Straßenverkehr Musterklauseln

Straßenverkehr. Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf den Parkplätzen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen höchstens mit Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) nur auf dem direkten Weg bis zu den eigenen Stellplätzen bewegt werden. Motoren sind bei Stand- und Wartezeiten abzustellen. Auf dem gesamten Campingplatzgelände haben Fußgänger, Radfahrer und Nutzer anderer Freizeitgeräte Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen. Während der Ruhezeiten ist die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen oder anderen Maschinen untersagt. Bei Anreise wird eine Schrankenkarte ausgegeben, bei Abreise ist diese Karte an der Rezeption abzugeben. Für Gäste ist die Einfahrt auf den Campingplatz nur mit jeweils einem Kraftfahrzeug erlaubt. Das Mitnehmen von Autos auf den Platz ist für Besucher nicht gestattet. Minderjährige Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz von ihren Erziehungsberechtigten oder von einer von dieser beauftragten, volljährigen Person zu beaufsichtigen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten nur eine Campinggenehmigung, wenn Sie von Eltern, Lehrern oder anderen Aufsichtspersonen begleitet werden. Die Vermietung unserer Mietunterkünfte erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Personen ab 16 Jahren dürfen mit Einverständniserklärung (Formularvorlage ist bei uns erhältlich) der Eltern auf der Zeltwiese übernachten.
Straßenverkehr. Versichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, mit nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen sowie mit Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h.
Straßenverkehr. 3.1. Auf dem Betriebsgelände der WAK GmbH finden die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechende Anwendung. Verstöße gegen die Straßenver- kehrsordnung können mit einem Einfahrverbot für den betroffenen Kraftfahrer geahndet werden.
Straßenverkehr. 62. Die Parteien sollten vergleichbaren Marktzugang für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmer sicherstellen, der untermauert werden sollte durch angemessene und relevante Verbraucherschutzanforderungen und soziale Standards für den internationalen Straßenverkehr sowie Verpflichtungen, die sich aus internationalen Übereinkommen im Bereich des Straßenverkehrs ergeben, deren Unterzeichner sowohl das Vereinigte Königreich als auch die Union und/oder ihre Mitgliedstaaten sind, insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, bestimmte Beschäftigungsbedingungen im internationalen Straßenverkehr, Straßenverkehrsvorschriften, Personenbeförderung auf der Straße und Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Darüber hinaus sollten die Parteien zusätzliche Regelungen für den Reiseverkehr privater Kraftfahrer in Betracht ziehen.
Straßenverkehr. Der F-Plan stellt nachrichtlich den Planfeststellungsbeschluss für die Bundesfernstraßenmaßnahme des Neubaus der A 72- Chemnitz-Leipzig Abschnitt 5.2 Rötha - A38 dar. Das örtliche Straßennetz für den Binnenverkehr und die Erschließung wird mit Schwerpunkt der Erschließungs- und Aufenthaltsqualität (Fuß- und Radwege, Straßenbeleuchtung, Ausbau von Straßen und eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen) für die Bewohner und die direkt betroffenen Anwohner verbessert. In Nord-Süd-Richtung ist das durch den Bergbau unterbrochene Straßennetz (Ersatz der durch den Tagebau unterbrochenen Verbindungsstraße Neukieritzsch-Kahnsdorf-Rötha) ergänzt worden. In den letzten Jahren wurden umfangreiche Baumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation durchgeführt. Mehrere Straßen wurden saniert und ausgebaut. Die Niederlassung Leipzig des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B2 westlich der B95 (künftig A72) bis Zwenkau. Die Planung wurde infolge der Studie der LMBV zur Gefährdungsabschätzung für das Industriegebiet Böhlen/Lippendorf im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg im Südraum Westsachsen ausgelöst. Eine Variante nördlich der B2 kristallisiert sich als Vorzugsvariante heraus. Ein Ausschluss anderer Varianten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Auf Grund der Entwurfsklasse 2 und der damit verbundenen Entwurfsparameter ist eine Neuordnung der Wegeanbindungen notwendig. Die geplante Bahntrasse südlich des Zwenkauer Sees steht möglicher Weise im Konflikt mit der Vorzugsvariante für den Ausbau der B2. Bei Abstimmung der Planungen, so diese zeitgleich erfolgen, ist eine Parallelführung Straße / Bahn denkbar.23
Straßenverkehr. Die B 214 wird erst nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung von Stat. 1+640 bis Stat. 1+906 voll gesperrt. Infolgedessen ist die B 214 und die Leinebrücke während der Herstellung der Behelfsbrücke uneingeschränkt durch den öffentlichen Verkehr benutzbar. Nach Fertigstellung der Behelfsumfahrung wird der Verkehr über die Behelfsumfahrung umgeleitet. An den Einfahrten der Baustraßen ist daher über die kom- plette Bauzeit mit kreuzendem Verkehr zu rechnen. Die im Bereich der Baustelle einmündenden öffentlichen Interessentenwege oder Privat- wege dürfen ohne besondere Genehmigung durch den jeweiligen Unterhaltungspflichtigen nicht benutzt werden. Die Verschmutzung öffentlicher Straßen und Wege ist zu vermeiden. Entstehende Ver- schmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Diese Leistungen sind in die Baustellenein- richtung einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Related to Straßenverkehr

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.