Sprachliche Gleichbehandlung Musterklauseln

Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in dieser Richtlinie auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Sprachliche Gleichbehandlung. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Sprachliche Gleichbehandlung. Die Begriffe „Arbeitgeber“, „Angestellter“ sowie „Arbeitnehmer“ sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. MitarbeiterIn wird nachfolgend MA genannt.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Sprachliche Gleichbehandlung. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Kollektivvertrag gilt die gewählte Form für beide Ge- schlechter.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in den Richtlinien auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxx.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnun- gen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnun- gen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.