Sparurkunde. (1) Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) oder als einheitliche Sparur- kunden in Form von Sparbüchern und anderen Sparurkunden, auf denen die Umsätze fortlaufend vermerkt werden (siehe Nummer 7), ausgegeben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmenbezeichnung der Bank.
(2) In der Sparurkunde werden alle Gutschriften und Belastungen mit Angabe des Datums durch die Bank vermerkt.
(3) Der Kunde hat die Sparurkunde auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen.
Sparurkunde. (1) Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) ausgegeben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmen- bezeichnung der Bank.
(2) In der Sparurkunde werden alle Gutschriften und Belastungen mit der Angabe des Datums durch die Bank vermerkt.
(3) Der Kunde hat die Sparurkunde auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen.
Sparurkunde. (1) Der Sparer erhält bei der ersten Einlage einen Sparkontoauszug, der die Sparurkunde bildet. Diese enthält Name und Anschrift des Sparers, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die Kündigungsfrist. Als Gläubiger einer Spareinlage erkennt die Bank, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur den an, auf den das Sparkonto lautet.
(2) Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilen. Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszuges – spätestens jedoch nach einem Jahr – verliert jeweils der zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit.
(3) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen.
Sparurkunde. Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) oder als einheitliche Sparurkunden in Form von Sparbüchern und anderen Sparurkunden, auf denen die Umsätze fortlaufend vermerkt werden (siehe Nummer 7), ausgegeben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmenbezeichnung der Bank.
Sparurkunde. (1) Der Sparer erhält bei der ersten Einlage eine Sparbuchhülle in die Sparkontoauszüge abzuheften sind. Der letzte Sparkontoauszug bildet die Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen und die Anschrift des Sparers, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die Kündigungsfrist.
(2) Über alle Gutschriften und Belastungen des Sparkontos stellt die Bank jeweils weitere Sparkontoauszüge zur Verfügung, die auch den Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen.
(3) Die Bank stellt dem Kunden eine Magnetkarte zur Verfügung, mit der er nach jeder Sparkontobewegung am Kontoauszugdrucker einen aktuellen Sparkontoauszug erhalten kann. Die Bank wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr einen Sparkontoauszug erteilen.
(4) Nach Ausstellung eines neuen Sparkontoauszugs spätestens jedoch nach einem Jahr verliert der jeweils zuvor ausgestellte Sparkontoauszug seine Gültigkeit.
Sparurkunde. (1) Der Sparer erhält bei der ersten Einlage einen Kontoauszug als Sparurkunde, der Name und Anschrift, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die Kündigungssperrfrist und die Kündigungsfrist enthält.
(2) In der Sparurkunde werden alle Gutschriften und Belastungen mit Angabe des Datums durch die Bank vermerkt. Hierüber erstellt die Bank jeweils weitere Auszüge, die auch den Kontostand ausweisen. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen.
(3) Der Kunde erhält jährlich eine Sparurkunde. Nach Ausstellung einer neuen Sparurkunde verliert die jeweils zuvor ausgestellte Sparurkunde ihre Gültigkeit.
(4) Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Sparkontoauszugs hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Macht er seine Einwände in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechswochenfrist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei der Erteilung des Sparkontoauszugs besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Xxxxxxxxxxx eine Berichtigung des Sparkontoauszugs verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
Sparurkunde. Das Kreditinstitut erstellt bei der ersten Spareinlage ein Sparbuch. Das Sparbuch wird dem Kunden per Post zugesandt. Das Sparbuch wird in Form eines Loseblatt-Sparbuches ausgegeben. Der Kunde kann den jeweiligen Kontostand im Internet abru- fen oder telefonisch abfragen. Beim Loseblatt-Sparbuch werden die über sämtliche Kontobewegungen erstellten Auszüge dem Kunden jährlich per Post zugesandt.
Sparurkunde. (1) Die Bausparkasse stellt bei der ersten Einzahlung einen Kontoauszug aus. Sparurkunde im Sinne der nachfolgenden Bedingungen ist der jeweils letzte von der Bausparkasse ausgestellte und als „Sparurkunde“ bezeichnete, aktuelle Kontoauszug. Sparurkunden mit zeitlich früherem Ausstellungsdatum werden mit der Ausstellung einer Folgeurkunde durch diese ersetzt und verlieren automatisch ihre Beweisbestimmung.
(2) Der Sparer hat seine Sparurkunde sorgfältig aufzubewahren und einen Verlust der Bausparkasse sofort anzuzeigen.
Sparurkunde. Der Bestand und laufende Umsätze bei Sparkonten werden jeweils in Loseblatt-Konto- auszügen ausgewiesen. Sparurkunde gemäß dieser Bedingungen ist der jeweils letzte, von der Bank ausgestellte Kontoauszug. Die Kontoauszüge werden fortlaufend nummeriert, wobei seit August 2009 die Nummerierung jeweils jährlich neu beginnt. Sparurkunden mit zeitlich früherem Ausstellungsdatum verlieren mit der Ausstellung einer Folgeurkunde automatisch ihre Beweisbestimmung. Maßgeblich für den aktuellen Kontosaldo sind die Aufzeichnungen bei der Bank. Nach Verfügungen über die Zugangsalternativen gemäß 6b) unten werden dem Kunden neue Kontoauszüge per Post zugesandt oder am Serviceautomaten und am Schalter zum Abruf bereitgestellt.
Sparurkunde. Das Kreditinstitut erstellt bei der ersten Spareinlage (min. EUR 0,50) ein Sparbuch. Hierüber händigt das Kreditinstitut dem Kunden eine Urkunde (gebundenes Sparbuch) aus.