Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN dies rechtfertigen, oder ° der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN besteht.
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Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° § sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° § sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN dies rechtfertigen, oder ° § der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN besteht.
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Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° ▪ sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° ▪ sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN dies rechtfertigen, oder ° ▪ der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN besteht.
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Samples: www.psd-muenchen.de, www.psd-nord.de
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° • sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem wichti- gem Grund zu kündigen, ° • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN dies rechtfertigen, oder ° • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen betrügeri- schen Verwendung der PIN besteht.
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Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° • sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirektTelefonBanking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN / des persönlichen Codewortes dies rechtfertigen, oder ° • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN / des persönlichen Codewortes besteht.
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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° • sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem wich- tigem Grund zu kündigen, ° • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN dies rechtfertigen, oder ° • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen betrüge- rischen Verwendung der PIN besteht.
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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de
Sperre auf Veranlassung der Bank. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn ° sie berechtigt ist, den PSD ServiceDirekt-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ° sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der PIN PIN/des persönlichen Codewortes dies rechtfertigen, oder ° der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der PIN PIN/des persönlichen Codewortes besteht.
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Samples: www.psd-berlin-brandenburg.de