Gesundheitsförderung Musterklauseln

Gesundheitsförderung. Prävention ist die tragende Säule der Gesundheitsförderung. Mit einem „Aktionsprogramm Gesundheit“ werden wir deshalb das Niveau der Gesundheitsförderung in Berlin weiter erhöhen. Initiativen für sozialräumlich orientierte Präventionsketten werden gebündelt und unterstützt. Die Partner des Aktionsprogramms werden zur Bildung gemeinsamer Fonds bzw. gemeinsamer Ziele motiviert. Um die verschiedenen Aktivitäten zu erfassen und fachliche Best−Practice−Beispiele zu identifizieren, ist ein „Stadtplan der Gesundheitsförderung“ zu erstellen. Das bestehende Integrierte Gesundheitsprogramm (IGP) wird fortentwickelt und mit dem „Aktionsprogramm Gesundheit“ verschränkt. Kulturelle Prägungen und die Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund sind zu berücksichtigen. Die vom Senat bereits in den letzten Jahren gestartete „Initiative Gesundheit und Arbeit" (iga) wird intensiviert. Wir werden ein Modellprojekt zur Verknüpfung von Arbeitsvermittlung und Gesundheitsförderung im Land Berlin durchführen. Das Engagement für gesunde Ernährung, für mehr Bewegung und zur seelischen Gesundheit in Kitas und Schulen werden wir verstärken, ressortübergreifend besser vernetzen und wissenschaftlich begleiten. Wir setzen uns ein für eine moderne und präventive Gesundheitspolitik, zu der der Sport gehört. Wir werden ein "Aktionsprogramm Gesundheit" auflegen, das das Niveau der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU 2011 − 2016 Gesundheitsförderung in Berlin deutlich erhöhen wird. Gemeinsame Aktivitäten von Bezirks− und Senatsverwaltungen und wichtigen Trägern des Gesundheitswesens, wie den Krankenkassen, Gesundheitseinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden sowie Anbietern von Maßnahmen der Primärprävention, wie z. B. den Sportorganisationen, sollen dadurch gebündelt werden. Der Berliner Senat wird sich über den Bundesrat für die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Präventionsstrategie in Deutschland einsetzen. Berlin hat insgesamt betrachtet eine gute ambulante Versorgung. In einigen Stadtteilen gibt es Defizite in der wohnortnahen ambulanten, haus− und fachärztlichen Versorgung. In anderen Regionen Berlins gibt es dagegen eine hohe Dichte von Ärztinnen und Ärzten. Die Koalition wird die neuen Möglichkeiten des Versorgungsgesetzes aktiv nutzen, um eine ausgeglichene Verteilung der wohnortnahen ambulanten, haus− und fachärztlichen Versorgung sicherzustellen. Wir wollen die ambulante ärztliche Bedarfsplanung konsequent mit der Krankenhausplanung und der spezialärztlichen V...
Gesundheitsförderung. Schulen, die das Zertifikat „Gesunde Schule“ anstreben, werden darin unterstützt, Angebote zur Bewegung und zur gesunden Ernährung zu entwickeln. Der „Ernährungsführerschein“ in der dritten Klasse wird weiterhin unterstützt. Das Angebot unserer Schulmensen und Schulkioske soll aktiv überprüft werden. Angelehnt an den DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung soll unser Standard geprüft und überarbeitet werden.
Gesundheitsförderung. Die Auftraggeberin prüft bei Projekten gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes vom 13. September 2005 (SRL Nr. 800) die Möglichkeiten der Auftragnehmerin. Die daraus resultierenden Leistungen werden von der Auftraggeberin separat finanziert.
Gesundheitsförderung siehe: (Betriebliche) Gesundheitsförderung Als Prävention werden Strategien bezeichnet, die entweder spezifische Risikofaktoren für bestimmte Krankheiten vermindern oder mitverursachende Rahmenfaktoren beeinflussen, welche die Anfäl- ligkeiten gegenüber Krankheiten verringern. Akti- vitäten zur Reduzierung der Auswirkungen bereits vorhandener Krankheiten sind dabei einbezogen. Prävention kann sich sowohl auf das Verhalten von Individuen und Gruppen (Verhaltensprävention) als auch auf Veränderungen der Rahmenbedin- gungen in ihrer Lebens- bzw. Arbeitswelt beziehen (Verhältnisprävention). Wesentliche Impulse aus der Gesundheitsförderung werden dabei in die Prä- vention übernommen, so z. B. die Akzeptanz der sozialen Aspekte von Gesundheit und Krankheit, die besondere Bedeutung der Lebensbedingungen sowie die Idee der Hilfe zur Selbsthilfe (Empower- ment). Es wird unterschieden zwischen Primär-, Sekun- där- und Tertiärprävention: • Primärprävention (Risikoschutz) Unter Primärprävention sind gezielte Maß- nahmen zu verstehen, die den Eintritt eines Schadensfalles verhindern oder verzögern. Es geht also um die Erhaltung von Gesundheit bei (noch) Gesunden. Unterscheiden lassen sich Maßnahmen (z. B. Schutzimpfungen, Fluorid- und Vitamin-D-Prophylaxe), die direkt kausal der Verhütung einer bestimmten Krankheit zugeordnet werden können, und Maßnahmen, die durch eine Stärkung von Ressourcen mit zur Verhütung multifaktoriell bedingter, häufig chronischer Krankheiten beitragen. In Strategien der Primärprävention können die gesamte Bevölkerung (universelle Prävention), große Personengruppen mit durchschnittlichem oder nur leicht erhöhtem Risiko (selektive Prä- vention) oder bestimmte Hochrisikopersonen (indizierte Prävention) einbezogen werden. • Sekundärprävention (Früherkennung/-behand- lung) Von Sekundärprävention spricht man, wenn es um Interventionen bei Erkrankungen in frühen Stadien geht. Es soll das Fortschreiten eines noch symptomlosen Vorstadiums einer Krankheit durch Früherkennung und -behand- lung aufgehalten werden. Ziel ist, so früh wie möglich in den Entstehungsprozess einer sich manifestierenden, behandlungsbedürftigen Krankheit einzugreifen. • Tertiärprävention (Rehabilitation) Tertiärprävention umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Folge- und/oder Begleiterkran- kungen sowie der Verschlimmerung einer be- reits in fortgeschrittenen Stadien bestehenden Krankheitsbildes und der größtmöglichen Wie- derherstellung der Lebensqualität. Tertiärprä- vention unte...
Gesundheitsförderung. 1Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz liegen im gemeinsamen Inte- resse von Beschäftigten und vom Arbeitgeber. 2Die Tarifvertragsparteien wer- den auf die Betriebsparteien einwirken, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten aktiv zu fördern. 3Maßnahmen zur Gesundheitsförderung könnten z.B. sein: - Gesundheitszirkel, - betriebliche Gesundheitstage, - die Nutzung etwaiger betrieblicher Einrichtungen zu Sonderkonditionen, - das Aushandeln von Sonderkonditionen für Beschäftigte bei externen Anbie- tern, - Förderung von Betriebssportgruppen. 4Über die betriebliche Gesundheitsförderung werden die Beschäftigten regel- mäßig, mindestens zweimal jährlich, informiert.
Gesundheitsförderung. Gesundheitsförderung bei Müttern/Vätern und schwangeren Frauen zielt ab auf den Erhalt und ggf. die Wiederherstellung des körperlichen und psychischen Wohlbefindens. Durch Beratung, Anregung und Unterstützung wird eine regelmäßige und ausgewogene Ernährung, Bewegung und Hygiene angestrebt. Weitere Aufgaben sind die Vermittlung zusätzlicher medizinischer und therapeutischer Angebote, die situationsangemessene Inaugenscheinnahme der Kinder und die Unterstützung bei der Beachtung und Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen, der Sorge für ausreichend Schlafzeiten, dem angemessenen Umgang mit neuen Medien, Suchtmitteln und Krankheiten. Förderung der Alltagsbewältigung erfolgt durch Vermittlung alltagspraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Vermittlung der Fähigkeit, sich auch dann selbstständig Beratung und Hilfe organisieren zu können, wenn neue bzw. noch nicht bekannte Alltagsprobleme auftauchen. Anregung und Anleitung zur aktiven Freizeitgestaltung bedeutet, den betreuten Müttern/Vätern und ihren Kindern sowie schwangeren Frauen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zu eröffnen, die sich positiv auf ihre soziale, emotionale und kognitive Entwicklung auswirken und der Gefahr der Isolation und Sonderstellung entgegen wirken. Aktivitäten werden dabei innerhalb der Wohngruppenprozesse organisiert sowie gezielt auch innerhalb des Lebensumfeldes wahrgenommen (bspw. Vereine, Familienbildung, Ferienmaßnahmen außerhalb der Wohngruppe). Die notwendigen und wichtigen Beziehungen der betreuten Mütter/Väter und ihrer Kinder, einschließlich der schwangeren Frauen, zu ihren Angehörigen (leiblicher Elternteil, (Groß-) Eltern, Freunde und Freundinnen, (Lebens-) Partner) werden durch Beratung und Vermittlung gefördert3. Mit Vormündern bzw. Pflegern wird, unter Beteiligung der betreuten Mütter/ Väter, über die Ausübung der Personensorge beraten und deren Kontakt gefördert.
Gesundheitsförderung. Betriebe, die Gesundheitsförderung als Aufgabe und Wettbewerbsvorteil anerkennen, wid- men der Gesundheit ihrer Beschäftigten besondere Aufmerksamkeit, prüfen, inwieweit Ar- beitsbedingungen und Arbeitsorganisation gesundheitsförderlich gestaltet sind und ob ge- sundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb gelebt wird. Gesunde, motivierte und gut ausgebil- dete Mitarbeiter bilden für jedes Unternehmen das notwendige Fundament, um den Erfolg des Unternehmens zu sichern und zu verbessern. Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitge- bern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dieses Ziel kann durch eine Verknüpfung der folgenden Ansätze erreicht werden: Optimierung der Arbeitsbedingungen, Verbesserung der Arbeitsorganisation, Förderung ei- ner aktiven Mitarbeiterbeteiligung und Stärkung der persönlichen Möglichkeiten, Gesundheit zu sichern und zu fördern. Je mehr ein Unternehmen die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig nimmt und unterstützt, desto größer sind die Chancen, Wohlbefinden und Gesundheit zu fördern, zu erhalten und wirtschaftliche Produktivität zu steigern. Investi- tionen in Gesundheit kommen dem Einzelnen genauso zugute wie dem Betrieb insgesamt. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz ergänzen und verstärken sich gegen- seitig in ihren Zielen und Vorgehensweisen. Die Vermeidung gesundheitsgefährdender Ar- beitsbedingungen durch einen umfassenden betrieblichen Arbeitsschutz wird ergänzt durch den Erhalt oder die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Betriebliche Ge- sundheitsförderung ist in diesem Sinne Teil einer modernen und vorausschauenden Unter- nehmensstrategie. In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorgani- sation und des gesundheitsgerechten Verhaltens setzt die betriebliche Gesundheitsförde- rung auf die aktive Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre praktischen Er- fahrungen helfen, bereits auf der Planungsebene optimierte Problemlösungen zu erarbeiten. Das Amt für Arbeitsschutz will gemeinsam mit den Arbeitsschutzpartnern betriebliche Ge- sundheitsförderung in Unternehmen initiieren und unterstützen. Die Rolle des Amtes in die- sem Prozess ist dabei die eines externen Beraters und Koordinators.
Gesundheitsförderung