöscht, geändert oder unterdrückt werden.
(3) Das Benutzerhandbuch und andere von FuxMedia überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne Zwecke kopiert werden.
(4) Für Beginn und Ende der Rechte des Kunden gelten die individualvertraglichen Festlegungen sowie § 13.
(5) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FuxMedia nicht erlaubt.
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit ebenso wie die übrigen Vertragsinhalte der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem FuxMedia durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, sowie um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden.
(3) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(1) Die Beendigung des Vertrages sowie die Geltendmachung von Gestaltungsrechten (z. B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden.
(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(2) Der Besteller kann nur mit von FuxMedia unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FuxMedia an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände von FuxMedia unverzüglich ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Updates, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und/oder eines Servicevertrages erhält.
(2) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung der Softwareprogramme sicherzustellen.
(1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vo- rausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht garantiert fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann FuxMedia zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx von FuxMedia durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
(3) Der Kunde wird FuxMedia bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, FuxMedia umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. FuxMedia kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und FuxMedia nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
(4) FuxMedia kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, sowie Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden.
(5) Wenn FuxMedia die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann dieser nach den Regeln des § 6 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.
(1) FuxMedia gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet FuxMedia dadurch Gewähr, dass dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft wird.
(2) Der Kunde unterrichtet FuxMedia unverzüglich schriftlich, falls Dritte Ansprüche aus eigenen Schutzrechten gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt FuxMedia, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht FuxMedia von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von FuxMedia anerkennen. FuxMedia wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.
(1) FuxMedia leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet FuxMedia in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet FuxMedia in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
(2) FuxMedia bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
(1) Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Software, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung.
(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
(2) FuxMedia kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt.
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
(2) Es gilt das Recht der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählenBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an Erfüllungsort und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Anschluss den Gebührenbescheid Zusammenhang mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Zahlung Sitz der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)FuxMedia GmbH & Co. KG.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Service Agreement
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Anstrengungen zur Sicherung der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)guten wissenschaftlichen Praxis
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung . Breites, als (Xxxx-)Pflichtveranstaltung definiertes Kursangebot zu Grundsätzen und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens bereits in der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen Bachelorphase (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichendSemi- nare zur Propädeutik, Mentoring und Trainings zum wissenschaftlichen Schrei- ben, Schulungen zum Umgang mit wissenschaftlicher Literatur uvm.).;
2. Implementierung von Vertrauenspersonen (Ombudspersonen) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird als direkte An- sprechpartner bei Verdacht auf Verstöße gegen die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltGrundsätze guter wissen- schaftlicher Praxis.
3) Für . Die neue Promotionsordnung enthält einander ergänzende Gestaltungselemente zur Sicherung der wissenschaftlichen Praxis und Förderung der Redlichkeit: 🡪 eine verpflichtende Promotionsvereinbarung, 🡪 ein begleitendes Qualifikationsprogramm, mit besonderem Schwerpunkt auf ethischen und methodischen Grundsätzen einerseits sowie auf die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen Einübung konkreter Umsetzungsschritte guter wissenschaftlicher Praxis andererseits (unter § 6 AGBdas Teilnahmezertifikat ist Bestandteil der Promotionsurkunde).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird 🡪 eine Verpflichtung für jeden verbleibenden Teilnehmer Promovenden sein Promotionsprojekt in einem hochschul- oder fachöffentlichen Seminarvortrag vorzustellen und nach spä- testens vier Semestern einen schriftlichen Zwischenbericht zum Xxxxxxxx der eigenen wissenschaftlichen Arbeit vorzulegen, 🡪 eine Zwischenevaluation des Promotionsfortschritts durch den Erstbetreuer mit schriftlicher Stellungnahme zur Fortsetzung des Promotionsvorhabens. Die TUM wird im Rahmen des universitätsweiten TUM Graduate School Systems ihr bewährtes System zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis optimieren und in diesem Zusammenhang auch den Einsatz informationstechnischer Hilfsmittel zur Recherche weiterhin kritisch prüfen. Ausweitung der Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Wirtschaft und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen Als unternehmerische Universität misst die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3TUM dem Austausch mit außeruniversitä- ren Forschungseinrichtungen hohe Bedeutung zu. Sie nutzt auf vielfältige Weise das Wissenschaftsnetzwerk der Metropolregion München und trägt mit den eigenen Re- gionalstandorten zur wissenschaftsgetriebenen Landesentwicklung in der Fläche bei. Zahlreiche Institute des Helmholtz-Zentrums München für Gesundheit und Umwelt, der Fraunhofer-Gesellschaft und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) Für unterstehen der Leitung von TUM-Mitgliedern. Mitte 2013 lehren und forschen 29 gemeinsam mit außeruniversitären Einrichtungen berufene Professorinnen und Professoren an der TUM einschließlich des Klinikum rechts der Isar. Die TUM strebt an, die Zahl der kooperativen Professuren während der Laufzeit der Zielvereinbarung auf diesem hohen Niveau zu halten. Gerade die Zusammenarbeit mit den Fall, dass dem Kunden Instituten der Helmholtz-Gemeinschaft gestaltet sich als ebenso intensiv wie vielfältig. So deckt sie zusätzlich zu den gemeinsamen Professuren mit mittlerweile drei Graduiertenschulen insbesondere den Bereich der Nachwuchsförderung ab (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - Helmholtz Research School of Radiation und Helmholtz Graduate School of Environmental Health des Helmholtz-Zentrums München sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2International Helmholtz Graduate School for Plasma Physics des Max-Planck- Institute for Plasma Physics). Für Sie manifestiert sich darüber hinaus mit hoher Sicht- barkeit im 2013 gegründeten gemeinsamen Xxxxx Xxxxx-Xxxxxxxx Zentrum an der Forschungs-Neutronenquelle Xxxxx Xxxxx-Xxxxxxxx (FRM II) der TUM in Garching, an dem sich die Berechnung Helmholtz-Zentren unter Federführung des Forschungszentrums Jülich jährlich mit 10,52 Mio. EUR beteiligen. Im Verein Munich Aerospace − Fakultät für Luft- und Raumfahrt e.V., der verbleibenden Veranstaltungen entfällt die Kräfte der Mengenrabatt insgesamt. Es wird Luft-und Raumfahrtakteure im Raum München bündelt, arbeiten das Deutsche Zentrum für jede verbleibende Veranstaltung Luft- und Raumfahrt (DLR) und die volle Teilnahmegebühr berechnetTUM mit den weiteren Partnern Bau- haus Luftfahrt und Universität der Bundeswehr München in Forschung, Lehre und Anwendung eng zusammen. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung Ausbau des Kooperationsnetzwerks mit regionalen, nationalen und internationa- len Partnern aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagenWissenschaft und Wirtschaft war ein zentraler Bestandteil des Zu- kunftskonzepts in der ersten Förderphase der Exzellenzinitiative. Er erstattet in diesem Fall Neue internationale Allianzen wie der Hochschulverbund EuroTech Universities und der CREATE- Forschungscampus Singapur unterstreichen die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenQualität der Vernetzung, die in fester Zusammenstellung gebucht werdenüber bilaterale Partnerschaften mit einzelnen Partnern weit hinausreicht. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werdender zweiten Förderphase ist eine Systematisierung der Wissenschaftsverschränkung insbeson- dere mit der Xxx Xxxxxx-Gesellschaft geplant. Eine kostenfreie Stornierung TUM und MPG nutzen auf Basis eines Kooperationsvertrags langfristig ihre einander ergänzenden Forschungspotenziale. So integriert die TUM herausragende Nachwuchstalente der Anmeldung seitens des/ Xxx Xxxxxx-Institute über das TT-Programm als Universitätsmitglieder in Forschung und Lehre. Erfahre- nen MPG-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern bieten die Integrative Re- search Center ein interdisziplinäres Arbeitsumfeld: Am TUM-IAS forschen sie als Fel- lows in gemeinsamen Focus Groups, an MCTS und MSE bringen sie sich neben der Angemeldeten Forschung an gesellschaftlich relevanten Zukunftsthemen in die forschungsbasierte Lehre ein. Ein Kooperationsvertrag für das gemeinsame Servicekonzept MUNICH WELCOME! wurde bereits im Oktober 2012 abgeschlossen, ein Austausch mit der MPG zum akademischen Qualitätsmanagement der TUM ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%in Vorbereitung.
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Samples: Zielvereinbarung
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist der Sitz der HKAsie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
(3) Für Nebenabreden ist die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Schriftform erforderlich.
(4) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags der Vereinbarung im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen entergon GmbH & Co. KG Stand: 12.09.2019 | Version 1.2.5 1 Einleitung 2 2 Informationssicherheitslinien 2 3 Organisation der Informationssicherheit 3 4 Personalsicherheit 3 5 Management der organisationseigenen Werte 3 6 Zugriffssteuerung 4 7 Kryptographie 5 8 Physische und umgebungsbezogene Sicherheit 5 9 Betriebssicherheit 6 10 Kommunikationssicherheit 7 11 Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung von Systemen 7 12 Lieferantenbeziehungen 7 13 Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen 8 14 Notfallmanagement 8 15 Compliance 8 16 Datenschutzmanagement 9 17 Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten 9 1 Einleitung Nachfolgend sind ergänzend so auszulegendie technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, dass ergriffen wurden. Die aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen orientieren sich an der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtISO 27002 Norm, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurückein international anerkannter Leitfaden für Informationssicherheits-Maßnahmen. Auf Basis dieser werden auch in regelmäßigen Abständen Audits durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens durchgeführt. Sämtliche nachfolgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und den erforderlichen Gegebenheiten angepasst. Die Verarbeitung und Nutzung von Daten findet größtenteils auf Servern statt, die sich nicht in den Geschäftsräumen der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss entergon GmbH & Co. KG befinden. Es kann jedoch notwendig sein, dass Daten auch in den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenGeschäftsräumen des Unternehmens bearbeitet werden müssen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an Verarbeitungsort 1: Geschäftsräume entergon Betreiber: entergon GmbH & Co. KG Manuelle Bearbeitung von Daten Verarbeitungsort 2: Rechenzentrum Betreiber: Plus Server GmbH Hosting-Standort der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeLösungen x0.XXXXXX und e.1EMAILING Betreiber ist zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2013 2 Informationssicherheitslinien • Es existieren interne Sicherheitsrichtlinien, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per ELeitaussagen der Geschäftsleitung zur Informationssicherheit im Unternehmen beinhalten. • Es existiert eine IT-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenNutzungsrichtlinie, die den Umgang mit IT-Komponenten für alle Mitarbeiter regelt. • Sämtliche Mitarbeiter sind dazu verpflichtet die Sicherheitsrichtlinien und zentrale Regelungen wie z.B. die IT-Nutzungsrichtlinie zu beachten und einzuhalten. • Sämtliche Sicherheitsrichtlinien werden in fester Zusammenstellung gebucht werdenregelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung Zuständig hierfür ist der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Leiter IT und die Geschäftsführung.
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Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 5.1 Der KUNDE verpflichtet sich vor der Sitz Benutzung der HKAKartbahn und eines eKarts zur Unterfertigung bzw. Bestätigung der als integrierender Bestandteil in Punkt 6 dieser AGB anzusehenden, beiliegenden Verzichtserklärung.
(2) Jede Bestimmung gilt für 5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich allein; durch die Unwirksamkeit einzelner einer oder mehrerer Bestimmungen berührt oder auf sonstige Weise Lücken, so wird diese durch eine Erklärung ersetzt, die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdobjektiv den gegenständlichen AGB möglichst nahekommt.
(3) 5.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen sind auch unwirksam.
5.4 Im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kartbahn und der eKarts sowie dessen Benutzung gilt als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht für Linz als vereinbart. Ist der KUNDE ein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der KUNDE im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn im Vertragsabschlusszeitpunkt der Sitz der KARTING LINZ im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des KUNDEN liegt.
5.5 Es gilt materiell österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
5.6 Zahlungsbedingungen: Das Nutzungsentgelt für die Kartbahn ist im Voraus zu ihrer leisten. Nutzungsentgelte können entweder in bar oder per Kartenzahlung über ausgewiesene Kreditkarten geleistet werden. KARTING LINZ verwendet folgende Zahlungsdienstleister Mollie und SIX Payment. Das erworbene Ticket gilt nur für den Tag, für den es erworben wurde. Ausgenommen in den in Punkt 3.5 genannten Fällen ist ein Umtausch bzw. Umbuchung auf einen anderen Tag oder Anspruch auf Rückzahlung der Nutzungsgebühr ausgeschlossen. Sofern der KUNDE das Ticket nicht am Tag der Nutzung erwirbt, ist die Nutzungsgebühr umgehend ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.
5.7 Änderungen der AGB können von KARTING LINZ vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf Wunsch des KUNDEN diesem über seine bekanntgegebene Emailadresse zugesendet. Sofern die Änderung der AGB den KUNDEN nicht ausschließlich begünstigt, teilt KARTING LINZ dem KUNDEN zwei Monate vor der Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für neuen Bestimmungen die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen neuen AGB mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, ausgewiesenen Änderungen per E-Mail oder auf dem Postweg mit. KARTING LINZ wird bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass der KUNDE berechtigt ist, binnen einer Frist von zwei Monaten ab der Zusendung zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder widersprechen und mangels Widerspruchs die geänderten AGB als genehmigt gelten. Im Falle eines Widerspruchs des KUNDEN behält sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte WeiterbildungsveranstaltungKARTING LINZ das Recht vor, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt binnen zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofortnach Erhalt des Widerspruchs zu erklären, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung Vertrag auf Basis der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bisherigen AGB bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte dessen Ablauf festhalten zu wollen oder diesen zu beenden, worauf KARTING LINZ in der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltMitteilung hinweisen wird.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Die Kindertagesstätte haftet nicht für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von in die Kita mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Brillen, Schmuck und dergleichen, Geld oder auch Spielsachen. Der Haftungsausschluss bezieht sich allein; auch darauf, wenn im Rahmen von Aktivitäten im Freien und auf Ausflügen ein Verlust, eine Beschädigung oder Verschmutzung erfolgt und erstreckt sich insbesondere auch auf die Unwirksamkeit einzelner Beschädigung und den Verlust von Brillen und von Schmuck. Die Anlagen des Vertrages werden Bestandteil des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen berührt dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags Vertrages im Übrigen nichtunberührt. Unwirksame An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen sind ergänzend so auszulegengelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
Vertrag als lückenhaft erweist. Eppingen, den Unterschrift Kindertagesstätte Unterschrift/en aller Personensorgeberechtigt/en Mandatsreferenz (3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen wird von der Verwaltung ausgefüllt): Ich ermächtige den Eppinger Altstadtzwerge e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Eppinger Altstadtzwerge e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mir ist bekannt, dass bei einer unberechtigten Rückholung Gebühren bei der Kita anfallen, die von mir getragen werden müssen. Zudem steht es dem Xxxxxx frei, den ggf. anfallenden Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Kontoinhaber Vorname und bedürfen Nachname Kreditinstitut IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift des/der Kontoinhaber Kindertagesstätte: Hiermit beantrage ich Vor und Zuname eines Mitgliedes Adresse eines Mitgliedes Mailadresse eines Mitgliedes Xxxxxxxxxxxxxxx des Mitgliedes Name der Bank und IBAN die freiwillige Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied. Die Mitgliedschaft beginnt mit Aufnahme durch den Vorstand frühestens jedoch mit Unterzeichnung des Vertrages. Sie gilt immer für ein gesamtes Kalenderjahr. Der Austritt ist nur zum Jahreswechsel möglich. Bitte beachten sie: Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung bzw. Bekanntgabe des Austrittes gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem Jahreswechsel. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen. Mit diesem Antrag erkenne ich die Satzung an. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für eine Personen 30,00 Euro. Klarstellung: auch im Eintritts- und Ausritts- oder Ausschlussjahr wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformzahlen und wird von meinem Konto jeweils zum 1.7. hilfsweise zu einem späteren Zeitpunkt bei Eintritt/Aufnahme als Mitglied für das Kalenderjahr abgebucht. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe des Mitgliedes Dieses Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beträge. Die oben genannten Personen leben in meinem Haushalt und sind einwohnermelderechtlich gemeldet. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß. Dass ich Wegen wissentlich oder grob fahrlässig falscher Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann. (§ 263 Strafgesetzbuch). Zu Unrecht erlangte Ermäßigung muss ich zzgl. Xxxxxx zurückerstatten. Der Speicherung meiner Daten nach den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes stimme ich zu. Ich verpflichte mich, Änderungen umgehend der Einrichtungsleitung mitzuteilen. Ort, Datum Name, Vorname Unterschrift
1. Kinder, die an einer Krankheit im Sinne des §34 Infektionsschutzgesetz leiden oder bei denen der Verdacht einer solchen besteht, dürfen so lange nicht in die Kita kommen, bis der Arzt bescheinigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
2. Ihr Kind darf nur dann die Kita besuchen, wenn es ohne Medikamente gesund ist. D.h. keine Fieberzäpfchen, um das Kind fit für die Kita zu machen.
3. Kinder, die mehr als 38 Grad Fieber haben, dürfen nicht in die Kita kommen. Des Weiteren müssen sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen dürfen.
4. Kinder, die an Diarrhö (Durchfall) leiden, müssen mindestens 48 Stunden Diarrhö frei sein, bevor sie die Kita wieder besuchen dürfen.
5. Erkrankt Ihr Kind im Laufe des Tages, wird die Gruppenerzieherin sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sie verpflichten sich hiermit, Ihr erkranktes Kind so schnell wie möglich abzuholen.
6. Zahnende Kinder dürfen, soweit sie fieberfrei sind, in die Kita kommen. Gleiches gilt für Kinder, die an einer leichten Erkältung ohne Fieber leiden.
7. Wenn der Verdacht auf eine Bindehautentzündung besteht, verpflichten Sie sich, Ihr Kind abzuholen und beim Arzt abklären zu lassen, ob Ansteckungsgefahr besteht. Wir weisen hier noch einmal darauf hin, dass wir den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreichen, um akute Krankheiten zu behandeln. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Zusammenarbeit. Hiermit bestätigen wir, dass wir die Regeln zum Verhalten im Krankheitsfall zur Kenntnis genommen haben. Wir verpflichten uns hiermit, diese einzuhalten. (Ort, Datum) Unterschrift/en aller Personensorgeberechtigt/en Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, Unterschrift Studierende/r Ortin die es jetzt aufgenommen werden soll, Datumkann es andere Kinder, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Zahlungsweise Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Studiengebühren Für Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählenSchule oder andere GE gehen darf, wenn
1. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte es an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträgeeiner schweren Infektion erkrankt ist, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habendurch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, insbesondere Weiterbildungsseminare Cholera, Typhus, Tuberkulose und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per EDurchfall durch EHEC-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervorBakterien. Alle Preise verstehen sich diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Gesamtpreis je Teilnehmer/inEinzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung Es ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofortaber höchst unwahrscheinlich, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/dass diese Krankheitserreger in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse WeiterbildungsveranstaltungenDeutschland übertragen werden)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).;
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenInfektionskrankheit vorliegt, die in fester Zusammenstellung gebucht werdenEinzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht getrennt storniert werdenabgeschlossen ist;
4. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%oder ein entsprechender Verdacht besteht.
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Samples: Betreuungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen . Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Xxxx, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten diesem Monat letzte Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)maßgeblich.
2. Erklärungen müssen dem jeweils Anderen am letzten Tag der Frist (24 Uhr) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zugegangen sein.
3. Das Hotel ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglichberechtigt, gegen Forderung des Gasts mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach Der Xxxx ist die volle Teilnahmegebühr fällignicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufzurechnen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestelltdas Hotel ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Gastes ist gerichtlich festgestellt oder vom Hotel anerkannt.
4. Umbuchungen Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
1. Weckaufträge werden wie Stornierungen vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
2. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
3) Für die Stornierung . Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach drei Jahren ab Kenntnis von Anmeldungen zu Kontaktstudien Xxxxxxx und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)Schädiger.
1) Für 4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendXxxx sind unwirksam.
2) Für den Fall5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also so wird dadurch die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung Wirksamkeit der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetübrigen Bestimmungen nicht berührt.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Beherbergungsvertrag
Sonstiges. 10.1. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Kunden gilt:
10.1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB (1einschließlich dieser Regelung) Erfüllungsort ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile solcher Bestimmungen un- berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAetwaige unvorhergesehene Lücken dieser AGB.
10.1.2. Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sach- lich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.
10.2. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern als Kunden gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
10.3. Die Kleine Zeitung ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen abzuändern. Die Kleine Zeitung ist verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen schriftlich (2gilt auch per E-Mail) Jede Bestimmung davon zu in- formieren. Ihnen steht sodann eine vier-wöchige Frist ab Zugang der Information zu, den Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen gelten als genehmigt, sollten Sie nicht binnen der vier-wöchigen Frist der Änderung schriftlich (gilt für sich alleinauch per E-Mail) widersprechen. Auf diesen Umstand wird in der Verständigung gesondert hingewiesen. Bei rechtzeitigem Widerspruch durch Sie finden die ge- änderten AGB auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Folgende Punkte können seitens der Kleine Zeitung über Änderung der AGB nicht geändert wer- den: Gegenstand der Hauptleistung (Lieferung/Bereitstellung des vereinbarten Produktes); die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdErscheinungsform zwischen Print- und Digital-Ausgabe; Ihre Kün- digungsmöglichkeiten.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit 10.4. Die Datenschutzinformationen der SchriftformKleine Zeitung finden Sie unter www.kleine- xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx. OrtGerne sendet die Kleine Zeitung diese auf Anfrage auch zu, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich dazu wird um Kontaktaufnahme per Fax, über unsere HomepageTelefon unter 0316/000 0000, per E-Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium per Post an die Kleine Zeitung GmbH & Co KG in Graz, Gadollaplatz 1, 8010 Graz, oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz an die Kleine Zeitung in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte WeiterbildungsveranstaltungKlagenfurt, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofortXxxxxx- xxxxxx 0, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)0000 Xxxxxxxxxx gebeten.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Subscription Agreement
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA14.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Jede Bestimmung gilt 14.2 Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Insbesondere bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften aus dem Land, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
14.3 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die BW-Bank an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.
14.4 Für vorvertragliche Rechtsbeziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften aus dem Land, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Diese Nutzungsbedingungen samt der Bestandsvereinbarungen enthalten die erforderlichen vorvertraglichen Informationen nach Art. 246b, 246c und 248 EGBGB und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Sie werden dem Kunden zusammen mit den Bestandsvereinbarungen zu Beginn des Registrierungsprozesses vor Vertragsschluss ins Elektronische Postfach eingestellt und sind für sich allein; den Kunden jederzeit unter xxxxx://xxx.XX-Xxxx.xx/xxxxxxx/xxx/XX- Bank/downloads/privatkunden/nutzungsbedingungen-google-home.pdf abrufbar. Der Vertragsschluss sowie die Unwirksamkeit einzelner Kommunikation während der Vertragslaufzeit erfolgen ausschließlich auf Deutsch. Der Vertrag wird von der BW-Bank durch Bereitstellung der BW-Bank-Funktion und Ausführung der Befehle gemäß diesen Nutzungsbedingungen erfüllt. Der Kunde erfüllt diesen Vertrag durch die gegebenenfalls geschuldete Vergütung. Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis auf Weiteres.
14.5 Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrags jederzeit von der BW-Bank diese Nutzungsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bestandsvereinbarungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.
14.6 Sollten einzelne Bestimmungen berührt dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerinberührt. Die Höhe unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetnächsten kommt. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginnvorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Nutzungsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der Sitz der HKAjeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
(3) Für Nebenabreden ist die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Schriftform erforderlich.
(4) Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags Vertrages im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenAuftraggeber Auftragnehmer , dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen den . . Steinhöfel, den 01.05.2018 / Name / Funktion Xxxxxx / Geschäftsführer Unterschrift und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Stempel Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare Stempel Anlage 1 Technische und Kontakt- / Zertifikatsstudien organisatorische Maßnahmen des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)Auftragnehmers gemäß § 9 BDSG
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter Zutrittskontrolle zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).den Geschäftsräumen - 1 Hoftor mit Sicherheitsschloss - 2 massive Eingangstüren mit Sicherheitsschlössern - Schlüsselregelung
2. Zugangskontrolle zur Datenverarbeitungsanlage - Zuordnung von Benutzerrechten - Nutzung von Passwörtern auf allen Computern - Einsatz der Anti-Viren Software GDATA AntiVirus (Bezahlversion) Eine Stornierung auf allen Computern - Einsatz der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte Windows-Firewall auf allen Computern - Einsatz der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.Hardware-Firewall des DSL-Routers
3. Zugriffskontrolle - Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator (2 Administratoren) Für die Stornierung - Nutzung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen Passwörtern - Sichere Aufbewahrung externer Datenträger außerhalb der Geschäftsräume - Physische Löschung von Datenträgern vor Wiederverwendung - Ordnungsgemäße Vernichtung von temporären Datenträgern (unter § 6 AGB).CD, DVD) - Einsatz von Aktenvernichtern
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt 4. Weitergabekontrolle - Vermeidung von Datentransporten per eMail - Nutzung passwortgeschützter Downloads für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt elektronischen Datentransport - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende SonderregelungBeim physischen Transport von Akten und Datenträgern: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Verwendung sicherer Transportverpackungen und sorgfältige Auswahl von Transportpersonal und -fahrzeugen
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Samples: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort 17.1 ZOOMART ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. ZOOMART ist berechtigt, die verwendete Internet- Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAden Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags 17.2 Die in den AGB's erwähnten Mitteilungen von ZOOMART an den Kunden sowie im Übrigen nichtsonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt ZOOMART grundsätzlich an die E-Mail-Adresse @XxxXxxxxxxxxx.xx zu, die hierzu entsprechend vorkonfiguriert eingerichtet werden muß. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenMitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, dass an dem der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdKunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
(3) Mündliche 17.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an seine E-Mail-Adresse im ZOOMART-Internet-Service oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
17.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtDas Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
17.5 ZOOMART steht es frei, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise zur Erbringung der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Leistungen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenZuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.
17.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von ZOOMART oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
17.7 Soweit rechtlich zulässig, ist der Zahlung Gerichtsstand Hörstel. Es gilt das maßgebliche Recht der Studiengebühren Bundesrepublik Deutschland.
17.8 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB's unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträgeseinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare dem Sinn und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz Zweck der unwirksamen Bestimmung in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzwrechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, Gleiches gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendetwaige Vertragslücken.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Webhosting Und Domaindienstleistungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Die Steganlage, die Einrichtungen, die Schlüssel und Fernbedienungen sind Eigentum des YCF e.V. und von allen Benutzern sorgsam zu behandeln. Gehen Fernbedienung oder Schlüssel verlustig, so ist die Verwaltung sofort zu melden. In der Marina Anlage sind alle verschließbaren Türen mit einer Schließanlage gesichert. Weiterhin sind Schlüssel und Fernbedienung grundsätzlich nach Ausscheidung aus der Nutzung sofort zurück zu geben. Geschieht dieses trotz mehrfacher Aufforderung nicht muss die Schließanlage aus Sicherheitsgründen getauscht werden. Die Kosten für sämtliche Leistungen die Neubeschaffung werden dem Nutzer verrechnet. Die Bootseigner sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 2,5 Millionen zu besitzen. Es ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags ausdrücklich verboten, ein Fahrzeug im Übrigen nichtHafen zu nutzen oder anzulegen, für welches keine Haftpflichtversicherung besteht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass Dies gilt auch für Gäste. Eine Kopie der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Haftpflichtpolice ist auf dem Boot mitzuführen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformmuss auf Verlangen des Hafenmeisters vorgezeigt werden. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählenEine Kaskoversicherung ist sinnvoll. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Der YCF übernimmt im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenRahmen der gesetzlichen Möglichkeiten keine Haftung für entstandene Schäden, außer seine Organe handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an In keinem Fall haftet der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten YCF e.V. für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeSchäden, die durch ein anderes Boot verursacht wurden. Der YCF e.V. stellt nur die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug Liegeplätze zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei dennVerfügung, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für jedoch kein Verwahrungsverhältnis für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnetBoote oder deren Zubehör geschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Verursacher haftet für Beschädigungen an den Liegelätzen und Booten mit allem Zubehör, wenn sie von ihm, seinen Familienangehörigen, seinen Besuchern oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet seinen sonstigen Erfüllungsgehilfen verschuldet werden. Eventuelle Stornierungs- Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel bei Nichtbefolgen der Anweisung des Hafenmeisters oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetdessen Beauftragten kann der YCF e.V. Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Eigentümers aus dem Hafen verholen oder entfernen lassen. Diese Maßnahme ist durch einen Vorstandsbeschluss zu bestätigen. Außer es ist durch ein unabwendbares Ereignis kurzfristig von Nöten. Soweit der Verstoß durch einen Nutzer geschieht, der einen Überlassungsvertrag geschlossen hat, muss der Verstoß geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung des Überlassungsvertrages zu rechtfertigen. Diese Kündigung ist dann auch auszusprechen. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht Ordnung zur Nutzung der Marina Obereisenheim kann vom Vorstand des YCF e.V. bei Bedarf abgeändert und angepasst werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werdenDie geänderte Nutzungsordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang oder eine andere geeignete Form in Kraft. Eine kostenfreie Stornierung Der Aushang - bzw. Infokasten am Sanitärcontainer ist von jedem Benutzer der Anmeldung seitens des/ Marina Anlage zu beachten. Alle News, Veröffentlichungen, Mitteilungen usw. wie z.B. Ordnung zur Nutzung der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglichMarina Obereisenheim, Gebührenordnung, Festlegungen o.ä. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%kommen hierin zum Aushang und treten damit als veröffentlichte Mitteilung in Kraft.
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Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen . Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Xxxx, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten diesem Monat letzte Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)maßgeblich.
2. Erklärungen müssen dem jeweils anderen am letzten Tag der Frist (24 Uhr) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung zugegangen sein.
3. Das Hotel ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglichberechtigt, gegen Forderung des Gasts mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach Der Xxxx ist die volle Teilnahmegebühr fällignicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufzurechnen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltdas Hotel ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Gastes ist gerichtlich festgestellt oder vom Hotel anerkannt.
3) Für 4. Im Falle von Regelungslücken gelten die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
1) Für 5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ist ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach drei Jahren ab Kenntnis von Xxxxxxx und Schädiger.
8. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den FallXxxx sind unwirksam.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10. Der Beherbergungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf das Hotel und nicht auf die Leistungen oder Ankündigungen, die vom Tourismusverband Obertauern oder der Liftgemeinschaft Obertauern propagiert werden. Dies gilt insbesondere auch für Schnee und Wetter.
11. Schneemangel oder schlechtes Wetter sind keine höhere Gewalt. Bei Angeboten die den Skipass beinhalten, wird ausdrücklich keine Schnee und Liftbetriebsgarantie gegeben. Im Falle, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurdekeine Skilifte geöffnet haben, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendwerden die Skipässe nicht verrechnet. Der Beherbergungsvertrag bleibt jedoch unverändert aufrecht.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff12. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetAusgewiesene Räume sind Video überwacht.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich13. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhobenEpidemie, Pandemie und Katastrophen:
i: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.vDem Hotelpersonal ist unbedingt Folge zu leisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln einzuhalten. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Sollte dies nicht geschehen nimmt das Hotel sich das Recht, den Xxxx mit sofortiger Wirkung aus dem Hotel zu verweisen und es sind die Gesamtkosten vom Xxxx zu übernehmen. ii: Einhaltung der 3G Regeln:
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Samples: Beherbergungsvertrag
Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (1wird nach Rückgabe erstattet) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 35,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Uffenheim eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Uffenheim, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Sternapotheke, mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Uffenheim zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Uffenheim, bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Xxxxxxxx habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Betreuung und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformPflege Uffenheim weiterzuleiten. Ort, Datum, Datum Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail Bewohners oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bevollmächtigten Vertreters bzw. Seminare reservierenBetreuers Uffenheim, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Uffenheim bevollmächtigten Vertreters bzw. über das Seminar zustandeBetreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Vertragspartner/Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendunserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamtErstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet☐ Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
3) Für den Fall, mich einverstanden, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also fotodokumentarische Aufzeichnungen im Zuge der Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet werden dürfen. Ich wurde darüber informiert, dass ich jederzeit Einsicht in die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdeFotodokumentation nehmen und die Einverständniserklärung widerrufen kann. Uffenheim, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziffden Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 2)Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Für die Berechnung Betreuers Bei Festivitäten, während Ausflügen und anderen Unternehmungen werden von unseren Betreuungs- kräften Fotos der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetBewohner aufgenommen. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen Fotos können zu folgenden Zwecken verwendet werden: - Veröffentlichung von Fotos innerhalb des Hauses z.B. für Aushänge, Fotoalben auf den Wohnbereichen, Verwendung innerhalb der sozialen Betreuung, usw.) - Weitergabe von Fotos an Angehörige, Bekannte und Freunde der Bewohner - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Webseite - Veröffentlichung in Broschüren und Flyern (nur in Ausnahmefällen) - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Facebook-Seite - Veröffentlichung von Fotos in der Heimzeitung Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt Entgeltfrei. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.erkläre mich nicht einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Uffenheim, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. bestätige, dass ich vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich Abschluss des Heimvertrages durch das Haus der Betreuung und Pflege Uffenheim über alle wesentlichen Vertragsinhalte und über das allgemeine Leistungsangebot der Einrichtung informiert wurde. Im Einzelnen waren dies Informationen über die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenAusstattung und Lage des Haus der Betreuung und Pflege Uffenheim und über die Ausstattung der Zimmer als auch weiterer Gemeinschaftsflächen. Ebenso erhielt ich bereits in den vorvertraglichen Informationen einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen nach Art, Inhalt und Umfang. Diese waren insbesondere Informationen über den Wohnraum, die Pflege- und Betreuungsleistungen, die Verpflegung als auch die Erläuterung des zugrunde liegenden Leistungskonzeptes. Die Ergebnisse der letzten MDK-Qualitätsprüfung konnte ich, entsprechend den von der Einrichtung zu veröffentlichenden Daten, ebenfalls einsehen. Informationen erhielt ich auch über die zu zahlenden Entgelte für • Pflegeleistungen • Unterkunft • Verpflegung • Gesondert berechenbare Investitionskosten sowie über die Voraussetzungen für mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen. Darüber hinaus wurde ich von der Einrichtung darauf hingewiesen, dass sie nicht in fester Zusammenstellung gebucht werdender Lage ist alle Krankheitsbilder zu pflegen und betreuen und hierüber ein entsprechender Ausschluss der Angebotspflicht nach § 8 Abs. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden4 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) besteht. Eine kostenfreie Stornierung Über den Umfang und die Folgen dieses Ausschlusses wurde ich ebenfalls informiert. Uffenheim, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglichBetreuung und Pflege Uffenheim bevollmächtigten Vertreters bzw. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Betreuers
Appears in 1 contract
Samples: Heimvertrag Über Die Kurzzeitpflege
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit 11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtDas gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
11.2. Der Versand von Verträgen, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählenRechnungen etc. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung erfolgt ausschließlich digital (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich z.B. per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichendEmail).
211.3. Studyly behält sich das Recht vor, die Bedingungen und Konditionen jederzeit zu ändern. Auf der Website der Studyly GmbH (xxxxx://xxxxxxx.xxx/xx/xxx) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung bzw. den von ihr betriebenen Plattformen ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglichdie jeweils gültige Version veröffentlicht und abrufbar. Bei Stornierungen bis Fortsetzung der Nutzung der Angebote gilt die Zustimmung zu 6 Wochen vor Seminarbeginn den geänderten AGB als erteilt.
11.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Hälfte Gültigkeit der Teilnahmegebührübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern durch eine sinngemäß gültige Regelung zu ersetzen, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltdem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen 11.5. Studyly ist berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung der KundIn auf ein mit Studyly konzernrechtlich verbundenes Unternehmen oder im Zuge einer Übernahme neues Unternehmen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)übertragen.
111.6. Studyly ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen und zur Optimierung des Angebotes auch Kooperationen einzugehen. Sofern schutzwürdige personenbezogene Daten iSd Datenschutzgesetzes von Studyly für die KundIn im Rahmen des SLA (Service Level Agreement) Für den Fallzu verarbeiten sind und Dritte zur ganzen oder teilweisen Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, dass dem Kunden ist diese Weitergabe nur zur Ausübung der Dienstleistung gestattet (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurdez.B. Zahlungsdienst, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den FallSchulungen, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdeNeukundengewinnung, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2Kundenbetreuung). Für weiterreichende Verwendung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der jeweiligen Personen.
11.7. Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Studyly, die Berechnung nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der verbleibenden Veranstaltungen entfällt Liste des Justizministeriums beizuziehen. Im Falle einer erfolgreichen Mediation werden die Kosten der Mengenrabatt insgesamtMediation (Mediatorenhonorar) von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen, jede Streitpartei ihre eigenen Aufwendungen (Reisekosten, Beiziehens einer Rechtsberatung, etc.) aber selbst trägt. Es wird Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für jede verbleibende Veranstaltung einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
11.8. Soweit nicht anders vereinbart, ist auf die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetVerträge zwischen Studyly und KundIn österreichisches Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen und des Kollisionsrechts anzuwenden. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor VeranstaltungsbeginnAnwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausgeschlossen.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien11.9. Für eventuelle Streitigkeiten gilt für Konsumenten nach dem KSchG ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers, in allen anderen Fällen der Gerichtstandort Wien als vereinbart.
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen11.10. Vertrags-, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten Bestell- und Geschäftssprache ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Deutsch.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit Wirk- samkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenauszule- gen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchrift- form. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen zusam- men mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid Ge- bührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Studienvertrag
Sonstiges. (1a) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Der Mitbenützer akzeptiert hiermit, dass es sich bei der Sitz der HKASalongemeinschaft Friseurplatz 1 um einen rauchfreien Salon handelt.
b) Der Mitbenutzer akzeptiert die Fair-Use Regel zur Benützung des Internet und verpflichtet sich weiters, die Internetdienste nicht für illegale Zwecke zu nutzen. Dies richtet sich insbesondere auf den Schutz der Privatsphäre oder von geistigem Eigentum, den Schutz von Handelsnamen und Markennamen sowie jegliche Nutzung, welche die Rechte Dritter verletzt und/oder Teil einer strafbaren Handlung darstellt. Jedenfalls einzuhalten ist das Telekommunikationsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso ist für Tätigkeiten, welche dem E-Commerce- Gesetz unterliegen, dieses einzuhalten. Der Mitbenützer verpflichtet sich außerdem, keine Torrent/ Filesharing-, Tauschbörsen oder P2P- Softwareprogramme zu benutzen. Für sämtliche Schäden materieller als auch immaterieller Natur, die Salon Underground durch die Missachtung dieser Vorschriften entstehen, hält der Mitbenützer die Salon
c) Die Installation weiterer Infrastruktur (2Telefonleitung etc.) ist nur nach Rücksprache mit der Salon Underground möglich. Für eine eventuelle Installation dieser Infrastruktur hat ausschließlich der Mitbenützer Sorge zu tragen und die Kosten dafür alleine zu tragen, er hält Salon Underground diesbezüglich schad- und klaglos.
d) Veränderungen am Mitbenutzungsobjekt dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Salon Underground ng durchgeführt werden. Möbel (Schreibtisch, Sessel, etc.) und sonstiges Inventar (Elektrogeräte) können nur nach Rücksprache mit der Salon Underground aufgestellt werden, und sind nach Vertragsbeendigung unverzüglich auf Kosten des Mitbenützers wieder zu entfernen
e) Die Vertragsparteien stellen übereinstimmend fest, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen.
f) Jede Bestimmung gilt für sich allein; Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Vereinbarung, die Unwirksamkeit einzelner von beiden Vertragsteilen zu unterfertigen ist.
g) Solange Salon Underground nicht eine andere Zustelladresse zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen an den Mitbenützer an die oben angegebene Adresse.
h) Dieser Mitbenützungsvertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, von welcher jeder Vertragspartner ein Exemplar erhält.
i) Die mit dem Abschluss diesen Mitbenützungsvertrages entstehenden Gebühren trägt der Mitbenützer.
j) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schnittingen.
k) Sollten einzelne Bestimmungen berührt dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtder übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenAnstelle der unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, dass welche dem Sinn und Zweck der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdunwirksamen Bestimmung entspricht und am nächsten kommt.
(3l) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtGeheimhaltung betreffend all jener Informationen, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss Rahmen dieser Salongemeinschaft von den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail Hauptmietern oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Mitbenützer bekannt geworden sind.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Mitbenützungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 6.1 Die Stellung eines Antrages auf Schulgeldermäßigung befreit nicht von der Verpflichtung der vollständigen Ausfüllung des Schulvertrages. Insbesondere ist der Sitz der HKAim Schulvertrag die Bankverbindung anzugeben und eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag 6.2 Bis zur schriftlichen Bescheiderteilung über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/Schulgeldermäßigung sind Schulgeld und Materialgeld in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die voller Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin Zu viel bezahlte Schulgeldbeträge werden die Gebühren sofortnach Zustellung des Ermäßigungsbescheides erstattet bzw. verrechnet.
6.3 Zu Unrecht veranlasste Bankrücklastschriftgebühren müssen dem Schulgeldschuldner zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Uffenheim, spätestens am 1. September 2019 gez. Xxxxxxxxx Xxxxxx (Geschäftsführer) Unterrichtsbeginn im September: Der erste Unterrichtstag ist Dienstag, 10. September 2019. Die neueintretenden Xxxxxxx/innen versammeln sich im Atrium der Schule und werden dort von der Schulleitung und den Klassleitern begrüßt. Am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht sollten die Kinder Schreibzeug und eine Tasche für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnetBücher dabeihaben. Der Veranstalter Unterricht endet um 13:10 Uhr. Ablauf des Schultages: Der Vormittagsunterricht beginnt um 08:00 Uhr und endet um 13:10 Uhr. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Zwischen der zweiten und dritten Stunde - von 09:35 Uhr bis 09:50 Uhr - und der vierten und fünften Stunde - von 11:25 bis 11:35 Uhr - ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen jeweils Pause. Benachrichtigung bei Erkrankung Ihres Kindes: Damit wir unserer Verantwortung bei der Aufsicht und Betreuung Ihres Kindes nachkommen können, bitten wir Sie, uns bei plötzlicher Erkrankung Ihres Kindes, vor Unterrichtsbeginn ab 07:30 Uhr (auch per Fax möglich, Nr. 00000-0000000 oder organisatorischen Gründen abzusagenauf Anrufbeantworter vor 07:30 Uhr Tel. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück00000-00000) zu verständigen. Weitergehende Ansprüche Entschuldigungen können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert von den Schülerinnen und Schülern selbst vorgenommen werden. Eine kostenfreie schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten muss stets noch abgegeben werden. Busse: Die Busse fahren um 13:20 Uhr und um 17:30 Uhr hinter der Schule ab (Busparkplatz schräg gegenüber dem Tennisplatz). Zugverbindungen: Xxxxxxx/innen, die zum Bahnhof müssen, können unseren Fahrservice (eigene Kleinbusse) nutzen. Weitere Informationen im Sekretariat. Die bomcard 06.05.2019 und das Bestell- und Bezahlsystem für das Mittagessen bei bomfood Liebe Eltern, für die Organisation der bomfood-Mittagsverpflegung nutzen wir, in Abstimmung mit dem Elternbeirat, ein internetbasierendes Bestell- und Bezahlsystem. Dieses Buchungssystem ermöglicht uns eine genaue Kalkulation für die Zubereitung der gewünschten Speisen. Kein Magen bleibt leer! Die bargeldlose Speisenausgabe spart Zeit. Langes Warten entfällt! ⮚ Das Mittagessen wird in der Regel von zu Hause aus über die Internetseite oder die App von bomfood bestellt. Dafür hat jeder bomcard-Besitzer einen Benutzernamen und ein persönliches Passwort. Eine Anleitung zum Bestellvorgang erhalten Sie über die Website der Schülerfirma bomfood: xxxx://xxxxxxx.xxx-xxxxxx.xx ⮚ Xxxxxxx, die zu Hause nicht über einen Internetanschluss verfügen, können in der Schule die Mittagessenbestellung an den bomfood-Terminals vornehmen. ⮚ Die Bestellung ist zwei Tage im Voraus, bis 09:50 Uhr einzugeben. Für Xxxxxx und Dienstag bitte das Mittagessen bis spätestens Xxxxxxx vorbestellen! Eine eventuell notwendige Stornierung des vorbestellten Mittagessens, z. B. aus Krankheitsgründen, kann am betreffenden Tag bis 09:50 Uhr per Internet, App oder an den bomfood-Terminals in der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten Schule vorgenommen werden. ⮚ Die Eltern lassen per Lastschrift einen festgelegten Betrag (30 €) einziehen. Eine Bestellung ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei vorhandenem Guthaben möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v⮚ Die Essensausgabe erfolgt mit Hilfe der bomcard. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%⮚ Das Essensgeld ist zweckgebunden – Eltern haben auf den bomfood-Seiten somit eine Übersicht, ob und was ihr Kind verzehrt. ⮚ Sicherheit gegen Missbrauch und Betrug ist durch Foto, Benutzername und Passwort gewährleistet. ⮚ Sicherheit ist auch bei Verlust der bomcard gegeben. Das Guthaben verbleibt auf dem Konto für die Mittagsverpflegung und wird bei Abmeldung - gegen Rückgabe der bomcard - erstattet.
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Samples: Schulvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ¼ jährliche betriebswirtschaftliche Beratung Onlinebetreuung durch Berater bzw. Sachbearbeiter betriebswirtschaftliche Beratung zu folgenden Bereichen: Teilnahme an Außenprüfungen der Finanzverwaltung Gutachten zu der Frage: __ Turnusgemäße Überprüfung von nachfolgenden Verträgen in steuerlicher Hinsicht:
I. Nur wenn der Mandant dem Berater eine separate Vollmacht erteilt hat, ist der Sitz der HKABerater, seine Mitarbei- ter sowie ggfs. Partner und deren Mitarbeiter berechtigt, den Mandanten gegenüber Dritten in steuerli- chen Angelegenheiten zu vertreten und Erklärungen gegenüber diesen abzugeben.
II. Der Mandant bevollmächtigt den Berater als Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigten in Steuersa- chen. § 3 Pflichten und Rechte des Beraters
I. Der Berater wird den ihm in § 1 erteilten Auftrag nach den Grundsätzen pflichtgemäßer Berufsausübung ausführen und den Mandanten umfassend steuerlich beraten. Allein der erteilte Auftrag ist maßgebend für den Umgang der vom Berater zu erbringenden Leistung.
II. Der Berater ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Mandanten, die ihm bei oder anlässlich der Erledigung seines Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegen- heitspflicht des Beraters besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
III. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn
IV. Der Berater ist berechtigt, sich bei der Besorgung der ihm anvertrauten Arbeiten fachkundiger Dritter sowie Daten verarbeitender Unternehmen (2z.B. DATEV eG) Jede Bestimmung zu bedienen. Hierbei trägt der Berater dafür Sorge, dass sich diese ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
V. Sofern der Berater zur Sicherung und Fortentwicklung der Qualität seiner Praxis einem Zertifizierungs- verfahren (z.B. ISO 9000:2000) unterziehen will, erteilt der Mandant schon heute seine Zustimmung, dass Dritte über die von ihm vorhandenen Daten Kenntnis erhalten. Ebenso gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags diese Zustimmung im Übrigen nichtFalle einer Praxisbewertung. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass Jedoch gilt die Zustimmung vorbehaltlich einer bestehenden Verschwie- genheitserklärung der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdüberprüfenden Personen.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden VI. Ist wegen der Abwesenheit des Mandanten eine Abstimmung über die Einlegung von Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit möglich, ist der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Berater im Anschluss Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. Der Mandant hat auch in diesem Fall die Kosten hierfür zu tragen. § 4 Pflichten und Recht des Mandanten
I. Der Mandant hat dem Berater sämtliche zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, so dass dem Berater eine angemessene Bearbeitungs- zeit zur Verfügung steht. Insbesondere hat der Mandant die Vollständigkeitserklärung unterschrieben an den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenBerater abzugeben.
II. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeDer Mandant verpflichtet sich, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenBerater per email / per Post (Kostenpauschale EUR 2,50) über- mittelten Mandantenrundschreiben zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
III. Sofern der Mandant Datenverarbeitungsprogramme des Beraters selbst in seinen Räumen nutzt, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien ver- pflichtet sich der Mandant, den Hinweisen des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars Beraters bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fälligDaten verarbeitenden Unternehmens (z.B. DATEV eG) zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung Ebenso verpflichtet sich der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter Mandant die Nutzungsrechte an den Programmen zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)beachten.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglichIV. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der TeilnahmegebührDer Mandant verpflichtet sich, danach ist die volle Teilnahmegebühr fälligArbeitsergebnisse des Beraters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestelltdass die Arbeitsergebnisse üblicherweise an Dritte weitergegeben werden. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.Bei der Weitergabe der Arbeitsergebnisse an einen Dritten (z.B. Banken) ist der Dritte auf die vereinbar- te Haftungsbegrenzung schriftlich hinzuweisen. § 5 Honorar
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien I. Abrechnung nach der jeweils zum Zeitpunkt der jeweiligen Tätigkeit des Beraters geltenden Ge- bührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnetSteuerberatungsgesellschaften. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagenBerater erstellt vor Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus Kommt der Auftrag zustande, darf der Berater vom Kostenvoranschlag nur bei besonderen, nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginnim Vorfeld vorhersehbaren, Umständen und nach vorheriger Rücksprache mit dem Mandanten davon abweichen.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Steuerberatungsvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 1.Fahrzeuge aller Art dürfen weder in den Grünanlagen, noch auf den Fußwegen abgestellt werden. Das Parken auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgt auf eigenes Risiko. Fahrräder und Kinderwagen dürfen nur an den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden. Das Laufenlassen von Fahrzeugmotoren ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Waschen von Fahrzeugen mit Trinkwasser aus gemeinschaftlichen Entnahmestellen ist nicht gestattet. Motor- und Unterbodenwäschen sowie große Reparaturen innerhalb des Grundstücks sind nicht gestattet. 2.Das Halten von Tieren bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Erlaubnis durch den Vermieter. Ausgenommen sind lediglich Kanarienvögel u.ä., sowie kleinere Aquarien). Innerhalb des Hauses und Grundstücks sind Hunde an der Leine zu führen. 3.Die Anbringung von Firmentafeln oder Werbeschildern darf mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters vorgenommen werden. Bei der Gestaltung von Schildern, Klingelanlagen und Briefkästen ist auf ein einheitliches ästhetisches Aussehen zu achten. Im Zweifelsfall ist der Sitz Vermieter vor Anbringung zu befragen. 4.Die Hauseingangstür ist geschlossen zu halten. Sie ist während der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt Dunkelheit, mindestens aber von 21 bis 5 Uhr abzuschließen. 5.Das Licht in den Gemeinschaftsräumen ist sofern kein Automat vorhanden ist, beim Verlassen der Räume zu löschen. 6.Fenster in Treppenhäusern, Kellern und auf Böden sind nur zum Lüften und Reinigen zu öffnen. Nach dem Lüften ist derjenige für sich allein; das Schließen der Fenster verantwortlich, der sie geöffnet hat. 7.Für das Aufbewahren leicht entzündbarer Stoffe gelten die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Feuerschutzbestimmungen. 8.Der Verlust von Hausschlüsseln, bei Schließanlagen auch von Wohnungsschlüsseln, ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Kosten für neue Schlösser und Schlüssel trägt der Mieter. 9.Bei Anschluß von Kabeln an Antennensteckdosen sind nur die Wirksamkeit dafür vorgesehenen Anschlußkabel zu nutzen. Bei Störungen des Vertrags iEmpfanges ist der Betreiber der Empfangs- bzw. Kabelanlage zu informieren. 10.Gemeinschaftsräume dienen allen Mietern. Sie sind so zu verlassen, wie sie selbst sie vorzufinden wünschen. Im Übrigen nichtFahrradraum sind nur fahrtüchtige Fahrräder abzustellen. Unwirksame Bestimmungen 11.Schäden am Haus, an mitvermieteten Ausstattungen in den Mieträumen insbesondere an Verbrauchsmeßeinrichtungen, sowie an Außenanlagen sind ergänzend so auszulegen, dass dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig von Ursachen haftet der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Mieter für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeFolgeschäden, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenauf verspätete Meldung zurückzuführen sind. 12.Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail den Vermieter oder auf dem Postweg andere Mieter zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)informieren.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Wohnungsmietvertrag
Sonstiges. 1 Datenschutz, Speicherung von Inhalten, Einsicht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist subreport verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers wie in der Sitz der HKADatenschutzer- klärung näher beschrieben. Den betroffenen Personen stehen die dort beschriebenen Rechte zu.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags Der Nutzer verpflichtet sich, seinen von der Datenverarbeitung betroffenen Vertretern, Mitarbeitern oder sonst im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass Zusammenhang mit der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdNutzung der Dienste von subreport eingesetzten Personen diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu geben.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gespeichert, soweit und solange dies zur Bereitstellung der Schriftform. OrtDienste (subreport online, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an subreport CAMPUS und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen subre- port ELViS) erforderlich ist.
(4) Verbindungsdaten in Form von IP-Adressen und An-/Abmeldezeitpunkten werden im Anschluss technischen Logging der Dienste (subreport online, subreport CAMPUS und subre- port ELViS) gespeichert. Sie dienen der Systemüberwachung und/oder zur Sicher- stellung der ordnungsgemäßen Abläufe der Vergabeverfahren.
(5) Der Nutzer willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch subreport erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Nutzer, zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung der Dienste erforderlich ist.
(6) Nach Ende der Vertragslaufzeit wird subreport die vom Nutzer auf der Plattform ge- speicherten Inhalte nach Wunsch des Nutzers löschen, oder gegen ein entsprechen- des Entgelt für eine bestimmte Zeit speichern und/oder dem Nutzer zur Verfügung stellen.
(7) subreport behält sich vor, die vom Nutzer auf der Plattform gespeicherten Inhalte ein- zusehen, wenn Hinweise vorliegen, nach denen diese Inhalte sitten-, rechts- oder ver- tragswidrig sein können.
(1) Darüber hinaus gelten die Regelungen der AGB der subreport Verlag Schawe GmbH für die Plattformen subreport online und subreport CAMPUS und den Gebührenbescheid Ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen für das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS (Stand 25. Mai 2018). Für das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS (nachfolgend subreport ELViS genannt) gelten in Verbindung mit genauen Zahlungsinformationenden ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sub- report Verlag Schawe GmbH für die Plattformen subreport online und subreport CAMPUS’ folgende ergänzende Bestimmungen: Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten von subreport ELViS kommt ausschließlich schriftlich (auch per Fax) zustande oder elektronisch, sofern subreport und der Nutzer gleich- lautende Vertragsdokumente mit ihrer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung Nutzer sind sowohl öffentliche und ge- werbliche Auftraggeber im Sinne des § 2 (5 Raten1), als auch Unternehmen, die an Ausschrei- bungsverfahren teilnehmen wollen (Bewerber/Bieter).
(1) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt subreport stellt mit subreport ELViS eine Plattform zur Verfügung, über die öffentlich- rechtliche und gewerbliche Vergabeverfahren nach Maßgabe des deutschen Vergabe- rechts elektronisch abgewickelt werden. Öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können Vergabeunterlagen elektronisch einstellen, die sodann auf der Plattform zum Download vorgehalten werden. Bewerber/Bieter erhalten die Möglichkeit, sich an der Zahlung der Studiengebühren Vergabeverfahren zu beteiligen, indem sie Vergabeunterlagen elektronisch anfordern und elektronisch ein Angebot abgeben.
(2) Die Leistungspflicht von subreport in Höhe Bezug auf subreport ELViS beschränkt sich auf die Bereitstellung. subreport stellt nicht die technische Verbindung des Nutzers zu die- ser Plattform her.
(3) Die EDV- und IT-Voraussetzungen für die Nutzung von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträgesubreport ELViS ergeben sich aus den ‚Technischen Voraussetzungen’, die über die Website von subreport (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/Xxxxxxx) abrufbar sind oder schriftlich bei subreport angefordert werden können. Soweit der Nutzer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann subreport einen reibungslosen Ablauf des Auf- und Herunterladens sowie der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht gewährleisten.
(4) Der Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, die Voraussetzungen zur Teilnahme an sub- report ELViS zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören u. a. die Verbin- dung zum Internet sowie die Beschaffung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung digitalen Signatur. Die Einwahlkosten in das Internet sowie eventuell anfallende Gebühren für die Verbindung zum Gegenstand habenInternet sind von dem Nutzer nach Maßgabe des zwischen ihm und seinem Internetprovider und/oder Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrages zu tragen. Der Nutzer in der Rolle Xxxxxxxx/Xxxxxx ist alleine dafür verantwortlich, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, die ständige Er- reichbarkeit per E-Mail für die Dauer eines laufenden Vergabeverfahrens zu gewähr- leisten.
(5) subreport räumt dem Nutzer mit dem Vertragsabschluss für die Dauer des Vertrags- verhältnisses das Recht ein, die im Internet verfügbare Plattform subreport ELViS aus- schließlich für vertragliche Zwecke zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Einräu- mung von Rechten an der Software ist damit nicht verbunden.
(6) subreport gewährleistet, dass sämtliche Ausschreibungsinformationen, die auf die sub- report ELViS-Plattform hochgeladen werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen, bzw. sofern dies individuell vereinbart wurde, für einen bestimmten Zeitraum dar- über hinaus, inhaltlich unverändert bereitgehalten werden. Soweit digital signierte Da- teien an subreport übermittelt wurden, gewährleistet subreport nur, dass die so ge- nannten ‚logfiles’, die Aufschluss über die gesendeten Dateien geben, nicht aber deren Inhalt speichern, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen inhaltlich unverändert bereitgehalten werden.
(7) Soweit subreport dem Nutzer Dritte für weiter gehende Dienstleistungen benennt, übernimmt subreport keine Gewährleistung für die Leistungserbringung des Dritten auf der Grundlage des zwischen diesem und dem Nutzer gesondert geschlossenen Ver- tragsverhältnisses.
(8) Eine Gewähr für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens übernimmt subreport nicht.
(9) Die Vollständigkeit der Informationen zu einzelnen Ausschreibungen sowie der im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Beteiligten übermittelten Informationen wird nur insoweit gewährleistet, als subreport diese Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig übermittelt bekommen hat. Der Nutzer ist verpflichtet, die Dienste von subreport ELViS sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(1) soweit der Nutzer Bewerber/Bieter und nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 2 ist, die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer (Regelungen zur Berechnung von Umsatzsteuer bei Auslandslieferungen sind aus- genommen) zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer subreport die entstandenen Kosten zu erstatten;
(2) die Dienste von subreport ELViS nicht missbräuchlich und ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urhe- berrechte, Marken- und Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, zu verletzen;
(3) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einzustellen oder anzu- bieten, insbesondere keine Informationen, die zum Rassenhass aufstacheln, Krieg oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornographisch sind, oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten – beispielsweise durch Setzen von Hyperlinks – hinzuweisen;
(4) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesonde- re (soweit erforderlich) • keine Passwörter/Codenummern (PIN) zu verwenden, die beispielsweise dem Postweg eige- nen Namen oder Geburtstag oder dem nahestehender Personen entsprechen; • Passwörter/Codenummern (PIN) geheim zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien halten bzw. Seminare reservierenunverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben sowie • ein Passwort/eine Codenummer (PIN) für den Zugang zu den Diensten von subreport ELViS nicht für die Nutzung anderer Dienste Dritter im Internet zu nutzen und • die Nutzung des Dienstes unter Berücksichtigung der Vorgaben von subreport ELViS zum ordnungsgemäßen log off (Beenden der Sitzung) zu beenden;
(5) sämtliche Dateien, die er auf die Plattform hochlädt, zuvor mit dem aktuellen Prüfpro- gramm auf Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und/oder Computerhardware und –software beeinträchtigende Bestandteile zu über- prüfen und nur Dateien hochzuladen, die frei von solchen Bestandteilen sind. Bei einer Reservierung bleibt subre- port wird, sofern subreport solche Daten entdeckt, den Nutzer darüber unverzüglich informieren. Sofern durch solche Daten die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehenIntegrität des Dienstes von subreport EL- ViS oder der Einrichtungen Dritter unmittelbar gefährdet ist, kann subreport solche Daten zur Vermeidung von Schäden auch ohne vorherige Unterrichtung des Nutzers löschen, wenn die Gefährdung mit angemessenem finanziellen und zeitlichen Auf- wand nicht in anderer Weise zu beseitigen ist;
(6) Systemanfragen und Aufforderungen von subreport, die dem reibungslosen und schnellen Ablauf von subreport ELViS dienen, unverzüglich zu beantworten;
(7) Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die subreport und/oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von subreport oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nach- kommt. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über Der Nutzer stellt subreport insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei. subreport haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten.
(1) subreport haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/Dritte – bei- spielsweise Internetzugangs- oder Inhalteprovider – auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erbringen.
(1) Die für die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten TeilnehmerinZusendung der Vergabeunterlagen an subreport zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der von subreport eingesetzten Pauschale. Die Höhe Abrechnung er- folgt monatlich. Die Entgelte werden mit Zugang der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung Rechnung fällig. Der Versand der Rechnungen erfolgt per E-Mail.
(2) Die Zahlung erfolgt per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren per SEPA- Basis-Lastschrift.
(3) Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden öffentlichen Auftraggebern erfolgt die Gebühren sofortZahlung per Überweisung.
(4) Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist subreport berechtigt, spätestens am ersten Tag des Seminars bzwden Zugang zum Dienst zu sperren. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle geschuldeten Entgelte zu zahlen.
(nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung Darüber hinaus gelten die Regelungen der Schriftform gemAGB der subreport Verlag Schawe GmbH für die Plattformen subreport online und subreport CAMPUS und subreport ELViS (Stand 25. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichendMai 2018).
(2) Eine Stornierung Sofern einzelne der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird hier aufgeführten Regelungen von den AGB der subreport Verlag Schawe GmbH für die Hälfte der TeilnahmegebührPlattformen subreport online und subreport CAMPUS abwei- chen, danach ist haben die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelthier aufgeführten Regelungen Vorrang.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Namentlich die BGH-Entscheidung vom 22.4.2016 enthält hierzu einige „auffrischende“ Aussagen.31 Die arglistige Täu- schung hat mit der Täuschung, dem Vortäuschen falscher Tatsachen, ein objektives Element. Liegt der Schwerpunkt auf dem Unterlassen, setzt diese eine Offenbarungspflicht hin- sichtlich wesentlicher Umstände voraus. Hinzu kommt auf subjektiver Ebene Vorsatz.32 Eventualvorsatz genommen haben, „dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem ver- einbarten Inhalt geschlossen hätte“.33 Mit anderen Worten muss der Verkäufer den verschwiegenen Umstand selbst für sämtliche Leistungen ist vertragswesentlich gehalten haben. All dies, objektive wie subjektive Elemente, muss der Sitz Käufer darlegen und beweisen. Welche Bedeutung der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit Arglist zukommt, zeigt ein jüngerer Fall des Vertrags OLG Celle.34 Dort war im Übrigen Exposé unter anderem angege- ben worden, dass eine Teilfläche als Bauland geteilt und ver- kauft werden könne. Tatsächlich hatte die zuständige Bau- behörde einige Jahre zuvor einen Bauantrag abgelehnt, aller- dings zu Zeiten, als das betroffene Teilgrundstück noch im Außenbereich lag (§ 35 BauGB). Dies hatte sich zwischenzeit- lich geändert. Trotzdem nahm das OLG Arglist an, da es sich insoweit um einen mitteilungsbedürftigen Sachverhalt gehan- delt habe und der Verkäufer keine Angaben ins Blaue machen dürfe.35 Rechtsprechung Buchbesprechungen Aufsätze Auch die BGH-Entscheidung vom 8.7.201636 enthält zentrale Ausführungen zur Arglist, vor allem mit Blick darauf, dass auf Verkäuferseite möglicherweise Fachkenntnis vorhanden war. Sollte das Berufungsgericht im Falle der ehemaligen Eisen- bahnnutzung zum Ergebnis kommen, dass ein Sachmangel vorliege, müsse es prüfen, ob die (oben referierten) Vorausset- zungen „bei dem fachkundigen [Bundeseisenbahnvermögen] vorliegen, und zwar unter Beachtung der Rechtsprechung zu der Wissenszurechnung bei juristischen Personen“.37 Soweit das Wissen aktenkundig ist oder mindestens aktenkundig hätte gemacht werden müssen, dürften die Anforderungen an den Vorsatz in diesem Fall recht einfach erfüllt werden können: Ein Bahnexperte wird wissen, dass eine Schmierölbelastung auf die Entscheidung, ein Grundstück kaufen zu wollen, Ein- fluss haben kann. Nur wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer der Experte „davon ausgehen darf, eine Schadstoffbela- stung bestehe trotz einer gefahrenträchtigen Nutzung nicht“, könne die subjektive Seite der Arglist zu verneinen sein.38 In diesem Satz dürfte auf Sekundärebene eine Verschiebung der Darlegungslast liegen. Mit anderen Worten: Beweist der Käu- fer die gefahrenträchtige Nutzung und das Wissen hierüber beim Verkäufer, muss der Verkäufer Umstände darlegen, wa- rum er trotzdem davon ausgehen durfte, dass sich die Gefahr nicht in einer tatsächlichen Schadstoffbelastung realisieren Standesnachrichten genügt, ist aber auch erforderlich. Für eine arglistige Täu- schung (durch Unterlassen) genügt es nach dem BGH daher nicht, wenn der Verkäufer wusste, dass eine Wand vor 1999 errichtet wurde und er sich der „Schlussfolgerung verschlos- sen“ hat, „dass dies offenbarungspflichtig war“. Der Verkäufer muss es für möglich gehalten und zugleich billigend in Kauf 28 BGH, Urteil vom 22.4.2016, V ZR 23/15, NJW 2017, 150. 29 Zutreffend Xxxxxxx, NJW 2017, 152. 30 Die Entscheidung wird von Xxxxxxx, NJW 2017, 152 und Xxxxx, RNotZ 2016, 250, 253 ff., kritisiert. Xxxxx plädiert für eine teleo- logische Reduktion in Grundstückskaufverträgen und statt- dessen für eine Ausdehnung der culpa in contrahendo-Haftung des Verkäufers (§ 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB). 31 BGH, Urteil vom 22.4.2016, V ZR 23/15, NJW 2017, 150, 151 f. Rdnr. 20 ff. 32 Etwas anderes bedeutet Arglist nicht. Unwirksame Bestimmungen 33 BGH, Urteil vom 22.4.2016, V ZR 23/15, NJW 2017, 150, 151 f. Rdnr. 21. Ebenso BGH, Urteil vom 8.7.2016, V ZR 35/15, MittBayNot 2017, 363 Xxxx. 00. 00 XXX Xxxxx, Urteil vom 21.4.2016, 16 U 140/15, BeckRS 2016, 00 XXX Xxxxx, Urteil vom 21.4.2016, 16 U 140/15, BeckRS 2016, 110664 Rdnr. 40 ff. 36 BGH, Urteil vom 8.7.2016, V ZR 35/15, MittBayNot 2017, 363 Rdnr. 19. 37 D. h. namentlich, ob es sich um Wissen handelt, das im übli- chen Geschäftsgang aktenkundig gemacht werden muss; dann kann die Kenntnis beim Handelnden fingiert und der juris- tischen Person zugerechnet werden, siehe hierzu m. w. N. MünchKomm-BGB/Xxxxxxxx, 7. Aufl. 2015, § 166 Rdnr. 8 ff. Die Nachforschungspflicht in vorhandenen Akten dürfen aber auch nicht überspannt werden, vgl. BGH, Urteil vom 1.10.1999, V ZR 218/98, NJW 1999, 3777 ff. 38 BGH, Urteil vom 8.7.2016, V ZR 35/15, MittBayNot 2017, 363 Rdnr. 19. würde. Das dürfte ihm nicht gelingen; für den Verkäufer ist die gefahrenträchtige Nutzung eine probatio diabolica. Nicht immer jedoch gelingt der Nachweis des Vorsatzes. So mag es aufklärungspflichtig sein, dass die ausschließliche Eigennutzung eines Grundstücks in einem Ferienhausgebiet unzulässig ist. Geht der Verkäufer aber davon aus, der Käufer wisse dies allein aufgrund des Begriffs „Ferienhausgebiet“, wird man ihm Vorsatz nicht nachweisen können.39 Kann dem Verkäufer Arglist nachgewiesen werden, hilft die- sem nur noch § 442 BGB. Danach sind ergänzend so auszulegendie Mängelrechte aus- geschlossen, wenn der Käufer den Mangel kannte; wie sich aus § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt, gilt dies gerade auch dann, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Beweislast hierfür trägt wohl der Verkäufer.40 Den Nachweis zu führen, wird häufig schwierig sein: Weiß der Käu- fer, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtKeller eines älteren Hauses feucht ist, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fallweiß er damit noch nicht, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%diesen Keller bei Regen „breitflächig“ Wasser eintreten kann.41
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Samples: Bauträgervertrag
Sonstiges. 1 Vertragsgegenstand, Anmeldung und Geltungsbereich
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen Gegenstand des Vertrags ist der Sitz der HKAdie Betreuung, Unterbringung und Versorgung des o.g. Tieres im Auftrag des Halters durch den Betreuer in dessen Haushalt Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx.
(2) Jede Bestimmung Vertragspartner sind Hundetraining Herzenshunde und der Eigentümer/Halter des Hundes. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Hundetraining Herzenshunde gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundebetreuung Herzenshunde im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten sind in der Preisliste auf der Homepage festgelegt, die jeder Kunde frei zugänglich einsehen kann und zudem den Link per Whatsapp erhält.
(4) Der Betreuungshund wird über das Anmeldeformular der Homepage schriftlich angemeldet.
(5) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunde des bei Hundetraining Herzenshunde gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn Hundetraining Herzenshunde dem Kunden die Reservierung schriftlich bestätigt.
(6) Hunde, die noch nicht zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für ein Probetag werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist. Der Probetag ist kostenpflichtig. Kennt der Betreuungshund keine Katzen oder hat Probleme in der Eingewöhnung, wird ein Training durch Hundetraining Herzenshunde durchgeführt, was ebenfalls kostenpflichtig ist.
(7) Hundetraining Herzenshunde ist verpflichtet, den vom Kunden gebuchten Platz bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die für den bereitgestellten Platz und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Hundetraining Herzenshunde zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Hundetraining Herzenshunde an Dritte.
(9) Die Preise können von Hundetraining Herzenshunde ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde, der Leistungen oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und Hundetraining Herzenshunde zustimmt.
(1) Zu jedem Betreuungshund wird bei Vertragsunterzeichnung und vor Vertragsbeginn ein Daten- und Pflegebogen ausgefüllt. Dieser Pflegebogen liegt dem Vertrag bei und ist wesentlicher Vertragsbestandteil.
(2) Der Halter hat besondere Pflegehinweise und bekannte Krankheiten vor Betreuungsbeginn schriftlich im Pflegebogen mitzuteilen. Vor allem Informationen, die zum Beißen, Weglaufen, Zerstören von Gegenständen durch den Betreuungshund führen, müssen vorab mitgeteilt werden. Hierzu zählt insbesondere Schuss- und Geräuschempfindlichkeit aufgrund der örtlichen Nähe zu Bundeswehrübungsgelände.
(3) Wenn es sich alleinum wiederholte Betreuung handelt, ist es Verpflichtung des Halters, Veränderungen der gemachten Angaben unverzüglich zu ergänzen.
(1) Der Halter hat alle notwendigen Impfungen rechtzeitig vor Beginn der Pflegezeit vorzunehmen; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Impfbücher/Heimtierpässe/TASSO-Nr./Versicherungsschein/Haftpflichtversicherungsschein in Kopie sind dem Betreuer spätestens bei Übergabe des Betreuungshundes auszuhändigen. Gleiches gilt ggf. für ärztliche Versorgungsanweisungen. Diese müssen schriftlich mitgeteilt werden. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die Wirksamkeit weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht.
(2) Der Halter versichert, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe stubenrein und frei von Parasiten sowie ansteckenden Krankheiten für andere Tiere und Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Ansonsten behält sich Hundetraining Herzenshunde vor, den Hund kostenpflichtig in Höhe der aufgelisteten Sonderleistungen mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Vertrags Hundehalters. Hundetraining Herzenshunde übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Ferner sichert der Halter zu, dass das Tier sozialverträglich ist und über Grundgehorsam verfügt.
(3) Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich unter „Nebenabsprachen“ festzuhalten.
(4) Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstehenden Koste, für den Zeitaufwand von Desinfektionen, Reinigungen der Räumlichkeiten, Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von Hundetraining Herzenshunde keine Haftung übernommen werden.
(1) Der Halter hat notwendige Futtermittel und -mengen sowie Zubehör zu beschaffen und bis Übergabe des Tieres an den Betreuer in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Die Betreuung erfolgt auf Basis positiver Verstärkung mittels unter anderem Leckerlies auf Gassigängen/im Alltag. Qualitativ hochwertige Leckerlies hat der Halter vorab in ausreichender Menge mitzugeben oder kann diese für eine Pauschale bei Betreuung käuflich erwerben.
(1) Der Halter sichert zu, dass eine ordnungsgemäße Haftpflicht-Versicherung für das Pflegetier besteht. Ein Versicherungsnachweis ist dem Betreuer in Kopie vorzulegen.
(2) Beim Bestehen einer weiteren Versicherung ist bei Beginn der Betreuung die Versicherungsgesellschaft sowie deren Umfang im Übrigen nichtBetreuungsbogen zu nennen.
(3) Der Hundehalter haftet für Schäden, die der Betreuungshund in der Betreuungszeit in der Betreuungsstätte verursacht, insbesondere Urinieren/Markieren von Untergründen und Gegenständen, Zerstören durch Benagen oder Kratzen von Böden, Türen, Einrichtungsgegenständen, Pkw-Innenausstattungen etc.
(4) Der Halter haftet für den entstandenen Schaden mit dem Neupreis bzw. Unwirksame Bestimmungen für die Reinigung vollumfänglich.
(1) Der Betreuer verpflichtet sich, im Sinne des Tieres zu handeln, das Tier art- und verhaltensgerecht unterzubringen/auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Betreuungshund ist zu jeder Zeit, auch in geschlossenen Räumen, mit einem Halsband zu führen.
(2) Der Betreuungshund ist an Verkehrsstraßen, öffentlichen Plätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Bereichen stehts an der Leine zu führen. In öffentlichen Beförderungsmitteln gilt Maulkorbpflicht. Ein Maulkorb muss von dem Halter zur Verfügung gestellt werden, sollte der Transport mit Öffentlichen Verkehrsmitteln gewünscht sein.
(3) Der Betreuer muss bei Unterbringung des Hundes in seinen Räumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass sich keinerlei giftige Pflanzen, Gegenstände, Substanzen oder Lebensmittel im unmittelbaren Zugangsbereich des Hundes befinden.
(4) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
(5) Hundetraining Herzenshunde übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/ Verletzung seines Hundes erfolgen sollen.
(1) Der Betreuer verpflichtet sich, beim Auftreten von Problemen (plötzliche Krankheit des Tieres, auffällige Verhaltensänderung, Entlaufen, Beißvorfälle, körperliche Auseinandersetzungen mit anderen Menschen/Hunden, Aufnahme von Futter/unbekannten Gegenständen oder Ähnlichem, Lahmheit etc.) den Halter und dessen im Vertrag hinterlegten Notfallkontakt umgehend jedoch mindestens drei Mal innerhalb von 12 Stunden telefonisch und per Whatsapp zu kontaktieren.
(2) Der Halter verpflichtet sich, die Betreuerin in der Pflegezeit mindestens ein Mal in der Woche zu kontaktieren.
(3) Sollte der Halter nicht erreichbar sein, ist der Notfallkontakt berechtigt, Entscheidungen im Sinne des Tierhalters zu treffen.
(1) Der Halter ermächtigt den Betreuer bei begründetem Verdacht auf Verletzung oder Krankheit, das Pflegetier unverzüglich zu behandeln, medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder es einem Tierarzt vorzustellen. Der behandelnde Tierarzt ist in dem Pflegebogen vermerkt und sollte, nach Uhrzeit, Entfernung und Art des Notfalls bevorzugt gewählt werden. In Abhängigkeit der Verletzung/des Notfalls ist ggf. eine Fachklinik vorzuziehen. Entstandene Aufwände des Betreuers für die notfallmäßige Vorstellung des Betreuungshundes bei einem Tierarzt werden mit einer Kilometerpauschale von 90 Cent/km und 1,00 Euro/Minute berechnet. Kommt es zu Verunreinigungen aufgrund der Verletzungen oder anderen Schäden, sind ergänzend so auszulegendiese Kosten und alle im Zusammenhang mit dem Notfall entstandenen Schäden durch den Halter zu tragen bzw. zu ersetzen.
(2) Die für die tierärztliche Behandlung entstehenden Kosten werden namens, Im Auftrag und auf Rechnung des Halters beauftragt.
(3) Sollten die Kosten von dem Betreuer ausgelegt werden, müssen diese vor Rückgabe des Pflegetieres vollständig beglichen werden.
(4) Eine Kostengrenze für tierärztliche Eingriffe wird auf Euro festgelegt.
(5) Eine Entscheidung über aufwendige tierärztliche Behandlungen (z.B. Operationen etc.) / Erlösung des Tieres durch einen fachlich geeigneten Tierarzt wird erst nach Kontaktierung des Halters gemäß § 7 an den Betreuer erteilt. Es müssen durch den Betreuer alle möglichen Maßnahmen getroffen werden, um das Tier zu retten.
(6) Sofern OP- und Krankenschutzversicherungen für den Betreuungshund bestehen, müssen die Daten auf dem Pflegebogen vermerkt sein.
(7) Sollte ein hinzugezogener Tierarzt zur sofortigen Einschläferung raten, wird der Hundehalter unverzüglich kontaktiert. Ist dieser nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis zum Wohle des Tieres bei dem Betreuer.
(8) Sollte der Hund auf eine andere Art ableben, sind anfallende Kosten vom Hundehalter zu tragen.
(9) Auf Wunsch des Hundehalters, kann Hundetraining Herzenshunde einen Tierarzt beauftragen, die Todesursache festzustellen oder den Tierkörper in Verwahrung zu nehmen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
(1) Der Betreuer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
(2) Der Halter erklärt sich mit der Aufnahme und Speicherung der in diesem Vertrag und ggf. in der Zusatzvereinbarung erhobenen Daten einverstanden. Die Daten dürfen im Rahmen der Vertragsabwicklung bspw. im Krankheitsfall an den Tierarzt weitergegeben werden.
(3) Der Hundehalter erteilt die Erlaubnis, dass Fotos und Videos seines Hundes ggf. bei Instagram, der Homepage, Facebook o.ä. gezeigt werden.
(1) Die Betreuung des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Die Haftung für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Betreuers beruhen. Das Haftungsrisiko ist beschränkt auf den aktuellen Mindestwert eines Hundes derselben Rasse, jedoch nicht mehr als 200,00 Euro pro Hund. Der Halter übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes während des Aufenthaltes.
(2) Der Betreuer haftet nicht für durch den Hund verursachte Schäden.
(3) Der Halter erklärt sich trotz der bestehenden Risiken damit einverstanden, dass sein Hund auch unangeleint ausgeführt und mit anderen Hunden in der Gruppe laufen darf.
(1) Der Hund wird vom Halter oder einer vom Halter bevollmächtigten Person zur vereinbarten Zeit zur Betreuungsstätte gebracht und abgeholt.
(2) Die Gebühren werden pro angefangenen Tag berechnet.
(3) Stehen Gebühren, die während der Betreuung entstanden sind, zur Begleichung aus, behält sich der Betreuer vor, den Betreuungshund solange einzubehalten, bis die Kosten beglichen wurden.
(4) Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, wird es mit Ablauf von drei Werktagen in das Tierheim gebracht.
(5) Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch Hundetraining Herzenshunde unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
(1) Die Betreuung kommt durch Vertragsabschluss und Ausfüllen des Betreuungsformulars zustande. Die Betreuung kann bis zu 10 Tage vor dem Betreuungstermin storniert werden. Unter 10 Tagen werden 50% der Betreuungskosten fällig. Unter 5 Tagen wird der volle Betreuungssatz berechnet.
(2) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
A) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung mehr als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
B) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung weniger als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
C) Schadensersatz i.H.v. 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
D) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistung, wenn die schriftliche Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
E) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistung, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung geben wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden Bei plötzlichem Erkranken des Betreuungshundes oder –halters, Tod oder anderen Gründen gilt § 10 1 entsprechend.
(4) Kann der Halter seinen Hund nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ortwie vereinbart abholen, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservierenhat er dies umgehend mitzuteilen. Bei einer Reservierung bleibt nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthalts, wird bei mündlicher Verlängerung eine Gebühr von 35,00 Euro pro angefangenem Tag fällig. Sollte keine Betreuungskapazität bestehen und der Hund nicht wie vereinbart abgeholt werden, ist der Betreuer berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen oder in ein Tierheim zu bringen.
(5) Hundetraining Herzenshunde hat die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehenEntscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur schriftlich wirksam.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam.
(3) Der Hundehalter versichert, Eigentümer des oben genannten Hundes zu sein. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein seiner Unterschrift erklärt der Halter sein Einverständnis zu allen oben genannten Vertragsbedingungen und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zum oben bezeichneten Hund. Einmal unterschrieben, ist dieser Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht auch für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)weitere Aufenthalte rechtskräftig.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Tierpflegevertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Änderungen oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Schriftform. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags der Vereinbarung im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenDer vorliegende Vertrag ist an etwaige geänderte datenschutzrechtliche Bestimmungen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
sofern sie für die gegenständliche Vereinbarung relevant sind, anzupassen. Dieser Vertrag ersetzt alle bestehenden datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und gilt sowohl während als auch nach Beendigung einzelner oder aller Vertragsverhältnisse. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers (3z. B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Mündliche Nebenabreden wurden gelten rechtlich als nicht getroffen beigelegt und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerinhaben damit keine Gültigkeit. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht Unwirksamkeit gilt auch für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass derartige Bedingungen des Auftragnehmers auf Lieferscheinen, Fakturen etc. angebracht sind und diesen Aufdrucken bzw. sonstigen Beilagen vom Auftraggeber nicht widersprochen wird. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11. April 1980, UNCITRAL-Kaufrecht) und der Verweisnormen des IPRG wird ausgeschlossen. Alle sich aus dem Kunden Datenschutzvertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz. Der Vertrag kann analog (Unternehmenhandschriftlich) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt werden. Die Unterfertigung einer Ausfertigung, welche bereits von einer oder mehreren Vertragspartei(en) handschriftlich oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt und elektronisch weitergeleitet wurde, gilt ist zulässig und wird das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt. Auf Seiten der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. wird hiefür die E-Mail-Adresse xx.xxxxx@xxxxx.xx bereitgestellt. Anlagen Anlage 1 Leistungsbeschreibung Anlage 2 Offen gelegte Daten Anlage 3 Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOM) Anlage 4 Zugelassene Sub-Auftragnehmer Unterschriften ……………, am ……………….. ……………, am ………………. (Ort, Datum) (Ort, Datum) ……………………………………………. ……………………………………………. Name und Funktion, Unterschrift Name und Funktion, Unterschrift ……………, am ……………….. ……………, am ………………. (Ort, Datum) (Ort, Datum) ……………………………………………. ……………………………………………. Name und Funktion, Unterschrift Name und Funktion, Unterschrift Anlage 1 zu [VERTRAGSNUMMER/GZ] Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2Auftraggeber: ☐ Lieferung von Medizinprodukten (z.B. bildgebende Systeme, Software, Geräte zur Labordiagnostik) Für den Fall☐ Installation von IT-Systemen ☐ Xxxxxxx xxx XX-Xxxxxxxx ☐ Betreuung von IT-Systemen ☐ Sonstiges: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Im Rahmen der Erbringung der oben angeführten Leistungen ist es möglich, dass Mitarbeiter des Auftragnehmers Einsicht in personenbezogene Daten des Auftraggebers nehmen. Die Einsichtnahme in personenbezogene Daten erfolgt nur insoweit, als diese zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unabdingbar ist. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, eine aktive Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die über den Leistungsumfang des Auftrages hinausgehen, vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Mitarbeiter des Auftragnehmers, der über einen Zugriff zum IT-System des Auftraggebers verfügt, diesen Zugriff nicht mehr benötigt (Unternehmenz.B. bei Ausscheiden aus dem Unternehmen oder Übernahme eine anderen Tätigkeit, für die ein Zugriff auf das IT-System des Auftraggebers nicht mehr notwendig ist). Die betroffenen Mitarbeiter des Auftraggebers unterliegen den gesetzlich erforderlichen Verschwiegenheitspflichten und/oder wurden zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 6 DSG (2018) schriftlich verpflichtet. Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber die nachstehenden Leistungen, jeweils soweit dies erforderlich ist, um seine Verpflichtungen aus den mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen zu erfüllen. ☐ Fernzugriff (SW-Fehleranalyse und -Fehlerbehebung) ☐ Fernzugriff (Wartung des Programmes, SW-Updates) ☐ SW-Fehleranalyse und -behebung vor Ort ☐ Wartung des Programmes / Installation von Updates vor Ort ☐ SW-Fehleranalyse beim Auftraggeber ☐ Tausch von defekten HW-Teilen ☐ Beseitigung von Störungen, Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der HW ☐ Beratungsleistungen ☐ Betreuungsleistungen (z.B. Customizing, Richtigstellen von Daten, Erstellen von Auswertungen, …) ☐ Schulung der Nutzerinnen und Nutzer ☐ Systemadministration ☐ Backup ☐ Hosting ☐ Helpdesk-Dienste ☐ Sonstige Leistungen: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. (Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit: stichwortartig, aber dennoch so detailliert, dass ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also unbeteiligter Dritte erkennen kann, worum es sich handelt) Anlage 2 zu [VERTRAGSNUMMER/GZ] Kategorien der betroffenen Personen Nummer Bezeichnung Datenarten Nummer Bezeichnung zu [VERTRAGSNUMMER/GZ] Der Auftragnehmer bestätigt, ☐ hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen über ein Zertifikat gemäß ISO 27001 (Zertifikatsnummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.) oder ☐ über die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden in nachfolgender Liste aufgeführten TOM zu verfügen (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamtZutreffendes ankreuzen). Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fallist sicherzustellen, dass dem Kunden (Unternehmenunberechtigten Personen der Zutritt zu den Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik IKT) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdeverwehrt ist, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet denen personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetd.h. der physische Zutritt zu den IKT-Einrichtungen ist zu regeln. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sind für die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenim Grundvertrag vereinbarte Erfassung, die in fester Zusammenstellung gebucht werdenVerarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer zu implementieren: Nr. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen JA NEIN nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten not-wendig Mindest-Sicherheitsniveau erfüllt durch: (ACHTUNG: Wenn „NEIN“ und „nicht notwendig“ ausgefüllt wird, ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%eine Begründung anzugeben)
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Samples: Datenschutzvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort . Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile – einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers – bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingungen handelt. Dies gilt auch für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAden Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Jede Bestimmung gilt . Der Gerichtsstand für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beide Parteien ist Braunschweig.
3. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags der Vereinbarung im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen……………………………………………, dass den ………………………………… Name Unterschrift Name Unterschrift Bereitstellung und Betrieb folgender Lernplattformen durch den Auftragnehmer während der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Dauer ihrer jeweiligen Lizenzierung durch den Auftraggeber. Einsatzzweck der Anwendung Antolin zur Förderung der Lesekompetenz Bumblebee zum Diagnostizieren und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Fördern des Hör-/Leseverstehens und Schreibens im Fach Englisch Zahlenzorro zur Förderung aller mathematischen Kompetenzbereiche Grundschuldiagnose zur Lernstandsdiagnose in den Fächern Deutsch und Mathematik GRUNDSCHULE interaktiv zur interaktiven Bearbeitung von Unterrichtsinhalten Für die Zahlung Xxxxxxx/-innen wird in der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen jeweiligen Lernplattform ein Account eingerichtet, mit dem Studienvertrag zurücksie die dort definierten Aufgaben/Fragen/Themen bearbeiten können. Auf Die Lehrkraft der Xxxxxxx/- innen hat Zugang auf Auswertungen zu diesen Aufgaben. Identifier der Xxxxxxx/-in (Vorname, Name – es können auch Fantasienamen genutzt werden) Identifizierung des Schülers / der Schülerin in Auswertungen für die Lehrkraft Benutzername / Kennwort (Account) Steuerung des Zugriffs zur Lernplattform Geschlecht Erzeugung von Texten Klassenstufe/-bezeichnung Definition einer Organisationeinheit für die Xxxxxxx/-innen im System bearbeitete Fragen/Aufgaben mit automatischer Auswertung (richtig / falsch) Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an System für die Lehrkraft erzeugten Übersichten Bearbeitungsdauer und -Zeitpunkt Basis der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genanntSystem für die Lehrkraft erzeugten Übersichten anwendungsinterne Nachrichten der Xxxxxxx/- innen an die Lehrkraft x (Inhalt, abgeschlossenen VerträgeZeitpunkt Versand) Rückfragen der Xxxxxxx/-innen an die Lehrerkraft anwendungsinterne Nachrichten der Xxxxxxx/- innen an die Lehrkraft x (Inhalt, Zeitpunkt Versand) Kommentare/Antworten durch die Lehrkraft an die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem Xxxxxxx/-innen Xxxxxxx/-innen der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammendatenverarbeitenden Stelle, die in fester Zusammenstellung gebucht der Anwendung eingerichtet werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%.
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Samples: Auftragsverarbeitung
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA12.1 Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen 12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Die Aufhebung und Kündigung dieses Energieliefervertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform, sofern nicht Schriftform vereinbart ist. OrtGleiches gilt für die Änderung / Aufhebung dieser Textformklausel.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, Datumeine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortso ist Gerichtsstand unser Firmensitz, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen sofern nicht im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenEinzelfall ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich Bei vorgenannter Kundengruppe ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit sie nicht an die Verbrauchsstelle gebunden sind, unser Firmensitz.
12.4 Die Unwirksamkeit einzelner AGB lässt die Wirksamkeit der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des übrigen Bestimmungen unberührt.
12.5 Diese allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem ausschließlich. Sie haben Vorrang vor abweichenden, ggf. im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeInternet aufrufbaren AGB. Eine etwaig im Internet veröffentlichte Kosten- und Entgeltliste, die über den Inhalt dieser AGB hinausgeht, ist unwirksam. Es ist den Parteien unbenommen einzelvertraglich eine Kosten- und Entgeltliste zu vereinbaren Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn wir derartigen Regelungen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien Energiebelieferung an den Kunden vorbehaltlos an den Kunden ausführen.
12.6 Wir beliefern unsere Kunden bei Gaslieferverträgen abhängig von den an seiner Abnahmestelle geltenden Gegebenheiten mit Erdgas der Gruppe H oder L gemäß Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in Deutschen Vereins des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in Gas -und Wasserfaches e.V. (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend„DVGW“).
2) Eine Stornierung 12.7 Bei Gaslieferverträgen sind wir zu folgendem steuerlichen Hinweis nach § 107 Abs. 2 der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fälligVerordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes vom 31.07.2006 verpflichtet: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellteine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltJede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%“
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Energie
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA7.1. Eine Änderung dieser Vereinbarung kann nur schriftlich und ordnungsgemäß von beiden Parteien unterzeichnet vorgenommen werden. Auf diese Vorgehensweise kann nur in Schriftform verzichtet werden.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; 7.2. Sollten Teile oder Bestimmungen dieser Vereinbarung undurchführbar oder unwirksam sein, bleiben die Unwirksamkeit einzelner verbleibenden Teile davon unberührt, und die unwirksamen oder undurchführbaren Teile oder Bestimmungen berührt werden durch Teile oder Bestimmungen ersetzt, die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame der Zielsetzung der unwirksamen und undurchführbaren Teile oder Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdam nächsten kommen.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden 7.3. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte es nicht getroffen möglich sein, Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf diese Vereinbarung einvernehmlich beizulegen, ist eine Entscheidung auf dem ordentlichen Gerichtswege herbeizuführen. Gerichtsstand und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformErfüllungsort sind München. Die gesamte Vereinbarung besteht aus sieben Artikeln sowie den darauf folgenden Anlagen A und B und C. ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten leitenden Angestellten oder Vertreter in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet. München, .............................................. . Ort, Datum............................................. (Universität) Gesehen und genehmigt: München, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort.............................................. . ............................................................. (Projektleiter) Lizensierte Sprachressource ist: „Colonia Dignidad. Ein chilenisch-deutsches Oral History-Archiv“ Beschreibung Autor/Verantwortlicher (mit email): Sprache(n): Anzahl der Sprecher/interviewten Personen: Anzahl der Aufnahmen/Interviews: Medienformat: (z. B. MP4, DatumWAV, Unterschrift Studierende/r OrtOGG) Gesamtes Datenvolumen (Gigabytes): Anzahl der Transkriptionen: Transkriptionsformat ODS, DatumVTT, Unterschrift Unternehmen AnlagePDF Die in Anlage A beschriebene SR wird vom Lizenzempfänger nach dem CLARIN Lizenzmodel unterlizensiert: Information über Zahlungsweise Einmalige Gebühr entsprechend der Studiengebühren Für Gesamtgröße der SR in Gigabyte (GB) (siehe Anlage A) Der Lizenzempfänger berechnet dem Lizenzgeber eine einmalige Gebühr, wenn die Zahlung SR in das BAS Repository übernommen wird (Ingest) und die unten genannten Bedingungen vorliegen. Mit der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie Gebühr sollen die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis Kosten für die Pflege der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeRessource, die Sicherung mit modernen Doppel-Backup-Verfahren, die Durchführung Aktualisierung der Medienformate, falls die ursprünglichen Medienformate nur noch selten verwendet werden, die Veröffentlichung der mit der Ressource verbundenen Metadaten über OAI- PMH für einen Zeitraum von 20 Jahren abgedeckt werden.
C 1. Eine Ressource bis zu einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare Gesamtgröße von 20 GB wird kostenlos übernommen und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder archiviert.
C 2. Für eine Ressource mit einer anderen Gesamtgröße von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem mehr als 20 GB und weniger als 1000 GB berechnet der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt Lizenzempfänger eine einmalige Gebühr von EUR 0,50 je GB (abzüglich EUR 10 für die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend20 GB).
2) Eine Stornierung C 3. Für Ressourcendaten von mehr als 1000 GB berechnet der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltLizenzempfänger eine einmalige Gebühr von EUR 0,30 je GB.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)C 4. Weiterhin berechnet werden ggf. 19 % deutsche Umsatzsteuer.
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
Appears in 1 contract
Samples: Lizenzvereinbarung
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
15.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt als Gerichtsstand Frankfurt.
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestim- mungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Fit Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestim- mungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmun- gen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
15.4 Fit Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- braucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebe- dingungen für Fit Reisen verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Fit Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische On- line-Streitbeilegungs-Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr hin.
15.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Fit Reisen veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (2) Jede Bestimmung gilt BGB), soweit für sich allein; die den Ver- trag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reisepro- spektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Fit Reisen sind daher möglich, solange noch kein Ver- trag zwischen Fit Reisen und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Fit Reisen. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.
15.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt hat nicht die Wirksamkeit Unwirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdgesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen 15.7 Offensichtliche Druck- und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss Rechenfehler berechtigen den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien Reiseveranstalter zur Anfechtung des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervorReisevertrages. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber Angaben entsprechen dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Stand November 2022.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Reisebedingungen
Sonstiges. Bei Vorliegen bestimmter, in den Genussscheinbedingungen dargestellter Kündigungsgründe, sind Gläubiger berechtigt, ihre Genussscheine zu kündigen. Im Falle einer Kündigung durch einen Ge- nussscheingläubiger, ist dieser berechtigt, von der Emittentin die Rückzahlung oder, nach Xxxx der Emittentin, den Ankauf seiner Genussscheine durch die Emittentin (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg ihre Veranlassung durch einen Dritten) insgesamt oder teilweise zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem verlangen (die „Put Option“). Den Genussscheininhabern wird bei Wirksamwerden der Kontakt- / Zertifikatsstudien Kündigung bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass die Put Option ausgeübt wird (Ankauf), der Nennbetrag der gekündigten Genussscheine abzüglich von Ver- lustteilnahmen, soweit diese nicht durch Wiederauffüllung ausgeglichen wurden, zzgl. aufgelaufener Zinsen (zurück)gezahlt. Die Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrages verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem Kunden Ende der Vorlegungsfrist, d.h. der Frist gemäß den Genussscheinbedingungen innerhalb derer der Emittentin gegebenenfalls eine Urkunde über die Teilschuldverschreibung vorge- legt werden muss oder alternativ der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden muss. Die Min- destzeichnungssumme beträgt EUR 1.000,00. Es besteht kein Höchstbetrag der Zeichnungen. Die Genussscheine werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurdeBGB), gilt konkret nach den §§ 793 ff. BGB, auf Grundlage einer Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der SeniVita Sozial gGmbH vom 20. April 2014 geschaffen. Emissionstermin ist voraussichtlich der 27. Mai 2014. Die Bedingungen der Genussscheine sind in Abschnitt V. abgedruckt. Die Emittentin hat für die Dauer der Gültigkeit dieses Prospekt ihre Zustimmung erteilt, dass der Pros- pekt von Finanzintermediären, denen sie dies im Einzelfall zukünftig ausdrücklich gestattet, zur end- gültigen Platzierung in Deutschland verwendet werden darf. Der ICF Kursmakler AG, Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx wurde dies bereits gestattet. Auch hinsichtlich dieser endgültigen Platzierung durch die vorgenannten Finanzintermediäre übernimmt die Emittentin die Haftung für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den FallInhalt des Pros- pekts. Weitere klare und objektive Bedingungen, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also an die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurdedie Zustimmung gebunden ist oder die für die Verwendung relevant sind, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetgibt es nicht. Die Absagen Angebotsfrist, während derer die spätere Weiterveräuße- rung oder endgültige Platzierung erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich kann, umfasst den Zeitraum vom 13. Mai 2014 bis 30. April 2015. Sollte die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenEmittentin weiteren Finanzintermediären die Zustimmung zur Verwendung des Prospektes erteilen oder etwaige neue Informationen zu Finanzintermediären vorliegen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung zum Zeitpunkt der Anmeldung seitens des/ Billigung unbekannt waren, wird sie dies unverzüglich auf der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1Internetseite (xxx.xxxxxxxx.xx) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%bekannt machen.
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Samples: Wertpapierprospekt
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Der Verkäufer versichert, die erforderliche Schlägerungsbewilligung zu besitzen. Bei Überschreiten der Liefertermine durch den Verkäufer wird der Käuferin das Recht eingeräumt, die Preise einseitig angemessen festzusetzen, oder von der Lieferung Abstand zu nehmen. Die Käuferin ist bei vom Verkäufer verursachten Verzögerungen berechtigt, einen Deckungskauf auf Kosten des Verkäufers durchzuführen. Als Sicherheit für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags geleistete An- oder Teilzahlungen geht das Holz im Übrigen nichtgleichen Wert der von der Käuferin geleisteten Zahlungen in ihr Eigentum über, gleichgültig, in welchem Zustand es sich befindet. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenDie Abrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgt mittels Gutschrift durch die Käuferin. Bei gänzlicher oder teilweiser Einstellung des Betriebes im Bestimmungswerk, verursacht z.B. durch höhere Gewalt oder Feuer, ist die Käuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. eine verzögerte Zulieferung zu erwirken. Bei Windwurf, Schneebruch oder anderen Naturereignissen etc., sowie bei allen Marktpreisänderungen, ist die Käuferin berechtigt, den Kaufpreis für das kaufgegenständliche Industrierundholz einseitig zu ändern und angemessen an den Marktpreis anzupassen. Das bis dahin noch nicht bereitgestellte Industrierundholz wird mit dem neuen Preis abgerechnet. Der Verkäufer garantiert, dass das Holz aus ökologisch nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, sowie, dass Holz und Rinde nicht radioaktiv verstrahlt sind oder mit chlorhältigen Mitteln behandelt wurden. Sämtliche Hölzer sind ohne Verunreinigungen (Metalle, unverkochbare Plastikmarken, Schälschutzwickel, Plastikfolien etc.) anzuliefern. Der Verkäufer hat am Abfuhrort das Holz so zu lagern, dass es mit hydraulischen LKW-Kränen ungehindert verladen werden kann. Die Mindestmenge beträgt einige Greiferladungen pro Ladeort. Bei nicht krangerechter Lagerung des Holzes ist die Käuferin berechtigt, die auftretenden Mehrkosten für Verladung oder Abfrachtung dem Verkäufer anzulasten. Allfällige Wege- und Brückenerhaltungskosten sowie Wegmehrbenützungsbeiträge gem. den Landesstrassengesetzen u.ä. gehen zu Lasten des Verkäufers. Im übrigen gelten die Holzübernahmerichtlinien der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Käuferin und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ergänzend die Bestimmungen der Schriftformösterr. OrtHolzhandelsusancen in der bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Fassung. Der Verkäufer garantiert, Datumdass das Holz aus Nutzungen stammt, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren welche den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dafür gegebenenfalls notwendige behördliche Bewilligungen können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählennachgewiesen werden. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Die Herkunft des Holzes ist im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenVertrag angeführt. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Die gesamte Lieferkette kann identifiziert und im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen VerträgeFalle von hoch riskanten Lieferungen durch unabhängige Dritte überprüft werden. Bei Holzlieferanten, die an einem etablierten Zertifizierungssystem teilnehmen, kann davon ausgegangen werden, dass die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Zertifizierung: Der/die Verkäufer erklärt/-en an dem von ihm/ihnen umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, insbesondere Weiterbildungsseminare die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und Kontakt- / Zertifikatsstudien diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Zum Zweck der Dokumentation (Registrierung) dürfen die erforderlichen Daten (Name und Adresse des/Der Verkäufer/-s) weitergegeben werden. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich einer Speicherung und Verwendung der im Vertrag angeführten Daten des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können Kunden zum Zweck der Buchhaltung, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie der Zusendung von Informationsmaterial zu. Die Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben und werden nach dem derzeitigen Datenschutz behandelt. Eingehende Holzlieferungen zwischen dem 29. Dezember und 31. Dezember eines Jahres werden von den jeweiligen Werken übernommen und auf ein Konsignationslager gelegt. Am 3. Arbeitstag des Folgejahres gehen die Holzbestände, welche sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz Konsignationslager befinden, in einem die Verfügungsmacht der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzwjeweiligen Werke über. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, ist das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt 9413 St. Gertraud jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamtsachlich zuständige Gericht. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetgilt österreichisches Recht.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKADie Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, welche die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit Der WB wird während der Laufzeit des Vertrags im Übrigen nichtund bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom WU zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenDer WB verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den WU eine Vertragsstrafe zu bezahlen in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdbetreffende Mitarbeiter zuletzt vom WU bezogen hat, mindestens jedoch das zwölffache Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten des WU.
(3) Dem WB ist bekannt, dass es Mitarbeitern des WU verboten ist, Zusagen zu abweichenden Bedingungen zum Vertrag oder zu diesen AGB abzugeben oder den WU anderweitig zu verpflichten.
(4) Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des WU. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den WU.
(5) Bautischlerarbeiten sind in Fichte, Tanne oder Kiefer zu verstehen, wenn nicht andere Holzarten vereinbart werden.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Gültigkeit der Schriftformschriftlichen Bestätigung durch die andere Vertragsseite.
(7) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. OrtDie unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, Datumdie dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
(8) Im Verhältnis zu Verbrauchern sind sämtliche Punkte dieser AGB, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortwelche mit den geltenden Konsumentenschutzrechten unvereinbar sind, Datumunbeachtlich.
(9) Soweit nicht anders vereinbart, Unterschrift Studierende/r Ortist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des WU. Dies gilt auch dann, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise wenn der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Auftrag im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenAusland durchgeführt wird. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, Verweisungsnormen auf ausländisches Recht und das UN-Kaufrecht sind nicht anwendbar. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien örtliche Zuständigkeit des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt sachlich zuständigen Gerichts für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechendGeschäftssitz des WU als vereinbart.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Bosch behält sich vor, sämtliche Bedingungen jederzeit zu ändern. Wann immer Sie an einer Aktion der Xxxxxx Xxxxx Powertools GmbH teilnehmen, gelten die in diesem Moment abrufbaren Teilnahmebedingungen unter xxx.xxxxx-xxx.xxx/xxxxx.Xxxxxx Sie bitte daher im eigenen Interesse immer die Teilnahmebedingungen, bevor Sie das Angebot nutzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
(1) Erfüllungsort Die Teilnehmer sind für sämtliche Leistungen ist eine etwaige Versteuerung der Sitz der HKAGutscheine oder Ersatzgeschenke selbst verantwortlich.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdübrigen Bedingungen unberührt.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden Die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Bosch unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Verbraucher oder Verbraucherin, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformgewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). OrtDie Geltung des UN Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand ist Stuttgart, DatumDeutschland, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortsoweit die Teilnehmer nicht Verbraucher, Datumsondern Kaufmann, Unterschrift Studierende/r Ortjuristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlagewenn diese keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Stand: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken Mai 2023 Mit diesen Datenschutzhinweisen erläutern wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid unseren Umgang mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich Ihren personenbezogenen Daten, wenn Sie an der Zahlung „Heckenschere + Astschere gratis-Aktion“ teilnehmen.
(1) Verantwortlicher, Kontakt Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Aktion ist die Xxxxxx Xxxxx Power Tools GmbH, Xxx-Xxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxxx- Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (nachfolgend „Bosch“), xxxxxxx@xxxxx.xx
(2) Verarbeitung personenbezogener Daten Im Rahmen der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genanntAktion werden folgende personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet: - Name, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per Vorname - E-Mail Adresse - Adresse zum Versand der Astschere
(3) Zweck der Verarbeitung Diese Daten werden zu folgendem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt: - Durchführung der Aktion und Zusendung der kostenlosen Atschere
(4) Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
(5) Erforderlichkeit der Bereitstellung Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Aktion erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Nichtteilnahme.
(6) Datenweitergabe Die Daten der Teilnehmenden werden nur von Bosch und ggf. sorgfältig ausgewählten und vertraglich verpflichteten Dienstleistern zur Durchführung der Aktion und Zusendung des kostenlosen Akkus verarbeitet. Bitte beachten Sie, dass durch eventuelles Liken und Kommentieren auf Plattformen der Meta-Gruppe (bspw. Facebook, Instagram) der jeweilge Plattformbetreiber Zugriff auf Ihre Daten erlangt. Hierfür ist der Plattformbetreiber selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Wir haben keinen Einfluss darauf, an welche Empfänger Facebook oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten TeilnehmerinInstagram Ihre Daten weitergibt. Die Höhe Datenempfänger können sich auch in Drittstaaten befinden, in denen u.U. ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort EU herrscht und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin Betroffenenrechte nicht bestehen oder nicht ausgeübt werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendkönnen. Für die Berechnung Datenverarbeitung durch die Meta Gruppe gelten deren Datenschutzhinweise unter xxxxx://xx-xx.xxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx/?xxxxx_xxxxx=xxxx_xxxxxx_xxxxxxxx&xxxxx=0. Meta steht in keinerlei Verbindung zu der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt Aktion. Allein verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen der Mengenrabatt insgesamtAktion ist Bosch.
(7) Speicherdauer Die Löschung der Daten der Teilnehmer erfolgt 30 Tage nach Versand der Astschere, sofern der Löschung keine rechtliche Verpflichtung entgegensteht.
(8) Meldung von Datenschutzvorfällen, Geltendmachung von Betroffenenrechten Zur Meldung von Datenschutzvorfällen verwenden Sie bitte folgenden Link: xxxxx://xxx.xxxx- xxxxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte verwenden Sie bitte folgenden Link: xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxx-xxxxx.xxx/
(9) Betroffenenrechte Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetbesteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
3(10) Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen. Hierzu können Sie sich an die für Ihren Wohnsitz oder Ihr Bundesland zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde oder die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
(11) Datenschutzbeauftragter Für den FallAnregungen und Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten empfehlen wir, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) Sie sich an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%unseren Datenschutzbeauftragten wenden:
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Samples: Teilnahmebedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; Durch ihre Unterschriften bestätigen die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Vertragsparteien, dass die Wirksamkeit im Vertragstext aufgeführten Anlagen automatisch Bestandteil des Vertrags sind. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen zu diesem Vertrag sind zwingend nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen; dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Klausel. Sollten Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen nichtwirksam. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung so auszulegenabzuändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der Vertragszweck weitestgehend wirtschaftliche Zweck des Vertrages möglichst erreicht wird.
. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zuchtverbandes in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie deutsches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Zuchtverbandes. Anlage 1: Übersicht zur Merkmalserfassung Kostenrahmen der genomischen Untersuchung Anlage 2: Erfassung von Gesundheits- und Klauenmerkmalen (Beobachtungen) Anlage 3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, : Regelungen für Gewebeproben aus dem Projekt „FleQS“ Unterschriften Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Zuchtverband Datum, Unterschrift StudierendeBetrieb Name und Anschrift LKV Ordnungsbegriff Name und Anschrift Aufzuchtbetrieb LKV Ordnungsbegriff Aufzuchtbetrieb Übersicht zur Merkmalserfassung und Kostenrahmen der genomischen Untersuchung Tiergruppe Merkmalsumfang Kosten EUR/r OrtTier (netto) Zum Projektstart1: lebende Kühe zwischen 1. und 220. Laktationstag in der 1. Laktation + Pedigree-Information und MLP-Daten + Belegungsdaten + Angaben Kalbeverlauf der einzelnen Kühe + Genomische Informationen aller genotypisierten Tiere + Lineare Beschreibung aller Kühe in der 1. Laktation bis zum 220. Laktationstag + Erfassung von Gesundheitsdaten (Diagnosen, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Beobachtungen) im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenRahmen von ProGesund, sowie Klauenpflegedaten 0,00 Zum Projektstart1: lebende weibliche Tiere in Aufzucht, die zum Projektstart noch nicht gekalbt haben + Pedigree-Information und MLP-Daten + Belegungsdaten + Angaben Kalbeverlauf bei Abkalbung + Genomische Informationen aller genotypisierten Tiere + Lineare Beschreibung aller Kühe in der 1. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung Laktation bis zum 220. Laktationstag + Erfassung von Gesundheitsdaten (5 RatenDiagnosen, Beobachtungen) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genanntRahmen von ProGesund, abgeschlossenen Verträgesowie Klauenpflegedaten 50% des aktuellen Paketpreises2 von GS-Fleckvieh in Bayern Ab Projektstart1: geborene weibliche Tiere bis zum Projektende am 30.06.2022 + Pedigree-Information und MLP-Daten + Belegungsdaten + Angaben Kalbeverlauf bei Abkalbung + Genomische Informationen aller genotypisierten Tiere + Lineare Beschreibung aller Kühe in der 1. Laktation bis zum 220. Laktationstag + Erfassung von Gesundheitsdaten (Diagnosen, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenBeobachtungen) im Rahmen von ProGesund, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien sowie Klauenpflegedaten 50% des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per Eaktuellen Paketpreises2 von GS-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz Fleckvieh in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)Bayern
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).Als Projektstart gilt das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung
2) Eine Stornierung Der reguläre Paketpreis inkl. DNA-Aufbereitung, Genotypisierung und genomischer Zuchtwertschätzung beträgt zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor Unterzeichnung 27,00 Euro (netto) zzgl. dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen notwendigen Probenahmematerial (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2Stanze). Für die Berechnung im Rahmen der verbleibenden Veranstaltungen entfällt Gesundheitsprojekte (ProGesund Stand 26.06.2019) Klauenpflege ohne Befund Klauenrehe Weiße-Linie-Erkrankung Sohlenblutung Dünne Sohle Doppelte Sohle Konkave Vorderwand Ballenhornfäule Klauenfäule (D. interdigitalis) Mortellarosche Krankheit (D. digitalis) Phlegmone (Schwellung d. Fußes) Zwischenklauen-Phlegmone (Panaritium) Schwellung des Kronsaums/Ballens Sohlengeschwüre Wandgeschwür/-defekt Tylom/Limax Hornspalt Rollklaue Gelenksentzündung Verletzungen (Trauma/Prellung/Verstauchung) Durchtrittigkeit Sonstige Erkrankungen Klaue und Bewegungsapparat Zyklusstörungen Zysten Dünnwandige Zysten (GnRH-Behandlung) Dickwandige Zysten (PGF-Behandlung) Gebärmutterentzündung/Ausfluss Entzündungen Scheide Umrindern/Embyronaler Frühtod Verwerfen/Abort Sonstige Fortpflanzungsstörungen Überschreiten Geburtstermin (mind. 5Tage) Gebärmutterverdrehung Lageberichtigung Kalb Kaiserschnitt Nachgeburtsverhaltung Festliegen (Milchfieber) Scheidenvorfall Gebärmuttervorfall Missgebildetes Kalb (nicht lebensfähig) Störung d. Puerperiums (nachgeburtl. Rückbildung) Sonstige Störungen Geburtsgeschehen Sehr ruhig, phlegmatisch Unauffällig Gelegentlich problematisches Verhalten Häufig sehr problematisches Verhalten Abgang aufgrund des Verhaltens Keine Aussage möglich Atemnot der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
ANeugeborenen Nabelbruch Nabelentzündung Missbildungen Sehnenstelzfuß Kälberdurchfall Kokzidiose Kryptosporidiose Nasenausfluss/Husten Kälbergrippe Lungenentzündung Pansentrinken Labmagentympanie/-blähung Kälberflechte Selenmangel/Weißmuskelkrankheit Vitamin B1-Mangel (CCN) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenFestliegen Enthornen durch Landwirt/Tierarzt Sonstige Kälberkrankheiten Eher aggressive Kuh Eher schreckhafte/nervöse Kuh Ranghohe Kuh/Leitkuh Spaltenlieger Zungenschlagen Wirft Futter Ansauger Zieht Milch auf Lässt Milch laufen Sonstiges Tierverhalten (gelb= Merkmale, die derzeit schon in fester Zusammenstellung gebucht werdender Zuchtwertschätzung bearbeitet werden bzw. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1Zielmerkmale für Kälberkrankheiten, (X)=Merkmalsblöcke, die im Projektplan vorgesehen sind) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2Mastitis - akut Mastitis - chronisch Mastitis - subklinisch Mastitis - phlegmonosa (Colimastitis) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3Mastitis - apostematosa (Pyogenes-Keime) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Zitzen- und Euterverletzung Abflussstörung/Strichkanalverlegung Euterabszess Euterwarzen Euterödem/“Gschoß“/“Floß“ Melkbarkeitsstörungen-, Schwer-, Langmelker Sonstige Euterkrankheiten Milchfieber (Gebärparese) Ketose (Stoffwechsel) Leberverfettung/fat cow syndrom Labmagenverlagerung Wiederkauaktivität auffällig Azidose (Pansenübersäuerung) Verdauungsstörungen Durchfall Fremdkörperverdacht Tetanie (Magnesiummangel, Weidetetanie) Sonstige Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen Kein Saugreflex (auch gedrenchte Kälber) Schwacher Saugreflex Normaler Saugreflex Starker Saugreflex Keine Beobachtung (auch tote Kälber)
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Samples: Betriebsmodellvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Sofern der Stadt Dortmund Ansprüche aus diesem Vertrag entstehen, können diese einzeln sowohl gegen den/die Xxxxxxx*in geltend gemacht werden, als auch direkt gegen den/die Sorgeberechtigten. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für sämtliche Leistungen ist eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Sitz Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der HKA.
(2) Jede unwirksamen Bestimmung gilt für sich allein; eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtoder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenEntsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Xxxxx enthalten sollte. Dortmund, Unterschrift Xxxxxxx*in i.A. Hagedorn Fachbereichsleiter Unterschrift Sorgeberechtigter Unterschrift Sorgeberechtigter Sofern nur ein Sorgeberechtigter unterschreibt, wird von diesem bestätigt, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen er entweder die alleinige elterliche Sorge für den/die Xxxxxxx*in hat oder mit Einwilligung und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformin Vertretung des anderen Sorgeberechtigten handelt. Ort, DatumDas unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist folgende Vorschäden auf. Beschreibung Dortmund, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Xxxxxxx Name & Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Schulleitung / Bevollmächtigter Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise Sorgeberechtigter Unterschrift Sorgeberechtigter Die unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist bei der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Rückgabe folgende zusätzliche Schäden auf.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Leihvertrag
Sonstiges. 16.1 Gegen Forderungen von MPR kann der Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlun- gen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismä- ßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vor- liegt.
16.2 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegen- über MPR zu erfüllen, können wir bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, bei Dauerschuldverhältnissen durch Kündigung, fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kun- den. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Vertragspartner wird MPR frühzeitig und schriftlich über eine drohende Zahlungsunfä- higkeit informieren.
16.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MPR den Namen bzw. die Firma des Kunden nach Auftragsbeendigung in ihre Referenz- liste aufnimmt.
16.4 MPR ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gege- benenfalls zu dem Kunden in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
16.5 Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Lieferant seinen Sitz im Ausland, gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Kaufrechts und unter Ausschluss des Rechts der Vereinten Nationen über Ver- träge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (1) UN-Kauf- recht).
16.6 Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAvon MPR.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; 16.7 Falls einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden sollten oder die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Vertragsbedingungen Lücken enthalten, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags Wirk- samkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nichtÜbrigen. Unwirksame Anstelle der unwirksa- men oder nichtigen Bestimmungen sind ergänzend so auszulegengilt vielmehr diejenige wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, dass welche dem Sinn und Zweck der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entspricht. Im xxx.xxx-xxx.xxx xxxx@xxx-xxx.xxx Sitz der Schriftform. OrtGesellschaft: Xxxxxxxx-Xxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx / Xxxx T +49.7153.6180-0 F +49.7153.6180-99 Zweigniederlassung: Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxx T +49.40.238821-0 F +49.40.238821-200 Rechtsform der Gesellschaft: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxxxxx, DatumXxxxxxx Xxxxxxxxx, Unterschrift Hochschule Karlsruhe OrtXxxxxx Xxxxxxxx, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen AnlageXxxxxx Xxxxx Registergericht: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte AG Stuttgart HRB 214103 Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als von Anfang an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträgeverein- bart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck diese Vertragsbe- dingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätten die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen Par- teien die Angelegenheit von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)vornherein bedacht.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 15.1 Das juristische Eigentum des Mietobjektes beruht jederzeit beim Vermieter; dies trotz des Rechts des Vermieters, um das Mietobjekt zu veräußern, zu belasten oder an den Mieter an- bzw. weiter zu vermieten. Nur, falls im Mietvertrag dazu eine ausdrückliche Kaufoption vereinbart ist, hat der Mieter nach Ablauf des Mietvertrages ein Vorkaufsrecht. Dieses Recht wird jedoch in dem Moment erlöschen, in dem der Mieter während der Laufzeit hinsichtlich der Erfüllung des Mietvertrages säumig ist.
15.2 Es ist dem Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet, das geistige Eigentum des Vermieters, wie z.B. Handels- oder Markennamen, Logos und/oder Logogramme, zu verwenden.
15.3 Im Falle einer behördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Pfändung des Wohnmobils auf Kosten des Mieters ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; Mieter weiterhin verpflichtet, die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenVerpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an einschließlich der Zahlung der Studiengebühren Miete. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter von allen Kosten und Schäden, die durch die Pfändung entstehen, freizustellen.
15.4 Alle Information hinsichtlich des Mietvertrages muss als vertrauliche Information behandelt werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, diese Information mit Dritten zu teilen. Falls der Mieter im Widerspruch zu dieser Bestimmung handelt, hat er eine direkt fällige Vertragsstrafe zu zahlen, die zwölf Monatsraten entspricht; dies ungeachtet des Rechts des Vermieters auf ergänzende Schadensvergütung, falls der Schaden höher sein sollte.
15.5 Die Nichtigkeit, Unverbindlichkeit oder sonst wie Ungültigkeit einer Bestimmung aus dem Mietvertrag und/oder aus den Allgemeinen Bedingungen lässt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt. Wenn sich ein solcher Fall ergibt, treten die Parteien miteinander in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rücksprache, mit dem im Folgenden „Veranstalter" genanntZiel, abgeschlossenen Verträgeüber eine alternative Bestimmung eine Übereinstimmung zu erzielen, die dem entspricht, was die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenParteien mit der nichtigen, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail unverbindlichen und/oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)ungültigen Verpflichtung vorgesehen hatten.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor 15.6 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandeltVermieter und dem Mieter findet niederländisches Recht Anwendung.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)15.7 Rechtsstreitigkeiten werden ausschließlich dem befugten Richter des Gerichts Overijssel, Standort Enschede zur Entscheidung vorgelegt.
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Rental Agreement
Sonstiges. 7.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKAnach Absprache).
7.2 Alle Vorschläge/Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben unser geistiges Eigentum.
7.3 Bei Präsentationen bleiben die vorgestellten bzw. abgegebenen Unterlagen Eigentum der Agentur und sind nach angemessener Frist (2nach Absprache) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer oder beschädigter Rückgabe, im Übrigen nichtFalle einer Auftragsablehnung sind wir berechtigt, Scha- denersatz in Höhe einer zusätzlichen Entwurfsvergütung zu verlangen.
7.4 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei uns geltend zu machen. Unwirksame Bestimmungen Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
7.5 Von jedem unter Zugrundelegung unserer Vorschläge/Entwürfe realisierten Werbe- mittel sind ergänzend uns entsprechende Belegexemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen.
7.6 Vor der Endrealisierung (Druck oder andere Vervielfältigungsarten, Interneteinschal- tung, CD-Produktion, etc.) ist uns nach Prüfung eine Imprimatur durch den Auftragge- ber zu erteilen.
7.7 Für die warenzeichen- und wettbewerbsrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit unserer Vorschläge/Entwürfe übernehmen wir die Haftung nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung.
7.8 Wir sind nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so auszulegenist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheri- ger Zustimmung der Agentur geändert werden.
7.9 Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle, Requi- siten etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag Auftraggeber über die gesamte Weiterbildungsveranstaltungentsprechenden Rechte verfügt. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände etc. versichert werden, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/so hat der Auftraggeber die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter Versicherung selbst zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)besorgen.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1a) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKADie Möglichkeit, vorgezogenes oder flexibles Altersruhegeld zu beantragen, bleibt durch die vorstehende Regelung unberührt.
(2b) Jede Bestimmung gilt Ändern sich während der Laufzeit des Tarifvertrages die Voraussetzungen für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit den Bezug des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend Altersruhegeldes in der gesetzlichen Rentenversicherung oder sonstige gesetzliche Grundlagen zu dieser Regelung, so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wirdkann jede Tarifvertragspartei diese Regelung mit sechsmonatiger Frist zum Halbjahresende kündigen.
(31. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen beträgt 38,5 Stunden an 5 Tagen. Hiervon kann mit ausdrücklicher Zustimmung des Be- triebsrats - bei Fehlen eines Betriebsrats einzelvertraglich - abgewichen werden.
a) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Bei Kraftfahrern, Beifahrern und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Güterbegleitern kann die Arbeitszeit ein- schließlich der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder Arbeitsbereitschaft auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien 45 bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt 48 Stunden je Arbeitswoche ohne Mehrarbeitszuschlag festgelegt werden, wobei die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (Arbeitszeit 10 Stun- den täglich nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fälligüberschreiten darf, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestelltdaß Arbeitsbereitschaft regelmäßig und in erheblichem Umfang vorliegt und somit die Arbeitszeit über 10 Stunden täglich verlängert werden kann (§ 7 Abs. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt1 Arbeitszeitge- setz).
b) Die Lenkzeit von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ein- schließlich der Anhänger oder der Sattelanhänger von über 3,5 t muß nach 4 ½ Stunden Lenkzeit mindestens 45 Minuten, gegebenenfalls aufteilbar in Teilunterbrechungen von 15 Minuten, unterbrochen werden. Im übrigen gelten die EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
3) Für . Die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Stornierung einzelnen Werktage sowie die Festlegung der Pausen richtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach den betrieblichen Erfordernissen.
4. Am 24.12. eines jeden Jahres ist unter Fortzahlung der Bezüge ab 12.00 Uhr arbeitsfrei. Vollzeitbeschäftigte, die an diesem Tag ihre vertragliche Arbeitszeit er- füllt haben, erhalten eine Lohn-/Gehaltsgutschrift von Anmeldungen zusätzlich 3,5 Stunden.
5. Im übrigen gelten die arbeitszeitlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutz-, Mutterschutz- und des Schwerbehindertengesetzes in ihrer jeweiligen Fassung.
6. Die Zeiten des Berufsschulbesuches durch Auszubildende gelten vom Beginn des Unterrichts bis zum Ende des Unterrichts am Berufsschultag ohne Herausrechnung der Pausen als Arbeitszeit. Die Wegezeit von der Berufsschule zum Betrieb kann auf die nach dem Arbeitsgesetz zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB)gewährenden Pausen angerechnet werden.
7. Bei höherer Gewalt, bei Mangel an geeigneter Arbeit wegen Ausfall an Strom, Maschinen, Material oder dergleichen sind die Beschäftigten verpflichtet, vorüber- gehend andere zumutbare Arbeiten als die, für die sie eingestellt sind, oder zu anderen als den sonst üblichen Zeiten zu verrichten. Im letztgenannten Fall sind dem Beschäftigten dadurch entstehende zusätzliche Fahrtkosten vom Arbeitgeber zu erstatten. Der Betriebsrat ist zu Maßnahmen gemäß Satz 1 vorher anzuhören, sofern nicht Gefahr im Verzug ist. Die dadurch ausfallende Arbeitszeit ist im Einvernehmen mit dem Betriebsrat ohne Mehrarbeitszuschlag nachzuarbeiten.
8. Alle Mitarbeiter können zu Inventurarbeiten herangezogen werden.
1) Für den Fall. Auf Verlangen des Arbeitgebers kann aus betrieblichen Gründen eine Jahres- arbeitszeitregelung im Korridormodell ohne weitere Gegenleistung des Arbeitgebers eingeführt werden, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt sofern aus Sicht des Betriebsrates keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen. Eine solche Arbeitszeitregelung kann für den stornierten Teilnehmer gesamten Betrieb, aber auch für Abteilungen und Funktionseinheiten eingeführt werden. Einzelheiten, die nicht in § 3 Ziffer 2 entsprechend5 Ziffern 2-8 abschließend geregelt sind, sind in einer Betriebsvereinbarung zu vereinbaren.
2) . Bei einer flexiblen Jahresarbeitszeitregelung wird von einer individuellen Jahres- arbeitszeit ausgegangen. Die individuelle Jahresarbeitszeit berechnet sich auf der Basis von 167 Arbeitsstunden je Monat x 12. Sie vermindert sich um die Arbeits- stunden an den gesetzlichen Wochenfeiertagen - soweit sie nicht auf einen Sonntag fallen - den tariflichen Urlaubstagen, den Krankheitstagen oder sonstigen Freistellungsansprüchen aus gesetzlichen Vorgaben, Tarifverträgen oder Betriebs- vereinbarungen. Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also Heiligabend und Silvester verringert sich die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 ZiffJahresarbeitszeit um insgesamt 3,5 Stunden. 2 entsprechendBei unterjährig eintretenden/ausscheidenden Arbeit- nehmern erfolgt die Berechnung zeitanteilig. Für die Berechnung vorgenannten Tage wird ein Stundenwert angenommen, der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt sich berechnet nach der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnettariflichen- oder einzel- vertraglichen Wochenarbeitszeit : 5 Arbeitstage pro Woche.
3. In einem Jahresarbeitszeitmodell kann eine variierende Wochenarbeitszeit in einem Korridor zwischen 32 und 45 Wochenstunden zuschlagsfrei vereinbart werden. Dem/der Arbeitnehmer/in ist der konkrete Arbeitseinsatz grundsätzlich mindestens 5 Tage im voraus bekanntzugeben. Bei Unterschreitung dieser Frist aufgrund nicht vorherplanbarer betrieblicher Notwendigkeiten ist auf die sozialen Belangen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin Rücksicht zu nehmen. Eine Arbeitszeitregelung über die Korridorhöchstgrenze hinaus ist nur mit Zustimmung des Betriebsrates, bei Fehlen eines Betriebsrates einzelvertraglich möglich.
4. Am Ende des Berechnungszeitraumes von 52 Wochen muß die individuelle Jahresarbeitszeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin erreicht sein. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Mehrarbeitsstunden von maximal 100 und Minderstunden von max. 60 werden in den nachfolgenden Berechnungszeitraum übertragen. Die Stunden sind mit den Arbeitsstunden des nachfolgenden Berechnungszeitraumes zu saldieren.
5. Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sind noch bestehende Plusstunden auszuzahlen. Minusstunden verfallen, es sei denn, das Ausscheiden des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ist durch grob vertragswidriges Verhalten (§ 626 BGB) Für den Falldes Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin verursacht.
6. Arbeitszeiten außerhalb der Übertragungsgrenzen (+100/-60) werden wie folgt geregelt: - Nicht geleistete Arbeitszeit, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde60 Minderstunden überschreitet, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziffals abgeleistet, es sei denn, der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin hat in den letzten 4 Monaten des Verteilzeitraumes keine Arbeitsleistung erbracht; soziale Härtefälle werden in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat gesondert geregelt; - Mehrarbeitszeit oberhalb der Übertragungsgrenze von 100 Stunden sind innerhalb eines Ausgleichzeitraumes von 3 Monaten, der unmittelbar auf die Entstehungsperiode folgt, auszugleichen. 2)Dabei hat der/die Arbeitnehmer/in die Xxxx, den Ausgleich durch Auszahlung, Freizeitausgleich oder Über- tragung des Arbeitszeitguthabens in den nachfolgenden Berechnungszeit- raum herbeizuführen. Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter Ein Verzicht ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginnmöglich.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Manteltarifvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Xxxxxxxxxxx, der Jahrzehnte als Richter in der Notaraufsicht tätig war, zeichnet wieder für sämtliche Leistungen ist die Kommentierung der Sitz DONot verantwortlich. Seine Erläuterungen zu den insgesamt 34 Pa- ragraphen der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt DONot umfassen 516 Seiten. Der von dem Notar Gassen verfasste eigenständige Abschnitt „Elektroni- scher Rechtsverkehr in der Praxis“ füllt knapp 60 Druckseiten, weitere rund 100 Seiten nimmt das „Kostenrecht in der Praxis“ ein – ein Kapitel, das in den letzten Auflagen gefehlt hat und für sich allein; welches Weingärtner nun mit den Bezirksrevisoren Xxxxxxx und Xxxxx Xxxxxxxxxxx neue und kompetente Co-Autoren finden konnte. Abgerundet wird das Werk durch einen gut 60 Seiten starken Anhang mit neun für die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt notarielle Amts- führung wichtigen Dokumenten, beispielsweise den Richt- linienempfehlungen der Bundesnotarkammer und diversen wichtigen Kammerrundschreiben. Standesnachrichten 36 Jahre nach der Erstauflage tritt der Kommentar gegen starke Konkurrenz an. Es existieren inzwischen mehrere aus- führliche Kommentierungen zur DONot, sei es als eigenständi- ges Werk, sei es als Teil umfassenderer Kommentierungen zum notariellen Amtsrecht. Doch Konkurrenz belebt schon immer das Geschäft. So haben Weingärtner und seine Mitau- toren natürlich nicht nur die Wirksamkeit des Vertrags Standpunkte der Konkurrenz- werke berücksichtigt, sondern bereits seit einigen Auflagen das Werk selbst sehr viel breiter aufgestellt. Ständig werden – ausgehend von den Vorschriften der DONot – Querverbindun- gen gezogen und weiterführende Hinweise gegeben zu Rege- lungen im Übrigen nichtBeurkG, in der BNotO oder auch in den Richtlinien der Notarkammern. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenEinige Beispiele sollen das erläutern: So findet man in der Kommentierung zu § 26 DONot (Feststellung und Bezeich- nung der Beteiligten) nicht nur Erläuterungen zu den ent- sprechenden Vorschriften des BeurkG, dass sondern auch zu den Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz. Der Kommentierung zu § 27 DONot (Verwahrungsgeschäft) ist eine ausführliche Darstellung der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden Regelungen der §§ 54a ff. BeurkG mit den gesetzlichen Vorgaben für Verwahrungs- geschäfte vorangestellt. Besonders augenfällig wird diese Arbeitsweise bei § 32 DONot, einer Vorschrift, die sich eigent- lich nur mit der Kompetenzverteilung bei der durch § 92 BNotO vorgeschriebenen Prüfung der Amtsführung durch die Dienstaufsicht befasst. Die inzwischen rund 140 Seiten um- fassende Kommentierung bietet – weit darüber hinausgehend – im Sinne eines Prüfungskatalogs eine umfassende Beschrei- bung der Anforderungen an die Amtsführung der Notare von der Einrichtung der Geschäftsstelle bis hin zu den Verwah- rungsgeschäften. Abgerundet wird die Kommentierung durch die kompakte Darstellung des elektronischen Rechtsverkehrs mit vielen praktischen Erläuterungen zu dessen Einrichtung und Durchführung sowie durch einen kostenrechtlichen Leitfa- den, der zahlreiche Standardkonstellationen des notariellen Kostenrechts thematisiert. So ist das Werk insgesamt wesentlich umfassender angelegt, als man es von einem Kommentar im herkömmlichen Sinne erwartet, nicht getroffen selten ergänzt um Originaltexte aus Merkblät- tern der Bundesnotarkammer oder aus Entscheidungen von Obergerichten. Wer zu dem Buch greift, erhält damit einen schnellen und bedürfen ausgesprochen praxisnahen Zugang zu ihrer Wirksamkeit den – in erster Linie formalen – Details der Schriftformnotariellen Amtstätigkeit. OrtNotare und Notarinnen, Datumderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Notarprüferinnen und Notarprüfer, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortganz gleich ob Richter oder Bezirksrevisoren, Datumwerden froh sein, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurückGriff zur 13. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden Auflage „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder Weingärtner“ wieder auf dem Postweg aktuellsten Stand zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)sein.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Bauträgervertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort Bestätigung Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit den oben aufgeführten Angaben anpassen. Ich bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Anga- ben und beauftrage die TNG mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Soweit sich die TNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden an diese weiterzuleiten, soweit dies für sämtliche Leistungen die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Be- nutzerordnung sowie die Hinweise zum Datenschutz der TNG. Unabhängig von bestehenden Mindestlaufzeiten Ihres Vertrages ergibt sich durch anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „TNG TV“, „erste bzw. zweite Set-Top-Box“, „Leihgerät von TNG“, „Upload-Upgrade“ sowie „Gigabit-Option“ eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die sich danach jeweils um einen Monat verlängert. Ausgenommen davon ist die anteilige oder gänzliche Bestellung der Sitz Optionen „Zusätzliche hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der HKA.
(2) Jede Bestimmung Vertrags- laufzeit zu erfolgen. Das Angebot gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass Versorgungsbereich der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit TNG vorbehaltlich der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervortechnischen Realisierbarkeit. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/ininkl. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattetgesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
ATNG erklärt die Annahme dieses Antrages schriftlich. Ort / Datum: Unterschrift: Unterschrift zus. Vertragsnehmer: Vertragsanpassungen für Telefon + Internet / flott · Seite 2/2 · Stand: August 2020 (falls vorhanden) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenIhr Vertragspartner: TNG Stadtnetz GmbH Sender-Pakete“, „Aufnahmekapazität“, „Virenscanner“, „Zweite Telefonleitung“ sowie „Festnetz-Mobil-Flatrate“, die in fester Zusammenstellung gebucht werdensich nicht auf die Mindestlaufzeit Ihres bestehenden Vertrages auswirken. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werdenDie Kündigung Xxxxxxxxxxxxx Xxx. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%000 00000 Xxxx T 0431 / 908 908 F 0431 / 908 909 xxxx@xxx.xx xxx.xxx.xx
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Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (1wird nach Rückgabe erstattet) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐nein Schnelldorf, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Sonnenapotheke Schnelldorf mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf, bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Xxxxxxxx habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nichtBetreuung und Pflege Schnelldorf weiterzuleiten. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenKlicken oder tippen Sie hier, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformum Text einzugeben. Ort, Datum, Datum Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail Bewohners oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bevollmächtigten Vertreters bzw. Seminare reservierenBetreuers Schnelldorf, den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf bevollmächtigten Vertreters bzw. über das Seminar zustandeBetreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Vertragspartner/Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendunserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Berechnung Erstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. ☐ Hiermit erkläre ich Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., mich einverstanden, dass fotodokumentarische Aufzeichnungen im Zuge der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet werden dürfen. Ich wurde darüber informiert, dass ich jederzeit Einsicht in die Fotodokumentation nehmen und die Einverständniserklärung widerrufen kann. Schnelldorf, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Bei Festivitäten, während Ausflügen und anderen Unternehmungen werden von unseren Betreuungs- kräften Fotos der Mengenrabatt insgesamtBewohner aufgenommen. Die Fotos können zu folgenden Zwecken verwendet werden: - Veröffentlichung von Fotos innerhalb des Hauses z.B. für Aushänge, Fotoalben auf den Wohnbereichen, Verwendung innerhalb der sozialen Betreuung, usw.) - Weitergabe von Fotos an Angehörige, Bekannte und Freunde der Bewohner - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Webseite - Veröffentlichung in Broschüren und Flyern (nur in Ausnahmefällen) - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Facebook-Seite - Veröffentlichung von Fotos in der Heimzeitung Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt Entgeltfrei. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich nicht einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Schnelldorf, den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. bestätige, dass ich vor Abschluss des Heimvertrages durch das Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf über alle wesentlichen Vertragsinhalte und über das allgemeine Leistungsangebot der Einrichtung informiert wurde. Im Einzelnen waren dies Informationen über die Ausstattung und Lage des Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf und über die Ausstattung der Zimmer als auch weiterer Gemeinschaftsflächen. Ebenso erhielt ich bereits in den vorvertraglichen Informationen einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen nach Art, Inhalt und Umfang. Diese waren insbesondere Informationen über den Wohnraum, die Pflege- und Betreuungsleistungen, die Verpflegung als auch die Erläuterung des zugrunde liegenden Leistungskonzeptes. Die Ergebnisse der letzten MDK-Qualitätsprüfung konnte ich, entsprechend den von der Einrichtung zu veröffentlichenden Daten, ebenfalls einsehen. Informationen erhielt ich auch über die zu zahlenden Entgelte für • Pflegeleistungen • Unterkunft • Verpflegung • Gesondert berechenbare Investitionskosten sowie über die Voraussetzungen für mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen. Darüber hinaus wurde ich von der Einrichtung darauf hingewiesen, dass sie nicht in der Lage ist alle Krankheitsbilder zu pflegen und betreuen und hierüber ein entsprechender Ausschluss der Angebotspflicht nach § 8 Abs. 4 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) besteht. Über den Umfang und die Folgen dieses Ausschlusses wurde ich ebenfalls informiert. Schnelldorf, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Haus der Betreuung und Pflege Schnelldorf, Xxxxxxxxxxxx Xxx. 00 , 00000 Xxxxxxxxxxx Die für das SEPA-Lastschriftenverfahren erforderliche Mandatsreferenznummer wird nach dem Erfassen der Stammdaten von unserem Rechnungsprogramm erstellt und Ihnen, in Form einer Kopie dieses Lastschriftenmandats, mitgeteilt. Hiermit ermächtige ich das Haus der Betreuung und Pflege Franken GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Haus der Betreuung und Pflege Franken GmbH auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer gelten dabei die volle Teilnahmegebühr berechnetmit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Schnelldorf Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Heimvertrag
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen 16.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. OrtDies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
16.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, Datumso bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ortdie dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, Datumzu ersetzen.
16.3 E-Mails gelten als zugestellt, Unterschrift Studierende/r Ortwenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
16.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von zengamedia... gestattet.
16.5 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, Datumebenso wie Herstellergarantien.
16.6 zengamedia... wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von zengamedia... bzw. Nutzung der Dienste von zengamedia... gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Studiengebühren Für Schriftform.
16.7 Es gelten die Zahlung Angebote von zengamedia Macht der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis Auftraggeber geltend, es seien von der Angaben schicken wir Ihnen (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg Zweifel zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein beweisen.
16.8 Dieser Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerinunterliegt deutschem Recht. Die Höhe der Seminargebühren bzwBestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%zengamedia ist
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; Durch ihre Unterschriften bestätigen die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt Vertragsparteien, dass die Wirksamkeit im Vertragstext aufgeführten An- lagen automatisch Bestandteil des Vertrags sind. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen zu diesem Vertrag sind zwingend nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen; dies gilt auch für eine Abbedingung die- ser Klausel. Sollten Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer- den, so bleibt der Vertrag im Übrigen nichtwirksam. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksa- me Bestimmung so auszulegenabzuändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der Vertragszweck weitestgehend wirtschaftliche Zweck des Vertrages möglichst erreicht wird.
. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zuchtverbandes in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie deutsches Recht. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz des Zuchtver- bandes. Anlage 1: Übersicht zur Merkmalserfassung Kostenrahmen der genomischen Untersuchung Anlage 2: Erfassung von Gesundheits- und Klauenmerkmalen (Beobachtungen) Anlage 3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, : Regelungen für Gewebeproben aus dem Projekt „FleQS“ Unterschriften Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Zuchtverband Datum, Unterschrift StudierendeBetrieb Name und Anschrift LKV Ordnungsbegriff Name und Anschrift Aufzuchtbetrieb LKV Ordnungsbegriff Aufzuchtbetrieb Übersicht zur Merkmalserfassung und Kostenrahmen der genomischen Untersuchung Tiergruppe Merkmalsumfang Kosten EUR/r OrtTier (netto) Zum Projektstart1: lebende Kühe zwi- schen 1. und 220. Laktationstag in der 1. Laktation + Pedigree-Information und MLP-Daten + Belegungsdaten + Angaben Kalbeverlauf der einzelnen Kühe + Genomische Informationen aller genotypi- sierten Tiere + Lineare Beschreibung aller Kühe in der 1. Laktation bis zum 220. Laktationstag + Erfassung von Gesundheitsdaten (Diagno- sen, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen Beobachtungen) im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen ZahlungsinformationenRahmen von Pro- Gesund, sowie Klauenpflegedaten 0,00 Zum Projektstart1: lebende weibliche Tiere in Aufzucht, die zum Projekt- start noch nicht gekalbt haben + Pedigree-Information und MLP-Daten + Belegungsdaten + Angaben Kalbeverlauf bei Abkalbung + Genomische Informationen aller genotypi- sierten Tiere + Lineare Beschreibung aller Kühe in der 1. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung Laktation bis zum 220. Laktationstag + Erfassung von Gesundheitsdaten (5 RatenDiagno- sen, Beobachtungen) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genanntRahmen von Pro- Gesund, abgeschlossenen Verträgesowie Klauenpflegedaten 50% des aktuellen Paketpreises2 von GS-Fleckvieh in Bayern Ab Projektstart1: geborene weibli- che Tiere bis zum Projektende am 30.06.2022 + Pedigree-Information und MLP-Daten + Belegungsdaten + Angaben Kalbeverlauf bei Abkalbung + Genomische Informationen aller genotypi- sierten Tiere + Lineare Beschreibung aller Kühe in der 1. Laktation bis zum 220. Laktationstag + Erfassung von Gesundheitsdaten (Diagno- sen, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand habenBeobachtungen) im Rahmen von Pro- Gesund, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien sowie Klauenpflegedaten 50% des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per Eaktuellen Paketpreises2 von GS-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz Fleckvieh in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)Bayern
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).Als Projektstart gilt das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung
2) Eine Stornierung Der reguläre Paketpreis inkl. DNA-Aufbereitung, Genotypisierung und genomischer Zuchtwert- schätzung beträgt zum Zeitpunkt der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor Unterzeichnung 27,00 Euro (netto) zzgl. dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen notwendigen Probenahmematerial (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2Stanze). Für die Berechnung im Rahmen der verbleibenden Veranstaltungen entfällt Gesundheitsprojekte (ProGesund Stand 26.06.2019) Klauenpflege ohne Befund Klauenrehe Weiße-Linie-Erkrankung Sohlenblutung Dünne Sohle Doppelte Sohle Konkave Vorderwand Ballenhornfäule Klauenfäule (D. interdigitalis) Mortellarosche Krankheit (D. digitalis) Phlegmone (Schwellung d. Fußes) Zwischenklauen-Phlegmone (Panaritium) Schwellung des Kronsaums/Ballens Sohlengeschwüre Wandgeschwür/-defekt Tylom/Limax Hornspalt Rollklaue Gelenksentzündung Verletzungen (Trauma/Prellung/Verstauchung) Durchtrittigkeit Sonstige Erkrankungen Klaue und Bewegungsapparat Zyklusstörungen Zysten Dünnwandige Zysten (GnRH-Behandlung) Dickwandige Zysten (PGF-Behandlung) Gebärmutterentzündung/Ausfluss Entzündungen Scheide Umrindern/Embyronaler Frühtod Verwerfen/Abort Sonstige Fortpflanzungsstörungen Überschreiten Geburtstermin (mind. 5Tage) Gebärmutterverdrehung Lageberichtigung Kalb Kaiserschnitt Nachgeburtsverhaltung Festliegen (Milchfieber) Scheidenvorfall Gebärmuttervorfall Missgebildetes Kalb (nicht lebensfähig) Störung d. Puerperiums (nachgeburtl. Rückbildung) Sonstige Störungen Geburtsgeschehen Sehr ruhig, phlegmatisch Unauffällig Gelegentlich problematisches Verhalten Häufig sehr problematisches Verhalten Abgang aufgrund des Verhaltens Keine Aussage möglich Atemnot der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
ANeugeborenen Nabelbruch Nabelentzündung Missbildungen Sehnenstelzfuß Kälberdurchfall Kokzidiose Kryptosporidiose Nasenausfluss/Husten Kälbergrippe Lungenentzündung Pansentrinken Labmagentympanie/-blähung Kälberflechte Selenmangel/Weißmuskelkrankheit Vitamin B1-Mangel (CCN) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenFestliegen Enthornen durch Landwirt/Tierarzt Sonstige Kälberkrankheiten Eher aggressive Kuh Eher schreckhafte/nervöse Kuh Ranghohe Kuh/Leitkuh Spaltenlieger Zungenschlagen Wirft Futter Ansauger Zieht Milch auf Lässt Milch laufen Sonstiges Tierverhalten (gelb= Merkmale, die derzeit schon in fester Zusammenstellung gebucht werdender Zuchtwertschätzung bearbeitet werden bzw. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1Zielmerkma- le für Kälberkrankheiten, (X)=Merkmalsblöcke, die im Projektplan vorgesehen sind) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2Mastitis - akut Mastitis - chronisch Mastitis - subklinisch Mastitis - phlegmonosa (Colimastitis) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3Mastitis - apostematosa (Pyogenes-Keime) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%Zitzen- und Euterverletzung Abflussstörung/Strichkanalverlegung Euterabszess Euterwarzen Euterödem/“Gschoß“/“Floß“ Melkbarkeitsstörungen-, Schwer-, Langmelker Sonstige Euterkrankheiten Milchfieber (Gebärparese) Ketose (Stoffwechsel) Leberverfettung/fat cow syndrom Labmagenverlagerung Wiederkauaktivität auffällig Azidose (Pansenübersäuerung) Verdauungsstörungen Durchfall Fremdkörperverdacht Tetanie (Magnesiummangel, Weidetetanie) Sonstige Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen Kein Saugreflex (auch gedrenchte Kälber) Schwacher Saugreflex Normaler Saugreflex Starker Saugreflex Keine Beobachtung (auch tote Kälber)
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Samples: Betriebsmodellvertrag
Sonstiges. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (1auch zu Subunternehmen) Erfüllungsort sind von beiden Vertragspartnern für sämtliche Leistungen ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Sitz Auftragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der HKA.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags der Vereinbarung im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegenBenennen Sie hier den Ort des Auftraggebers, den Benennen Sie hier das Datum Für den Auftraggeber: Für den Auftragsverarbeiter: Name: Name des Unterzeichners Name: Xxxxxxxx Xxxxxxxx Position: Position im Unternehmen Position: Geschäftsführer Unterschrift: _______________________ Unterschrift: Aktuell bestehen die nachfolgenden Unterauftragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung: MSH Medien System Haus GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxx Xxx. 000 X-00000 Xxxxxxxxx Die MSH-Software VAS ermöglicht die DV-gestützte Abwicklung der kaufmännischen und logistischen Auslieferungsbelange. Das Informationssicherheitsmanagementsystem von MSH ist seit 2006 nach DIN EN ISO 27001 zertifiziert xxx.xxxx software GmbH Xxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxx Xxxxxxx Programmierung, Pflege und Support von Brocom Mobil systavo GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxxxxx 00 X-00000 Xxxxxxxxx Systavo ist zuständig für Netzwerkadministration und Rechenzentrumsfunktion auf diversen Servern Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen im Rahmen seines Datenschutzkonzeptes einhält. Es beschreibt die im Rahmen der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen Auftragsverarbeitung erforderlichen Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter zum sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Grundlage für dieses Datenschutz-Konzept bilden die EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ggf. weitere von den interessierten Parteien geforderten Maßnahmen. Hierbei orientiert sich der Schriftform. OrtAuftragsverarbeiter im Wesentlichen an den Vorgaben der Artikel 24, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an 25 und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück32 DS-GVO. Auf Basis Anforderung weist der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, Auftragsverarbeiter die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)Einhaltung entsprechend nach.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechend. Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Er erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%
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Samples: Datenschutzrechtliche Vereinbarung
Sonstiges. (1) Erfüllungsort 13.1. Der AN ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, wenn der Erfüllung Hindernisse aufgrund von nationalen oder internati- onalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der AN hat sich sorg- fältig um alle notwendigen Exportlizenzen für sämtliche Leistungen ist seinen Liefer- und Leistungsteil zu bemühen. Der AG hat ihn dabei zu unterstützen und hat alle nötigen Erklärungen und Dokumente beizustellen. Falls eine Exportlizenz nicht oder nicht in angemessener Zeit erteilt oder widerrufen wird, werden AG und AN in einer eigenen Vereinbarung eine Ersatzlösung vereinbaren. Alle daraus resultierenden zusätzlichen Kosten hat der Sitz der HKAAG zu tragen. Ansprüche gegen den AN wegen nicht oder zu spät erhaltener bzw. widerrufener Ex- portlizenzen sind ausgeschlossen.
(2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit 13.2. Änderungen der Verkaufsbedingungen und/oder des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchriftform sowie der Un- terschrift von AG und AN. OrtJede aufgrund von (i) Gesetzesänderungen, Datum(ii) Änderungen von Standards oder (iii) behördlicher For- derungen notwendig gewordene Änderung des Vertrags und der vertraglichen Verpflichtungen des AN nach Unterzeichnung dieses Vertrages, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählengeht auf Rechnung des AG. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an In jedem Fall informieren sich AG und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor Seminarbeginn. Mit Rechnungsstellung ist die Seminargebühr sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungstermin werden die Gebühren AN gegenseitig sofort, spätestens am ersten Tag des Seminars bzw. des Kontakt- / Zertifikatsstudiums fällig. §3 Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer/in (nicht für Kontakt- / Zertifikatsstudien, individuelle und Inhouse Weiterbildungsveranstaltungen)
1) Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend)wenn solche Änderungen erforderlich werden.
2) Eine Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung 13.3. Keine Partei ist bis acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis in Fällen Höherer Gewalt zu 6 Wochen vor Seminarbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach ist die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.
3) Für die Stornierung von Anmeldungen zu Kontaktstudien und Inhouse Veranstaltungen gelten besondere Stornierungsbedingungen (unter § 6 AGB).
1) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Frühbucherrabatt als Teilnehmerrabatt eingeräumt wurde, gilt für den stornierten Teilnehmer § 3 Ziffer 2 entsprechend.
2) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt - also die Teilnahme mehrerer Personen dieses Kunden (Unternehmen) - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt jeweils § 3 Ziff. 2 entsprechendbelangen. Für die Berechnung Zwecke dieses Vertrages wird Höhere Gewalt als ein Ereignis definiert, das von der verbleibenden Teilnahmegebühren entfällt durch Höhere Gewalt betroffenen Partei nicht verhindert werden konnte und das eine Partei daran hindert, ihren Verpflichtungen entsprechend nachzukommen. Beispiele für Höhere Gewalt sind Krieg, ob erklärt oder nicht, Unruhen, Re- volution, Aufstände, Boykott, Regierungshandlungen, Nichterteilung oder Widerruf von Export-/Re-Exportlizenzen, Terrorismus, Streik, Feuer, Naturkatastrophen einschließlich z.B. Hochwasser, Erdbeben, Taifune etc. Falls die Vertragserfüllung durch Höhere Gewalt länger als 3 Monate für einen Einzelzeitraum behindert ist, hat der Mengenrabatt insgesamtAN die Xxxx, den Vertrag zu beenden, wenn der AG dem AN zusätzliche Kosten und Ausgaben nicht rückerstattet, die dem AN durch Fortsetzen der Vertragserfüllung entstehen. Es wird Zu- sätzliche Kosten für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnetersten 3 Monate sind nicht Gegenstand einer Kostenrückerstattung.
3) Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt - also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen - sowie ein Frühbucherrabatt eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet13.4. Der Veranstalter AG ist berechtigt eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen zu einer Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung anerkannt wurde oder organisatorischen Gründen abzusagendiese rechtskräftig festgestellt worden ist.
13.5. Er erstattet Der AG ist zu einer Abtretung seiner Forderungen gegen den AN nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des AN berechtigt.
13.6. Sollten einzelne Teile dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Soweit in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet der unwirksamen Bedingung ein wirksamer Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Absagen erfolgen möglichst zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
A) Kontakt- / Zertifikatsstudien
1) Bei dieser Veranstaltungsart setzt Parteien verpflichten sich die Buchung aus mehreren Veranstaltungen zusammenjetzt schon eine Ersatzregelung zu treffen, die in fester Zusammenstellung gebucht werden. In diesem Fall können einzelne Veranstaltungen nicht getrennt storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung dem wirtschaftlichen Ergebnis der Anmeldung seitens des/ der Angemeldeten ist nur bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späteren Stornierungen werden folgende Stornierungsgebühren erhoben: 1,1) bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn i.H.v. 20 % 1.2) bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% 1.3) bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80%unwirksamen Bedingung am
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Samples: Sales Contracts