Service- und Reaktionszeiten Musterklauseln

Service- und Reaktionszeiten. 5.1. Soweit im Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die Zeiträume von Montag bis Xxxxxxx von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage beim AG) als Servicezeiten.
Service- und Reaktionszeiten. Servicezeiten: Die vereinbarten Serviceleistungen werden von Fai- gle zu den normalen Geschäftszeiten, also von Montag bis Xxxxxxx 07:30 bis 17:30 Uhr, ausgenommen Feiertage, erbracht. Soweit im Einzelvertrag ein 24h-Tag- und Nacht-Service vereinbart ist, werden Serviceleistungen während 24 Stunden und an 365 Tagen im Jahr erbracht und sind im Preis pro Ausdruck inbegriffen. Reaktionszeiten: Als Reaktionszeit wird die Zeitdauer zwischen dem Eingang der Störungsmeldung des Kunden bei Faigle zwecks tele- fonischer Problemanalyse / Hilfestellung und/oder Terminvereinba- rung und dem ersten Rückruf bzw. Rückmeldung eines Servicemit- arbeiters von Faigle bezeichnet. Soweit im Einzelvertrag eine Reak- tionszeit vereinbart ist, wird bei der Reaktionszeitberechnung die Zeitmessung für die Mittagspause von 12:00 bis 13:00 Uhr unter- brochen. Falls keine Reaktionszeit vereinbart ist, hat Faigle inner- halb einer in ihrem Ermessen liegenden angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Schwere der Störung zu reagieren.
Service- und Reaktionszeiten. An Werktagen steht unser Kundenservice von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Reaktionszeit beträgt 4 Stunden.
Service- und Reaktionszeiten. HEAD IT Solutions AG erbringt ihre Softwarepflegeleistungen während den folgenden Ser- vicezeiten: exklusive allgemeine Feiertage am Geschäftssitz der HEAD IT Solutions AG. Bei wesentli- chen Betriebsstörungen sichert HEAD IT Solutions AG während den Servicezeiten eine Re- aktionszeit von einem Arbeitstag zu.
Service- und Reaktionszeiten. Die Supportleistungen werden von Mycomp IT-Ser- vices GmbH während der Supportzeit erbracht. So- weit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt als Supportzeit die Zeit von (ohne allgemeine Sonn- und Feiertage am Ort der Niederlassung von Mycomp IT- Services GmbH): Montag bis Xxxxxxx 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr Auf Wunsch des Kunden und gegen einen Zuschlag zu den normalen Ansätzen beginnt Mycomp IT-Ser- vices GmbH mit ihren Leistungen auch ausserhalb der Supportzeit oder führt angefangene Arbeiten fort. Die Zuschläge werden im Einzelvertrag schrift- lich festgehalten. Bei wesentlichen Betriebsstörungen sichert Mycomp IT-Services GmbH während den Servicezeiten eine Reaktionszeit von einem Arbeitstag zu.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.