Speicherkontrolle Musterklauseln

Speicherkontrolle. Gewährleistungsziel: Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten. Getroffene Maßnahmen:
Speicherkontrolle. Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten.
Speicherkontrolle. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Kunden des Auftragnehmers ist nur mittels dem jeweiligen Kunden individuell mitgeteilter Zugangsdaten oder bei der Erstkontaktaufnahme über die Webseite oder per E-Mail möglich. Eine Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung ist nur von Mitarbeitern des Auftragnehmers möglich. Personenbezogene Daten werden nur für die Dauer der vertraglichen und gesetzlichen Fristen gespeichert. Die Löschung findet automatisiert statt, sobald ein Datensatz nicht mehr benötigt wird.
Speicherkontrolle. Eingeführte Maßnahmen zur Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderungen und Löschung von personenbezogenen Daten: • Differenzierte Berechtigungskonzepte für den Zugriff auf IT-Systeme • Berechtigungsvergabe/-Anforderungen nur durch Befugte (IT-Prozess) • Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei Eingabe, Änderung und Löschung von Daten • Administratorrechte beschränkt auf das Notwendigste • Einsatz von Aktenvernichtern und Sammelbehältern zur Vernichtung von papierhaften Unterlagen mit personenbezogenen Daten
Speicherkontrolle. Gewährleistungsziel: Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten. Getroffene Maßnahmen: ― Die Bereitstellung der dem Auftraggeber zur Nutzung überlassenen IT-Systeme des Auftragnehmers und die Anbindungen des Auftragnehmers an das Internet erfolgt außerhalb eines Weisungsrechts des Auftraggebers ausschließlich in Verantwortung des Auftragnehmers.
Speicherkontrolle. Die unbefugte Dateneingabe, Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung gespeicherter Daten ist zu verhindern.
Speicherkontrolle. Massnahmen, die gewährleisten, dass unbefugte Personen Personen- daten im Speicher nicht speichern, lesen, ändern, löschen oder vernichten können. • Login mit Benutzername und Passwort • Vorgaben an Passwortkomplexität • Verwenden von sicheren Passwörtern/Codes auf transportierbaren Geräten (Mobile Devices, Notebooks) • Multifaktor Authentifizierung • Multifaktor Authentifizierung für externe Zugriffe • Einsatz von Rollen- und Berechtigungskonzepten • Zuteilung von Rechten zur Eingabe, Änderung oder Löschung von Daten mittels Berechtigungskonzept
Speicherkontrolle. Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten; Verantwortlich hierfür ist: Amazon Web Services; Entsprechende Maßnahmen sind z. B.: technische Maßnahmen wie oben beschrieben / organisatorische Maßnahmen wie oben beschrieben; Verantwortlich hierfür ist: AVP Professional Software GmbH; Entsprechende Maßnahmen sind: technische Maßnahmen wie – zusätzlich zu den oben beschriebenen – Bestimmung der Sicherheitsstufen zur Passwortverwendung, Ermöglichung der Nutzung, Verwaltung, Löschung und Änderung der Zugangsdaten (Email-Adressen und Passwörter) zu den Softwareanwendungen ohne Kenntnis des Auftragnehmers und der Subunternehmer; Verantwortlich hier ist: der Auftraggeber; Entsprechende Maßnahmen sind z.B.: organisatorische Maßnahmen wie keine Verwendung von „einfachen“ Passwörtern (z. B. 12345678), keine Weitergabe von „sicheren“ Passwörtern an unbefugte Personen.
Speicherkontrolle. Folgende Vorkehrungen verhindern die unbefugte Eingabe in den Speicher sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung gespei- cherter personenbezogener Daten: − Der Zugriff auf die Datenbank ist die durch die privilegierte Vergabe von Benutzerkennungen geschützt. − Auf die Maßnahmen in Punkt 1 wird verwiesen. − Lehrerdaten dürfen nicht auf privat genutzten Rechnern gespeichert werden.
Speicherkontrolle. Definition: Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten