Studienangebot Musterklauseln

Studienangebot. Aufgrund einer 2010 getroffenen strategischen Entscheidung von Senat und Rektorat bietet die Ange- wandte soweit möglich und sinnvoll Studien weiterhin im Diplomformat an und nützt die dadurch erhal- tenen Gestaltungsräume in ihren Curricula maximal aus, um künstlerische und generell persönliche Entwicklungsprozesse ideal ermöglichen, fördern und begleiten zu können. Da aufgrund des gesetzlichen Rahmens neue Studien nur im Bachelor- bzw. Masterformat eingerichtet werden können, sind mittlerweile Beispiele aller Typen von Studien an der Angewandten vertreten. Nicht nur, aber besonders bei der Entwicklung der Curricula von Bachelor- und Masterstudien wurde und wird darauf geachtet, kleinteilige Strukturen weitestgehend zu vermeiden und individuelles inhalts- und pro- jektbezogenes Arbeiten zu ermöglichen. In der letzten Leistungsvereinbarungsperiode wurde mit dem Doktoratsstudium Künstlerische Forschung das Studienangebot im Doktoratsbereich komplettiert, Studierende können nun entsprechend ihrer Fähigkeiten und Zielsetzungen zwischen einem künstlerisch-forschenden und einem wissenschaftlichen Doktoratsstudium wählen. Mit dem im Studienjahr 2017/18 neu eingerichteten Bachelorstudium „Cross-Disciplinary Strategies – Applied Studies in Art, Science, Philosophy, and Global Studies“ schließlich beschreitet die Angewandte völlig neue Wege, indem interdisziplinäres Denken und Arbeiten nicht nachrangig zu einer spezifischen Disziplin vermittelt werden, sondern als Hauptgegenstand eines Studiums. Dieses Angebot stieß bereits im ersten Jahr auf enormes Interesse, nicht nur seitens der BewerberInnen, sondern auch seitens renom- mierter ExpertInnen aus unterschiedlichsten Disziplinen, wie z.B. Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx oder Xxxxxx Xxxxxx, die sich nun in die Lehre und in den Aufbau des Studienbetriebs einbringen. Allen Studien der Angewandten gemeinsam ist das Fördern von Eigenständigkeit, kritischem Denken, Umsetzungsfähigkeit und selbstbestimmtem (unternehmerischem) Handeln. Dass die AbsolventInnen damit sehr gut auf die beruflichen Anforderungen vorbereitet sind (und insofern auch „beschäftigungs- fähig“ im Sinne des Europäischen Hochschulraums), belegt regelmäßig die von der Angewandten durch- geführte Befragung ihrer AbsolventInnen drei bis fünf Jahre nach Studienabschluss. Darin zeigt sich nicht nur, dass die AbsolventInnen im Rückblick mit der Qualität ihres Studiums zufrieden sind und daher auch neuerlich an der Angewandten studieren würden, sondern vor all...
Studienangebot entfällt -
Studienangebot. Diplomstudien Semester ISCED-3 Bildende Kunst (Studienzweige Fotografie, Grafik, Malerei) 8 211 Bühnengestaltung 8 214 Design (Studienzweige Grafik Design, Grafik und Werbung, Landschaftsdesign, Mode) 8 214 Industrial Design 10 214 Konservierung und Restaurierung 10 210 Mediengestaltung (Studienzweige Digitale Kunst, Medienübergreifende Kunst) 8 210 Lehramtsstudium (Unterrichtsfächer Bildnerische Erziehung / Kunst und Kommunikative Praxis; Textiles Gestalten / Textil – Kunst, Design, Styles; Werkerziehung / Design, Architektur und Environment) 9 145 Bachelorstudien Sprachkunst 6 210 TransArts – Transdisziplinäre Kunst 6 210 Masterstudien Architektur 6 581 Art & Science 4 210 Social Design 4 210 TransArts – Transdisziplinäre Kunst 4 210 9 vgl. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxx: Kulturelle Bildung: Die Förderung von kulturellem Wissen, Kreativität und interkulturellem Verständnis durch Bildung. Wien 2008. Download unter xxxx://xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 0 Doktorat der Philosophie 6 Doktorat der technischen Wissenschaften 6 Art & Economy 4 ecm – educating/curating/managing10 4 Urban Strategies 3 Das der Leistungsvereinbarung zugrunde liegende Datenmaterial ist in einem gesonderten Papier von Angewandter und bm:wf gemeinsam festgehalten. Für eine Universität der Künste ist Beschäftigungsfähigkeit der AbsolventInnen von einem hohen Grad an Selbständigkeit gekennzeichnet, auf den die AbsolventInnen im Rahmen des Studiums speziell vorbereitet werden. 10 in der CODEX-Datei des bm:wf derzeit noch als „Exhibition/Cultural Communication Management“ geführt Vorhaben Zur Umsetzung der im Entwicklungsplan 2013-2015 der Angewandten formulierten Entwicklungs- perspektiven sind im Folgenden entsprechende Vorhaben formuliert, mit Fokus auf Vorhaben, deren Realisierung zusätzliche finanzielle Mittel erfordert, und die insofern Relevanz für das Zustandekommen des Globalbudgets 2013-15 der Angewandten haben. Die Vorhaben gliedern sich in: - Internationale Vernetzung - Veränderungen im Fächer- und Studienangebot - PädagogInnenbildung - Weiterbildung - Forschungsfeld Angewandte - Qualitätsentwicklung - Kooperationen Vorhaben zur internationalen Vernetzung Nr. Bezeichnung Vorhaben Kurzbeschreibung aller hier beschriebenen geplanten Vorhaben Geplante Umsetzung bis 1 Advisory Board Die Angewandte richtet ein aus internationalen FachexpertInnen zusammengesetztes Advisory Board ein, das in regelmäßigen Abständen mit der Angewandten in Austausch tritt, betreffend Pro...
Studienangebot. Die Freie Universität Berlin und die Humboldt-Universität zu Berlin diversifizie- ren das fachliche Studienangebot in den polyvalenten Studiengängen so, dass den Erfordernissen der Lehrkräftebildung und der späteren beruflichen Tätigkeit in höherem Maße Rechnung getragen wird.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.