Karteninhaber. Die VR-SparCard gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht wird für den VR-SparCard-Service erst mit der Rückgabe der VR-SparCard an die Bank wirksam. Die Bank wird jedoch für die VR-SparCard nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Kontoauszugdruckern, Geldauto- maten sowie Selbstbedienungsterminals eine elektronische Sperre eingeben. Bis zum Wirksamwerden der Sperre hat der Kontoinhaber die Aufwen- dungen, die aus der Nutzung der VR-SparCard entstehen, zu tragen.
Karteninhaber. Die SparCard gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht wird für den SparCard-Service erst mit der Rückgabe der SparCard an die Bank wirksam. Die Bank wird jedoch für die SparCard nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Kontoauszugdruckern, Geldautomaten sowie Selbstbedienungsterminals eine elektronische Sperre eingeben. Bis zum Wirksamwerden der Sperre hat der Kontoinhaber die Aufwendungen, die aus der Nutzung der SparCard entstehen, zu tragen.
Karteninhaber der Inhaber einer Barclays Kreditkarte, wobei die versicherte Karte bzw. der Kartenvertrag zum Zeitpunkt des Ereignisses gültig sein muss. – unterhaltsberechtigte Kinder bis zum 25. Lebensjahr.
Karteninhaber. Inhaber einer zum Zeitpunkt des Schadensfalls gültigen BGL BNP Paribas World Elite Mastercard. Sie / Ihr / Ihre /Versicherte Person – Der Karteninhaber sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner (alle zusammen lebenden Paare, auch gleichgeschlechtliche, mit demselben gewöhnlichen Aufenthaltsort), seine unverheirateten Kinder unter 19 Jahren bzw. unter 25 Jahren oder die seines Lebens- oder Ehepartners, sofern sich diese in einer Vollzeitausbildung befinden, die (gemäß den Rechtsbestimmungen des Wohnsitzlandes) finanziell und rechtlich vom Karteninhaber abhängig sind und im Wohnsitzland leben, seine Verwandten 1. Grades in gerader aufsteigender Linie, die unter derselben Adresse leben wie der Karteninhaber, wenn sie eine Reise unternehmen.
Karteninhaber. Jede natürliche Person, die durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag an die versicherte Person gebunden ist und der die versicherte Person persönlich eine oder mehrere Karten zur Bezahlung ihrer Spesen ausgestellt hat.
Karteninhaber. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung von unternehmensbezogenen Zusatzanwendungen kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzanwendung vorsieht. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, ist eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten unternehmensbezogenen Zusatzanwendungen weiterhin möglich. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber zu tragen.
Karteninhaber. Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Bezugskarte für sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungsberechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mitzuunterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu akzeptieren. Zur Haftung des Kontoinhabers für Verfügungen des Karteninhabers siehe Punkt 1.10.
Karteninhaber. Xxxxxxxxxxxxx kann der Kontoinhaber oder eine Person sein, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Bei Widerruf der Kontovollmacht ist der Kontoinhaber für die unverzügliche Rückgabe der Karte des Bevollmächtigten verantwortlich. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen sperren. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Kontoinhaber zu tragen.
Karteninhaber. Die natürliche Person, deren Nachname und Vorname auf der Rückseite der Bankkarte Visa Debit von BGL BNP Paribas angegeben ist.
Karteninhaber. Der Kontoinhaber kann die Aktivierung der Debitkarte in Wallets für sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungsberechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit zu unterfertigen und die Geltung dieser BGB zu akzeptieren.