Störungsbearbeitung. 7.1 Die Kundin teilt etwaige Störungen von TON-Leistungen der TON-Hotline unter Angaben der zur Störungsbeseiti- gung benötigten Angaben mit. Die Telefon-Hotline wird der Kundin spätestens mit der Bereitstellungsanzeige mit- geteilt.
7.2 Die TON führt die Störungsbeseitigung im Rahmen des jeweils vereinbarten Service Levels durch.
Störungsbearbeitung. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Alle Störungen die unmittelbar die Funktion einer oder mehrerer vereinbarten Leistungen beeinträchtigen, werden vom Bieter behoben. Bei wiederholt auftretenden Fehlern verpflichtet sich der Bieter, den Fehler bis zur endgültigen Behebung weiter zu analysieren und zu entstören. Ist abzusehen wann der Fehler/Ausfall erneut eintritt, sind vorher ausreichend Maßnahmen zu treffen, um die Beeinträchtigungen durch den erneuten Ausfall so gering wie möglich zu halten. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss)
Störungsbearbeitung. Die ekom21 unterstützt den Auftraggeber bei der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardwarekomponenten. Hierzu wird die ekom21 die ihr vom Auftraggeber gemäß Abs. 3 gemeldeten Störungen analysieren und dem Auftraggeber Informationen zur Störungsbeseitigung oder Hinweise zur Umgehung der Störung geben. Die ekom21 wird, falls eine Fehlerbeseitigung durch den Auftraggeber nach Hinweis der ekom21 nicht möglich ist, die Störung beseitigen.
Störungsbearbeitung. 1. Der Kunde teilt etwaige Störungen von INTERPORT-Leistungen unter Angabe der zur Störungsbeseitigung benötigten Angaben über die hierfür bekannt gegebenen Kommunikationswege mit.
2. Hat der Kunde INTERPORT eine Störung gemeldet und stellt sich nach einer Prüfung der technischen Einrichtungen durch INTERPORT heraus, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von INTERPORT lag, ist INTERPORT berechtigt, dem Kunden die entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen, sofern es dem Kunden möglich und zumutbar gewesen wäre, die tatsächliche Fehlerursache zu erkennen. Gleiches gilt, wenn INTERPORT den Kunden bei einer Störungsmeldung darauf hinweist, daß die Störung nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt, und der Kunde dennoch die Störungsbeseitigung durch INTERPORT verlangt.
3. Arbeiten an Einrichtungen von INTERPORT dürfen nur durch INTERPORT oder ihren Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden.
Störungsbearbeitung. Abhängig vom bestellten Paket, wird das System 24 x 7 betreut und die Störungsbehebung erfolgt innerhalb der festgelegten Reaktionszeit und Verarbeitungsdauer.
Störungsbearbeitung. 5.2.1. Treten im Rahmen der Bereitstellung der Plattform technische Fehler auf, ist oculid bemüht, diese innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, insbesondere der Ursache, Schwere und Auswirkungen des Fehlers zu beseitigen.
5.2.2. Eine Störungsbearbeitung kann auch dadurch erfolgen, dass oculid eine Behelfslösung (Work Around) bereitstellt.
5.2.3. Der Kunde erstattet oculid Aufwände für die Prüfung und Maßnahmen zur Beseitigung einer Störung, sofern deren Ursache in die Verantwortungssphäre des Kunden fällt und, wenn oculid hierauf zu Beginn der Leistungen hingewiesen hat.
Störungsbearbeitung. Unter der Störungsbearbeitung sind die Zeiträume zu verstehen, in denen SWU TeleNet zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet ist. Während der Störungsbearbeitung
a) versucht SWU TeleNet, die Störungsursache remote zu ermitteln (Ferndiagnose),
b) berät SWU TeleNet den Kunden bei Bedarf telefonisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaß- nahmen,
c) meldet SWU TeleNet die Störung weiter an Servicepartner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zu- ständigkeitsbereich zu vermuten ist,
d) und sucht SWU TeleNet ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.
e) Während der Arbeiten ist SWU TeleNet berechtigt das Gerät außer Betrieb zu setzen. Eine Sicherung der kunden- spezifischen Anwendungsdaten und die Rückspeicherung dieser auf das Austauschgerät ist nicht möglich
f) Der Kunde wird in zumutbarem Umfang SWU TeleNet oder ihrem Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Stö- rungsursache sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen (siehe auch Ziff. 9 Mitwirkungspflichten des Kunden)
Störungsbearbeitung. 9.1 Der Kunde teilt etwaige Störungen von Telemark‐Leistungen der Telemark‐Hotline unter Angabe der zur Störungsbeseitigung benötigten Angaben unverzüglich mit. Die Telefon‐ und Fax‐ nummer der Hotline wird dem Kunden spätestens mit der Bereit‐ stellungsanzeige mitgeteilt.
9.2 Telemark führt die Störungsbeseitigung im Rahmen des mit dem Kunden jeweils vereinbarten Service Levels durch.
9.3 Im Falle von Störungen kann ein sofortiger Zutritt gewährt werden (siehe Zutrittsregelungen).
9.4 Hat der Kunde der Telemark eine Störung gemeldet und stellt sich nach einer Prüfung der technischen Einrichtungen durch Telemark heraus, dass die Störung nicht im Verantwortungs‐ bereich von Telemark lag, ist Telemark berechtigt, dem Kunden die entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen, sofern es dem Kunden möglich und zumutbar gewesen wäre, die tatsächliche Fehlerursache zu erkennen. Gleiches gilt, wenn Telemark den Kunden bei einer Störungsmeldung darauf hinweist, dass die Störung nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt, und der Kunde dennoch die Störungsbeseitigung durch Telemark verlangt.
9.5 Arbeiten an Einrichtungen von Telemark dürfen nur durch Telemark oder ihre Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden.
9.6 Telemark führt die Störungsbeseitigung im Rahmen des mit dem Kunden jeweils vereinbarten Service Levels durch. Die Mindest‐ verfügbarkeit bei Klimatisierung und elektrischer Energie beträgt im Jahresdurchschnitt jeweils 99,98 %.
Störungsbearbeitung. 7.1. Treten im Rahmen der Bereitstellung der EasyExtra-Plattform technische Störungen auf, ist Teamwork Pictures bemüht, diese innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, insbesondere der Ursache, Schwere und Auswirkungen der Störungen zu beseitigen.
7.2. Eine Störungsbearbeitung kann auch dadurch erfolgen, dass Teamwork Pictures eine Behelfslösung (Work Around) bereitstellt.
7.3. Der Kunde erstattet Teamwork Pictures Aufwände für die Prüfung und Maßnahmen zur Beseitigung einer Störung, sofern deren Ursache in die Verantwortungssphäre des Kunden fällt und, wenn Teamwork Pictures hierauf zu Beginn der Leistungen hingewiesen hat.
Störungsbearbeitung. 7.1 Der Kunde teilt etwaige Störungen von t.i.c.-Leistungen der t.i.c.-Hotline unter Angabe der zur Störungsbeseitigung benötigten Angaben mit. Die Telefon- und Faxnummer der Hotline wird dem Kunden spätestens mit der Bereitstellungsanzeige mitgeteilt.