Common use of Störung des Betriebs Clause in Contracts

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Vantiks Debitkarte, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, VerkehrsstörungVerkehrs- störung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, AufruhrAuf- ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, AussperrungAussper- rung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende vertre- tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende vertre- tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, VerkehrsstörungVerkehrsstö- rung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, AufruhrAuf­ ruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, AussperrungAussper­ rung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende vertreten- de Vorkommnisse (zum Beispiel z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Depot Und Kontoeröffnungsantrag

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, AufruhrAuf- ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, AussperrungAus- sperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende ver- tretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, VerkehrsstörungVerkehrs- störung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Terror, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vor- kommnisse (zum Beispiel Streikz. X. Xxxxxx, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vor- kommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Terror, Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vor­ kommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

Appears in 2 contracts

Samples: Depotführung, Discount Agreement

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, AufruhrAuf- ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder AuslandAus- land) eintreten.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Terror, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder AuslandAus- land) eintreten.

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Samples: General Terms and Conditions

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streikz. X. Xxxxxx, AussperrungAussper- rung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Wertpapiergeschäft

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Terror, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende ver- tretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Natur- ereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Bei- spiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streikz. X. Xxxxxx, Aussperrung, Stromausfall, Stö- rungen von Datenverarbeitungssystemen, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder und Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Metzler Fonds Depots/Konten

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vor- kommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen Verfügun- gen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Naturer- eignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, AussperrungAussper­ rung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher ho- her Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand behördliche Handlungen im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, AufruhrAuf­ ruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder AuslandAus­ land) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse Natur­ ereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vorkomm- nisse (zum Beispiel z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vor- kommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen Verfügun- gen von hoher Hand im In- oder Inoder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere GewaltGe- walt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen Verfügun- gen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Bankdienstleistungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, AufruhrAuf­ ruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, AussperrungAus­ sperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: Kundeninformationen Für Privatkunden

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, . Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse Vorkomm- nisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In oder Ausland) eintreten.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder der durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, AussperrungAus- sperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Natur- ereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet haft et nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs - und Naturereignisse oder Naturereignisseoder durch sonstige von sonstigevon ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Vorkommnisse(zum Beispiel StreikSt reik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreteneint reten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Na- turereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Bei- spiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende ver- tretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, VerkehrsstörungVer- kehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintretenein- treten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende zuvertre- tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, VerkehrsstörungVerkehrsstö- rung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- Kriegs­ und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende vertre­ tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- In­ oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Natur- ereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streikz. X. Xxxxxx, Aussperrung, Stromausfall, Störungen von Datenverarbeitungssystemen, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder und Ausland) eintreten.

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Samples: Vermögensverwaltungsvertrag

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen Ver- fügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse Naturer- eignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel z. B. Streik, AussperrungAus- sperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen