Studienangebote und Lehrexport Musterklauseln

Studienangebote und Lehrexport. Die Medizinische Fakultät stellt einen grundständigen Regelstudiengang der Humanmedizin ent- sprechend ÄApprO und einen Masterstudiengang Immunologie sicher und kooperiert mit anderen Fakultäten der Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Universität im Rahmen des vereinbarten Lehrexports.
Studienangebote und Lehrexport. Eine moderne wissenschaftliche Ausbildung in den von der Fakultät angebotenen Studiengängen Hu- manmedizin, Zahnmedizin sowie in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften fordert neben der zunehmenden Vernetzung der theoretischen und klinischen Bereiche auch die Vernetzung mit den Grundlagenfächern. Eine moderne, wissenschaftliche interprofessionelle Lehre ist auf universitärem Niveau in den Gesundheitsberufen nur dann gegeben, wenn auch die naturwissenschaftlichen Grund- lagen mit der notwendigen Expertise, d.h. aus den entsprechenden Instituten heraus, gelehrt werden. In der Humanmedizin soll zukünftig die jährliche Absolventenzahl 190 betragen. In der Zahnmedizin wird eine Absolventenzahl von 35 jährlich angestrebt, in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften 30. Essentiell für die Lehre im Bereich der Humanmedizin ist die Weiterführung und Absicherung der eingeleiteten Curriculumsentwicklung des klinischen Abschnitts. Zusätzlich wird eine Reform des vorklinischen Abschnittes eingeleitet, ebenfalls im Sinne einer Modularisierung und Interdisziplinari- tät sowie unter verstärkter Einbindung des Xxxxxxxx-Xxxxxxxx-Lernzentrums Halle. Weiterhin wird der bereits jetzt beispielhaft ausgestaltete Bereich der Allgemeinmedizin (u.a. Klasse Allgemeinmedizin während des gesamten Studiums, UKH-Weiterbildungscurriculum Allgemeinme- dizin) strukturell weiter gestärkt. Im vorklinischen Bereich wird das Zahnmedizincurriculum im Hinblick auf die Novellierung der ZÄAO in diesen Reformprozess eingebunden, um eine größtmögliche Synchronisierung im Sinne eines „Common Trunk“ verbunden mit einer Modernisierung zu erreichen. Die Fakultät wird den Ausbau der Akademisierung der Gesundheitsberufe im Rahmen eines integrier- ten Modells - gemäß der WR-Empfehlung unter dem Dach einer Medizinischen Fakultät - in den Grundlagenbereichen und den klinischen Fächern, mit interprofessioneller Lehre (zusammen mit den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin) vorantreiben. Zunächst wird ein primärqualifizierender Bachelorstudiengang im Bereich Pflege eingerichtet, der die Absolventen gleichzeitig zum Bachelor- abschluss und zum Pflegeexamen führt. Durch Lehrexport u.a. in die Bachelorstudiengänge Biophysik und Ernährungswissenschaften besteht eine enge Kooperation mit anderen Fakultäten der Martin-Luther-Universität. Gemäß der Entscheidung der Landesregierung hat die Fakultät ein Projekt zum Aufbau einer Interpro- fessionellen Weiterbildungsakademie für Gesundheitsberufe vorgelegt. Diese Aka...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.