Dauer der Versicherung. Versicherungsschutz besteht von Haus zu Haus und
Dauer der Versicherung. 1. Dieser Vertrag ist für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1989 abgeschlossen mit der Maßgabe, daß er jeweils um ein weiteres Jahr stillschweigend verlängert wird, wenn er nicht zum jeweiligen Ablauf unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch eingeschriebenen Brief von einer der Parteien gekündigt wird.
Dauer der Versicherung. 5.1 Die Versicherung beginnt mit der Übernahme des Umzugsguts durch den Möbelspediteur, insbesondere mit dem Abmontieren, Auseinandernehmen und Einpacken des Umzugsguts und
Dauer der Versicherung. (1) Die Versicherung beginnt in dem Zeitpunkt, in welchem die Güter ihren bisherigen Aufbewahrungsort im Haus oder La- ger des Absenders in dem in der Versicherungsurkunde ge- nannten Abgangsort zum Zweck der unverzüglichen Beför- derung verlassen; sie dauert während des normalen Trans- portverlaufes und endet, je nachdem, welcher der nachste- henden Fälle zuerst eintritt;
Dauer der Versicherung. 8.1 Versicherungsschutz besteht von Haus zu Haus und beginnt, sobald die Güter am Absendungsort zur unver- züglichen Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden.
Dauer der Versicherung. Die Versicherung beginnt, sobald der Reiselagerbegleiter mit dem in der Polizze bezeichneten Reiselager die Geschäftsräume des Versicherungsnehmers zum unmittelbaren Antritt der Geschäftsreise verlässt, und endet sobald der Reiselagerbegleiter nach Abschluss der Geschäftsreise mit dem Reiselager in die Geschäftsräume zurückkehrt. In diesem Rahmen deckt die Versicherung das Reiselager
Dauer der Versicherung. Die Versicherung wird zum ersten Mal eingegangen bis zum Vertragsverfalltag. Danach wird die Versicherung jedes Mal stillschweigend verlängert, wie von Ihnen im Versicherungsantrag angegeben.
Dauer der Versicherung a) Die Versicherung beginnt, sobald die Valoren zum Zweck der unverzüglichen Beförderung übergeben werden und endet mit Ablieferung am Bestimmungsort an den vom Absender bestimmten Empfänger oder dessen Beauftragten.
Dauer der Versicherung. A1 Diebstahl • Hausrat B3 • Gebäude D3 • Bewegliche Kleinbauten B8 • Einfacher Diebstahl auswärts B3.1.4
Dauer der Versicherung. Versicherungsschutz besteht von Haus zu Haus und zeug im Zielflughafen. Soweit das eigene Interesse des Versicherungsnehmers betrof- fen ist, endet die Versicherung nicht durch Ablauf der vereinbarten Frist, wenn der versicherte Transport nach dem Ausladen aus dem Seeschiff im Bestimmungshafen bzw. aus dem Luftfahrzeug im Zielflugha- fen durch ein versichertes Ereignis verzö- gert wurde und der Versicherungsnehmer die Verzögerung unverzüglich anzeigt. Dem Versicherer gebührt ein zu vereinbarender Zuschlagsbeitrag.