Geldkarte Musterklauseln
Geldkarte. Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen.
Geldkarte. Bei Teilnahme eines Vertragsunternehmens am System „GeldKarte“ der deutschen Kreditwirtschaft, das auf Anforderung des Partners über den Netzbetrieb des Netzbetreibers an dieses System angeschlossen wurde, verpflichtet sich der Partner die „Bedingungen für die Teilnahme am System „GeldKarte“ in ihrer jeweils gültigen Fassung mit dem Vertrags- unternehmen zu vereinbaren. Sofern ein angeschlossenes Vertragsunter- nehmen geänderten „Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash- System der deutschen Kreditwirtschaft“ widerspricht, teilt der Partner dies dem Netzbetreiber unter Angabe der vollständigen Anschrift des Ver- tragsunternehmens unverzüglich mit.
Geldkarte. Hinweis: Die Funktion girogo/GeldKarte entfällt bei allen ab 01.07.2020 ausgereichten Sparkassen-Cards.
Geldkarte. Aufladung unserer GeldKarte an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) unentgeltlich unentgeltlich an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken unentgeltlich an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister unentgeltlich an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 75 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 76 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 77 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 78 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 79 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
Geldkarte. Aufladen unserer GeldKarte o an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) o an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken o an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister o an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich 119 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern.
Geldkarte. Privatgirokonten Aufladung unserer GeldKarte - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken unentgeltlich - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister unentgeltlich - an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind unentgeltlich Geschäftsgirokonten Aufladung unserer GeldKarte - an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,10 - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 0,10 - an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind 0,10
Geldkarte elektronisches Lastschriftverfahren/LoGo
Geldkarte. Aufladen unserer GeldKarte an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals), an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen, an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister, an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind 0,00 €
Geldkarte. Aufladen unserer GeldKarten (bis max. 200 EUR) an unseren Ladeterminals —,— EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Sparkassen/Landesbanken —,— EUR an Ladeterminals fremder Kreditinstitute: Entgelte des Terminal betreibenden Instituts werden dem Kunden weiterbelastet. Die Höhe ist beim jeweiligen Institut zu erfragen. Aufladen von GeldKarten anderer Institute Informationen zur Höhe des Entgelts Ihrer kartenaus- gebenden Stelle erhalten Sie von dieser.
Geldkarte. Für alle Transaktionen, die vom Vertragsunternehmen durch einen Kassen- schnitt bis 23:59 Uhr abgeschlossen worden sind, stellt der Netzbetreiber die Weiterleitung der Daten bis 12:00 Uhr am folgenden Bankarbeitstag an die zuständige Evidenzzentrale sicher. Dem Netzbetreiber steht es frei, täglich mehrere Übertragungen zur Evidenzzentrale vorzunehmen.