Allgemeine Informationen über die Emittentin Musterklauseln

Allgemeine Informationen über die Emittentin. 1. Sitz, Geschäftsjahr, Dauer, Gegenstand, Gründung
Allgemeine Informationen über die Emittentin. Die Emittentin wurde am 1. Juli 1970 in der Bundesrepublik Deutschland durch Zusammenschluss der Institute Niedersächsische Landesbank – Girozentrale –, Braunschweigische Staatsbank einschließlich der Braun- schweigische Landessparkasse, Hannoversche Landeskreditanstalt sowie der Niedersächsische Wohnungs- kreditanstalt – Stadtschaft – gegründet. Mit der Gründung sind alle Rechte und Verbindlichkeiten der Vorgän- gerinstitute im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Emittentin übergegangen. Die Emittentin ist im Handelsregister A des Amtsgerichts Hannover unter Nummer HRA 26247, im Handels- register A des Amtsgerichts Braunschweig unter Nummer HRA 10261 und im Handelsregister A des Amtsge- richts Stendal unter Nummer HRA 22150 eingetragen. Die Emittentin ist gemäß des zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Staatsvertrages über die Norddeutsche Landesbank – Girozent- rale - vom 6. Dezember 2019, der am 21. Dezember 2019 in Kraft getreten ist (der „Staatsvertrag“) und der von der Trägerversammlung am 3. Dezember 2021 beschlossenen Neufassung der Satzung, die am 31. De- zember 2021 in Kraft getreten ist (die „Satzung“), eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die Emittentin hat ihre eingetragenen Geschäftssitze in den Städten Hannover, Braunschweig und Magde- burg. Der Hauptverwaltungssitz ist in Hannover. Die jeweiligen Geschäftsanschriften lauten: Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxx Telefon: 0511/361-0 Telefax: 0511/361-2502 und Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 00000 Xxxxxxxxxxxx Telefon: 0531/487-0 Telefax: 0531/487-3073 und Xxxxxxx Xxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0391/589-0 Telefax: 0391/589-1715. Die Emittentin unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Der kommerzielle Name ist NORD/LB. Die für die NORD/LB zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Europäische Zentralbank (EZB), Xxxxxxxxx- xxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, X-00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, X-00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx. Die informationen auf einer in diesem Basisprospekt enthaltenen Website sind nicht Bestandteil des Ba- sisprospekts (mit Ausnahme der durch Verweis in den Basisprospekt aufgenommenen Informationen) und wurden nicht von der CSSF geprüft oder genehmigt. Die offizielle Website der Emittentin ist xxx.xxxxxx.xx/ (wobei die auf dieser Website enthaltenen Informatio- nen nicht Teil des Bas...
Allgemeine Informationen über die Emittentin. Die Emittentin wurde am 11. Dezember 1972 unter dem Namen Fassin Verwaltungs G.m.b.H & Co. Immobilien-Kommanditgesellschaft mit Sitz in Emmerich am Rhein, Bundesrepublik Deutsch- land errichtet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 25. Januar 2011 wurde die Emittentin in Katjes Fassin Verwaltungs GmbH & Co. KG umbenannt. Aufgrund eines weiteren Gesellschafterbe- schlusses vom 2. Mai 2011 wurde die Emittentin schließlich in Katjes International GmbH & Co. KG umfirmiert (juristischer und kommerzieller Name). Die Emittentin ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete Kommanditge- sellschaft. Sie ist unter der Handelsregisternummer HRA 1076 im Handelsregister des Amtsge- richts Kleve eingetragen. Eingetragener Sitz der Emittentin ist Emmerich am Rhein, Bundesrepub- lik Deutschland. Die LEI der Emittentin ist 529900UHZK3SEUYFH322. Unternehmensgegenstand der Emittentin ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags vom 20. Sep- tember 2011 das Halten und Verwalten von Beteiligungen an den Gesellschaften der Katjes Gruppe. Die Gesellschaft ist auch zur Finanzierung von und der Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere der Süßwaren-Branche, berechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Ge- schäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Verfolgung des Unternehmensgegenstands dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Sie kann gleiche oder ähnli- che Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Zweig- niederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftszweck teilweise oder auch ganz durch abhängige Gesellschaften verfolgen. Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr der Emittentin entspricht dem Kalenderjahr. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin ist die Xxxxx Xxxxxx Internati- onal GmbH ("Xxxxx Xxxxxx International GmbH" oder "Geschäftsführungs-GmbH"), deren Ge- schäftsführer Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxx, wobei Xxxxxxx Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxxxx gleichzeitig Gesellschafter sind. Xxxxx Xxxxxx International GmbH ist eine Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 10959, deren Gesellschafter Xxxxxxx Xxxxxx mit einem Geschäfts- anteil im Nennbetrag von EUR 22.500,00 und Xxxxxx Xxxxxxxxxx mit einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 2.500,00 sind. Das Stammkapital der Geschäftsführungs-GmbH beträgt EUR 25...
Allgemeine Informationen über die Emittentin. 6.1. Gründung, Handelsregister, Rechtsform, Rechtsordnung, Firma, Sitz, Kontaktadresse, Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft
Allgemeine Informationen über die Emittentin. 5.1 Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Emittentin

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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