Stiftungszweck. (1) Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. die Förderung von Einrichtungen der Kunst-, Kultur- und Heimatpflege der Sorben;
2. die Förderung von und die Mitwirkung bei Vorhaben der Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur;
3. die Förderung der Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und kulturel- len Identität auch in sorbischen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen und solchen, die diesen Zielen dienen;
4. die Förderung der Bewahrung der sorbischen Identität in der Öffentlichkeit, im Berufs- leben und im Zusammenleben der sorbischen und nichtsorbischen Bevölkerung;
5. die Förderung von Projekten und Vorhaben, die der Völkerverständigung und Zusammenarbeit mit anderen Volksgruppen und nationalen Minderheiten in Europa sowie die Pflege der historisch gewachsenen Verbindungen der Sorben zu den slawischen Nachbarn im Sinne des Brückenschlagens zwischen Deutschland und Mittel- und Osteuropa dienen;
6. die Mitwirkung bei der Gestaltung staatlicher und anderer Programme, die den Stiftungs- zweck berühren.
(3) Die Stiftung kann Xxxxxx von Einrichtungen sein, die Aufgaben gemäß Absatz 2 wahrnehmen.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Stiftungszweck. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Stiftungszweck. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche, wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steu- erbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar insbesondere
Stiftungszweck. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Aktivitäten und Projekten zur nach- haltigen Entwicklung im Geschäftsgebiet der Volksbank Ulm-Biberach bzw. deren Rechtsnachfolger.
Stiftungszweck. Als Zweck der Stiftung vereinbaren die Gemeinden die Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Spitalversorgung sowie des Rettungsdienstes in den Gemeinden und die Wahrnehmung ambulanter und weiterer Dienste gemäss Artikel 1 dieses Vertrages im Einklang mit dem Gesundheitsgesetz und der zwischen den Gemeinden und der Stiftung abgeschlossenen Leistungsvereinbarung. Diese Sicherstellung der öffentlichen spitalmedizinischen Versorgung und des Rettungsdienstes und die Wahrnehmung ambulanter und weiterer Dienste sollen dabei im Einklang mit den übergeordneten Zielen, Konzepten und Leitideen für die Gemeinden im Bezirk Horgen erfolgen. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszweckes eigene Betriebe bilden, welche bei ihrer Aufgabenerfüllung mindestens kostendeckend sein müssen. Diese Betriebe führen eine eigene Jahresrechnung und erstellen einen eigenen Voranschlag. Beide werden vom Stiftungsrat genehmigt.
Stiftungszweck. 1Zweck der Stiftung ist die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur, insbesondere der Künstlerinnen und Künstler im Zuständigkeitsbereich der Vertragsparteien. 2Die Stiftung hat die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erfüllen. 3Das Nähere regelt die Satzung.
Stiftungszweck. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Erfahrungsaustausches von Familien mit Mehrlingskindern, Mehrlingsgeborenen sowie von Berufsgruppen, die medizinisch, pädagogisch, psychologisch Themen und Probleme der Mehrlingssituation in Wissenschaft, Forschung und Erziehung behandeln.
Stiftungszweck. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige und kirchliche (unzutreffende Zwecke bitte streichen; muss korrespondieren mit Absatz 3) Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck. Kernstück der Satzung sind die Bestimmungen zum Stiftungs- zweck. Hier finden sich die Ziele des Stifters, die ihn letztlich zur Errichtung der Stiftung bewegt haben. Dem Grundsatz Rote Seiten 11 Stiftung&Sponsoring 4|2012
Stiftungszweck. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes.