Studienangebot Musterklauseln

Studienangebot. Aufgrund einer 2010 getroffenen strategischen Entscheidung von Senat und Rektorat bietet die Ange- wandte soweit möglich und sinnvoll Studien weiterhin im Diplomformat an und nützt die dadurch erhal- tenen Gestaltungsräume in ihren Curricula maximal aus, um künstlerische und generell persönliche Entwicklungsprozesse ideal ermöglichen, fördern und begleiten zu können. Da aufgrund des gesetzlichen Rahmens neue Studien nur im Bachelor- bzw. Masterformat eingerichtet werden können, sind mittlerweile Beispiele aller Typen von Studien an der Angewandten vertreten. Nicht nur, aber besonders bei der Entwicklung der Curricula von Bachelor- und Masterstudien wurde und wird darauf geachtet, kleinteilige Strukturen weitestgehend zu vermeiden und individuelles inhalts- und pro- jektbezogenes Arbeiten zu ermöglichen. In der letzten Leistungsvereinbarungsperiode wurde mit dem Doktoratsstudium Künstlerische Forschung das Studienangebot im Doktoratsbereich komplettiert, Studierende können nun entsprechend ihrer Fähigkeiten und Zielsetzungen zwischen einem künstlerisch-forschenden und einem wissenschaftlichen Doktoratsstudium wählen. Mit dem im Studienjahr 2017/18 neu eingerichteten Bachelorstudium „Cross-Disciplinary Strategies – Applied Studies in Art, Science, Philosophy, and Global Studies“ schließlich beschreitet die Angewandte völlig neue Wege, indem interdisziplinäres Denken und Arbeiten nicht nachrangig zu einer spezifischen Disziplin vermittelt werden, sondern als Hauptgegenstand eines Studiums. Dieses Angebot stieß bereits im ersten Jahr auf enormes Interesse, nicht nur seitens der BewerberInnen, sondern auch seitens renom- mierter ExpertInnen aus unterschiedlichsten Disziplinen, wie z.B. Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx oder Xxxxxx Xxxxxx, die sich nun in die Lehre und in den Aufbau des Studienbetriebs einbringen. Allen Studien der Angewandten gemeinsam ist das Fördern von Eigenständigkeit, kritischem Denken, Umsetzungsfähigkeit und selbstbestimmtem (unternehmerischem) Handeln. Dass die AbsolventInnen damit sehr gut auf die beruflichen Anforderungen vorbereitet sind (und insofern auch „beschäftigungs- fähig“ im Sinne des Europäischen Hochschulraums), belegt regelmäßig die von der Angewandten durch- geführte Befragung ihrer AbsolventInnen drei bis fünf Jahre nach Studienabschluss. Darin zeigt sich nicht nur, dass die AbsolventInnen im Rückblick mit der Qualität ihres Studiums zufrieden sind und daher auch neuerlich an der Angewandten studieren würden, sondern vor all...
Studienangebot entfällt -
Studienangebot. Diplomstudien Semester ISCED-3 Bildende Kunst (Studienzweige Fotografie, Grafik, Malerei) 8 211 Bühnengestaltung 8 214 Design (Studienzweige Grafik Design, Grafik und Werbung, Landschaftsdesign, Mode) 8 214 Industrial Design 10 214 Konservierung und Restaurierung 10 210 Mediengestaltung (Studienzweige Digitale Kunst, Medienübergreifende Kunst) 8 210 Lehramtsstudium (Unterrichtsfächer Bildnerische Erziehung / Kunst und Kommunikative Praxis; Textiles Gestalten / Textil – Kunst, Design, Styles; Werkerziehung / Design, Architektur und Environment) 9 145 Bachelorstudien Sprachkunst 6 210 TransArts – Transdisziplinäre Kunst 6 210 Masterstudien Architektur 6 581 Art & Science 4 210 Social Design 4 210 TransArts – Transdisziplinäre Kunst 4 210 9 vgl. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxx: Kulturelle Bildung: Die Förderung von kulturellem Wissen, Kreativität und interkulturellem Verständnis durch Bildung. Wien 2008. Download unter xxxx://xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 0 Doktorat der Philosophie 6 Doktorat der technischen Wissenschaften 6 Art & Economy 4 ecm – educating/curating/managing10 4 Urban Strategies 3 Das der Leistungsvereinbarung zugrunde liegende Datenmaterial ist in einem gesonderten Papier von Angewandter und bm:wf gemeinsam festgehalten. Für eine Universität der Künste ist Beschäftigungsfähigkeit der AbsolventInnen von einem hohen Grad an Selbständigkeit gekennzeichnet, auf den die AbsolventInnen im Rahmen des Studiums speziell vorbereitet werden. 10 in der CODEX-Datei des bm:wf derzeit noch als „Exhibition/Cultural Communication Management“ geführt Vorhaben Zur Umsetzung der im Entwicklungsplan 2013-2015 der Angewandten formulierten Entwicklungs- perspektiven sind im Folgenden entsprechende Vorhaben formuliert, mit Fokus auf Vorhaben, deren Realisierung zusätzliche finanzielle Mittel erfordert, und die insofern Relevanz für das Zustandekommen des Globalbudgets 2013-15 der Angewandten haben. Die Vorhaben gliedern sich in: - Internationale Vernetzung - Veränderungen im Fächer- und Studienangebot - PädagogInnenbildung - Weiterbildung - Forschungsfeld Angewandte - Qualitätsentwicklung - Kooperationen Vorhaben zur internationalen Vernetzung Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 1 Advisory Board Die Angewandte richtet ein aus internationalen FachexpertInnen zusammengesetztes Advisory Board ein, das in regelmäßigen Abständen mit der Angewandten in Austausch tritt, betreffend Pro...
Studienangebot. Die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin diversifizie- ren das fachliche Studienangebot in den polyvalenten Studiengängen so, dass den Erfordernissen der Lehrkräftebildung und der späteren beruflichen Tätigkeit in höherem Maße Rechnung getragen wird.

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  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Angebote 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320