Geldkarte Musterklauseln

Geldkarte. Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Ersatzkarte20 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR 15,00 EUR 5,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 1,00 EUR - bei Versendung in Europa 1,00 EUR - bei Versendung weltweit 3,00 EUR - bei Versendung per Kurier 35,00 EUR 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Geldkarte. Aufladen unserer GeldKarten (bis max. 200 EUR) an unseren Ladeterminals —,— EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Sparkassen/Landesbanken —,— EUR an Ladeterminals fremder Kreditinstitute: Entgelte des Terminal betreibenden Instituts werden dem Kunden weiterbelastet. Die Höhe ist beim jeweiligen Institut zu erfragen. Aufladen von GeldKarten anderer Institute Informationen zur Höhe des Entgelts Ihrer kartenaus- gebenden Stelle erhalten Sie von dieser.
Geldkarte. Aufladen von Geldkarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. • Ersatzkarte22 20,00 EUR • zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland Portoersatz - bei Versendung in Europa Portoersatz - bei Versendung weltweit Portoersatz - bei Versendung per Kurier im Inland 20,00 EUR - bei Versendung per Kurier im Ausland 75,00 EUR • Auslandseinsatz23 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EWR- Staaten24 1,00 % vom Umsatz - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden 100,00 EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden 150,00 EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden25 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26 10,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden27 20,00 EUR - Bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden28 5,11 EUR • Sonstige Serviceleistungen ñ Für Xxxxxx vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 26. Lebensjahr in Verbindung mit dem PSD GiroStart 0,00 EUR sonst 25,00 EUR Im ersten Laufzeitjahr werden die Gebühren nicht erhoben. In Zusammenhang mit ab dem 01.05.2021 eröffneten und umgestellten Konten Ausgabe von nachhaltig produzierten VISA Direct und Kreditkarten PSD DirectCard PSD BasicCard PSD ClassicCard PSD GoldCard zum PSD GiroGreen, PSD GiroFair, PSD GiroVerein 35,00 EUR pro Jahr 70,00 EUR pro Jahr zum PSD GiroComfort und PSD GiroStart eine Karte jede weitere Karte 10,00 EUR pro Jahr 35,00 EUR pro Jahr 45,00 EUR pro Jahr 70,00 EUR pro Jahr Ausgabe von konventionell (Plastikkarte) produzierten Kreditkarten (Visa Karte und Mastercard) • bei PSD GiroGehalt, PSD GiroClassic, PSD GiroDirekt, PSD GiroStart mit Gehaltseingang 25,00 EUR Im ersten Laufzeitjahr werden die Gebühren nicht erhoben. • bei Zusatzkarte 25,00 EUR Im ersten Laufzeitjahr werden die Gebühren nicht erhoben. Bis zum 31.12.2016 bestellte Karten: ab dem Zeitpunkt der nächsten turnusmäßigen Kartenerneuerung 25,00 EUR (bei Haupt- und Zusatzkarten) Bis zur Kartenerneuerung: • bei PSD GiroStart mit Gehaltseingang 0,00 EUR • bei PSD GiroDirekt ohne Einschränkung (Abschluss bis 31.08.2006) 0,00 EUR • bei PSD GiroDirekt ohne Gehaltseingang 20,00 EUR (Abschluss 01.09.2006 bis 31.12.2016) • bei Zusatzkarten (Bestellung bis 01.05.2006) 0,00 EUR • be...
Geldkarte. 2.7.3 elektronisches Lastschriftverfahren/LoGo
Geldkarte. Für alle Transaktionen, die vom Vertragsunternehmen durch einen Kassen- schnitt bis 23:59 Uhr abgeschlossen worden sind, stellt der Netzbetreiber die Weiterleitung der Daten bis 12:00 Uhr am folgenden Bankarbeitstag an die zuständige Evidenzzentrale sicher. Dem Netzbetreiber steht es frei, täglich mehrere Übertragungen zur Evidenzzentrale vorzunehmen.
Geldkarte. Bei Teilnahme eines Vertragsunternehmens am System „GeldKarte“ der deutschen Kreditwirtschaft, das auf Anforderung des Partners über den Netzbetrieb des Netzbetreibers an dieses System angeschlossen wurde, verpflichtet sich der Partner die „Bedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mit dem Vertrags- unternehmen zu vereinbaren. Sofern ein angeschlossenes Vertragsunter- nehmen geänderten „Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash- System der deutschen Kreditwirtschaft“ widerspricht, teilt der Partner dies dem Netzbetreiber unter Angabe der vollständigen Anschrift des Ver- tragsunternehmens unverzüglich mit.
Geldkarte. Privatgirokonten Aufladung unserer GeldKarte - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken unentgeltlich - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister unentgeltlich - an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich Geschäftsgirokonten Aufladung unserer GeldKarte - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,10 - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,10 - an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind 0,10
Geldkarte. Aufladung unserer GeldKarte unentgeltlich
Geldkarte. Aufladen unserer GeldKarte o an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) o an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken o an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister o an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 119 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
Geldkarte. Aufladung unserer GeldKarte an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) unentgeltlich unentgeltlich an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken unentgeltlich an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister unentgeltlich an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 75 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 76 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 77 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 78 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 79 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.