Störungsdefinition Musterklauseln

Störungsdefinition. Eine Störung liegt vor, wenn ein Dienst durch Überwachungseinrichtungen als fehlerhaft oder nicht verfügbar erkannt wird oder wenn der Kunde eine Störung meldet (Störungsbeginn). TelemaxX wird alle angemessenen Maßnahmen einleiten, um aufgetretene Störungen so schnell wie möglich zu beheben. TelemaxX kann sich zur Störungsbeseitigung auch Dritter bedienen.
Störungsdefinition. Eine Störung liegt vor, wenn die Infrastruktur oder der Dienst fehlerhaft oder nicht verfügbar ist. Die Reaktionszeit gemäß §8 Ziff. 3 beginnt, wenn die Störung durch die technischen Überwachungseinrichtungen (Monitoring-Systeme) oder den Kunden erkannt und gemeldet wird. Nach Kenntnisnahme von der Störung eröffnet TCC ein Störungs-Ticket. Während der Entstörung erhält der Kunde die Referenznummer zum Störungs-Ticket, die bei späteren Kontakten eine schnelle Identifizierung des Vorganges erlaubt. Die Störungsannahme sowie die Aufnahme von Service-Requests (Service Beauftragungen) erfolgt innerhalb der Servicezeiten (vgl. §8 Ziff. 2) über den ServiceDesk der TCC. Telefon 0180 / 000 000 0 E-Mail xxxx-xxxxxxx@xxx-xxxxxxxx.xx Der Kunde muss für Störungsmeldungen und Service Requests die vorgegebenen Kommunikationswege nutzen, damit die von TCC vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten werden können.
Störungsdefinition. Eine Störung liegt vor, wenn die Infrastruktur oder der Dienst fehlerhaft oder nicht verfügbar ist. Die Reaktionszeit gemäß § 6 Ziff. 3 beginnt, wenn die Störung durch die technischen Überwachungseinrichtungen (Monitoring-Systeme) oder den Kunden erkannt und gemeldet wird. Nach Kenntnisnahme von der Störung eröffnet TechniData ein Störungs-Ticket. Während der Entstörung erhält der Kunde die Referenznummer zum Störungs-Ticket, die bei späteren Kontakten eine schnelle Identifizierung des Vorganges erlaubt. Die Störungsannahme sowie die Aufnahme von Service-Requests (Service Beauftragungen) erfolgt innerhalb der Servicezeiten (vgl. § 6 Ziff. 2) über den ServiceDesk. Die Kontaktdaten zum jeweiligen ServiceDesk der TechniData Unternehmen sind auf den jeweiligen Webseiten einsehbar. Unter der Rufnummer +00 000 0000000 kann der Kunde beim zentralen TechniData ServiceDesk den für sein Anliegen passenden Kommunikationspfad erfragen, bzw. sein Anliegen direkt aufnehmen lassen. Der Kunde muss für Störungsmeldungen und Service Requests die vorgegebenen Kommunikationswege nutzen, damit die vereinbarten Reaktionszeiten eingehalten werden können.
Störungsdefinition. Eine Störung liegt vor, wenn ein Dienst nicht verfügbar oder eingeschränkt ist und dies durch den Kunden der bn:t gemeldet wird. Die bn:t ist bemüht, Störungen schnellstmöglich zu beseitigen.
Störungsdefinition. Eine Störung liegt vor, wenn ein Cloud Service durch Überwachungseinrichtungen als fehlerhaft oder nicht verfügbar erkannt wird. TelemaxX wird alle angemessenen Maßnahmen einleiten, um aufgetretene Störungen unverzüglich zu beheben. TelemaxX kann sich zur Störungsbeseitigung auch Dritter bedienen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.