Virenschutz Musterklauseln

Virenschutz. Zu seiner eigenen Sicherheit ist der Kunde verpflichtet, durch Einsatz einer stets auf aktuellem Stand befindlichen, für den professionellen Einsatz ausgelegten Anti-Viren-Software und durch sein eigenes Verhalten dafür Sorge zu tragen, dass die AMTANGEE- Software nicht von Viren oder ähnlichen schädlichen Einwirkungen befallen oder in ihren Funktionen und Funktionalitäten, ihrer Lauffähigkeit etc. in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. AMTANGEE ist nicht verpflichtet, den Virenschutz des Kunden zu überprüfen.
Virenschutz. Netzwerk-Anbindung und Firewall‌ Bestandteil der Leistung ist die Anbindung der für die Leistungserbringung erforderlichen Komponenten an das LAN des Rechenzentrums bis zum Übergabepunkt des WAN- bzw. Internet Providers. Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Spezifikation der für die Netzwerkkommunikation erforderlichen Protokolle und Kommunikations-Ports (Kommunikations-Matrix) B, I V, D Beauftragung und Umsetzung der Netzwerkfreischaltungen für Netzverbindungen, die in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen V, D I Beauftragung von Netzfreischaltungen für Netzverbindungen, die nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen B, I V, D
Virenschutz. Die Vertragsparteien werden nach dem jeweiligen Stand der Technik angemessene Vorkehrungen treffen, um ein Eindringen von Viren in die Software der Parteien zu verhindern. Sollten Viren und andere Schadstoffsoftware bei einer der Vertragsparteien auftreten, welche Remote Service-Leistungen beeinträchtigen oder auf Systeme der anderen Partei übertragen werden können, ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Virenschutz. In allen Managed E-Mailpaketen enthalten.
Virenschutz insightsoftware testet seine Software regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie frei von Viren ist, und versichert, dass seiner Kenntnis nach, die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellte Software keinerlei bekannte Viren enthält. Wird ein Virus in einer Software entdeckt, so beschränkt sich die Verpflichtung von insightsoftware im Rahmen der Gewährleistung darauf, diese Software durch eine gleiche, nicht mit Viren infizierte Software zu ersetzen. Sollte der Austausch der Software nicht erfolgreich sein, steht dem Kunden die Ausübung der gesetzlichen Gestaltungsrechte offen. Der Begriff „Virus“ bezeichnet einen Computercode, unabhängig davon, ob er von insightsoftware geschrieben oder erdacht wurde, und der als Malware, Spyware, Adware, Ransomware, Wurm, Rootkit oder Trojaner den Betrieb der Software oder anderer zugehöriger Software, Firmware, Hardware oder Computersysteme (wie z. B. LAN oder WAN) unterbricht, deaktiviert, schädigt oder anderweitig behindert. Dies erfasst auch ästhetische Störungen oder Verzerrungen, nicht jedoch Sicherheitsschlüssel oder ähnliche Vorrichtungen, die von insightsoftware oder ihren Lizenzgebern installiert wurden. insightsoftware ist verpflichtet, fortlaufend alle wirtschaftlich vertretbaren Bestrebungen zu unternehmen, um den Kunden so schnell wie möglich über die Entdeckung von Viren in Software oder in Drittanbietersoftware zu informieren, die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden und die eine Schwachstelle darstellen oder zur Offenlegung oder zum Zugriff auf Kundeninformationen durch Dritte führen. insightsoftware ist nicht für Viren verantwortlich, die beim Kunden eingeführt wurden und nicht von der Software oder den Services von insightsoftware, wie geliefert, stammen.
Virenschutz. Die Vertragspartner werden nach dem jeweiligen Stand der Technik angemessene Vorkehrungen treffen, um ein Eindringen von Xxxxx in die Software des jeweils anderen Vertragspartners zu verhindern. Eventuelle Virenschutzprogramme des Auftraggebers sind mit dem Auftragnehmer abzustimmen, damit Störungen beim Teleservice vermieden werden. Sollte Schadsoftware (Viren, Spyware, usw.) bei einen der Vertragspartner Teleservicebedingungen – Maschinenfabrik Xxxxxx Xxxxxx GmbH & Co KG - Stand 08/2018 Seite 1 von 2 auftreten, welche den Teleservice beeinträchtigt oder auf Systeme des anderen Vertragspartners übertragen werden kann, ist der andere Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Virenschutz. Die Vertragsparteien werden nach dem jeweiligen Stand der Technik angemessene Vorkehrungen treffen, um ein Eindringen von Xxxxx in die Software des jeweils anderen Vertragspartners zu verhindern. Eventuelle Virenschutzprogramme des Auftraggebers sind mit dem Auftragnehmer abzustimmen, damit Störungen bei der Fernwartung vermieden werden. Sollte Schadsoftware (Viren, Spyware, usw.) bei einer der Vertragsparteien auftreten, welche die Fernwartung beeinträchtigt oder auf Systeme der anderen Vertragspartei übertragen werden kann, ist die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Virenschutz. ▪ Der Virenschutz wird zentral und intern von den Administratoren verwaltet. ▪ Die Ausbringung der lokalen Antiviren-Software sowie Updates und Kontrolle der definierten Regeln erfolgen hierbei automatisiert. ▪ Benutzer sind nicht in der Lage, die lokalen Virenschutz-Einstellungen zu ändern
Virenschutz. Iron Mountain implementiert und pflegt ein Virenschutzprogramm, einschließlich Malware Schutz, aktueller Signaturdateien oder alternativen Schutzes gegen neu auftretende Bedrohungen, Patches und Virendefinitionen, für von Iron Mountain verwaltete Server und Workstations, die zur Speicherung von oder zum Zugriff auf personenbezogene Kundendaten verwendet werden.
Virenschutz. Als Virenschutz ist ein aktuelles und handelsübliches Antivirenprogramm installiert, welches das Filesystem vor Viren schützt. Der Online-Scan ist stets aktiviert und überprüft täglich auf Filebasis den Datenverkehr von und hin zum Server. Es ist jedoch keine Content Security aktiv, was bedeutet, dass der Inhalt der Protokolle (Java, Activex, etc.) nicht überprüft werden kann.