Sternpunktbehandlung Musterklauseln

Sternpunktbehandlung. MS-Netze der DREWAG NETZ GmbH und der ENSO NETZ GmbH werden grundsätzlich als kom- pensierte Netze mit kurzzeitig niederohmiger Sternpunkterdung (KNOSPE) betrieben. Kompensati- onsmaßnahmen werden allein durch DREWAG NETZ GmbH bzw. ENSO NETZ GmbH realisiert (ggf. mit entsprechender Kostenbeteiligung des AN). Der bei aktiver KNOSPE maximal über die Fehlerstelle fließende Strom wird in seiner Höhe begrenzt: – bei DREWAG NETZ GmbH auf ca. 300 A und zeitlich auf ca. 0,5 s – bei ENSO NETZ GmbH auf ca. 2.000 A und zeitlich auf ca. 150 ms und dient in Verbindung mit geeigneten Auswerteeinrichtungen zur Selektierung des Erdschlussortes (nur Meldung, keine Auslösung). Der im Erdschlussfall im fehlerbehafteten Leiter zusätzlich zum Last- strom fließende KNOSPE-Strom ist ggf. bei der Festlegung der Schutzeinstellungen im Kundenteil zu berücksichtigen, um evtl. Überfunktionen dieser Schutzeinrichtungen zu vermeiden.
Sternpunktbehandlung. Das Netz des Netzbetreibers wird mit folgender Sternpunktbehandlung betrieben: - 110-kV-Netz: induktiv geerdeter Sternpunkt - 110-kV-Netz für den Netzanschlussknoten Musterdorf: niederohmig geerdeter Sternpunkt - ...
Sternpunktbehandlung. Die LVN betreibt ein kompensiertes Mittelspannungsnetz (gelöschtes Netz; Resonanzsternpunkterdung über Petersenspule). Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes einer Bezugsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch. Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei denen die Kompensation von Erdschlussströmen - durch den Kunden selbst oder in seinem Auftrag - in Absprache mit dem VNB durchzuführen ist. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich.
Sternpunktbehandlung. Die LVN betreibt ein kompensiertes Mittelspannungsnetz (gelöschtes Netz; Resonanzstern- punkterdung über Petersenspule). Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem VNB-Netz verbundenen Kundennetzes einer Erzeugungsanlage führt der VNB zu seinen Lasten durch. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrenn- ten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich. 7.4 Abrechnungsmessung‌ Ab einer elektrischen Wirkleistung von > 100 kW sind Lastgangzähler einzusetzen, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen bestehen. Die Errichtung von nachgelagerten Zählerplätzen innerhalb der Kundenanlage (z.B. für eine kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe) führt der Kunde entsprechend den eichrechtlichen Anforderungen aus. Der Zähler muss der Ausführung des Zählers in der Übergabestation entsprechen. Auf Anforderung stellt der VNB hierfür Niederspannungswandler sowie Zähler bei und übernimmt den Messstellenbetrieb einer nach Kapitel 4 „Mess- und Zähleinrichtun- gen“ dieser TAB ausgeführten Messstelle. Die technische Ausprägung der Wandler und Zähl- geräte ist mit dem VNB abzustimmen. 7.5 Betrieb‌
Sternpunktbehandlung. Die den Umspannwerken nachgelagerten 30-kV- und 10-kV-Teilnetze der N.MD werden entweder mit Resonanzsternpunkterdung (RESPE) oder niederohmiger Sternpunkterdung (NOSPE) betrieben. Entsprechend betriebstechnischer Erfordernisse behält sich N.MD eine Umstellung der Sternpunktbehandlung von Teilnetzen mit RESPE auf NOSPE vor. Deshalb sind bei der Planung von Stationen in Netzen, die mittels RESPE betrieben werden, beide Sternpunktbehandlungsarten zu berücksichtigen. Wegen einer möglichen Umstellung von MS-Netzen auf niederohmige Sternpunkterdung (NOSPE) dürfen nicht mehr als zwei Kabelsysteme zeitgleich parallel über getrennte Schutzsysteme betrieben werden, um die selektive Auslösung zu gewährleisten.
Sternpunktbehandlung. Für die Sternpunktbehandlung von Mittel- und Niederspannungsnetzen des Anschlussneh- mers, die vom STEW-Netz galvanisch getrennt betrieben werden, ist dieser selbst verant- wortlich. Von Änderungen der Sternpunktbehandlung im Netz der STEW wird der Anschlussnehmer rechtzeitig informiert, um die ggf. erforderlichen Prüfungen und Anpassungen der Erdungsan- lagen und Schutzeinrichtungen vornehmen zu können. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt jeder Eigentümer für seine Anlagen selbst.
Sternpunktbehandlung. 8.1. Das Netz des Netzbetreibers wird in den einzelnen Spannungsebenen mit folgender Sternpunkt- behandlung betrieben: • 110-kV-Netz: niederohmig geerdeter Sternpunkt • 20-kV-Netz: induktiv geerdeter Sternpunkt 8.2. Die Kompensation der bei Erdschlüssen im 20-kV-Netzteil XY des Netzkunden auftretenden Erd- schlussströme obliegt grundsätzlich dem Netzkunden für sein Netzteil. Der Netzkunde stellt si- cher, dass die ihm zur Verfügung stehende Kompensationsleistung (installierte, kundeneigene Erdschlusskompensationseinrichtung und/oder „Dienstleistung Erdschlusskompensation“ durch den Netzbetreiber, extra zu vereinbaren) so nahe wie möglich auf den ermittelten Ladestrom sei- nes Netzes eingestellt ist (Details werden betrieblich abgestimmt). Der Netzkunde betreibt eine Erdschlussstromkompensationseinrichtung für den 20-kV-Netzteil XY mit einem Strom von XX A. 8.3. Der Netzbetreiber kann Sternpunkte, die zu seiner Spannungsebene gehören, an Transformato- ren des Netzkunden zum Zwecke der Sternpunktbehandlung nutzen. Für den Fall, dass ein Sternpunkt für eine niederohmige Erdung genutzt wird, ist die Nutzung anderer Sternpunkte am selben Trafo grundsätzlich nicht erlaubt.
Sternpunktbehandlung. Im 11kV Netz des VNB wird eine Erdschlusskompensation mit einer niederohmigen Kurzzeiterdung durchgeführt.
Sternpunktbehandlung. Das 110-kV-Netz der VWK wird mit induktiver Sternpunkterdung betrieben. Die Erdschluss- kompensation erfolgt durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber der VWK(E.ON Netz GmbH).
Sternpunktbehandlung. Das Mittelspannungsnetz der enm wird grundsätzlich erdschlusskompensiert betrieben. Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem Verteilnetz verbundenen Kundennetzes einer Bezugsanlage führt die enm zu ihren Lasten durch. Ausnahme von dieser Regelung stellen weitläufige nachgelagerte Kundennetze dar, bei denen die Kompensation von Erdschlussströmen – durch den Kunden selbst oder in seinem Auftrag – in Absprache mit der enm durchzuführen ist. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Kunde selbst verantwortlich.