Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7) verfügbaren Geld- betrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen inner- halb der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7Ziffer 9) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang die Kartenverfügung vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags Geldbe- trags zugestimmt hat. hat.2 Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetz- licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7siehe Nummer 1.7) verfügbaren Geld- betrag verfügba- ren Geldbetrag zu sperren, wenn – • der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags Geld- betrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetz- licher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue ge- naue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen zuge- gangen ist.
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Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7X. Xxxxxx 7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – - der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – - der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.santander.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. siehe Nummer I.7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden sperren- den Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag Zah- lungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.consorsbank.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers Kreditkarteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang Kreditkartenzahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber Kreditkarteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag Zahlungs- betrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.deutsche-bank.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7siehe Nummer I. 7.) verfügbaren Geld- betrag ver- fügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn – - der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den ist und – - der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag Zahlungs- auftrag zugegangen ist.
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Samples: www.flessabank.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. siehe Nummer I.7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – • der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.olb.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7I 7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden sperren- den Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.gemeinschaftskonto.org
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. siehe Nummer I.7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – • der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – • der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag Zahlungsbe- trag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.neelmeyer.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7siehe Ziffer 5) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher gesetzlicher oder vertraglicher ver- traglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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Samples: www.vwfs.de
Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags. Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Karteninhabers einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (vgl. I.7) verfügbaren Geld- betrag Geldbetrag zu sperren, wenn – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst wor- den worden ist und – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden sperren- den Geldbetrags zugestimmt hat. Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger ge- setzlicher sonsti- ger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
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