Common use of Stornierung und Umbuchung Clause in Contracts

Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.

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Samples: Kaufvertrag Über Eine Tableau Turbo Appliance, Hardware Wartungsvertrag, Software Mietvertrag

Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL Exasol schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.

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Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 7.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL Exacloud schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.

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Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 7.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL Exacloud schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner Endnutzer werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.

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Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines des Trainings ist EXASOL schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner Kunden werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.

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Samples: Trainingsvertrag

Stornierung und Umbuchung. 6.6.1 Eine Stornierung oder Umbuchung eines Trainings ist EXASOL Exasol schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Kursteilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson möglich. Nimmt ein Teilnehmer nicht an dem gesamten Training teil, fällt gleichwohl die gesamte Teilnehmergebühr an. Bei Stornierungen oder Umbuchung durch den Vertragspartner Endnutzer werden nachstehende Gebühren erhoben: - bis 21 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird keine Gebühr erhoben. - bis 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % der gesamten Teilnehmergebühr an. - weniger als 14 Kalendertage vor Trainingsbeginn wird die gesamte Teilnehmergebühr erhoben. Eine Anrechnung auf ein später durchgeführtes Training erfolgt nicht.

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