Störungsbeseitigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10. Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. geregelt.
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Störungsbeseitigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10. Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. *. Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. geregelt.
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Störungsbeseitigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10. Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage. Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. geregelt.
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Störungsbeseitigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10. Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. 1, Ziffer 5 geregelt.
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Störungsbeseitigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10. Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. 1 geregelt.
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Störungsbeseitigung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. in der Software* gemäß Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen. gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) zu beseitigen. Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2. Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Stö- rungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10. Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung)sowie Nummer 17.5 geregelt.
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