Common use of Subventionen Clause in Contracts

Subventionen. 1 Der Bund gewährt dem Unternehmen für die Jahre 2021–2024 die in Artikel 17 Absatz 1 festgelegten Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge, welche dem Planungsstand bei Abschluss der vorliegenden Vereinbarung entsprechen. Der effektive Mittelbedarf wird durch die ISB im WDI unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäss Artikel 16, 18 und 27 laufend aktualisiert. Massgebend bei der Festlegung des finanziellen Rahmens während der Laufzeit dieser Vereinbarung sind stets die gültigen und vom BAV angenommenen Eingaben im WDI. 2 Das Unternehmen meldet nach Artikel 25 KPFV jeweils bis Ende November den effektiven oder den bis Ende Jahr geschätzten Abschreibungsaufwand und die nicht aktivierbaren Investitionskosten (Direktabschreibungen der Investitionsrechnung NAI), abzüglich der A- Fonds-perdu-Beiträge Dritter und allfälliger Liquidationserlöse, einschliesslich der aus diesen Abgeltungen geschuldeten Mehrwertsteuer. Entsprechend erfolgt durch das BAV die Aufteilung der Investitionsbeiträge auf Abschreibungsabgeltung und Darlehen in Form eines Schreibens bis Ende Januar des Folgejahres. Das BAV-Schreiben ist von den ISB zu bestätigen. Die Abschreibungsabgeltung ist ohne Einfluss auf Gewinn/Verlust und basierend auf den effektiv angefallenen Kosten zu verbuchen. Korrekturen bei den Darlehen sind im folgenden Geschäftsjahr zu bilanzieren.

Appears in 5 contracts

Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung

Subventionen. 1 Der Bund gewährt dem Unternehmen der SBB für die Jahre 2021–2024 die in Artikel 17 16 Absatz 1 festgelegten Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge, welche dem Planungsstand bei Abschluss der vorliegenden Vereinbarung entsprechen. Der effektive Mittelbedarf wird durch die ISB im WDI unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäss Artikel 1615, 18 17 und 27 26 laufend aktualisiert. Massgebend bei der Festlegung des finanziellen Rahmens während der Laufzeit dieser Vereinbarung sind stets die gültigen und vom BAV angenommenen Eingaben im WDI. 2 Das Unternehmen Die SBB meldet nach Artikel 25 KPFV jeweils bis Ende November den effektiven oder den bis Ende Jahr geschätzten Abschreibungsaufwand und die nicht aktivierbaren Investitionskosten Investitionskos- ten (Direktabschreibungen der Investitionsrechnung NAI), abzüglich der A- A-Fonds-perdu-Beiträge Bei- träge Dritter und allfälliger Liquidationserlöse, einschliesslich der aus diesen Abgeltungen geschuldeten Mehrwertsteuer. Entsprechend erfolgt durch das BAV die Aufteilung der Investitionsbeiträge Inves- titionsbeiträge auf Abschreibungsabgeltung und Darlehen in Form eines Schreibens bis Ende Januar des Folgejahres. Das BAV-Schreiben ist von den ISB zu bestätigen. Die Abschreibungsabgeltung Abschrei- bungsabgeltung ist ohne Einfluss auf Gewinn/Verlust und basierend auf den effektiv angefallenen angefal- lenen Kosten zu verbuchen. Korrekturen bei den Darlehen sind im folgenden Geschäftsjahr zu bilanzieren.

Appears in 1 contract

Samples: Leistungsvereinbarung