Common use of Steuern und Gebühren Clause in Contracts

Steuern und Gebühren. Sämtliche vereinbarten Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Vertragsgegenstandes Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben fällig, trägt diese der Lizenzneh- mer.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement

Steuern und Gebühren. Sämtliche vereinbarten Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Werden im in Zusammenhang mit der Überlassung des Vertragsgegenstandes Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben (insbesondere aber auch Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, Quellensteuern u. ä.) fällig, so trägt diese der Lizenzneh- merKunde.

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Samples: Allgemeine Softwarebedingungen

Steuern und Gebühren. Sämtliche vereinbarten Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Vertragsgegenstandes Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben fällig, trägt diese der Lizenzneh- merLizenznehmer.

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Samples: Software License Agreement