Unterstützte Komponenten Musterklauseln

Unterstützte Komponenten. Die von Nexgen erbrachten Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Handelt es sich dabei um Software, beziehen sich die Serviceleistung (und entsprechend die Gewährleistung) auf den jeweils aktuellsten, vom Hersteller gelieferten Release, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann der Vertragsschluss bzgl. der Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig gemachen werden, dass der Hersteller für die Produkte Support bietet und Ersatzteile bereit hält. Stellt der Hersteller nach Vertragsschluss den Support ein oder liefert keine Ersatzteile mehr, so kann Nexgen den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Komponenten mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Die Gültigkeit des Systemwartungsvertrages in Bezug auf die übrigen Vertragsprodukte bleibt davon unberührt.
Unterstützte Komponenten. Die von redIT erbrachten Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Handelt es sich dabei um Software, so kann redIT vom Kunden verlangen, dass dieser jeweils den aktuellsten, vom Hersteller gelieferten Release einsetzt und bei Er- scheinen neuer kostenpflichtiger Versionen diese ebenfalls beschafft. Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann redIT die Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig machen, dass der Hersteller für die Produkte Support bietet und Ersatzteile bereit hält. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann redIT für die betroffenen Komponenten die Serviceleistungen nach einer Vorankündigung von 1 Monat jederzeit einstellen. Die Gültigkeit des Systemwartungsvertrages in Bezug auf die übrigen Vertragsprodukte bleibt davon unberührt.
Unterstützte Komponenten. Die von HEAD IT Solutions AG erbrachten Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Handelt es sich dabei um Software, so kann HEAD IT Solutions AG vom Kunden verlangen, dass dieser jeweils die aktuellsten, vom Hersteller gelieferten Versionen einsetzt und bei Erscheinen neuer kostenpflichtiger Versionen diese ebenfalls beschafft. Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann HEAD IT Solutions AG die Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig machen, dass der Hersteller für die Produkte Support bietet und Ersatzteile bereithält. Sind diese Vo- raussetzungen nicht erfüllt, so kann HEAD IT Solutions AG für die betroffenen Komponen- ten die Serviceleistungen nach einer Vorankündigung von 1 Monat jederzeit einstellen. Die Gültigkeit des Systemwartungsvertrages in Bezug auf die übrigen Vertragsprodukte bleibt davon unberührt.
Unterstützte Komponenten. Die von Nexgen erbrachten Serviceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Handelt es sich dabei um Software, so kann Nexgen vom Kunden verlangen, dass dieser jeweils den aktuellsten, vom Hersteller gelieferten Release einsetzt und bei Erscheinen neuer kostenpflichtiger Versionen diese ebenfalls beschafft. Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann Nexgen die Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig machen, dass der Hersteller für die Produkte Support bietet und Ersatzteile bereithält. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann Nexgen für die betroffenen Komponenten die Serviceleistungen nach einer Vorankündigung von 1 Monat jederzeit einstellen. Die Gültigkeit des Systemwartungsvertrages in Bezug auf die übrigen Vertragsprodukte bleibt davon unberührt.
Unterstützte Komponenten. Die von Mycomp IT-Services GmbH erbrachten Ser- viceleistungen beziehen sich ausschliesslich auf die im Einzelvertrag aufgezählten Komponenten. Handelt es sich dabei um Software, so kann Mycomp IT-Services GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser jeweils die aktuellsten, vom Hersteller gelieferten Versionen einsetzt und bei Erscheinen neuer kostenpflichtiger Versionen diese ebenfalls beschafft. Handelt es sich hingegen um Hardware, so kann Mycomp IT-Services GmbH die Erbringung von Serviceleistungen davon abhängig machen, dass der Hersteller für die Pro- dukte Support bietet und Ersatzteile bereit hält. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so kann My- comp IT-Services GmbH für die betroffenen Kompo- nenten die Serviceleistungen nach einer Vorankündi- gung von 1 Monat jederzeit einstellen. Die Gültigkeit des Systemwartungsvertrages in Bezug auf die übri- gen Vertragsprodukte bleibt davon unberührt.