Common use of Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen Clause in Contracts

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.psd-rhein-ruhr.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung Zusatzan- wendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen Zusatzanwen- dungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.vbeutin.de, www.edekabank.de, www.cronbank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.merckfinck.de, www.neelmeyer.de, www.santander.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zusatz- anwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber ge- genüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten unternehmensspezifischen Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte Debitkarte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten bankspezifischen Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem den mit der Bank geschlossenen Vertragvereinbarten Regeln.

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Samples: cdn.unitplus.eu, cdn.unitplus.eu

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zusatz- anwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.kt-bank.de, www.kt-bank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte Kreditkarte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.santander.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten unternehmensspezifischen Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen Unter- nehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten bankspezifischen Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem den mit der Bank geschlossenen Vertragvereinbarten Regeln.

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Samples: czyborra.com

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat einge- speichert hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.targobank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten unternehmensspezifischen Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten bankspezifischen Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem den mit der Bank geschlossenen Vertragvereinbarten Regeln.

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Samples: corporates.db.com

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zu- satzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zu- satzanwendung in den Chip der Karte Mastercard eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten bank- generierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.flessabank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte Mastercard Prepaid eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.olb.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert einge- speichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung Sper- rung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen Zusatzanwen- dungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.. Stand: 22. November 2021

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Samples: www.vwfs.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zusatz- anwendung in den Chip der Karte MasterCard eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.nordea.com

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung Zusatzanwen­ dung in den Chip der Karte Kreditkarte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen Zusatz­ anwendungen kommt nur gegenüber der Bank comdirect in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank comdirect geschlossenen Vertrag.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat einge- speichert hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen Zusatzan- wendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.targobank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert einge- speichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen Zusatz- anwendungen kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.apobank.de

Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen. Die Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung Zusatzan- wendung vorsieht. Die Sperrung von bankgenerierten Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber gegen- über der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank geschlossenen Vertrag.

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Samples: www.rb-tuerkheim.de