Sportveranstaltungen Musterklauseln

Sportveranstaltungen. Die bei Sportveranstaltungen erforderlichen Anordnungen werden durch die Betriebsleitung des Bades getroffen. Bei schwimmsportlichen Veranstaltungen ist auf die Dauer der Veranstaltung das Schwimmbecken teilweise und bei Bedarf zur Gänze gesperrt. Für Sportveranstaltungen sowie für Schul- und Trainingszwecke gelten gesonderte Eintrittspreise.
Sportveranstaltungen. 2.1 Benutzungsentgelt bis zur Dauer von 4 Stunden, wenn Eintrittsgeld erhoben wird:
Sportveranstaltungen. Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist rechtzeitig, mindestens jedoch 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Sport- und Bäderamt anzumelden. Die Entscheidung über eine evtl. Überlassung der Sportanlagen trifft das Sport- und Bäderamt innerhalb von 8 Tagen und wird dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt. Das Sport- und Bäderamt ist berechtigt, eine erteilte Genehmigung zur Benutzung von Sportanlagen zurückzuziehen, wenn es aus sportlichen Gründen oder durch unvorhergese- hene Verhältnisse erforderlich wird. Die durch die Zurückziehung betroffenen Benutzer haben keinen Anspruch auf Entschädi- gung. Die Überlassung der Sportanlage bzw. Einrichtung erfolgt durch einen schriftlichen Be- scheid (in der Regel in Form einer Platzkarte). Diese Platzkarte berechtigt zur Nutzung der Anlage bzw. Einrichtung und gibt Auskunft über die festgesetzten Zeiten. Der Benutzer oder mit der Aufsicht beauftragte Personen haben diese dem Platzwart spätestens 24 Stunden vorher vorzuzeigen. Der Platzwart ist unverzüglich zu unterrichten, wenn die angemeldete Veranstaltung aus irgendeinem Grund nicht stattfinden soll. Die bei Veranstaltungen und beim Übungsbetrieb benutzten Geräte sind nach Gebrauch an die dafür bestimmten Plätze zurückzubringen. Vereinseigene Geräte dürfen in städtischen Anlagen nur mit Genehmigung des Sport- und Bäderamtes untergebracht werden. Eine Haftung übernimmt die Stadt für untergebrachte Gegenstände nicht. Soweit vorhanden, ist die Stiefelwaschanlage nach Beendigung der Spiele oder des Trai- nings grundsätzlich zu benutzen. Die Umkleideräume und die sanitären Anlagen stehen den Benutzern unentgeltlich zur Verfügung, wenn nicht ausdrücklich besondere Vorschriften oder Vereinbarungen bestehen. Unbefugten ist das Betreten der Umkleide- und Duschräume nicht gestattet. Bei Benutzung der Wasch- und Duscheinrichtungen muss der Wasserverbrauch auf das notwendige Maß beschränkt werden. Alle Einrichtungen der Sportanlagen und die zur Verfügung gestellten stadteigenen Geräte und Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Durch Benutzung entstandene Schäden sind unverzüglich beim Platzwart zu melden. Fahrzeuge, gleich welcher Art, sind nur an den dafür bestimmten Plätzen abzustellen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Wirtschaftliche Werbung, Verkauf von Waren und Ausschank von Getränken auf den Sportanlagen sind grundsätzlich verboten. Über Ausnahmeregelungen entscheidet das Sport- und Bäder amt, soweit die an anderer St...
Sportveranstaltungen. 2.1 Benutzungsentgelt wenn Eintrittsgeld erhoben wird:
Sportveranstaltungen a) Eine Umziehmöglichkeit für Teilnehmer an Sportveranstaltungen darf nicht zur Verfügung gestellt werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.