Streitigkeiten und anwendbares Recht. Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren Schiedsrichter/n endgültig entschieden, der/die gemäß dieser Ordnung ernannt wird/werden.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 1. Alle Streitigkeiten über eine Vereinbarung zwischen dem Benutzer und dem Vertragspartner obliegen dem zuständigen Richter in Rotterdam. Trotzdem hat der Benutzer das Recht die Streitigkeit an den laut Gesetz zuständigen Richter zu verweisen.
2. Für jede Vereinbarung zwischen dem Benutzer und dem Vertragspartner gilt niederländisches Recht.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Landshut. Es gilt ausschließlich und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts allein deutsches materielles Recht.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 20.1. Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag erwachsen, sind bei den zuständigen Gerichten in Aschaffenburg, Deutschland, auszutragen. Es steht allerdings im Ermessen des Lieferanten, Gerichtsverfahren auch am Geschäftssitz des Käufers oder, falls es um Streitigkeiten in Bezug auf Wechsel geht, am Zahlungsort des Wechsels einzuleiten.
20.2. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG).
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 11.1. Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten können nicht vor ein ordentliches Gericht gebracht werden, sondern werden bei einem Schiedsgericht in Übereinstimmung mit den Regeln der Schiedsordnung, die im Land des Verkäufers gelten, entschieden
11.2. Alle Rechtsfragen, die sich aus dem Vertrag ergeben, werden nach dem Gesetz im Land des Verkäufers entschieden.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 1. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, Deutschland. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3 [drei]. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch
2. Es gilt deutsches Recht, das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Durchführung von Montage, Montageüberwachung und Inbetriebnahmen werden folgende Sätze berechnet:
1. Für jede normale Arbeits-, Reise- und Wartestunde an Wochentagen bis zu 35 Stunden pro Woche pro Stunde: EURO 128,--
2. Der Mehrarbeitszuschlag für die täglich von montags bis freitags über die 7,0 Stunden hinaus geleistete Arbeit beträgt für die ersten 2 Arbeitsstunde sowie für die ersten beiden Sonnabendstunden 25 % für sonstige Mehrarbeitsstunden und Nachtstunden 50 % für Arbeit an Sonntagen 70 % für Arbeit an Feiertagen 100 % für Arbeit an bestimmten Feiertagen 150 % Die Reise- und Wartezeit wird bis zu 12 Stunden an einem Reisetag ohne Zuschlag berechnet. Für die Reise- und Wartezeit werden die Zuschläge gemäß Ziffer 2 berechnet, wenn die Entsendung eines Monteurs ausdrücklich für einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag verlangt wird.
3. Auslösung pro Tag in angemessener Höhe bzw. mindestens in Höhe der gültigen Pauschale.
4. Übernachtungskosten pro Nacht werden in Höhe des tatsächlichen Aufwandes gemäß Beleg bzw. der gültigen Übernachtungspauschale und einem Verwaltungszuschlag von 15 % abgerechnet.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien ist das belgische Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Für eventuelle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Mechelen zuständig.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. Sofern von den Parteien nicht anderweitig vereinbart, unterliegt der Vertrag den Regelungen und der Auslegung laut finnischem Recht, wobei die im finnischen Gesetz vorgesehene Auswahl anderer nationaler Gesetzesvorschriften sowie das UN-Über- einkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausgeschlos- sen sind. Alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten, die aus dem oder in Verbin- dung mit dem Vertrag entstehen, und die die Parteien nicht allein beilegen können, werden in einem Schiedsverfahren unter Einhaltung der Regeln für ein beschleunigtes Schiedsverfahren der Finnischen Handelskammer entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Helsinki, Finnland, statt und wird in englischer Sprache durchgeführt. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, ein Verfahren einzuleiten, um ausstehende Forde- rungen einzutreiben oder vor Gericht am Wohnsitz des Verkäufers oder des Käufers einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 14.1 Bei Unklarheiten bezüglich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Auslegung dieser Bestimmung(en) „im Sinne“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
Streitigkeiten und anwendbares Recht. 14.1 Für den zwischen Arkasis und dem Kunden geschlossenen Vertrag gilt ausschließlich niederländisches Recht.
14.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3 Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Ort des Sitzes von Arkasis vorgelegt. Xxxxxxx behält sich jedoch das Recht vor, Streitigkeiten dem zuständigen Gericht am Ort des Sitzes des Kunden vorzulegen.
14.4 Wenn der Kunde außerhalb der Niederlande ansässig ist, hat Arkasis das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht des Landes oder Staates vorzulegen, in dem der Kunde ansässig ist.