Sorgfaltspflichten des Vertragspartners Musterklauseln

Sorgfaltspflichten des Vertragspartners. 8.1 Wenn bei der Autorisierungsanfrage auf dem Display des POS-Terminals des Vertragspartners „Karte einziehen“ oder ein sinngleicher Vermerk erscheint oder beim Vertragspart- ner der Verdacht besteht, die vorgelegte Karte sei gefälscht oder verfälscht, weil die Kartennummer oder das Verfallda- tum der Karte in dem elektronisch erstellten Leistungsbeleg mit den (bei Kreditkarten hochgeprägten) Kartendaten (Kar- tennummer und Verfalldatum) auf der Vorderseite der Kar- te nicht übereinstimmt oder die vierstellige Ziffer unter der (bei Kreditkarten hochgeprägten) Kartennummer auf der Vorderseite der Karte fehlt oder nicht mit den ersten vier Ziffern der (hochgeprägten) Kartennummer und der Karten- nummer im Unterschriftsfeld auf der Rückseite der Karte übereinstimmt oder wenn der Namenszug auf der vorgeleg- ten Karte nicht mit der Unterschrift auf dem Leistungsbeleg übereinstimmt oder der Karteninhaber nicht mit einem even- tuellen Foto auf der Karte übereinstimmt, hat der Vertrags- partner von dem Karteninhaber die Vorlage eines amtlichen Legitimationsdokumentes (Personalausweis, Reisepass etc.) zu verlangen und bei Nichtübereinstimmung des Namens des Kartenvorlegers und des Ausweisinhabers die Akzeptanz der Karte abzulehnen. Der Vertragspartner hat XxxXxxxxx in diesen Fällen unverzüglich und möglichst noch vor Rück- gabe der Karte an den Kunden telefonisch zu unterrichten. Auf Verlangen von XxxXxxxxx hat der Vertragspartner sich nach besten Kräften zu bemühen, die Karte einzubehalten.
Sorgfaltspflichten des Vertragspartners. Der Vertragspartner und jeder seiner Bevollmächtigten sind ver- pflichtet, bei einer allfälligen Übergabe eines Passwortes durch die Bank, dieses unverzüglich nach Erhalt zu ändern. Bei dem einmal geänderten Passwort muss es sich um eine vom Ver- tragspartner bzw. dem Bevollmächtigten frei wählbare, der Bank nicht bekannte mehrstellige Zahlen- und/oder Buchstabenkom- bination handeln (gemäss den Instruktionen). Sie kann vom Ver- tragspartner bzw. dem Bevollmächtigten jederzeit abgeändert werden. Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten sind verpflich- tet, alle Legitimationsmerkmale geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Ins- besondere darf ein allfälliges Passwort nach seiner Änderung nicht aufgezeichnet oder ungeschützt auf dem Computer des Vertragspartners gespeichert oder unbefugten Dritten offenge- legt werden. Das Passwort darf überdies nicht aus naheliegen- den, leicht ermittelbaren Daten (Geburtsdaten, Telefonnummern, Autokennzeichen usw.) bestehen. Besteht Anlass zu der Befürchtung, dass unbefugte Drittperso- nen Kenntnis von Legitimationsmerkmalen des Vertragspartners oder dessen Bevollmächtigten gewonnen haben, so sind diese unverzüglich zu wechseln und gegebenenfalls neue Legitima- tionsunterlagen bei der Bank anzufordern. Der Vertragspartner und seine Bevollmächtigten sind verpflich- tet, für ihr eigenes Computersystem die notwendigen Sicher- heitsvorkehrungen zu treffen und insbesondere ihr Computer- system angemessen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Computerviren zu schützen. Die Eingabegeräte für das Mobile Banking müssen vom Vertragspartner mit einem PIN- Code gesichert werden. Bei der Ausgabe von vertraulichen Konto- und Depotinformatio- nen auf Mobiletelefon oder auf E-Mail muss der Vertragspartner der richtigen Eingabe der Fax- oder Mobilenummer bzw. der kor- rekten E-Mail-Adresse besondere Aufmerksamkeit schenken. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass alle seine Be- vollmächtigten diese Sorgfaltspflichten erfüllen. Der Vertragspartner trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Preisgabe und der - auch missbräuchlichen - Verwendung seiner Legitimationsmerkmale oder derjenigen seiner Bevollmächtigten ergeben.
Sorgfaltspflichten des Vertragspartners. 15.1 Der Vertragspartner wird an den ihn betreffenden Leistungsorten die dort geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die Pflichten betreffend Arbeits- und Ruhezeiten einhalten.
Sorgfaltspflichten des Vertragspartners 

Related to Sorgfaltspflichten des Vertragspartners

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.