Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. 1.1 Der auf der Kreditkarte befindliche Chip kann auch als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung (zum Beispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) genutzt werden.
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Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. 1.1 (1) Der auf der Kreditkarte befindliche Chip kann im Falle eines entsprechen- den Angebotes der Bank auch als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (zum Beispiel z. B. in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (zum Beispiel z. B. in Form eines elektronischen elektroni- schen Fahrscheins) genutzt werden.
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Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. 1.1 Der auf der Kreditkarte befindliche Chip kann auch als Speichermedium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines JugendschutzmerkmalsJugendschutz- merkmals) oder für eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) genutzt werden.
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Samples: www.santander.de
Speicherung von Zusatzanwendungen auf der Karte. 1.1 (1) Der auf der Kreditkarte befindliche Chip kann auch als Speichermedium Speicher- medium für eine bankgenerierte Zusatzanwen- dung Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines Jugendschutzmerkmals) oder für eine unternehmensgenerierte unternehmensgene- rierte Zusatzanwendung (zum Beispiel in Form eines elektronischen Fahrscheins) genutzt werden.
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