Steuerliche Verhältnisse Musterklauseln

Steuerliche Verhältnisse. Die Emittentin ist eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft, welche nach der Abgabenordnung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit ist. Werden die Voraussetzungen für die Gemein- nützigkeit nicht erfüllt, kann das zur Aberkennung der Steuerbefreiung führen. Insbesondere kann einer gemeinnützigen Organisation die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen werden, wenn sie einen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgt oder gemeinnützig gebundene Vermögenszwecke verfremdet verwendet. Bislang wurden bei den Gesellschaften, die auf die Emittentin verschmolzen wurden, steuerliche Au- ßenprüfungen nur für den Zeitraum bis 2007 durchgeführt. Für die Emittentin selbst wurden bislang noch gar keine steuerlichen Außenprüfungen durchgeführt. Auch für Zeiträume, für die steuerliche Außenprüfungen noch nicht durchgeführt wurden, kann es zu Nachzahlungen kommen. Die Emittentin bezieht in erheblichem Umfang von verschiedenen anderen Gesellschaften der SeniVi- ta-Gruppe, die gewerblich tätig sind, entgeltlich Leistungen. Hierzu wurden in der Vergangenheit häu- fig keine schriftlichen Vereinbarungen abgeschlossen. Die Finanzbehörde hat diese Praxis bisher nicht beanstandet, was jedoch für künftige bzw. noch nicht abgeschlossene Steuerveranlagungen nicht bindend ist, und damit zu steuerlichem Mehraufwand führen kann. Zwischen den Vorgängerge- sellschaften der Emittentin und anderen Gesellschaften der SeniVita-Gruppe wurden in der Vergan- genheit Leistungen ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Auf Grund der neuesten Rechtsprechung ist unsicher, ob diese Praxis zulässig war.
Steuerliche Verhältnisse. Finanzamt: Finanzamt Wien 1/23 Steuernummer: 188/1243 Unternehmensgruppe: Die Gesellschaft ist als Gruppenmitglied in eine Unternehmensgruppe einbezogen. Die Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgt deshalb beim Gruppenträger, der FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG, Wien. Veranlagungen: Der letzte Feststellungsbescheid für das Gruppenmitglied betrifft das Wirtschaftsjahr 2016. Die letzte Veranlagung erfolgte für die Umsatzsteuer 2016. Außenprüfung: Derzeit findet eine Betriebsprüfung vom Finanzamt Wien der Unternehmensgruppe statt, wobei diese zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist. Die letzte gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) fand für die Jahre 2008 bis 2011 statt. Sie wurde Anfang 2015 abgeschlossen. Verlustvorträge: Es bestehen keine steuerlichen Vorgruppenverluste zum 31. Dezember 2017. Rechtsmittel: Zum Bilanzstichtag waren keine Rechtsmittel anhängig. FMTG Services GmbH Aufgliederung und Erläuterung
Steuerliche Verhältnisse. Zuständiges Finanzamt: Berlin für Körperschaften I Steuernummer: 27/677/59216 Der Verein wurde mit Freistellungsbescheid vom 09.09.2020 von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die ausschließlich gemeinnützigen Tätigkeiten des Vereins unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Mit Bescheid vom 06.03.2020 wurde dem Verein nach § 60a Abs. 4 AO die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO bestätigt. Der Verein wird beim Finanzamt Berlin für Körperschaften I unter der Steuer-Nr. 27/677/59216 geführt.
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Steuerliche Verhältnisse. Angaben zur steuerlichen Veranlagung der Einkommensteuer / Kfz-Steuer Zuständiges Finanzamt (mit Anschrift) Steuernummer/Steuerklasse Letzte Steuererklärung für welches Jahr? Guthaben € Kfz-Steuernummer Steuerberater (Name, Anschrift, Tel/Mail)
Steuerliche Verhältnisse. Die WSTW TownTown GmbH & Co Stationsturm KG wird beim Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf unter der Steuer-Nr. 257/2588 erfasst. Zum Prüfungszeitpunkt lagen die Abgabenbescheide bis einschließlich des Geschäfts- jahres 2014 vor. Im Betrachtungszeitraum fanden keine Prüfungen durch Abgabenbe- hörden oder sonstige Prüfungseinrichtungen statt.
Steuerliche Verhältnisse. Zuständiges Finanzamt: Heilbronn Steuernummer: 6520312574 Die Gesellschaft unterliegt gemäß § 1 KStG der Körperschaftsteuer. Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

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  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Besteuerung Warnhinweis: Die Steuergesetzgebung des Mitgliedsstaats des jeweiligen Anlegers sowie der Bundesrepublik Deutschland als Gründungsstaat der Emittentin können sich auf die Erträge aus den Wertpapieren auswirken.

  • Nicht versicherte Sachen Nicht versichert sind a) Wechseldatenträger; b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel; c) Werkzeuge aller Art; d) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz