Common use of Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank Clause in Contracts

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 6 contracts

Samples: corporates.db.com, www.psa-direktbank.de, www.varengold.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten näch- sten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig rück- gängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.rsb-bank.de, neelmeyer.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.dzbank.de, b2b.dab-bank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.berenberg.de, www.berenberg.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch Rückzah- lungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss Rech- nungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (StornobuchungStorno- buchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vtbdirekt.de, www.vtbdirekt.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch Rückzah- lungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.bank11.de, autohaus-angerer.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten naechsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig rueckgaengig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch Rueckzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung)zusteht; der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe Hoehe der Gutschrift bereits verfügt hatverfuegt hat (Stornobuchung).

Appears in 2 contracts

Samples: Ixys Corp /De/, Ixys Corp /De/

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (StornobuchungStorno- buchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.raiba-wallgau-kruen.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss Rechnungsab- schluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.ethikbank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.postbank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig rück- gängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (StornobuchungStornobu- chung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.fonds-super-markt.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel Bei- spiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung Belastungs- buchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch Rückzahlungs- anspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt ver- fügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.gls.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten Kontokorrentkon- ten (zum Beispiel z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss Rechnungs- abschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch Rückzah- lungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwendenein- wenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.dslbank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Rechnungsabschluss: Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.kurhessische-landbank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.dz-privatbank.com

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen KontonummerBankverbindung) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.onvista-bank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten näch­ sten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig rück­ gängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.hauck-aufhaeuser.com

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.psd-westfalen-lippe.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) 8.1. Vor Rechnungsabschluss 10/2017 Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten nächs- ten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig rückgän- gig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden Kun- den zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift Gut- schrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.pfandbriefbank.com

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Kontoabschluss: Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten Kontokorrent- konten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss Kontoabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift Gut- schrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.mercedes-benz-bank.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen ge- gen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.weltsparen.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel z. B. wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig rückgän- gig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung Belas- tungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.dz-privatbank.com

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung Belastungsbu- chung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.merckfinck.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss Rech- nungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (StornobuchungStor- nobuchung); der . Der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung Belastungsbu- chung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.rb-new-voh.de

Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank. (1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss Rechnungsab- schluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

Appears in 1 contract

Samples: czyborra.com