Störungsmanagement Und Durchführung Von Maßnahmen Zur Störungsverhinderung Beseitigung Musterklauseln

Störungsmanagement Und Durchführung Von Maßnahmen Zur Störungsverhinderung Beseitigung. 5.1 Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. 5.2 Die Störung wird nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
Störungsmanagement Und Durchführung Von Maßnahmen Zur Störungsverhinderung Beseitigung. Algeco wird im Rahmen der Störungsbeseitigung und/oder Störungsverhinderung an der Netzwerktechnik, auf Grund von Mängeln oder Schäden, unabhängig vom vertraglich vereinbarten Service Level Agreement, während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Mieters unter Vergabe einer Kennung entgegen nehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung entsprechend der jeweiligen im Service Level Agreement vereinbarten Service- und Reaktionszeiten die im jeweiligen Störungsfall vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Mieters bestätigt Xxxxxx dem Mieter den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Die Störung wird nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zugeordnet: • schwerwiegende Störung Die Störung macht die Nutzung der Netzwerktechnik unmöglich oder erlaubt die Nutzung nur mit schwerwiegenden Einschränkungen. Der Mieter kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen. • sonstige Störung Die Störung schränkt die Nutzung der Netzwerktechnik durch den Mieter mehr als nur unwesentlich ein, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt. • sonstige Meldung Störungsmeldungen, die nicht in die beiden vorstehenden Kategorien fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von Algeco nach den, im jeweiligen Einzelfall, dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt. Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung 19.3.1. Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird Algeco unverzüglich anhand der durch den Mieter mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Netzwerktechnik begründet, teilt Algeco dies dem Mieter unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. 19.3.2. Algeco wird ansonsten entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. 19.3.3. Algeco wird dem Mieter bei ihr vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung einer Störung, etwa Handlungsanweisungen oder Änderungen an der Netzwerktechnik, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Mieter wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und Algeco etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut mel...
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