Tarifgruppen Musterklauseln

Tarifgruppen. Unterschieden wird zwischen Normaltarif (NT) und Tarif für Angehörige des öffentlichen Dienstes (ÖD). Für die Anwendung des Tarifs für ÖD genügt es, wenn der Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder war (Pensionär). Maßgeblich ist, dass auch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Einstufung in den ÖD-Tarif möglich wäre.
Tarifgruppen. Ihr Vertrag wird den Tarifgruppen B (Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst) und L (Beamte auf Lebenszeit) zugeordnet, wenn die Voraussetzungen durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Ein Wegfall der Voraussetzungen ist uns unverzüglich mitzuteilen. Anderenfalls kann für das laufende Versicherungsjahr der doppelte Beitrag nach richtiger Zuordnung er- hoben werden. • Individuelle Tarifmerkmale (gefahrerhebliche Umstände) Insbesondere bei Pkw richtet sich der Beitrag in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung, bei den Schutzbriefleistungen, beim Fahrerschutz und in der Kaskoversicherung nach Ihren individuellen Tarifmerkmalen. Hierzu zählen: • Ihre jährliche Fahrleistung, • der regelmäßige nächtliche Abstellplatz Ihres Fahrzeugs, d. h., ob Sie Ihr Fahrzeug überwiegend z. B. in einer Garage oder am Straßenrand abstellen, • selbstgenutztes, im Inland liegendes Wohneigentum, d. h., Sie wohnen in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus, für das Sie eine Wohngebäudeversicherung haben, • Nutzung des Fahrzeugs • Anerkennung des Fahrzeugs als Betriebsausgabe sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung • Finanzierung des Fahrzeugs • die Fahrzeugnutzer, d. h., ob das Fahrzeug bspw. nur von Ihnen allein oder auch von anderen Personen genutzt wird, • Ihr Alter und das Alter der Fahrzeugnutzer, für die Beitragsberechnung ist neben Ihrem Alter auch das Alter der jüngs- ten und ältesten Nutzer beitragsrelevant, • Teilnahme am Begleiteten Fahren (Führerschein mit 17) • das Alter des Fahrzeugs beim Erwerb, d. h., wie alt war das Fahrzeug, als Sie es gekauft haben. Daher sind das Datum der erstmaligen Zulassung und das Datum der Zulassung auf Ihren Namen wichtig, • ob die Zulassung des Fahrzeugs auf Sie oder auf eine andere Person erfolgt ist, • Postleitzahl des Fahrzeughalters, • Ihre berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung, • Zahlungsmodus (Zahlungsart und Zahlungsperiode), • Aufbauart, • Fahrzeugdaten (z.B. Stärke, Gewicht oder Anzahl der Sitzplätze) • Fahrtzweck, d.h. ob das Fahrzeug – auch nur gelegentlich – zur entgelt- lichen Beförderung von Waren genutzt wird (z.B. Kurierdienste, Pizzaaus- lieferung), • Fahrverhalten • Gefahrguttransporte. Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen zu Ihren individuellen Tarifmerkmalen, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit. Ihr Beitrag wird dann neu berechnet. Bitte beachten Sie: Bei vorsätzlich unrichtig gemachten Angaben wird der Beitrag rückwirkend ab Ver- sicherungsb...
Tarifgruppen. Für die Feststellung des tariflichen Entgelts werden folgende Tarifgruppen gebildet: Abräumer/-in; Auffüller/-in; Doorman; Garderobenfrau/-mann; Hilfskraft (für z. X. Xxxxxxx, Außenanlagen, Kantine, Küche, Lager, Reinigung, Service, Buffet, Restaurant, Wäscherei); Hoteldiener; Personalpförtner; Pizzafahrer; Pizzazubereiter/-in; Prospektverteiler; Set-up-man (Bankettaufsteller); Spülkraft / Stewardhilfskraft; Toilettenfrau/-mann Entgelte für das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Allg. Hilfskräfte, Crew-Mitarbeiter/-in, Spül-, Abräum- und Küchenhilfskräfte (auch mit wechselnder Tätigkeit); Mitarbeiter/-in im Free-Flow-System; Verkaufshelfer/-in mit Kassentätigkeit Bügler/-in, Mangler/-in, Näher/-in, Wäscher/-in; Gartenpfleger/-in; Helfer/-in (für z. B. Haustechnik, Housekeeping, Wäscherei, Lager, Service, Küche, Außenbereich, Kiosk, auch mit wechselnder Tätigkeit); Pizzabäcker/-in; Steward; Topfspüler/-in (Casserolier); Wagenmeister; Zimmerfrau Entgelte für das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Griller/-in*); Hilfskräfte, Crew-Mitarbeiter/-in, Spül-, Abräum- und Küchenhilfskräfte (auch mit wechselnder Tätigkeit) nach den ersten 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden;
Tarifgruppen. 11.1* Für die Feststellung der Grundlöhne gelten folgende Tarifgruppen:
Tarifgruppen. 11.1 Für die Feststellung der Grundlöhne gelten folgende Tarifgruppen: Berufskraftfahrer Fachkraft im Fahrbetrieb Omnibusfahrer (100%) Spezialhandwerker Kfz-Handwerker Beschäftigte ohne Ausbildung oder Beschäftigte mit fachfremder Ausbildung sonstige Arbeiter (93%)
Tarifgruppen. Die Angestellten (kaufmännische Angestellte, technische Angestellte, Meister) werden in Ta- rifgruppen eingereiht (siehe Anlage 2). Für die Einreihung in eine Tarifgruppe ist nicht die berufliche Bezeichnung, sondern allein die Tätigkeit des Angestellten maßgebend. Die bei den Tarifgruppen aufgeführten Beispiele sind weder erschöpfend noch für jeden Betrieb zutreffend. Die Art des Erwerbs und des Nachwei- ses der für die Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten ist an keine bestimmten Bedingungen gebunden. Aus Titeln und Berufsbezeichnungen können keine Gehaltsansprüche abgeleitet werden. In Zweifelsfällen ist ein Angestellter in diejenige Gruppe einzureihen, die seinem Aufgabenkreis am nächsten kommt. Übt ein Angestellter mehrere Tätigkeiten zugleich aus, die in verschiedenen Tarifgruppen gekennzeichnet sind, so erfolgt seine Einreihung in diejenige Gruppe, welche der überwie- genden Tätigkeit des Angestellten entspricht. Die Einreihung ist bei Einstellung und bei Umgruppierung dem Angestellten schriftlich mitzu- teilen. Für die Mitwirkung des Betriebsrates gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist keinerlei schriftliche Mitteilung über die Eingruppierung erfolgt, dann entfallen hinsichtlich der Eingruppierung die Ausschlussfristen gem. § 25 MTV. Vertretungs- und aushilfsweise Tätigkeit in einer höheren Tarifgruppe durch einen Angestell- ten einer niedrigeren Tarifgruppe begründet keinen Anspruch auf das Tarifgehalt der höheren Gruppe, wenn diese Tätigkeit die Dauer von 2 Monaten nicht übersteigt. Diese Vergütungen sind spätestens am Ende des Monats zu zahlen, welcher auf den Monat folgt, in dem die Aufwendungen nachgewiesen worden sind. Bei größeren Aufwendungen sind Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu leisten. Für die Eingruppierung gelten folgende Tätigkeitsmerkmale, welche den Anforderungen ent- sprechen, die in der Arbeitsstellung zu erfüllen sind. Angeführte Beispiele dienen nur zur Erläu- terung. Im Übrigen sind die Bestimmungen der Anlage 1 zum MTV (Tarifgruppen) maßgebend. Kaufmännische Angestellte mit einfacher oder schematischer Tätigkeit, für die eine abge- schlossene Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Xxxxxxxxx, Xxxxxxx, Lohnrechner, Karteiführer, Stenotypistinnen, Werkstattschreiber, Materi- al- und Werkzeugausgeber und andere kaufmännische Hilfskräfte. Angestellte mit Tätigkeiten, die gründliche - in der Regel in einer abgeschlossenen Berufs- ausbildung - erworbene Kenntnisse des Berufes voraussetzen. Korrespondenten, die einfachen Brie...
Tarifgruppen. Zuordnung zu Tarifgruppen
Tarifgruppen. 1. Die Angestellten (kaufmännische Angestellte, technische Angestellte, Werkmeister) werden in Tarifgruppen eingestuft.
Tarifgruppen. Tarifgruppe N (Normaltarif) Tarifgruppe B (Beamtentarif) Tarifgruppe S (Selbstständigentarif) Tarifgruppe A (Assekuranztarif) Die Beiträge der Tarifgruppe N gelten in allen Fällen, in denen nicht ausdrücklich eine andere Tarifgrup- pe vorgesehen ist. Für die Zuordnung zur Tarifgruppe B gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Tarifs für die Kraft- fahrtversicherung. Entfallen die Voraussetzungen zur Tarifgruppe B, wird der Vertrag auf den Normaltarif oder bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür auf den Selbstständigentarif umgestellt. Im Aktiv-Rechtsschutz Komfort nach § 26 ARB sind der Tarifgruppe S zuzuordnen Personen, die entwe- der selbst oder deren mitversicherter Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben, sei es auch nur nebenberuflich, selbst wenn sie geringfügig ist. Entfal- len die Voraussetzungen für die Zuordnung zur Tarifgruppe S im Aktiv-Rechtsschutz Komfort nach § 26 ARB, wird der Vertrag auf den Normaltarif oder bei Vorliegen der Voraussetzungen hierfür auf den Beamtentarif umgestellt. Der Tarifgruppe A zuzuordnen sind Personen, die für Versicherungen tätig sind. Entfallen die Vorausset- zungen für die Zuordnung zur Tarifgruppe A, wird das Vertragsverhältnis entsprechend den vorliegen- den Voraussetzungen entweder auf den Normaltarif, den Beamtentarif oder den Selbstständigentarif umgestellt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.