Karteninhaber Musterklauseln

Karteninhaber. Die VR-SparCard gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht wird für den VR-SparCard-Service erst mit der Rückgabe der VR-SparCard an die Bank wirksam. Die Bank wird jedoch für die VR-SparCard nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Kontoauszugdruckern, Geldauto- maten sowie Selbstbedienungsterminals eine elektronische Sperre eingeben. Bis zum Wirksamwerden der Sperre hat der Kontoinhaber die Aufwen- dungen, die aus der Nutzung der VR-SparCard entstehen, zu tragen.
Karteninhaber. Die SparCard gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht wird für den SparCard-Service erst mit der Rückgabe der SparCard an die Bank wirksam. Die Bank wird jedoch für die SparCard nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Kontoauszugdruckern, Geldautomaten sowie Selbstbedienungsterminals eine elektronische Sperre eingeben. Bis zum Wirksamwerden der Sperre hat der Kontoinhaber die Aufwendungen, die aus der Nutzung der SparCard entstehen, zu tragen.
Karteninhaber der Inhaber einer Barclays Kreditkarte, wobei die versicherte Karte bzw. der Kartenvertrag zum Zeitpunkt des Ereignisses gültig sein muss. – unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr.
Karteninhaber. Inhaber einer zum Zeitpunkt des Schadensfalls gültigen BGL BNP Paribas World Elite Mastercard. Sie / Ihr / Ihre /Versicherte Person – Der Karteninhaber sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner (alle zusammen lebenden Paare, auch gleichgeschlechtliche, mit demselben gewöhnlichen Aufenthaltsort), seine unverheirateten Kinder unter 19 Jahren bzw. unter 25 Jahren oder die seines Lebens- oder Ehepartners, sofern sich diese in einer Vollzeitausbildung befinden, die (gemäß den Rechtsbestimmungen des Wohnsitzlandes) finanziell und rechtlich vom Karteninhaber abhängig sind und im Wohnsitzland leben, seine Verwandten 1. Grades in gerader aufsteigender Linie, die unter derselben Adresse leben wie der Karteninhaber, wenn sie eine Reise unternehmen.
Karteninhaber. Der Kontoinhaber oder eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person, dem die Bank die Zahlungskarte bereitgestellt hat. Ein vierstelliger Code, der zusammen mit einem an die vereinbarte Telefonnummer gesendeten SMS-Code zur Autorisierung von Transaktionen mit der Zahlungskarte über das Internet verwendet wird. Die ePIN wird vom Karteninhaber über einen Geldautomaten der ČSOB ausgewählt.
Karteninhaber. Xxxxxxxxxxxxx ist jene Person, auf die der Vienna PASS ausgestellt wurde. Der Vienna PASS muss vom Karteninhaber auf der Rückseite unterzeichnet werden. Die Karte ist höchstpersönlich und kann ohne schriftliche Zustimmung der VPG Vienna Pass GmbH nicht übertragen werden.
Karteninhaber der Inhaber einer versicherten Karte, wobei die Karte zum Zeitpunkt des Ereignisses gültig sein muss und Sie mit dem Ausgleich des Kartenkontos nicht in Verzug sein dürfen.
Karteninhaber. Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Bezugskarte für sich selbst beantragen. Karteninhaber sind die Kontoinhaber, die eine Bezugskarte erhalten.
Karteninhaber. Jede natürliche Person, die durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag an die versicherte Person gebunden ist und der die versicherte Person persönlich eine oder mehrere Karten zur Bezahlung ihrer Spesen ausgestellt hat.
Karteninhaber. Der Kontoinhaber kann die Aktivierung der Debitkarte in Wallets für sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungsberechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit zu unterfertigen und die Geltung dieser BGB zu akzeptieren.