Sparurkunde. (1) Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) ausgegeben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmen- bezeichnung der Bank. (2) In der Sparurkunde werden alle Gutschriften und Belastungen mit der Angabe des Datums durch die Bank vermerkt. (3) Der Kunde hat die Sparurkunde auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Sparurkunde. (1) Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) ausgegebenausgege- ben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmen- bezeichnung Firmenbezeichnung der Bank.
(2) In der Sparurkunde werden alle Gutschriften und Belastungen mit der Angabe des Datums durch die Bank vermerkt.
(3) Der Kunde hat die Sparurkunde auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit Voll- ständigkeit unverzüglich zu überprüfen.
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Sparurkunde. (1) Sparurkunden werden als Loseblatt-Sparurkunden in Form von periodischen Sparkontoauszügen (siehe Nummer 6) ausgegeben. Der Kunde erhält nach der ersten Einlage eine Sparurkunde. Die Sparurkunde enthält den Namen des Kunden, die Nummer des Sparkontos sowie die Firmen- bezeichnung Firmenbezeichnung der Bank.
(2) In der Sparurkunde werden alle Gutschriften und Belastungen mit der Angabe des Datums durch die Bank vermerkt.
(3) Der Kunde hat die Sparurkunde auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen