Common use of Störung des Betriebs Clause in Contracts

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung; hoheitliche Eingriffe) eintreten. Für Schäden wegen Verzögerung bei der Auftragsausführung aufgrund einer Unterbrechung oder Störung des Telefonnetzes, des Internet und anderer Kommunikationssysteme der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzbetreiber haftet die Bank nicht, es sei denn, solche Umstände sind der Bank zuzurechnen. Eine Haftung aufgrund solcher Umstände besteht nur in dem Maße, in dem die Bank im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Aus technischen und/oder betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen der Systeme und/oder Leitungen möglich. Die flatexDEGIRO Bank AG haftet für Schäden, die auf eine solche Nichtverfügbarkeit zurückzuführen sind, nur soweit sie ein Verschulden an der Nichtverfügbarkeit trifft. Die Bank haftet nicht

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Samples: www.degiro.ch, www.weltsparen.de

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung; hoheitliche Eingriffe) eintreten. Für Schäden wegen Verzögerung bei der Auftragsausführung aufgrund einer Unterbrechung oder Störung des Telefonnetzes, des Internet und anderer Kommunikationssysteme der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzbetreiber haftet die Bank nicht, es sei denn, solche Umstände sind der Bank zuzurechnen. Eine Haftung aufgrund solcher Umstände besteht nur in dem Maße, in dem die Bank im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Aus technischen und/oder betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen der Systeme und/oder Leitungen möglich. Die flatexDEGIRO flatex Bank AG haftet für Schäden, die auf eine solche Nichtverfügbarkeit zurückzuführen sind, nur soweit sie ein Verschulden an der Nichtverfügbarkeit trifft. Die Bank haftet nicht

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Samples: konto.biw-bank.de

Störung des Betriebs. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung; hoheitliche Eingriffe) eintreten. Für Schäden wegen Verzögerung bei der Auftragsausführung aufgrund einer Unterbrechung oder Störung des Telefonnetzes, des Internet und anderer Kommunikationssysteme der Deutschen Telekom AG oder anderer Netzbetreiber haftet die Bank nicht, es sei denn, solche Umstände sind der Bank zuzurechnen. Eine Haftung aufgrund solcher Umstände besteht nur in dem Maße, in dem die Bank im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Aus technischen und/oder betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen der Systeme und/oder Leitungen möglich. Die flatexDEGIRO FinTech Group Bank AG haftet für Schäden, die auf eine solche Nichtverfügbarkeit zurückzuführen sind, nur soweit sie ein Verschulden an der Nichtverfügbarkeit trifft. Die Bank haftet nicht

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Samples: konto.biw-bank.de