Gesundheitsförderung Musterklauseln

Gesundheitsförderung siehe: (Betriebliche) Gesundheitsförderung Als Prävention werden Strategien bezeichnet, die entweder spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder mitverursachende Rahmenfaktoren beeinflussen, welche die Anfäl- ligkeiten gegenüber Krankheiten verringern. Akti- vitäten zur Reduzierung der Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten sind dabei einbezogen. Prävention kann sich sowohl auf das Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf Veränderungen der Rahmenbedin- gungen in ihrer Lebens- bzw. Arbeitswelt beziehen (Verhältnisprävention). Wesentliche Impulse aus der Gesundheitsförderung werden dabei in die Prä- vention übernommen, so z. B. die Akzeptanz der sozialen Aspekte von Gesundheit und Krankheit, die besondere Bedeutung der Lebensbedingungen sowie die Idee der Hilfe zur Selbsthilfe (Empower- ment). Es wird unterschieden zwischen Primär-, Sekun- där- und Tertiärprävention: • Primärprävention (Risikoschutz) Unter Primärprävention sind gezielte Maß- nahmen zu verstehen, die den Eintritt eines Schadensfalles verhindern oder verzögern. Es geht also um die Erhaltung von Gesundheit bei (noch) Gesunden. Unterscheiden lassen sich Maßnahmen (z. B. Schutzimpfungen, Fluorid- und Vitamin-D-Prophylaxe), die direkt kausal der Verhütung einer bestimmten Krankheit zugeordnet werden können, und Maßnahmen, die durch eine Stärkung von Ressourcen mit zur Verhütung multifaktoriell bedingter, häufig chronischer Krankheiten beitragen. In Strategien der Primärprävention können die gesamte Bevölkerung (universelle Prävention), große Personengruppen mit durchschnittlichem oder nur leicht erhöhtem Risiko (selektive Prä- vention) oder bestimmte Hochrisikopersonen (indizierte Prävention) einbezogen werden. • Sekundärprävention (Früherkennung/-behand- lung) Von Sekundärprävention spricht man, wenn es um Interventionen bei Erkrankungen in frühen Stadien geht. Es soll das Fortschreiten eines noch symptomlosen Vorstadiums einer Krankheit durch Früherkennung und -behand- lung aufgehalten werden. Ziel ist, so früh wie möglich in den Entstehungsprozess einer sich manifestierenden, behandlungsbedürftigen Krankheit einzugreifen. • Tertiärprävention (Rehabilitation) Tertiärprävention umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Folge- und/oder Begleiterkran- kungen sowie der Verschlimmerung einer be- reits in fortgeschrittenen Stadien bestehenden Krankheitsbildes und der größtmöglichen Wie- derherstellung der Lebensqualität. Tertiärprä- vention unte...
Gesundheitsförderung. 1Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz liegen im gemeinsamen Inte- resse von Beschäftigten und vom Arbeitgeber. 2Die Tarifvertragsparteien wer- den auf die Betriebsparteien einwirken, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten aktiv zu fördern. 3Maßnahmen zur Gesundheitsförderung könnten z.B. sein: - Gesundheitszirkel, - betriebliche Gesundheitstage, - die Nutzung etwaiger betrieblicher Einrichtungen zu Sonderkonditionen, - das Aushandeln von Sonderkonditionen für Beschäftigte bei externen Anbie- tern, - Förderung von Betriebssportgruppen. 4Über die betriebliche Gesundheitsförderung werden die Beschäftigten regel- mäßig, mindestens zweimal jährlich, informiert.
Gesundheitsförderung. Betriebe, die Gesundheitsförderung als Aufgabe und Wettbewerbsvorteil anerkennen, wid- men der Gesundheit ihrer Beschäftigten besondere Aufmerksamkeit, prüfen, inwieweit Ar- beitsbedingungen und Arbeitsorganisation gesundheitsförderlich gestaltet sind und ob ge- sundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb gelebt wird. Gesunde, motivierte und gut ausgebil- dete Mitarbeiter bilden für jedes Unternehmen das notwendige Fundament, um den Erfolg des Unternehmens zu sichern und zu verbessern. Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitge- bern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dieses Ziel kann durch eine Verknüpfung der folgenden Ansätze erreicht werden: Optimierung der Arbeitsbedingungen, Verbesserung der Arbeitsorganisation, Förderung ei- ner aktiven Mitarbeiterbeteiligung und Stärkung der persönlichen Möglichkeiten, Gesundheit zu sichern und zu fördern. Je mehr ein Unternehmen die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig nimmt und unterstützt, desto größer sind die Chancen, Wohlbefinden und Gesundheit zu fördern, zu erhalten und wirtschaftliche Produktivität zu steigern. Investi- tionen in Gesundheit kommen dem Einzelnen genauso zugute wie dem Betrieb insgesamt. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz ergänzen und verstärken sich gegen- seitig in ihren Zielen und Vorgehensweisen. Die Vermeidung gesundheitsgefährdender Ar- beitsbedingungen durch einen umfassenden betrieblichen Arbeitsschutz wird ergänzt durch den Erhalt oder die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Betriebliche Ge- sundheitsförderung ist in diesem Sinne Teil einer modernen und vorausschauenden Unter- nehmensstrategie. In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorgani- sation und des gesundheitsgerechten Verhaltens setzt die betriebliche Gesundheitsförde- rung auf die aktive Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre praktischen Er- fahrungen helfen, bereits auf der Planungsebene optimierte Problemlösungen zu erarbeiten. Das Amt für Arbeitsschutz will gemeinsam mit den Arbeitsschutzpartnern betriebliche Ge- sundheitsförderung in Unternehmen initiieren und unterstützen. Die Rolle des Amtes in die- sem Prozess ist dabei die eines externen Beraters und Koordinators.
Gesundheitsförderung. Im Oktober 1991 wurde über den Arbeitsschutz-Ausschuss ein "Rückenschul- programm" für Mitarbeiter des Bodenverkehrsdienstes und der Werkstatt sowie Frachthalle angeboten. Dazu wurde ein entsprechender Raum eingerichtet und eine Fachkraft für die Schulung stundenweise angeworben. Die Akzeptanz war zunächst gut, aber nach wenigen Wochen sehr gering. Am Flughafen Bremen wurde im Jahre 1995 ein Gesundheitsförderungsprojekt in Zusammenarbeit mit der AOK Bremen/Bremerhaven durchgeführt. Dieses Projekt stand unter der Leitung des Diplom-Psychologen Xxxxxx Xxxxxxxxx. Das allgemeine Ziel dieses Gesundheitsförderungsprojektes war auf den Ebenen der Verhaltens- wie auch der Verhältnisprävention angelegt. Zum verhaltenspräventiven Anteil zielte das Vorhaben auf eine Stärkung der persön- lichen Ressourcen. Es ging im Bereich der konkreten Prävention um das Pro- blem von Heben und Tragen schwerer Lasten; ebenso sollte konkrete Hilfestel- lung bei der Bewältigung psychosozialer Anforderungen im privaten und beruf- lichen Alltag gegeben werden und Informationen über gesundheitsfördernde Angebote im Betrieb und der Region vermittelt werden. Auf der Ebene der Verhältnisprävention wurden die klassischen Themenstellungen und Probleme des Arbeitsschutzes angesprochen und behandelt und auf Sensibilisierung und Bedarfsermittlung bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern abgestellt. Es wurden im Bereich der Verhaltensprävention offene Kursangebote zum Auto- genen Training und ein Rückenschulkurs bzw. eine entsprechende Funktions- gymnastik angeboten. Im Bereich der Verhältnisprävention kam es zum Einsatz von Gesundheitszirkeln in verschiedenen Abteilungen, an denen fünf bis zehn Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beteiligt waren. Insbesondere im Bereich des Bodenverkehrsdienstes und der Frachthalle wurden Gesundheitszirkel Anfang 1996 durchgeführt. In fünf Sitzungen wurden folgende Ziele verfolgt: • moderiert gestalteter Diskussionsprozess • Thematisierung von Belastungen, die von Beschäftigten wahrgenommen wurden • Erarbeitung gemeinsamer Lösungsansätze zur Verminderung bzw. Vermei- dung von arbeitsbedingten Belastungen • Sammlung von Vorschlägen und Anregungen für das weitere Vorgehen im Bereich des Gesundheitsschutzes bzw. der Gesundheitsförderung im Be- trieb. Als Methodik kam zum Einsatz: • Metaplantechnik • Belastungsprotokolle • Befragungen • Gruppendiskussion. Die Ergebnisse der Gesundheitszirkelarbeit wurden im Arbeitsschutzausschuss vorgestellt und dort diskutiert und Lö...
Gesundheitsförderung. Schulen, die das Zertifikat „Gesunde Schule“ anstreben, werden darin unterstützt, Angebote zur Bewegung und zur gesunden Ernährung zu entwickeln. Der „Ernährungsführerschein“ in der dritten Klasse wird weiterhin unterstützt. Das Angebot unserer Schulmensen und Schulkioske soll aktiv überprüft werden. Angelehnt an den DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung soll unser Standard geprüft und überarbeitet werden.
Gesundheitsförderung. Gesundheitsförderung bei Müttern/Vätern und schwangeren Frauen zielt ab auf den Erhalt und ggf. die Wiederherstellung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens. Durch Beratung, Anregung und Unterstützung wird eine regelmäßige und ausgewogene Ernährung, Bewegung und Hygiene angestrebt. Weitere Aufgaben sind die Vermittlung zusätzlicher medizinischer und therapeutischer Angebote, die situationsangemessene Inaugenscheinnahme der Kinder und die Unterstützung bei der Beachtung und Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen, der Sorge für ausreichend Schlafzeiten, dem angemessenen Umgang mit neuen Medien, Suchtmitteln und Krankheiten. Förderung der Alltagsbewältigung erfolgt durch Vermittlung alltagspraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Vermittlung der Fähigkeit, sich auch dann selbstständig Beratung und Hilfe organisieren zu können, wenn neue bzw. noch nicht bekannte Alltagsprobleme auftauchen. Anregung und Anleitung zur aktiven Freizeitgestaltung bedeutet, den betreuten Müttern/Vätern und ihren Kindern sowie schwangeren Frauen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zu eröffnen, die sich positiv auf ihre soziale, emotionale und kognitive Entwicklung auswirken und der Gefahr der Isolation und Sonderstellung entgegen wirken. Aktivitäten werden dabei innerhalb der Wohngruppenprozesse organisiert sowie gezielt auch innerhalb des Lebensumfeldes wahrgenommen (bspw. Vereine, Familienbildung, Ferienmaßnahmen außerhalb der Wohngruppe). Die notwendigen und wichtigen Beziehungen der betreuten Mütter/Väter und ihrer Kinder, einschließlich der schwangeren Frauen, zu ihren Angehörigen (leiblicher Elternteil, (Groß-) Eltern, Freunde und Freundinnen, (Lebens-) Partner) werden durch Beratung und Vermittlung gefördert3. Mit Vormündern bzw. Pflegern wird, unter Beteiligung der betreuten Mütter/ Väter, über die Ausübung der Personensorge beraten und deren Kontakt gefördert.
Gesundheitsförderung. Die Auftraggeberin prüft bei Projekten gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes vom 13. September 2005 (SRL Nr. 800) die Möglichkeiten der Auftragnehmerin. Die daraus resultierenden Leistungen werden von der Auftraggeberin separat finanziert.
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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.