Standmiete Musterklauseln

Standmiete. Reihenstand 1 Seite offen EUR 145,- Eckstand 2 Seiten offen EUR 164,- Kopfstand 3 Seiten offen EUR 172,- Blockstand 4 Seiten offen EUR 178,- *je m2 Der Standmietenpreis beinhaltet keinerlei Aufbauten. Säulen innerhalb der Standflächen führen nicht zu einer Reduzierung der Standmiete. Bei zweigeschossigen Bauten wird die überbaute Fläche pro m2 zusätzlich mit 75% des Reihenstandpreises berechnet. Zweigeschossige Bauten sind genehmigungs- pflichtig (siehe Technische Richtlinien, Ziffern 4.2.1 und 4.8). Soweit Bruchteile eines Quadratmeters mehr als 0,49 m2 ausmachen, werden sie mit dem vollen Mietsatz berechnet. Kreisrunde oder ovale Plätze werden mit der rechtwinkligen Ergänzung berechnet.
Standmiete. 6.1. Den Ausstellern wird die Bodenfläche vermietet.
Standmiete. Die Rechnungserteilung erfolgt mit der Bestätigung. Die Standmiete ist bei schriftlicher Anmeldung in voller Höhe mit Zusendung der Rechnung fällig und per Lastschrift zu bezahlen. Die Standmiete wird nach der vereinbarten qm-Fläche/Festpreis abgerechnet. Die Buchung und Reservierung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen bzw. Zahlungseingänge. Vergabe der Standplätze nach Platzangebot. Eine Untervermietung, Austausch des zugeteilten Platzes und/oder teilweise oder vollständige Überlassung an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung des Veranstalters zulässig. Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Die Nichtzahlung der Standgebühr bedeutet nicht gleichzeitig eine Abmeldung, d. h. der Standplatz wird vom Veranstalter reserviert. Abmeldungen haben bis spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin schriftlich dem Veranstalter vorzuliegen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Standmiete in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt nach diesem Termin oder wenn der Stand bis zum 13.06.20 um 10 Uhr nicht bezogen wird, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten, auch dann, wenn der Veranstalter den Stand anderweitig vergibt. Ist dieses nicht möglich, wird eine Gestaltung auf Kosten des Mieters vorgenommen. Der Veranstalter hat des Weiteren Anspruch auf Zahlung der noch nicht gezahlten Standmiete. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.
Standmiete. Die Standmiete beinhaltet die miet- weise Überlassung der Standflächen für den Zeitraum der Messe/Ausstellung sowie während der Auf- und Abbauzeiten. Die Mietpreise für die Versorgung des Ausstellungsstandes mit elektrischen Anschlüssen, Gas, Wasser und Abwasseranschluss werden dem Aussteller mit den technischen Unterlagen bekannt- gegeben. Besteht aufgrund der technischen Ausstat- tung der Ausstellungshalle bzw. Geländes nicht die Möglichkeit, die anfallenden Kosten nach dem tat- sächlichem Verbrauch zu berechnen, so werden diese Kosten Pauschal erhoben.
Standmiete. Die vom Standbetreiber an die Werbegemeinschaft zu entrichtende Platzmiete beträgt 80 € zzgl. anfallender Stromkosten.
Standmiete. Die Miete pro m² Standfläche ist der Stan- danmeldung oder eines von der Messe Berlin GmbH unterbreitetem individuellen Angebots zu entnehmen. Darin enthalten ist eine Pauschale für Hallenreinigung, Hallenbewachung, Hallenbeleuchtung, Begrenzungswände, Blende, Namens- schild, Stromanschluss und -verbrauch zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Ausstattungsgegenstände sind kostenpflichtig und gesondert anzumieten. Ein zusätzlicher Betrag von EUR 0,60 pro m² Ausstellungsfläche (zzgl. ges. MwSt.) wird gemäß den Vereinbarungen mit dem Ausstellungs- und Messeausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA e.V.) erhoben Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit EUR 50,00 (zzgl. ges. MwSt.) berechnet.
Standmiete. Die Miete für einen Standplatz beträgt 165,- € pro m² Reihenstände bzw. 175,- pro m² für Eckstände zzgl. MwSt.. Die Standardausstellungsfläche liegt bei 6 m², kann aber auf Wunsch des Ausstellers angepasst werden. Im Preis enthalten ist die Bereitstellung eines Stuhles pro 3 m² Ausstellungsfläche Stühle (auf Wunsch), sowie die Entsorgung kleinerer Abfallmengen über die bereitstehenden Abfallbehälter. Große Abfallgebinde wie Paletten oder Kartonagen sind vom Aussteller selbst zu entsorgen. Einfache Tische und Stühle können kostenpflichtig bestellt werden.
Standmiete. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begonnene Quadratmeter wird auf ½ m2 auf- bzw. abgerundet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern, ohne dass der Aussteller daraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (z.B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten könnte. Standflächen: • Der Veranstalter vergibt die leere Standfläche, weitere Leistungen sind nicht enthalten. • Bodenbeläge (Teppiche) sind grundsätzlich über den vorhandenen Boden zum Schutz zu verwenden. Die Bodenbelastung darf maximal 500 kg/m² betragen. Gerüststeher dürfen nur mit zusätzlichen Gummimatten unter der Stellfläche, zum Schutz des Bodens, aufgestellt werden.  Alle fahrbaren Transportmittel müssen mit Gummireifen ausgestattet sein. • Die bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Überschreitungen dieser fixen Zeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. (€ 200,00 pro angefangene Stunde) • Der Aussteller ist verpflichtet, für die Messestandgestaltung nur sicherheitstechnisch geprüfte Produkte zu verwenden bzw. alle Aufbauten den Sicherheitsbestimmungen anzupassen. Insbesondere dürfen bei der Ausstattung der Stände nur unbrennbare oder flammsichere imprägnierte Materialien verwendet werden. Die Durchführung der Flammschutzanstriche und aller Imprägnierung ist der Behörde durch rechtzeitige Beibringung verbindlicher Atteste nachzuweisen. Die Verwendung von Kunststoffen sowie Schaumkunststoffen für die Ausstattung oder die Beschriftung der Stände ist nur dann gestattet, wenn darüber ein Attest über die Anforderungen der Brennbarkeitsklasse B1, Qualmbildungsklasse Q1 und Tropfenbildungsklasse TR1 vorgelegt wird. • Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Mülltrennungsgesetzes alle Verpackungsmaterialien, die nicht nach der Veranstaltung wieder verwendet werden, vom Aussteller entsorgt und entfernt werden müssen, andernfalls wird die Entsorgung auf Kosten des Ausstellers durchgeführt. • Eine Standreinigung wird von der Messe Wien Exhibition & Congress Center gegen Entgelt angeboten. Die Mietflächen sind besenrein zu übergeben. • Jegliches Bekleben und Benageln der Wand und Bodenflächen ist untersagt. Bei Beschädigungen wird der Veranstalter den Aussteller zur Haftung heranziehen. • Bei der Standgestaltung ist Rücksicht auf den Nachbarstand zu nehmen. • Es gibt in der Messe Wien Exh...
Standmiete. Mit dem Eingang der Online-Anmeldung auf xxx.xxxxxx-xxxxx.xx und der darauffolgenden Bestätigung durch den Vertragspartner ist der Aussteller/Sponsor zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Es gelten die in der Anmeldung angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Sämtliche (Miet-)Preise verstehen sich exklusive Steuern und Abgaben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn der Messe um bis zu eine Stunde nach hinten zu verschieben bzw. die Dauer der Messe um eine Stunde zu verkürzen, ohne dass der Aussteller/Sponsor daraus irgendwelche Ansprüche gegen den Veranstalter (z.B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten könnte. Der Veranstalter hat das Recht, die Messe bis spätestens 15. April 2023 abzusagen. In diesem Fall erhalten die Aussteller/Sponsoren die geleisteten Zahlungen zurück, Schadenersatzansprüche für allenfalls bereits angefallene sonstige Kosten sind aber ausgeschlossen. Der Aussteller/Sponsor wird davon schriftlich verständigt. ▪ BeratungsLounge Small: 4 x 2 m (8 m²) ▪ BeratungsLounge Medium: 4 x 4 m (16 m2) ▪ BeratungsLounge Large: 4 x 6 m (24 m²) ▪ Stand Mobilität Small: regulär 5 x 8m, Abweichung möglich (40 m²) ▪ Stand Mobilität Medium: regulär 10 x 8m, Abweichung möglich (80 m²) ▪ Stand Mobilität Large: regulär 15 x 8m, Abweichung möglich (120 m²) Die maximale Standhöhe beträgt 2,5 m. Bei Planung eines höheren Standes muss eine schriftliche Zustimmungserklärung des Standnachbarn und des Veranstalters eingeholt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.