Speicherung der Verbindungsdaten Musterklauseln

Speicherung der Verbindungsdaten. Standardmäßig beauftrage ich die GWH, den Eintrag (siehe 3.) in gedruckten (z.B. Telefonbuch) und elektronischen (z.B. CD, Internet) Teilnehmerverzeichnissen einzutragen. Über meinen Eintrag dürfen telefonische Auskünfte erteilt werden. Bitte geben Sie an, ob Ihr geschäftlicher Eintrag unter einem der folgenden Stichwörter erscheinen soll: Schulen, Förderschaften
Speicherung der Verbindungsdaten. Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicher- ten Verbindungsdaten werden von dem ISP aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aus datenschutzrechtlichen Gründen spätestens 6 Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung verlangt. Hat der Kunde Einwendungen gegen die Verbindungsentgelte erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft den ISP weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsdaten noch eine Aus- kunftspflicht für die Einzelverbindungen.
Speicherung der Verbindungsdaten. Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von der DGN aufgrund gesetzlicher Verpflichtung aus datenschutzrechtlichen Gründen spätestens 6 Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung verlangt. Hat der Kunde Einwendungen gegen die Verbindungsentgelte erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft die DGN weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsdaten noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
Speicherung der Verbindungsdaten. Standardmäßig beauftrage ich die Thüga Energie GmbH, den Eintrag (siehe 3.) in gedruckten (z.B. Telefonbuch) und elektronischen (z.B. CD, Internet) Teil- nehmerverzeichnissen einzutragen. Über meinen Eintrag dürfen telefonische Auskünfte erteilt werden. Abweichend beauftrage ich, dass der Eintrag nur wie folgt veröffentlicht wird: Forstverwaltung Gasthäuser Gaststätten, Restaurants Gemeindeverwaltung Schulen, Sonderschulen Schulen, sonstige Senat Seniorenheime in gedruckten Verzeichnissen oder in elektronischen Verzeichnissen Gerichte Stadtverwaltung Bei telefonischen Auskunftsdiensten, mit Auskunft: Zoll über kompletten Eintrag oder nur zur Rufnummer Justizbehörden Kindergärten und -heime