Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen 3.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder 3.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Endereco Adressmanagement Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Endereco Adressmanagement Services
Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderenanderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung
3.2 Erhöht Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer StörungStörung, kann der Anbieter auch die Vergütung Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklärenerklären, ob er diese Rechte geltend macht oderoder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3.4 Bei einer Verzögerung Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, fürder
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Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung.,Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderenanderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
3.2 Erhöht Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer StörungStörung, kann der Anbieter auch die Vergütung Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oderdes
3.4 Bei einer Verzögerung Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, fürfür
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Samples: Vergütungsvereinbarung
Störungen bei der Leistungserbringung. 3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderenanderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der
3.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oderoder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor
3.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, fürfür jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen,
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