Staatliche Förderung Musterklauseln

Staatliche Förderung. Die auf Grundlage dieses Vertrages erbrachten Beratungsleistungen können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen entsprechend den Richtlinien und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung der einzelbetrieblichen Beratung setzt den Abschluss eines Beratungsvertrages zwischen dem anerkannten Beratungs- unternehmen und dem Landwirt mit den Mindestinhalten gemäß Anlage C voraus.
Staatliche Förderung. Das oben aufgeführte Beratungsmodul wird vom Freistaat Bayern voraussichtlich mit € gefördert. Der Förderbetrag wird in der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Staatliche Förderung. Der Sparvertrag ist ein Vertrag über eine kapitalgedeckte Altersvorsorge des Sparers und unterliegt nach Maßgabe der Vorschriften des Alters- vermögensgesetzes (nachfolgend AVmG) der staatlichen Förderung.
Staatliche Förderung. Vater Xxxxx befürwortet das Eigentum von Wohnraum. Daher unter- stützt er durch verschiedene Förderungen den Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie. Förderungen durch die KfW-Bankengruppe KfW-Förderprodukte gibt es in zwei Formen: entweder als direkt aus- gezahlten Zuschuss oder als Kredit. Eine Sonderform ist der Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem Sie den Kreditbetrag nicht vollständig zurückzahlen müssen. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm wird der Kauf oder Bau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gefördert. Sie erhalten einen Kreditbetrag von bis zu 100 000 Euro. Hierzu müs- sen Sie einen Antrag bei einem Finanzierungspartner stellen. Den För- derkredit gibt es hier ab 0,84 Prozent effektivem Jahreszins. Für unterschiedliche Vorhaben können auch mehrere Förderpunkte für Sie in Frage kommen, die Sie gleichzeitig nutzen können. Eine weitere Fördermöglichkeit stellt das energieeffiziente Bauen dar. Die Förderung beschränkt sich auf den Bau oder Kauf eines neu- en KfW-Effizienzhauses. Hierunter versteht man einen technischen Standard, der den Primärenergiebedarf und den Transmissionswär- meverlust der Immobilie ins Verhältnis setzt. Je niedriger die Zahl ist, desto höher ist die Energieeffizienz und umso höher fällt auch die Förderung aus. Einen Förderkredit gibt es hier bereits ab 0,75 Pro- zent. Der Kreditbetrag ist auf 120 000 Euro begrenzt. Zudem können Sie einen Tilgungszuschuss erhalten. Das bedeutet, dass Sie weniger zurückzahlen müssen (bis zu 30 000 Euro). Je besser der KfW-Effi- zienzhaus-Standard Ihrer Immobilie ist, desto höher ist der Tilgungs- zuschuss. Eine Begleitung durch einen Experten für Energieeffizienz kann zusätzlich mit bis zu 4000 Euro extra gefördert werden. Über- nommen werden hierbei 50 Prozent der Kosten für den Experten. Ergänzend stehen bei Sanierungen noch weitere Förderungen zur Auswahl. Zum einen der „Energieeffizient sanieren“-Investitions- zuschuss. Hier erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 48 000 Euro für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder 10 000 Euro für Einzel- maßnahmen. Dieser Zuschuss gilt auch für den Kauf von saniertem Wohnraum. Eine weitere Fördermöglichkeit für Sanierungen ist der „Altersge- recht umbauen“-Kredit. Gefördert werden Modernisierungsmaß- nahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, der Wohnkomfort erhöht oder der Einbruchschutz am Wohneigentum verbessert wird. Eine Kredithöhe von bis zu 50 000 Euro erhalten Sie unabhängig von Ihrem Alter. Der effektive Jahreszins beläuft sich...
Staatliche Förderung. 12 Zulagen und Sonderausgabenabzug

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.