Sparurkunde Musterklauseln

Sparurkunde. (1) Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) oder als einheitliche Sparur- kunden in Form von Sparbüchern und anderen Sparurkunden, auf denen die Umsätze fortlaufend vermerkt werden (siehe Nummer 7), ausgegeben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmenbezeichnung der Bank.
Sparurkunde. (1) Der Sparer erhält bei der ersten Einlage einen Sparkontoauszug, der die Sparurkunde bildet. Diese enthält Name und Anschrift des Sparers, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die Kündigungsfrist. Als Gläubiger einer Spareinlage erkennt die Bank, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur den an, auf den das Sparkonto lautet.
Sparurkunde. (1) Der Sparer erhält bei der ersten Einlage eine Kontoanlagebestätigung. Zusammen mit dem jeweils letzten Sparkontoauszug bildet die Kontoanlagebestätigung die Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen und die Anschrift des Sparers, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die Kündigungsfrist.
Sparurkunde. (1) Die Bausparkasse stellt bei der ersten Einzahlung einen Kontoauszug aus. Sparurkunde im Sinne der nachfolgenden Bedingungen ist der jeweils letzte von der Bausparkasse ausgestellte und als „Sparurkunde“ bezeichnete, aktuelle Kontoauszug. Sparurkunden mit zeitlich früherem Ausstellungsdatum werden mit der Ausstellung einer Folgeurkunde durch diese ersetzt und verlieren automatisch ihre Beweisbestimmung.
Sparurkunde. 1. Der Sparer erhält bei der ersten Einzahlung eine Sparurkunde, welche auf eine bestimmte Bezeich- nung oder auf Namen des oder der Kontoinhaber („Namenssparurkunde“) lauten kann. Besondere Regelungen für Namenssparurkunden finden sich in Abschnitt VII dieser Bedingungen.
Sparurkunde. (1) Der Sparer erhält bei der ersten Einlage einen Kontoauszug als Sparurkunde, der Name und Anschrift, die Nummer des Sparkontos sowie Angaben über die Kündigungssperrfrist und die Kündigungsfrist enthält.
Sparurkunde. Das Kreditinstitut erstellt bei der ersten Spareinlage (min. EUR 0,50) ein Sparbuch. Hierüber händigt das Kreditinstitut dem Kunden eine Urkunde (gebundenes Sparbuch) aus.
Sparurkunde. Der Bestand und laufende Umsätze bei Sparkonten werden jeweils in Loseblatt-Konto- auszügen ausgewiesen. Sparurkunde gemäß dieser Bedingungen ist der jeweils letzte, von der Bank ausgestellte Kontoauszug. Die Kontoauszüge werden fortlaufend nummeriert, wobei seit August 2009 die Nummerierung jeweils jährlich neu beginnt. Sparurkunden mit zeitlich früherem Ausstellungsdatum verlieren mit der Ausstellung einer Folgeurkunde automatisch ihre Beweisbestimmung. Maßgeblich für den aktuellen Kontosaldo sind die Aufzeichnungen bei der Bank. Nach Verfügungen über die Zugangsalternativen gemäß 6b) unten werden dem Kunden neue Kontoauszüge per Post zugesandt oder am Serviceautomaten und am Schalter zum Abruf bereitgestellt.
Sparurkunde. Das Kreditinstitut erstellt bei der ersten Spareinlage ein Sparbuch. Das Sparbuch wird dem Kunden per Post zugesandt. Das Sparbuch wird in Form eines Loseblatt-Sparbuches ausgegeben. Der Kunde kann den jeweiligen Kontostand im Internet abru- fen oder telefonisch abfragen. Beim Loseblatt-Sparbuch werden die über sämtliche Kontobewegungen erstellten Auszüge dem Kunden jährlich per Post zugesandt.