Common use of Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte Clause in Contracts

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.ing.de, www.ing.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Chip als Speichermedium Spei- chermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen FahrscheinsFahr- scheins) zu benutzen.

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Samples: www.vwfs.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Kreditkarte befindliche Chip kann auch als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzengenutzt werden.

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Samples: www.olb.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen elektroni- schen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: corporates.db.com

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Kreditkarte befindliche Chip kann auch als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzengenutzt werden.

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Samples: mlp.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines JugendschutzmerkmalsJugend- schutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.merckfinck.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte unterneh- mensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen FahrscheinsFahr- scheins) zu benutzen.

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Samples: czyborra.com

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.santander.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen befindlichen Chip als Speichermedium Spei- chermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: www.targobank.de

Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. (1) Der Karteninhaber hat ggf. die Möglichkeit, den auf der Karte befindlichen be­ findlichen Chip als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwendung Zusatzan­ wendung (z. B. zum Beispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder als Speichermedium für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form eines elektronischen Fahrscheins) zu benutzen.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de