Stornierung und Umbuchung Musterklauseln

Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.
Stornierung und Umbuchung. Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen. Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist Strelitz Reisen, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Bei Stornierungen und Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen: Stornierung oder Art der Umbuchung** bis Stornokosten in % Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Charterpreises bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 % des Charterpreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Charterpreises ab 06 Tage vor Reisebeginn 90 % des Charterpreises Am Abreisetag, bei Nichtantritt der Reise (No show) bzw. vorzeitiger Reiseabbruch wird der gesamte Reisepreis berechnet. Wechsel auf einen günstigeren Charterpreis Erstattung der Preisdifferenz abzüglich 25 € Umbuchungsgebühr nicht möglich*** Wechsel auf einen teureren Charterpreis 25 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz nicht möglich*** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich. Bei unbedeutenden Änderungen eventuell gegen eine Umbuchungsgebühr von 25 € möglich, jedoch ohne Preiserstattung bei günstigerem Charterpreis. Die Entscheidung liegt bei Strelitz Reisen GmbH. Sonst nur Stornierung und Neubuchung möglich.
Stornierung und Umbuchung. 9.1 Eine Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung muss schriftlich per E‐Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx oder per Brief an: MdynamiX AG, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der E‐mail bzw. das Datum des Poststempels.
Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist Exasol schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht. 6.6.2 Exasol behält sich vor, in zumutbarem Umfang ein Training abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern nicht erreicht wird oder organisatorische oder technische Gründe vorliegen, insbesondere bei Ausfall eines Referenten oder bei sonstigen Fällen von höherer Gewalt. Exasol wird den Vertragspartner hierüber informieren. Ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich, erstattet Exasol die bereits gezahlten Gebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Exasol oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Exasol kann Ersatzdozenten einsetzen, den Inhalt des Trainings modifizieren und weiterentwickeln und nach rechtzeitiger Vorankündigung den Trainingstermin und Trainingsort verschieben.
Stornierung und Umbuchung. 1. Stornierung durch Teilnehmer
Stornierung und Umbuchung. 5.5.1 Eine Stornierung oder Umbuchung der Schulung ist EXASOL schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an der gesamten Schulung teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Schulungsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf eine später durchgeführte Schulung erfolgt nicht.
Stornierung und Umbuchung. Der Termin für eine Vermietung kann vorab reserviert werden. Ein Rücktritt von einer schriftlich, per Fax, eMail oder online reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Harz-Agentur GmbH kann für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen einen angemessenen Ersatz geltend machen. Je nach Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden unter Berücksichtigung gewöhnlich möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis folgende Pauschalsätze erhoben: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises, vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises, vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises, ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises. Davon abweichend gelten zwei Ausnahmen:
Stornierung und Umbuchung. Der Termin für eine Vermietung kann vorab reserviert werden. Ein Rücktritt von einer schriftlich, per eMail oder online reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Übernehmen Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe einen gebuchten Mietgegenstand nicht, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich eine anderweitige Vermietung während des gebuchten Zeitraumes anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Davon abweichend gilt folgende Ausnahme: Bei der Online-Reservierung von einzelnen Mieträdern über das Buchungsportal auf der Website der Harz-Agentur-GmbH können bis zu fünf von Ihnen für denselben Tag reservierte Mieträder ebenfalls online über das Buchungsportal innerhalb der dort angegebenen Frist und zu den dort angegebenen Bedingungen storniert werden. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich.
Stornierung und Umbuchung. Der Termin für eine Vermietung kann vorab reserviert werden. Ein Rücktritt von einer schriftlich, per eMail oder online reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Übernehmen Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe einen gebuchten Mietgegenstand nicht, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich eine anderweitige Vermietung während des gebuchten Zeitraumes anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Davon abweichend gilt folgende Ausnahme: Bei der Online-Reservierung von einzelnen Mieträdern über das Buchungsportal auf der Website der Harz-Agentur-GmbH können bis zu fünf von Ihnen für denselben Tag reservierte Mieträder ebenfalls online über das Buchungsportal innerhalb der dort angegebenen Frist und zu den dort angegebenen Bedingungen storniert werden. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Buchung gelten für Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH. Dazu zählen insbesondere Gruppen-Programme und Gruppen-Touren sowie termingebundene öffentliche Veranstaltungen. Sie nehmen an den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH auf eigene Gefahr teil und haften selbst für Ihr Verhalten.
Stornierung und Umbuchung. Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen. Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist die Gesellschaft berechtigt, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Erhält die Gesellschaft die Stornierung 6 Wochen oder weniger vor Charterbeginn, sind 90 % des Charterpreises zu zahlen. Bei Stornierungen und Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen: Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 3 genannten Pauschalen. * Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet. ** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich.