Systemdienstleistungen Musterklauseln

Systemdienstleistungen. Unter dem Begriff der Systemdienstleistungen lassen sich im Allgemeinen Maßnahmen zusammenfassen, mittels derer die Frequenz, die Spannung und die Leitungsbelastungen eines Stromnetzes innerhalb zulässiger Grenzwerte gehalten oder nach Störungen wieder in den Normalbereich geführt werden. Diese Maßnahmen werden in der Regel von den Netzbetreibern organisiert und durchgeführt. In Deutschland sind dies die Übertragungsnetzbetreiber (50 Hertz, Amprion, TenneT und Transnet BW), die nach § 13 EnWG zur Gewährleistung der Systemstabilität gesetzlich verpflichtet sind. Zur Beseitigung von Störungen und Gefährdungen steht ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Systemdienstleistungen zur Verfügung, unterteilt in netzbezogene (z.B. Netzschaltungen) und marktbezogene Maßnahmen (z.B. Regelenergie, Engpassmanagement, zu- und abschaltbare Lasten) sowie zusätzliche Reservekapazitäten. Detaillierter erläutert werden im Folgenden der Regelenergiemarkt sowie die ab- und zuschaltbaren Lasten, da diese für die Vermarktung flexibilisierter Industrieprozesse eine zentrale Rolle spielen.
Systemdienstleistungen. Systemdienstleistungen (SDL) sind Dienstleistungen des Speicherbetreibers zur Ab- wicklung der Speichernutzung. Hierzu gehören bspw. die Führung eines Arbeitsgas- xxxxxx, die Abwicklung von Mengenmeldungen oder die Abrechnung der Speichernut- zung.
Systemdienstleistungen. Die Enovos Storage GmbH erbringt sämtliche zur Abwicklung des Speicherzugangs notwendigen Systemdienstleistungen. Dies beinhaltet bspw. den Empfang und die Be- stätigung von Mengenanmeldungen des Speicherkunden, die Erstellung der Abrech- nung oder die Führung des Arbeitsgaskontos sowie die Erstellung von Ein- und Aus- speicherfahrplänen. Für die Erbringung der Systemdienstleistungen wird kein separates Entgelt erhoben.
Systemdienstleistungen. Zur Nutzung der Speicherkapazitäten sind Handlungen und Maßnahmen erforderlich. Hierzu zählen unter anderem Empfang und Bestätigung von Nominierungen und Renominierungen, Einspeisung und Entnahme von Gasmengen, Odorierung, Durchführung von Ein- und Ausspeisungen, Messung und/oder Allokation bei Ein- und Ausspeisungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse, Kontoführung und Abrechnung, Rechnungserstellung und -prüfung sowie Abwicklung der mit der Ein- und Ausspeicherung verbundenen steuerrechtlichen Verwaltung. Diese Dienstleistungen werden zusätzlich zu der Speicherkapazitätsüberlassung vom Speicherbetreiber erbracht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.