Studienorganisation und Qualität der Lehre Musterklauseln

Studienorganisation und Qualität der Lehre. Kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen
Studienorganisation und Qualität der Lehre. Die notwendige Überarbeitung des medizinischen Curriculums ist für den klinischen Studienabschnitt soweit abgeschlossen. Eine komplette Überarbeitung des vorklinischen Curriculums ist in Vorberei- tung. Bei der Umstellung des klinischen Curriculums wurde das geplante Konzept umgesetzt und muss nun konsolidiert werden: • Erweiterung durch die Einrichtung der Klasse Allgemeinmedizin (studiumbegleitendes Xxxx- fach vom 1.-10. Semester), • Schmerzmedizin wird seit dem WS 2012/13 angeboten, schrittweise Einführung von Objective structured clinical examination (OSCE) ab WS 2014/15, • es wurde ein fakultätsübergreifender Lernzielkatalog erstellt und in einer Datenbank hinterlegt, in dem die einzelnen Lerneinheiten detailliert beschrieben sind, parallel dazu wurde in einigen Fächer ein modularer (organzentrierter bzw. themenübergreifender) Unterricht unter Erhöhung des Anteiles an Seminaren und POL-(Problem-orientierte Fallbesprechungen) Kursen initiiert. Bis zum WS 2015/16 wird ein vollständig neues und auf die speziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse der Medizinischen Fakultät in Halle abgestimmtes Curriculum mit überwiegend modularisierter Lehre umgesetzt sein. Folgende Module werden darin realisiert sein: Herz, Niere, Muskeloskelettale Erkran- kungen, Gastroenterologie, Lunge, Systemerkrankungen, Kinder- und Jugendmedizin, Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems, integrative Onkologie, Untersuchungskurs. In diesen Themenblöcken erfolgt der Unterricht interdisziplinär und krankheitsbezogen. Hierbei werden in den Themenblöcken erkrankungsbezogen Grundlagen, Diagnostik und Therapie in Vorlesungen vermittelt und in Seminaren vertieft. Die beteiligten Fachdisziplinen haben sich in jedem Themenblock auf auf- einander abgestimmte Lernzielkataloge verständigt. Jede Vorlesung, Seminar und Praktikum wird ein Thema haben und ist Lernzielen im Lernzielkatalog zugeordnet. Zusätzlich werden das selbstständige Lernen und die Teamfähigkeit der Studierenden durch Tutorien zu ausgewählten Erkrankungen abge- rundet. Die Kommunikationsfähigkeit der angehenden Ärztinnen und Ärzte wird zusätzlich zu den im Ski- llsLab gelehrten Kommunikationstechniken durch Seminare geschult werden, in denen die Studieren- den Aufklärungsgespräche zu häufigen Untersuchungstechniken und Operationen in den einzelnen Themenblöcken vorbereiten und durchführen müssen. Zwecks Weiterentwicklung der Lehre und Einführung neuer Prüfungsformen nahmen und nehmen junge Dozentinnen und Dozenten d...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.