Standgeld Musterklauseln

Standgeld. Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Stehzeit beim Absender bzw. Empfänger etc. jeweils bis zu 24 Stunden ausgeschlossen. Unberücksichtigt bleiben Samstage, Sonn - und Feiertage, d.h. diese sind immer standgeldfrei. Weiters ist die Geltendmachung eines Aufwandersatzes bzw. eines Schadenersatzanspruches oder sonstiger Kosten bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers innerhalb von 10 Stunden ab Auftragserteilung ausgeschlossen. Nach der vereinbarten 24-Stunden- Standgeldfreiheit dürfen maximal € 150,- pro Tag/pro LKW an Standgeld verrechnet werden, sofern den Auftraggeber tatsächlich ein Verschulden trifft, wobei die Beweislast den Auftragnehmer trifft. Das Standgeld ist allerdings hinsichtlich der Länge mit 3 Tagen maximal begrenzt.
Standgeld. Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Stehzeit beim Absender bzw. Emp- fänger etc. jeweils bis zu 24 Stunden ausgeschlos- sen. Unberücksichtigt bleiben Samstage, Sonn - und Feiertage, d.h. diese sind immer standgeldfrei. Wei- ters ist die Geltendmachung eines Aufwandersatzes bzw. eines Schadenersatzanspruches oder sonsti- ger Kosten bei einer Stornierung des Auftrages sei- tens des Auftraggebers innerhalb von 10 Stunden ab Auftragserteilung ausgeschlossen. Nach der ver- einbarten 24-Stunden-Standgeldfreiheit dürfen ma- ximal € 150,- pro Tag/pro LKW an Standgeld ver- rechnet werden, sofern den Auftraggeber tatsächlich ein Verschulden trifft, wobei die Beweislast den Auf- tragnehmer trifft. Das Standgeld ist allerdings hin- sichtlich der Länge mit 3 Tagen maximal begrenzt.
Standgeld. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Standgeld in Höhe von € 450,- pro Tag (bei einer Standzeit von unter 24 Stunden mindestens € 100,- pro Stunde) an den Auftraggeber zu verrechnen; das Standgeld steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden treffen sollte. Ein Standgeldanspruch entsteht, wenn eine Wartezeit/Stehzeit von 1,5 Stunden insgesamt überschritten wird. Im Falle eines
Standgeld. Führt der Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Abnahme, kann der Verkäufer pro Tag des Annahmeverzugs 6,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Standgeld. 21. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Standzeiten bei rechtzeitigem Eintreffen im Rahmen der Be- und Entladung von jeweils bis zu 4 Stunden bereits durch die Fracht abgegolten.
Standgeld. Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Stehzeit jeweils bis zu 24 Stunden ausgeschlossen. Unberücksichtigt bleiben Samstage, Sonn - und Feiertage, d.h. diese sind immer stand- geldfrei. Nach der vereinbarten 24-Stunden-Stand- geldfreiheit dürfen maximal € 150,- pro Tag/pro LKW an Standgeld verrechnet werden, sofern den Auf- traggeber tatsächlich ein Verschulden trifft, wobei die Beweislast den Auftragnehmer trifft. Das Stand- geld ist allerdings hinsichtlich der Länge mit 3 Tagen maximal begrenzt.
Standgeld. Ein Standgeld nach § 412 Abs. 3 HGB wird von Thermotraffic nur dann vergütet, wenn sich der Transportunternehmer vertragsgemäß an der Be- und Entladestelle einfindet. Ferner findet eine Vergütung nur statt, wenn Thermotraffic durch den Transportunternehmer im Falle von Verzögerungen an der Be- und Entladestelle unverzüglich informiert wurde und diese auf einer separaten Bescheinigung mit Datum, Uhrzeit, Stempel und Unterschrift von Be- und Entladestelle, an denen die Verzögerung eingetreten ist, bestätigt sind. Wird eine solche Standzeitbescheinigung nachweislich verweigert, kann der Transportunternehmer diese durch Vorlage einer entsprechenden Tachoscheibe bzw. einem Ausdruck aus dem digitalen Tachograph sowie einer vom Fahrer unterschriebenen Zeugenerklärung ersetzen. Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen werden Standzeiten- vorbehaltlich anderslautender Regelungen im Transportauftrag - innerhalb der EU und des EWR mit 35,00 € für jede volle Stunde, maximal jedoch 250,00 €/Tag für Kühlzüge vergütet. Samstage, Sonntage und alle gesetzlichen Feiertage gelten als standgeldfrei. Ferner wird auf die individuellen Regelungen im Transportauftrag verwiesen. Sonstige Verzögerungen, die zwischen Be- und Entladestelle eintreten, werden nach Maßgabe des § 420 Abs. 4 HGB vergütet, sofern sie in den Verantwortungsbereich von Thermotraffic fallen. Bzgl. der Information von Thermotraffic und der Nachweisführung gelten die Regelungen zum Standgeld entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Verzögerung von dem Zollagenten, der Zollstelle, oder sonstigen Stelle, an der die Verzögerung eingetreten ist, zu bestätigen ist. Bei Verzögerungen über 4 Stunden wird dem Transportunternehmer ein angemessener Ausgleich gewährt.
Standgeld. 3.1 Holt der Käufer die vom Verkäufer oder einer vom Käufer bemächtigten Person zur Übergabe bereitgestellten Waren nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, lagert der Verkäufer die bestellten Waren auf Kosten des Käufers (Standgeld). Die Lagerzeit beginnt ab dem vereinbarten Versanddatum. Der Verkäufer teilt dem Käufer das Versanddatum per E-Mail oder telefonisch mit.
Standgeld. 4 Stunden sind zur Be- bzw. Entladung standgeldfrei. Darüber hinaus werden Standgelder nur dann durch den Spediteur vergütet wenn auf einer separaten Bescheinigung der Be-, oder Entladestelle, des Zollagenten oder einer sonstigen vertretungsberechtigten Personen eine Bestätigung mit Datum, Uhrzeit, Stempel und Unterschrift vorliegt. Auf der Bestätigung dürfen keine Änderungen oder Radierungen vorgenommen sein. Standgelder können nur anerkannt werden wenn das Fahrzeug des Frachtführers bis spätestens 9.00 Uhr an der Be- oder Entladestelle (sofern nicht ausdrücklich eine andere Zeit vereinbart wurde) eingetroffen ist und dies durch den Versender/Empfänger bestätigt wurde. Für einen Kühl- LKW wird ein Standgeld von maximal € 250,00, für einen Planen-LKW ein Standgeld von maximal € 220,00 pro Tag vereinbart. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage des jeweiligen Landes sind kostenfrei und werden nicht gesondert vergütet.
Standgeld. 1. Sofern die Be- und Entladungen länger als insgesamt 4 Stunden dauern, ist der Auftragnehmer berechtigt, für seinen Aufwand Standgeld abzurechnen.