Anwendersupport Musterklauseln

Anwendersupport. Nexgen und der Kunde können vereinbaren, dass Nexgen auch den Anwendersupport im Sinne eines 1st-Level-Supports gewährleistet. Die zu unterstützenden Anwendungen und Komponenten sind im Einzelvertrag nach Produkt, Version und Sprache genau zu spezifizieren.
Anwendersupport. Der 1st Level Support/User Helpdesk für Kunde wird von KoSyMa durch seine Whole- SalesPartner als Unterauftragnehmer bereitgestellt. Die Servicezeiten des 1st Level Supports/User Helpdesks sind von Montag bis Xxxxxxx – außer an bundesweit gesetzlichen Feiertagen – jeweils von mindestens 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Servicezeiten stellt KoSyMa durch seinen Unterauftragnehmer Arvato Systems Perdata GmbH für Meldungen von Störungen und Notfälle des Dienstes einen User-Helpdesk zur Verfügung.
Anwendersupport. Dem Lizenznehmer steht bis 30 Tage nach Erwerb eines Produkts (Datum der Rechnungsstellung) eine telefonische Unterstützung (Hotline) zur Verfügung. Diese Leistung erbringt der Lizenzgeber. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung dieser Leistungen zu beauftragen. Danach werden Supportleistungen zu den Bedingungen und Preisen des Lizenzgebers erbracht. Diese Supportleistungen des Lizenzgebers werden in einem gesonderten Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer geregelt (z.B. Servicevertrag).
Anwendersupport. Wieland und der Kunde können vereinbaren, dass Wieland auch den Anwendersupport im Sinne eines First Level Supports gewährleistet. Sofern im Einzelvertrag nicht anders vermerkt, ist diese Dienstleistung nicht inbegriffen und wird separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Anwendersupport redIT und der Kunde können vereinbaren, dass redIT auch den Anwendersupport im Sinne eines first level Supports gewährleistet. Die zu unterstützenden Anwendungen und Komponenten sind im Einzelvertrag nach Produkt, Version und Sprache genau zu spezifizieren.
Anwendersupport. HEAD IT Solutions AG und der Kunde können vereinbaren, dass HEAD IT Solutions AG auch den Anwendersupport im Sinne eines First Level Supports gewährleistet. Die zu un- terstützenden Anwendungen und Komponenten sind im Einzelvertrag nach Produkt, Ver- sion und Sprache genau zu spezifizieren.
Anwendersupport. 4.1.1 Der Lizenzgeber steht dem Lizenznehmer telefonisch zur Verfügung für technische Fragen bei der Anwendung der Software sowie bei der Analyse und Lösung von Problemen oder Fehlern der Software.
Anwendersupport. Mycomp IT-Services GmbH und der Kunde können vereinbaren, dass Mycomp IT-Services GmbH auch den Anwendersupport im Sinne eines First Level Supports gewährleistet. Die zu unterstützenden An- wendungen und Komponenten sind im Einzelvertrag nach Produkt, Version und Sprache genau zu spezi- fizieren.
Anwendersupport. Dem Lizenznehmer steht nach Erwerb des Nutzungsrechts am VEU-Portal (Datum der Rech- nungsstellung) eine telefonische Unterstützung (Hotline) zur Verfügung. Diese Leistung er- bringt der Lizenzgeber. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung dieser Leistun- gen zu beauftragen. Die Preise für die Lizenz und die Erbringung von Supportleistungen wird zu den Bedingungen und Preisen des Lizenzgebers und aufgrund der vertraglichen Vereinba- rungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer erbracht. Diese Supportleistungen des Lizenzgebers werden in einem gesonderten Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer geregelt (z.B. Servicevertrag).

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.