Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.
6.6.2 EXASOL behält sich vor, in zumutbarem Umfang ein Training abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern nicht erreicht wird oder organisatorische oder technische Gründe vorliegen, insbesondere bei Ausfall eines Referenten oder bei sonstigen Fällen von höherer Gewalt. XXXXXX wird den Vertragspartner hierüber informieren. Ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich, erstattet EXASOL die bereits gezahlten Gebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der EXASOL oder ihrer Erfüllungsgehilfen. EXASOL kann Ersatzdozenten einsetzen, den Inhalt des Trainings modifizieren und weiterentwickeln und nach rechtzeitiger Vorankündigung den Trainingstermin und Trainingsort verschieben.
Stornierung und Umbuchung. Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen. Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist Xxxxxxxx Reisen, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Bei Stornierungen und Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen: Stornierung oder Art der Umbuchung** bis Stornokosten in % Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Charterpreises bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 % des Charterpreises bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Charterpreises bis 07 Tage vor Reisebeginn 70 % des Charterpreises ab 06 Tage vor Reisebeginn 90 % des Charterpreises Am Abreisetag, bei Nichtantritt der Reise (No show) bzw. vorzeitiger Reiseabbruch wird der gesamte Reisepreis berechnet. Wechsel auf einen günstigeren Charterpreis Erstattung der Preisdifferenz abzüglich 25 € Umbuchungsgebühr nicht möglich*** Wechsel auf einen teureren Charterpreis 25 € Umbuchungsgebühr plus Berechnung der Preisdifferenz nicht möglich*** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich. Bei unbedeutenden Änderungen eventuell gegen eine Umbuchungsgebühr von 25 € möglich, jedoch ohne Preiserstattung bei günstigerem Charterpreis. Die Entscheidung liegt bei Strelitz Reisen GmbH. Sonst nur Stornierung und Neubuchung möglich.
Stornierung und Umbuchung. 9.1 Eine Stornierung oder Umbuchung der Anmeldung muss schriftlich per E‐Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx oder per Brief an: MdynamiX AG, Xxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der E‐mail bzw. das Datum des Poststempels.
9.2 Eine Stornierung der Teilnahme bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt 30% vom Veranstaltungspreis. Bei einer späteren Stornierung, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten
9.3 Der Teilnehmer kann bis jederzeit vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, bleibt jedoch zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet. Der Ersatzteilnehmer erhält an der Stelle des Teilnehmers das Recht zur Teilnahme, sofern dem Anbieter bei der Benennung alle für eine Anmeldung notwendigen Daten seitens des Ersatzteilnehmers mitgeteilt werden. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer erfolgt eine Rechnungskorrektur.
Stornierung und Umbuchung. Der Termin für eine Vermietung kann vorab reserviert werden. Ein Rücktritt von einer schriftlich, per Fax, eMail oder online reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Harz-Agentur GmbH kann für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen einen angemessenen Ersatz geltend machen. Je nach Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden unter Berücksichtigung gewöhnlich möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis folgende Pauschalsätze erhoben: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises, vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises, vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises, ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises. Davon abweichend gelten zwei Ausnahmen:
1. Bei der Online-Reservierung von einzelnen Mieträdern über das Buchungsportal auf der Website der Harz-Agentur-GmbH können bis zu fünf von Ihnen für denselben Tag reservierte Mieträder ebenfalls online über das Buchungsportal bis zum Vortag 9.00 Uhr kostenfrei storniert werden.
2. Die Vermietung von Kanus kann wegen witterungsbedingter Notwendigkeit (z.B. Starkregen, Gewitter) von der Harz-Agentur GmbH bis eine Stunde vor dem vereinbarten Termin storniert werden, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Die Entscheidung über die witterungsbedingte Notwendigkeit liegt bei der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Buchung gelten für Programm-Angebote der Harz- Agentur GmbH. Dazu zählen insbesondere Gruppen-Programme und -Touren sowie termingebundene öffentliche Veranstaltungen.
Stornierung und Umbuchung. 1. Stornierung durch Teilnehmer
a. mehr als 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50,00
b. 20 bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Veranstaltungsgebühr
c. bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig
2. Umbuchung durch Teilnehmer auf einen anderen Veranstaltungstermin
a. mehr als 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei
b. 20 bis 11 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 200,00
c. 10 bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 400,00
d. bei späteren Umbuchungen 80 % der Veranstaltungs- gebühr
e. Umbuchungen sind nur bis 12:00 Uhr MEZ des Tages vor dem ersten Veranstaltungstag möglich
Stornierung und Umbuchung. 5.5.1 Eine Stornierung oder Umbuchung der Schulung ist EXASOL schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an der gesamten Schulung teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Schulungsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf eine später durchgeführte Schulung erfolgt nicht.
5.5.2 EXASOL behält sich vor, in zumutbarem Umfang eine Schulung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Teilnehmern nicht erreicht wird oder organisatorische oder technische Gründe vorliegen, insbesondere bei Ausfall eines Referenten. Ist eine Verschiebung des Termins nicht möglich, erstattet EXASOL die bereits gezahlten Gebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der EXASOL oder ihrer Erfüllungsgehilfen. EXASOL kann Ersatzdozenten einsetzen, den Inhalt der Schulung modifizieren und weiterentwickeln sowie nach rechtzeitiger Vorankündigung den Schulungstermin und Schulungsort verschieben.
Stornierung und Umbuchung. Der Termin für eine Vermietung kann vorab reserviert werden. Ein Rücktritt von einer schriftlich, per eMail oder online reservierten Vermietung ist jederzeit vor dem vereinbarten Termin möglich. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Übernehmen Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe einen gebuchten Mietgegenstand nicht, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich eine anderweitige Vermietung während des gebuchten Zeitraumes anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Mietpreises, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Mietpreises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Mietpreises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Mietpreises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Davon abweichend gilt folgende Ausnahme: Bei der Online-Reservierung von einzelnen Mieträdern über das Buchungsportal auf der Website der Harz-Agentur-GmbH können bis zu fünf von Ihnen für denselben Tag reservierte Mieträder ebenfalls online über das Buchungsportal innerhalb der dort angegebenen Frist und zu den dort angegebenen Bedingungen storniert werden. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich.
Stornierung und Umbuchung. Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich oder per Telefax erfolgen. Erfolgt der Rücktritt früher als 6 Wochen vor Charterbeginn, ist die Gesellschaft berechtigt, die Anzahlung zu behalten. Die darüber hinaus geleisteten Zahlungen werden ihm zurückerstattet. Erhält die Gesellschaft die Stornierung 6 Wochen oder weniger vor Charterbeginn, sind 90 % des Charterpreises zu zahlen. Bei Stornierungen und Umbuchungen innerhalb der gleichen Saison gelten folgende Konditionen: Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 3 genannten Pauschalen. * Bei Umbuchung von einer Einwegfahrt in eine Hin- und Rückfahrt wird der Einwegfahrtenzuschlag nicht erstattet. ** Umbuchung innerhalb der laufenden Saison. Eine Umbuchung auf das nachfolgende Kalenderjahr ist nicht möglich.
Stornierung und Umbuchung. Eine Stornierung des Seminars muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Gerne akzeptiert Allegro gegen eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10 Euro eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer. Bitte beachten Sie andernfalls die folgenden Stornierungskosten: • Bei Stornierung bis vier Wochen vor Seminarbeginn erheben wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 Euro • Ab dem 28. bis zum 15. Tag vor Seminarbeginn berechnen wir die Hälfte der Seminargebühr. • Ab dem 14. Tag vor Seminarbeginn ist die gesamte Kursgebühr fällig. • Bei Nichterscheinen oder Abbruch des Seminars ist ebenfalls die gesamte Seminargebühr fällig. • Bei Nichterscheinen wegen Krankheit wird nach Vorlage eines ärztlichen Attests spätestens 3 Werktage nach Seminarende die volle Seminargebühr abzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10 Euro erstattet. Umbuchungen auf andere Termine oder Seminare sind bis vier Wochen vor Seminarbeginn gegen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 Euro möglich.
Stornierung und Umbuchung. Stornierung und Umbuchungen haben stets schriftlich per Post, per eMail oder per Fax zu erfolgen. Für Stornierungen durch den/die Teilnehmende/n gelten folgende Fristen: Bis drei Wochen vor Seminarbeginn ist die Stornierung kostenlos. Bei Stornierung innerhalb von ein bis drei Wochen werden 50% der Seminargebühren fällig. Bei Stornierung innerhalb von einer Woche oder bei Nichterscheinen werden die Seminargebühren in voller Höhe fällig. Die Stornierung ist bei Benennung und verbindlicher Anmeldung eines/r Ersatzteilnehmenden kostenfrei. Umbuchungen auf einen anderen Termin des offenen Seminars sind bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,- Euro zzgl. gesetzlich geltender MwSt.