Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein. 2. Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel XV des GATS53 vereinbarten Diszi- plinen, um sie in dieses Abkommen aufzunehmen.
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Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein.ein.57
2. Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel XV des GATS53 GATS58 vereinbarten Diszi- plinenDisziplinen, um sie in dieses Abkommen Kapitel aufzunehmen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Subventionen. 1. ) Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-hoc- Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein.ein.12
2. ) Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel Art. XV des GATS53 vereinbarten Diszi- plinenGATS vereinbar- ten Disziplinen, um sie in dieses Abkommen Kapitel aufzunehmen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein.ein.11
2. Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel XV des GATS53 GATS vereinbarten Diszi- plinenDisziplinen, um sie in dieses Abkommen Kapitel aufzunehmen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer der anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese die andere Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei Vertragspartei, an die der Antrag gerichtet wird, tritt in solche Konsultationen ein.
2. Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel XV des GATS53 GATS vereinbarten Diszi- plinenDiszipli- nen, um sie in dieses Abkommen Kapitel aufzunehmen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein.
2. Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel XV des GATS53 GATS vereinbarten Diszi- plinenDisziplinen, um sie in dieses Abkommen aufzunehmen.
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Samples: Freihandelsabkommen
Subventionen. 1. Eine Vertragspartei, die sich durch eine Subvention einer anderen Vertragspartei beeinträchtigt sieht, kann diese Vertragspartei um Ad-hoc-Konsultationen über diese Frage ersuchen. Die ersuchte Vertragspartei tritt in solche Konsultationen ein.ein.42
2. Die Vertragsparteien prüfen die nach Artikel XV des GATS53 GATS43 vereinbarten Diszi- plinenDisziplinen, um sie in dieses Abkommen Kapitel aufzunehmen.
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Samples: Freihandelsabkommen