Common use of Störungen bei der Leistungserbringung Clause in Contracts

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: cloudwuerdig.com, www.hawk-intech.com, glut.berlin

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.anderen

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Samples: www.endereco.de, www.endereco.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 3.1. Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.seo-for-jobs.de, erminas.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 4.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder AussperrungAussper- rung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: viridicon.com, viridicon-primus.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder AussperrungAussper- rung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner Ver- tragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen aufgetre- tenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.premergency.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 4.1. Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung Termineinhal- tung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einschließ- lich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: ambifox.com

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 4.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter EDENTITY nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.edentity.at

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter Metaways nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt beeinträchtigt („StörungStörung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der StörungStörung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.metaways.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.der

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Samples: www.endereco.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 10.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter wir nicht zu vertreten hathaben, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.f-fex.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („StörungStörung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: planeus-solutions.com

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten ver- treten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen an- gemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner Vertrags- partner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich unverzüg- lich zu unterrichten.

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Samples: www.heller-ig.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder AussperrungAus- sperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen WiederanlaufphaseWieder- anlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.jit-creatives.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 1.4.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (,‚Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls er- forderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen an- deren Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.benno-mailarchiv.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 4.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter AllgäuKlima nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: allgaeuklima.de

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 4.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.smart-abstract.com

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 3.1. Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich ein- schließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt beeinträch- tigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der StörungStö- rung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen WiederanlaufphaseWiederan- laufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: www.grundig-gbs.com

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.Verschiebung

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Samples: uploads-ssl.webflow.com

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“.,Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

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Samples: box-id.com

Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („StörungStörung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich unverzüglich zu unterrichten.

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