Steuerliche Verhältnisse Musterklauseln

Steuerliche Verhältnisse. Die Emittentin ist eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft, welche nach der Abgabenordnung von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit ist. Werden die Voraussetzungen für die Gemein- nützigkeit nicht erfüllt, kann das zur Aberkennung der Steuerbefreiung führen. Insbesondere kann einer gemeinnützigen Organisation die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen werden, wenn sie einen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgt oder gemeinnützig gebundene Vermögenszwecke verfremdet verwendet. Bislang wurden bei den Gesellschaften, die auf die Emittentin verschmolzen wurden, steuerliche Au- ßenprüfungen nur für den Zeitraum bis 2007 durchgeführt. Für die Emittentin selbst wurden bislang noch gar keine steuerlichen Außenprüfungen durchgeführt. Auch für Zeiträume, für die steuerliche Außenprüfungen noch nicht durchgeführt wurden, kann es zu Nachzahlungen kommen. Die Emittentin bezieht in erheblichem Umfang von verschiedenen anderen Gesellschaften der SeniVi- ta-Gruppe, die gewerblich tätig sind, entgeltlich Leistungen. Hierzu wurden in der Vergangenheit häu- fig keine schriftlichen Vereinbarungen abgeschlossen. Die Finanzbehörde hat diese Praxis bisher nicht beanstandet, was jedoch für künftige bzw. noch nicht abgeschlossene Steuerveranlagungen nicht bindend ist, und damit zu steuerlichem Mehraufwand führen kann. Zwischen den Vorgängerge- sellschaften der Emittentin und anderen Gesellschaften der SeniVita-Gruppe wurden in der Vergan- genheit Leistungen ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Auf Grund der neuesten Rechtsprechung ist unsicher, ob diese Praxis zulässig war.
Steuerliche Verhältnisse. Zuständiges Finanzamt: Berlin für Körperschaften I Steuernummer: 27/677/59216 Der Verein wurde mit Freistellungsbescheid vom 09.09.2020 von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die ausschließlich gemeinnützigen Tätigkeiten des Vereins unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Mit Bescheid vom 06.03.2020 wurde dem Verein nach § 60a Abs. 4 AO die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO bestätigt. Der Verein wird beim Finanzamt Berlin für Körperschaften I unter der Steuer-Nr. 27/677/59216 geführt.
Steuerliche Verhältnisse. Die WSTW TownTown GmbH & Co Stationsturm KG wird beim Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf unter der Steuer-Nr. 257/2588 erfasst. Zum Prüfungszeitpunkt lagen die Abgabenbescheide bis einschließlich des Geschäfts- jahres 2014 vor. Im Betrachtungszeitraum fanden keine Prüfungen durch Abgabenbe- hörden oder sonstige Prüfungseinrichtungen statt.
Steuerliche Verhältnisse. Zuständiges Finanzamt: Heilbronn Steuernummer: 6520312574 Die Gesellschaft unterliegt gemäß § 1 KStG der Körperschaftsteuer. Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
Steuerliche Verhältnisse. 41. Die INTERSEROH SE besitzt einen umfassenden Organkreis, dem nahezu alle im Konzern- abschluss vollkonsolidierten deutschen Unternehmen angehören. Ausgenommen davon ist nur die INTERSEROH MAB Rostock GmbH, Rostock, die mit Wirkung vom 1.Januar 2011 nach Verschmelzung mit der INTERSEROH Berlin GmbH, Berlin, („IS Berlin“), unter INTERSEROH Metallaufbereitung Ost GmbH, Rostock, firmiert.
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Steuerliche Verhältnisse. Finanzamt: Finanzamt Wien 1/23 Steuernummer: 188/1243 Unternehmensgruppe: Die Gesellschaft ist als Gruppenmitglied in eine Unternehmensgruppe einbezogen. Die Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgt deshalb beim Gruppenträger, der FMTG - Falkensteiner Michaeler Tourism Group AG, Wien. Veranlagungen: Der letzte Feststellungsbescheid für das Gruppenmitglied betrifft das Wirtschaftsjahr 2016. Die letzte Veranlagung erfolgte für die Umsatzsteuer 2016. Außenprüfung: Derzeit findet eine Betriebsprüfung vom Finanzamt Wien der Unternehmensgruppe statt, wobei diese zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist. Die letzte gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) fand für die Jahre 2008 bis 2011 statt. Sie wurde Anfang 2015 abgeschlossen. Verlustvorträge: Es bestehen keine steuerlichen Vorgruppenverluste zum 31. Dezember 2017. Rechtsmittel: Zum Bilanzstichtag waren keine Rechtsmittel anhängig. FMTG Services GmbH Aufgliederung und Erläuterung Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahres- abschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben der Geschäftsführung im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht. FMTG Services GmbH
Steuerliche Verhältnisse. Angaben zur steuerlichen Veranlagung der Einkommensteuer / Kfz-Steuer Zuständiges Finanzamt (mit Anschrift) Steuernummer/Steuerklasse Letzte Steuererklärung für welches Jahr? Guthaben € Kfz-Steuernummer Steuerberater (Name, Anschrift, Tel/Mail)

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.